BGH-Urteil Unterhalt für Alleinerziehende eingeschränkt

Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig schneller Vollzeit arbeiten. Das entschied der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht

Nach dem BGH-Urteil kann der Unterhalt, den der andere Elternteil für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes zahlen muss, entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Entscheidend seien aber die Umstände im Einzelfall.

Die Bundesrichter gaben damit dem Vater eines Siebenjährigen Recht, der keinen sogenannten Betreuungsunterhalt mehr an seine Ex-Frau zahlen will. Der 2006 geschiedene Mann einer Berliner Lehrerin zahlt bisher 830 Euro im Monat. Die Frau unterrichtet mit einer 70-Prozent-Stelle. Den an Asthma leidenden siebenjährigen Sohn, der bis 16.00 Uhr im Hort untergebracht ist, betreut sie seit der Trennung im September 2003 allein. Das Kammergericht Berlin, das der Frau Recht gegeben hatte, muss den Fall nun erneut prüfen.

Nach dem bis zur Neuregelung 2008 geltenden Recht hätte die geschiedene, allein erziehend Mutter bis zum 8. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes gar nicht und bis zum 15. nur halbtags arbeiten müssen. Seit der Reform des Unterhaltsrechts gilt ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt grundsätzlich nur noch für drei Jahre. Er ist aber verlängerbar.

 
Leser-Kommentare
  1. Es ist nun wirklich an der Zeit, Artikel 6 GG zu streichen. (Ehe Familie und nichteheliche Kinder)

    Im Absatz 4 heißt es: Jede Mutter hat den Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft!

    Sieht dieser Schutz so aus?

    Die jungen Frauen sollten jetzt wirklich Dankschreiben an Alice Schwarzer schicken. Hätte die Mutter die sich jetzt beklagt, dass sie sozusagen, auf einem zu versorgenden Kind sitzen bleibt, rechtzeitig für eine Abtreibung entschieden, hätte sie jetzt nicht das Problem.. Selber Schuld also!

    Ob der Gesetzgeber wirklich noch weiß, was er tut?

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    Kindeswohl steht an erster Stelle:

    1. Für das Kind ist es besser, wenn es nicht nur von den Eltern betreut wird, sondern auch in Gruppen mit Gleichaltrigen, auch schon in jungen Jahren, in diesem Beispiel im Hort.

    LIESELOTTE AHNERT, PhD; MICHAEL E. LAMB, PhD: Child Care and Its Impact on Young Children (2-5). Encyclopedia on Early Childhood Development; Published online February 5, 2004)

    http://www.child-encyclop...

    http://www.child-encyclop...

    Deshalb sollte die Mutter auch nicht unterstützt werden, die Betreuung vollständig selber zu machen, sondern das Kind zusätzlich in die Betreuung von Profis geben. In dieser Zeit kann sie durchaus arbeiten.

    2. Dafür braucht der Vater nicht soviel zu arbeiten und kann dann öfter Kontakt zu seinem Kind haben. Denn:
    Kinder brauchen beide Eltern in gleichem Maße.

    Kindeswohl steht an erster Stelle:

    1. Für das Kind ist es besser, wenn es nicht nur von den Eltern betreut wird, sondern auch in Gruppen mit Gleichaltrigen, auch schon in jungen Jahren, in diesem Beispiel im Hort.

    LIESELOTTE AHNERT, PhD; MICHAEL E. LAMB, PhD: Child Care and Its Impact on Young Children (2-5). Encyclopedia on Early Childhood Development; Published online February 5, 2004)

    http://www.child-encyclop...

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    Deshalb sollte die Mutter auch nicht unterstützt werden, die Betreuung vollständig selber zu machen, sondern das Kind zusätzlich in die Betreuung von Profis geben. In dieser Zeit kann sie durchaus arbeiten.

    2. Dafür braucht der Vater nicht soviel zu arbeiten und kann dann öfter Kontakt zu seinem Kind haben. Denn:
    Kinder brauchen beide Eltern in gleichem Maße.

  2. Kindeswohl steht an erster Stelle:

    1. Für das Kind ist es besser, wenn es nicht nur von den Eltern betreut wird, sondern auch in Gruppen mit Gleichaltrigen, auch schon in jungen Jahren, in diesem Beispiel im Hort.

    LIESELOTTE AHNERT, PhD; MICHAEL E. LAMB, PhD: Child Care and Its Impact on Young Children (2-5). Encyclopedia on Early Childhood Development; Published online February 5, 2004)

    http://www.child-encyclop...

    http://www.child-encyclop...

    Deshalb sollte die Mutter auch nicht unterstützt werden, die Betreuung vollständig selber zu machen, sondern das Kind zusätzlich in die Betreuung von Profis geben. In dieser Zeit kann sie durchaus arbeiten.

    2. Dafür braucht der Vater nicht soviel zu arbeiten und kann dann öfter Kontakt zu seinem Kind haben. Denn:
    Kinder brauchen beide Eltern in gleichem Maße.

    Antwort auf "Selber Schuld!"
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    • Anonym
    • 18.03.2009 um 18:39 Uhr

    Klar doch - Fremdbetreuung ist natürlich immer professionell und eine Mutter/Vater, die sich um ihr Kind kümmern sind das nicht. Das ist nix anderes als outsourcing. Die Schule/Hort soll in Zukunft doch alles übernehmen: Aufklärung, Sozial- und Medienkompetenz etc. etc. Wir bekommen zwar Kinder kümmern uns aber nicht darum. Das überlassen wir anderen. Praktisch-quadratisch-gut. Was glauben Sie, warum so viele Schüler keinen Quali haben? Keinen Schulabschluss? Weil hier die alleinerziehenden Mütter ganztags arbeiten müssen - der Hort nicht den nötigen Halt bietet - und Kinder reizüberflutet und bereits im zarten Alter von sieben Jahren mit Gesichtszuckungen nach Hause kommen.

    Eine Frage: In welchem Bundesland leben Sie? Garantiert nicht in Bayern.

    Aber einen Vorschlag hätte ich für Sie: Sie teilen sich die Betreuung für das Kind mittig auf. Dann klappt das sicher - sie arbeiten in Teilzeit - die Mutter des Kindes auch.

    • hede
    • 18.03.2009 um 20:14 Uhr

    Die Frau, um die es geht, arbeitet bereits 70%. Es geht doch nicht darum, das die Kinder nicht in den Kindergarten gehen, in die Schule müssen sie sowieso. Es geht vielmehr darum, das die Mutter letztlich überhaupt keine Zeit mehr für Ihr Kind.

    Gegen Teilzeit nach 3 Jahren ist ja nichts einzuwenden, aber Vollzeit heisst doch folgendes: Den ganzen Tag sieht die Mutter ihr Kind nicht. Und nach der Arbeit hat sie noch den Haushalt. Wann bitte soll sie sich noch um ihr Kind kümmern können?

    Oder glauben sie ihr geldgeiler Ehemann kommt zumindest jedes 2. Wochenende vorbei, um bei Hausputz und Wäsche zu helfen?

    Was in den meisten Fällen bleibt, ist eine gestresste Mutter, die um jede ruhige Minute froh ist. Für die Sorgen der Kinder hat man kaum Zeit. Wie gut das es dann Fernsehen und Killerspiele gibt....

    • Anonym
    • 18.03.2009 um 18:39 Uhr

    Klar doch - Fremdbetreuung ist natürlich immer professionell und eine Mutter/Vater, die sich um ihr Kind kümmern sind das nicht. Das ist nix anderes als outsourcing. Die Schule/Hort soll in Zukunft doch alles übernehmen: Aufklärung, Sozial- und Medienkompetenz etc. etc. Wir bekommen zwar Kinder kümmern uns aber nicht darum. Das überlassen wir anderen. Praktisch-quadratisch-gut. Was glauben Sie, warum so viele Schüler keinen Quali haben? Keinen Schulabschluss? Weil hier die alleinerziehenden Mütter ganztags arbeiten müssen - der Hort nicht den nötigen Halt bietet - und Kinder reizüberflutet und bereits im zarten Alter von sieben Jahren mit Gesichtszuckungen nach Hause kommen.

    Eine Frage: In welchem Bundesland leben Sie? Garantiert nicht in Bayern.

    Aber einen Vorschlag hätte ich für Sie: Sie teilen sich die Betreuung für das Kind mittig auf. Dann klappt das sicher - sie arbeiten in Teilzeit - die Mutter des Kindes auch.

    • hede
    • 18.03.2009 um 20:14 Uhr

    Die Frau, um die es geht, arbeitet bereits 70%. Es geht doch nicht darum, das die Kinder nicht in den Kindergarten gehen, in die Schule müssen sie sowieso. Es geht vielmehr darum, das die Mutter letztlich überhaupt keine Zeit mehr für Ihr Kind.

    Gegen Teilzeit nach 3 Jahren ist ja nichts einzuwenden, aber Vollzeit heisst doch folgendes: Den ganzen Tag sieht die Mutter ihr Kind nicht. Und nach der Arbeit hat sie noch den Haushalt. Wann bitte soll sie sich noch um ihr Kind kümmern können?

    Oder glauben sie ihr geldgeiler Ehemann kommt zumindest jedes 2. Wochenende vorbei, um bei Hausputz und Wäsche zu helfen?

    Was in den meisten Fällen bleibt, ist eine gestresste Mutter, die um jede ruhige Minute froh ist. Für die Sorgen der Kinder hat man kaum Zeit. Wie gut das es dann Fernsehen und Killerspiele gibt....

    • Anonym
    • 18.03.2009 um 18:39 Uhr

    Klar doch - Fremdbetreuung ist natürlich immer professionell und eine Mutter/Vater, die sich um ihr Kind kümmern sind das nicht. Das ist nix anderes als outsourcing. Die Schule/Hort soll in Zukunft doch alles übernehmen: Aufklärung, Sozial- und Medienkompetenz etc. etc. Wir bekommen zwar Kinder kümmern uns aber nicht darum. Das überlassen wir anderen. Praktisch-quadratisch-gut. Was glauben Sie, warum so viele Schüler keinen Quali haben? Keinen Schulabschluss? Weil hier die alleinerziehenden Mütter ganztags arbeiten müssen - der Hort nicht den nötigen Halt bietet - und Kinder reizüberflutet und bereits im zarten Alter von sieben Jahren mit Gesichtszuckungen nach Hause kommen.

    Eine Frage: In welchem Bundesland leben Sie? Garantiert nicht in Bayern.

    Aber einen Vorschlag hätte ich für Sie: Sie teilen sich die Betreuung für das Kind mittig auf. Dann klappt das sicher - sie arbeiten in Teilzeit - die Mutter des Kindes auch.

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    Recht haben Sie! Am besten wäre es, wenn die Eltern die Erziehung gleichmässig übernehmen würden. Nur blöd, dass gerade das Grundgesetz (und damit auch die meisten Gerichte) vor allem allem von den Müttern redet.

    Ich habe meiner Ex angeboten, die Erziehung unseres Sohnes gemeinsam zu übernehmen. Die Antwort war Umgangsboykott und eine Unterhaltsklage. Meine Ex bekam Recht: ich musste zahlen und durfte als Belohnung unseren Sohn nur noch sehen, wenn sie mit ihrem neuen Lover ins lange Wochenende oder gleich in Urlaub fahren wollte.

    Es wurde höchste Zeit, dass diese Unterhaltsbezugsmentalität von Müttern letztes Jahr begrenzt wurde. Jetzt fehlt nur noch der gesetzliche Anspruch von Vätern sich auch um ihren Nachwuchs kümmern zu DÜRFEN, und zwar ohne dafür bezahlen zu MÜSSEN.

    bezüglich mittiger Betreuung ist ja wirklich mal an der Tagesordnung.

    Richtlinien wie:
    Jede Mutter hat den Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft!
    sind deshalb um den Vater zu ergänzen.
    Das obligatorische gemeinsame Sorgerecht - in fast allen europäischen Staaten bis eben auf Deutschland bereits gültig - muss her, mithin Strafmaßnahmen bei Umgangsverweigerung eines Elternteiles, dann verdienen unsere Jugendämter im exekutieren dieser Vorgaben auch endlich ihren Namen. Momentan sind es Mütterämter.
    Die Rechtlosigkeit eines Herrn Görgülü ist exemplarisch und zeigt in welch unzureichendem Zustand das deutsche Kindschaftsrecht dank der Widerstände hiesiger Frauenverbände sich befindet.

    Recht haben Sie! Am besten wäre es, wenn die Eltern die Erziehung gleichmässig übernehmen würden. Nur blöd, dass gerade das Grundgesetz (und damit auch die meisten Gerichte) vor allem allem von den Müttern redet.

    Ich habe meiner Ex angeboten, die Erziehung unseres Sohnes gemeinsam zu übernehmen. Die Antwort war Umgangsboykott und eine Unterhaltsklage. Meine Ex bekam Recht: ich musste zahlen und durfte als Belohnung unseren Sohn nur noch sehen, wenn sie mit ihrem neuen Lover ins lange Wochenende oder gleich in Urlaub fahren wollte.

    Es wurde höchste Zeit, dass diese Unterhaltsbezugsmentalität von Müttern letztes Jahr begrenzt wurde. Jetzt fehlt nur noch der gesetzliche Anspruch von Vätern sich auch um ihren Nachwuchs kümmern zu DÜRFEN, und zwar ohne dafür bezahlen zu MÜSSEN.

    bezüglich mittiger Betreuung ist ja wirklich mal an der Tagesordnung.

    Richtlinien wie:
    Jede Mutter hat den Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft!
    sind deshalb um den Vater zu ergänzen.
    Das obligatorische gemeinsame Sorgerecht - in fast allen europäischen Staaten bis eben auf Deutschland bereits gültig - muss her, mithin Strafmaßnahmen bei Umgangsverweigerung eines Elternteiles, dann verdienen unsere Jugendämter im exekutieren dieser Vorgaben auch endlich ihren Namen. Momentan sind es Mütterämter.
    Die Rechtlosigkeit eines Herrn Görgülü ist exemplarisch und zeigt in welch unzureichendem Zustand das deutsche Kindschaftsrecht dank der Widerstände hiesiger Frauenverbände sich befindet.

    • hede
    • 18.03.2009 um 20:14 Uhr

    Die Frau, um die es geht, arbeitet bereits 70%. Es geht doch nicht darum, das die Kinder nicht in den Kindergarten gehen, in die Schule müssen sie sowieso. Es geht vielmehr darum, das die Mutter letztlich überhaupt keine Zeit mehr für Ihr Kind.

    Gegen Teilzeit nach 3 Jahren ist ja nichts einzuwenden, aber Vollzeit heisst doch folgendes: Den ganzen Tag sieht die Mutter ihr Kind nicht. Und nach der Arbeit hat sie noch den Haushalt. Wann bitte soll sie sich noch um ihr Kind kümmern können?

    Oder glauben sie ihr geldgeiler Ehemann kommt zumindest jedes 2. Wochenende vorbei, um bei Hausputz und Wäsche zu helfen?

    Was in den meisten Fällen bleibt, ist eine gestresste Mutter, die um jede ruhige Minute froh ist. Für die Sorgen der Kinder hat man kaum Zeit. Wie gut das es dann Fernsehen und Killerspiele gibt....

  3. Überschrift wie auch Artikel sind grundsätzlich missverständlich ausgeführt.

    Der BGH hat keine andere Entscheidung getroffen, als die Entscheidung des KG aufzuheben.
    Weder die Begründungen des KG noch die Begründung des Klägers wurden anerkannt.
    Es bleibt festzustellen, dass der Fall am KG entschieden wird und die Begründung zum weitern Bezug oder dem Fortfall von Betreuungsunterhalt neu zu fassen ist.
    Nicht mehr und nicht weniger!
    Wer da jetzt träumt, dass die RichterInnen am KG plötzlich anders urteilen würden, kennt offenbar deren narzistische Neigungen nicht. ;o)

    @hede:
    Als Vater wäre ich gerne präsenter, für unser Kind.
    Allein die Mutter zog es vor das Kind 150km zu verschleppen (nur mal so als Hinweis auf andere mögliche Konstellationen).
    Diese Mutter jammert auch auf etwa gleichem Niveau und erhält damit eine Menge ungerechtfertigter Aufmerksamkeiten einer Heerschar von teilweise professionellen Helferinnen.
    Ich dagegen bin in derer Augen ein reiner Bespaßungsonkel, der sich die Rosinen herausgepickt hat.

    So hat halt jede/r ein Päckchen zu tragen.

  4. Recht haben Sie! Am besten wäre es, wenn die Eltern die Erziehung gleichmässig übernehmen würden. Nur blöd, dass gerade das Grundgesetz (und damit auch die meisten Gerichte) vor allem allem von den Müttern redet.

    Ich habe meiner Ex angeboten, die Erziehung unseres Sohnes gemeinsam zu übernehmen. Die Antwort war Umgangsboykott und eine Unterhaltsklage. Meine Ex bekam Recht: ich musste zahlen und durfte als Belohnung unseren Sohn nur noch sehen, wenn sie mit ihrem neuen Lover ins lange Wochenende oder gleich in Urlaub fahren wollte.

    Es wurde höchste Zeit, dass diese Unterhaltsbezugsmentalität von Müttern letztes Jahr begrenzt wurde. Jetzt fehlt nur noch der gesetzliche Anspruch von Vätern sich auch um ihren Nachwuchs kümmern zu DÜRFEN, und zwar ohne dafür bezahlen zu MÜSSEN.

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    Das hört man allzu häufig. Aus eigenem Erfahren kenne ich das nicht, aber meiner Umgebung. Die Regel ist, dass bei einer Trennung die Frau die Kinder bekommt und der Mann die Rechnung. Letzterem werden allerhand Knüppel in den Weg geworfen (von der Frau) und er wird vielfach diskiminiert (Umgangsverweigerung etc.).
    Zum Glück gibt es nun den Trend, mit dieser Diskriminierung der Männer aufzuhören und in diesen Trend gehört auch dieses Urteil, so beschränkt der Fall auch ist.
    Das Prinzip ist, dass beide Eltern nun gleichen Anteil am Kind haben sollen. Das ist noch nicht wirklich in allen Bereichen verwirklicht. Es bewegt sich aber was. Das traurige Standard-Schicksal das tomaten2salat hier schildert wird hoffentlch bald der Vergangenheit angehören.
    Nach der Emanzipation kommt die E-FRAU-zipation!

    Das hört man allzu häufig. Aus eigenem Erfahren kenne ich das nicht, aber meiner Umgebung. Die Regel ist, dass bei einer Trennung die Frau die Kinder bekommt und der Mann die Rechnung. Letzterem werden allerhand Knüppel in den Weg geworfen (von der Frau) und er wird vielfach diskiminiert (Umgangsverweigerung etc.).
    Zum Glück gibt es nun den Trend, mit dieser Diskriminierung der Männer aufzuhören und in diesen Trend gehört auch dieses Urteil, so beschränkt der Fall auch ist.
    Das Prinzip ist, dass beide Eltern nun gleichen Anteil am Kind haben sollen. Das ist noch nicht wirklich in allen Bereichen verwirklicht. Es bewegt sich aber was. Das traurige Standard-Schicksal das tomaten2salat hier schildert wird hoffentlch bald der Vergangenheit angehören.
    Nach der Emanzipation kommt die E-FRAU-zipation!

  5. bezüglich mittiger Betreuung ist ja wirklich mal an der Tagesordnung.

    Richtlinien wie:
    Jede Mutter hat den Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft!
    sind deshalb um den Vater zu ergänzen.
    Das obligatorische gemeinsame Sorgerecht - in fast allen europäischen Staaten bis eben auf Deutschland bereits gültig - muss her, mithin Strafmaßnahmen bei Umgangsverweigerung eines Elternteiles, dann verdienen unsere Jugendämter im exekutieren dieser Vorgaben auch endlich ihren Namen. Momentan sind es Mütterämter.
    Die Rechtlosigkeit eines Herrn Görgülü ist exemplarisch und zeigt in welch unzureichendem Zustand das deutsche Kindschaftsrecht dank der Widerstände hiesiger Frauenverbände sich befindet.

  6. Es hilft nichts, der Feminismus hat gesiegt! Die Mütter und vor allem die Kinder haben verloren.

    Die Kommentatorin in einer Hamburger Zeitung versteigt sich in einem Kommentar zu der Behauptung, das Urteil sei eine >Investition in die neue Familie<. Kann mir einmal einer sagen, welche Art von Familie das sein soll, in die da investiert wurde? Die Mütter (in der Regel) als Konkursverwalterin der Restbestände einer gescheiterten Beziehung. Die Kinder als zusätzliche Last und Belastung. Auch die Wege in Horte, die Versorgung bei Krankheit und Arztbesuche usw. verlangen zusätzliche Zeit und Aufwand. Wie viel Idealismus erwartet man von diesen Müttern?

    Erziehung ist an erster Stelle gelebtes Vorbild. Dann kommen alle anderen Dinge. Eine gehetzte und frustrierte Mutter kann kein vollgültiges Vorbild sein, selbst wenn sie will. Die Kinder geraten dabei in die Gefahr aus dem Ruder zu laufen.. Über die Ergebnisse lesen wir täglich in den Zeitungen und alle fragen: Wie konnte das passieren?

    Ehe und Familie (Vater, Mutter, Kinder) haben in der katholischen Kirche den Rang eines Sakramentes. Sie ist also Kernstück katholisch christlicher Kultur. Das ausgerechnet unter der Ägide einer Frau Bundeskanzlerin und einer Partei die den christlichen Bezug ihres politischen Handelns in ihrem Namen trägt, die Familie als eine Art der Vorsorge des Staates in seelisch gesunden Nachwuchs zu Grabe trägt, ist ein öffentliches Ärgernis.

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    kann aber auch gut mit 70% des Lehrergehaltes leben. Warum muss sie noch über 800(!) Euro extra neben den Kindesunterhalt vom Mann kassieren? Das sie das alleinige Sorgerecht hat, dürfte bei nicht obligatorischen gemeinsamen Sorgerecht als Begründung wohl etwas wenig sein.

    "Wie viel Idealismus erwartet man von diesen Müttern?"

    könnte lauten: Man erwartet, dass sie ihren Schiller gelesen haben...

    Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
    ob sich das Herz zum Herzen findet:
    Der Wahn ist kurz, die Reu' ist lang.

    Wohlgemerkt: Es war vom "Herz zum Herzen" die Rede; Geldbeutel sind da nirgendwo erwähnt. Und: es heißt "ewig"...

    kann aber auch gut mit 70% des Lehrergehaltes leben. Warum muss sie noch über 800(!) Euro extra neben den Kindesunterhalt vom Mann kassieren? Das sie das alleinige Sorgerecht hat, dürfte bei nicht obligatorischen gemeinsamen Sorgerecht als Begründung wohl etwas wenig sein.

    "Wie viel Idealismus erwartet man von diesen Müttern?"

    könnte lauten: Man erwartet, dass sie ihren Schiller gelesen haben...

    Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
    ob sich das Herz zum Herzen findet:
    Der Wahn ist kurz, die Reu' ist lang.

    Wohlgemerkt: Es war vom "Herz zum Herzen" die Rede; Geldbeutel sind da nirgendwo erwähnt. Und: es heißt "ewig"...

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