Pfandbon-Prozess Kassiererin "Emmely" kämpft weiter
Die wegen Unterschlagung zweier Pfandbons entlassene Frau will vor das Verfassungsgericht ziehen. Ein Gericht hatte die fristlose Kündigung des Supermarktes bestätigt
Die Frau, die als "Emmely" bundesweit bekannt geworden ist, reichte am Mittwoch Verfassungsbeschwerde ein, wie ihr Anwalt Benedikt Hopmann mitteilte. Der 50-Jährigen war nach 31 Jahren im Beruf gekündigt worden.
Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte dies Ende Februar für rechtens erklärt und eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. In einer Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt will die Frau nun zunächst erreichen, dass in ihrem Fall eine Revision zugelassen wird.
Das Urteil hatte bundesweit Empörung bei Gewerkschaften und Sozialpolitikern ausgelöst . Frühere DDR-Bürgerrechtler sprachen von Klassenjustiz . Die Kassiererin berichtete am Mittwoch, sie erhalte nach wie vor zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus ganz Deutschland.
Nach den Worten Hopmanns würde die Verfassungsbeschwerde erst dann erforderlich, wenn auch das Bundesarbeitsgericht keine Revision zulassen sollte. Um die vorgeschriebene Monatsfrist nach dem letzten Urteil zu wahren, sei aber schon jetzt Karlsruhe angerufen worden.
Hopmann sieht die Kassiererin in ihren Grundrechten verletzt, weil das Landesarbeitsgericht Berlin Fakten wie die Länge ihrer Betriebszugehörigkeit, Alter und Schaden für den Arbeitgeber nicht vertretbar abgewogen habe.
- Datum 25.03.2009 - 18:24 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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..... wie da momentan mit zweierlei Maß gemessen wird... Richter sind zwar mit Sicherheit keine Merrill Lynch Manager, aber die soziale Stimmung im Land spricht nicht gerade für eine Auslegung der Gesetze zuungunsten der Arbeitnehmer.... Ob man auch bald in Berlin auf Pariser und Athener Zustände hoffen darf?
Bei der Kündigung von Barbara E. (von ihren Kollegen Emmely genannt) handelte es sich um eine so genannte Verdachtskündigung.
Sie soll Pflaschenpfandbons, die im Supermarkt gefunden wurden, Tage später eingelöst haben.
Begründung des Gerichtes dazu:
Richterin Reber sprach von einem „irreparablen Vertrauensverlust“.
In diesem Fall sei er „noch nachhaltiger“, weil Barbara E. „im Rahmen der Befragung durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht“ habe.
Allerdings:
Während der Beweisaufnahme soll sich der Sachverhalt anders dargestellt haben, angeblich sollen eine Kassiererin und eine Vorgesetzte, die in unmittelbarer Nähe standen , "gesehen haben wollen", dass die Pfandbons nicht abgezeichnet gewesen seien.
Sie gingen davon aus, dass es sich um einen Bon handelte, die ein Kunde zehn Tage zuvor verloren hatte.
Mitglieder eines Komitees namens „Solidarität mit Emmely“ kritisierten die Bestätigung der fristlosen Kündigung und sahen einen Zusammenhang mit einem Streik der Gewerkschaft Ver.di Ende 2007.
In der Kaiser’s-Filiale in Hohenschönhausen beteiligten sich damals 8 von 36 Mitarbeitern an drei Arbeitsniederlegungen.
Nach Gesprächen mit einer Distriktmanagerin war Barbara E. als einzige Streikende übrig geblieben.
Na so was...
Die Kaiser’s Tengelmann AG erklärte nach dem Prozess, dass „wesentliche Werte und Regeln der Zusammenarbeit“ gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt worden seien.
Barbara E. habe dagegen verstoßen.
Sie habe „aus unserer Sicht nicht nur das bestehende Vertrauensverhältnis zerstört“, sie habe zudem andere Kollegen zu Unrecht bezichtigt. Eine weitere Zusammenarbeit ist auch den ehemaligen Kollegen nicht zuzumuten.“
Mal angenommen, nur mal angenommen, wenn man das bei den Bankmanagern auch so hart sehen würde...??
z.Bsp. im Fall HRE
Quelle: wallstreet-online.de
Bankmanager beispielsweise, sollen es Andere (Kassiererinnen) auch ungestraft dürfen? In was für einer Welt leben wir eigentlich? Dieses Reden von "unverhältnismäßig" und "laufen lassen" ist völlig unangebracht. Und "Klassenjustiz", die PDSler sind doch nicht ganz richtig im Kopf! Die leben wohl immer noch nach dem Honecker-Diktum "Aus unseren Kombinaten ist noch viel mehr rauszuholen"? Ich denke, der Falll ist untersucht, Gerichte haben gesprochen und damit ist gut. Das Bundesverfasungsgericht damit zu behelligen ist ja wirklich Schwachsinn.
Zu versuchen, den Rechstweg zu erweitern, ist ihr gutes Recht, egal was war. Aber wegen der Sache an sich vor dem Bundesverfassungsgericht wird sie es vermutlich schwer haben. Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht und auf diese Weise wird man die Verdachtskündigung an sich vermutlich auch nicht los. Und einen Grenze nach Betriebszugehörigkeit oder Alter kann man im Unrecht ja wohl auch nicht ziehen.
Vielleicht sollte sie auch mal einen Moment an die denken, die Tag für Tag dafür sorgen, dass die Kasse stimmt und je nach Beträgen, die durchlaufen vielleicht auch mal schlaflose Nächte haben. Das eigene Beharren auf der Unbequemlichkeit gegenüber der Geschäftsleitung kann schließlich auch nicht jeder in Anspruch nehmen, denn nicht alle können im Betriebsrat vertreten sein. Und dürfen dadurch auch nicht mehr Pflichten oder weniger Rechte haben.
Der pauschale Vergleich mit den Bankern zieht so auch nicht. Nicht jeder muss gegen seinen Arbeitsvertrag verstossen haben.
Vielleicht hätte sie besser getan, was heute nicht gut klingt, aber millionenfache Übung ist. Um Gnade vor Recht gebeten, die angesichts der langen Betriebszugehörigkeit und bei dem Betrag selbstverständlich hätte gewährt werden müssen. Vielleicht ist sie auch Opfer politischer Instrumentalisierung geworden.
Das Urteil mag in keiner Relation zur Tat stehen. Auch wenn eine Firma wegen einer solchen Verfehlung eine fristlose Kündigung ausspricht, spricht das Bände! Alles richtig! Aber eine Richterschelte ist nicht angebracht. Wo fängt eine Unterschlagung an? Bei € 1.30 oder wo? Unterschlagung ist ein Tatbestand der eine Verurteilung nach sich zieht, das weiß auch eine Kassiererin, so hart es sich anhört.
Der Frau ist wegen des Verdachts gekündigt worden!
Das sie in ihrer anfänglichen Verzweiflung wahrscheinlich alle ihr vorstellbaren Hpyothesen geäußert hat, wird ihr vom Gericht als Nachteil gewertet. Angenommen, die Unschuldsvermutung gilt und Emmy will den gegen sie geäußerten Verdacht entkräften, so ist es nur logisch, daß sie Erklärungsalternativen anbietet. Für so etwas haben wir im Strafrecht die Unschuldsvermutung als rechtsstaatliches Prinzip.
Warum das gleiche Prinzip nicht im Arbeitsrecht gelten soll, sondern der Willkür des Arbeitgebers Tür und Tor geöffnet wird, erschließt sich mir nicht. Ich kann daher nur hoffen, daß Emmy versucht, diese Ungleichbehandlung vor dem Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht oder den europäischen Gerichtshof zu beenden. Wenn sie das schafft, hat sie mehr für die Arbeitnehmerrechte getan als die gesamte Regierung in den letzten 10 Jahren.
Ich war selbst Arbeitgeber. Mir wäre es nicht im Traum eingefallen, einer Mitarbeiterin auf Grund eines Verdachtes zu kündigen. Ich erinnere mich noch an einen heftigen Streit mit meiner damaligen Personalleiterin über eine Mitarbeiterin. Sie äußerte den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten und ich bestand jedoch auf einem hieb- und stichfesten Beweis. Ich denke, so halten es die seriösen Unternehmen auch!
Der Frau ist wegen des Verdachts gekündigt worden!
Das sie in ihrer anfänglichen Verzweiflung wahrscheinlich alle ihr vorstellbaren Hpyothesen geäußert hat, wird ihr vom Gericht als Nachteil gewertet. Angenommen, die Unschuldsvermutung gilt und Emmy will den gegen sie geäußerten Verdacht entkräften, so ist es nur logisch, daß sie Erklärungsalternativen anbietet. Für so etwas haben wir im Strafrecht die Unschuldsvermutung als rechtsstaatliches Prinzip.
Warum das gleiche Prinzip nicht im Arbeitsrecht gelten soll, sondern der Willkür des Arbeitgebers Tür und Tor geöffnet wird, erschließt sich mir nicht. Ich kann daher nur hoffen, daß Emmy versucht, diese Ungleichbehandlung vor dem Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht oder den europäischen Gerichtshof zu beenden. Wenn sie das schafft, hat sie mehr für die Arbeitnehmerrechte getan als die gesamte Regierung in den letzten 10 Jahren.
Ich war selbst Arbeitgeber. Mir wäre es nicht im Traum eingefallen, einer Mitarbeiterin auf Grund eines Verdachtes zu kündigen. Ich erinnere mich noch an einen heftigen Streit mit meiner damaligen Personalleiterin über eine Mitarbeiterin. Sie äußerte den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten und ich bestand jedoch auf einem hieb- und stichfesten Beweis. Ich denke, so halten es die seriösen Unternehmen auch!
Es geht mit Sicherheit nicht darum, “kleine Verfehlungen” oder “kleine Unrechtmäßigkeiten“ zu bagatellisieren oder gar schuldfrei zu stellen, nur weil es weitaus größere gibt, oder quasi gar eine Art Bußgeldkatalog aufzustellen „von 1,30 EUR =Entlassung bis 1 Million EUR =lebenslang“.
Und es geht auch nicht um einen pauschalen Vergleich mit den Bankern.
Jedermann weiß, dass nicht alle Banker oder Manager Verfehlungen begangen haben.
Eine ganze Menge waren es aber in der aktuellen Finanzkrise.
Und auch, und gerade hier in Deutschland.
Nicht umsonst laufen gegen viele Bankmanager staatsanwaltschaftliche Untersuchungen.
Und ja:
Richterschelte, besser gesagt Kritik an der Urteilsbegründung ist angebracht und vor allem das Recht eines mündigen Bürgers.
Wo kommen wir denn hin, wenn Einige meinen, Richter stehen über allem.
Und diese Kritik ist vor allem dann durchaus angebracht, wenn die Begründung der Richterin in diesem Falle
von einem „irreparablen Schaden“ spricht.
Bei 1,30 EUR.
Während zugleich aber Manager in Deutschland, die Milliarden an Schäden angerichtet haben und eine ganze Volkswirtschaft ins Straucheln bringen, mit Millionen an Abfindungen nicht nur nach Hause gehen, sondern sogar noch Abfindungen einklagen (was rechtsstaatlich gesehen auch deren Recht ist).
Gleichzeitig will man aber am liebsten dieser kleinen Kassiererin verwehren, die auch ihr zustehenden rechtsstaatlichen Mittel bis hin zum Bundesverfassungsgericht auszuschöpfen, weil man es nach dem Gusto der eigenen Beurteilung für Schwachsinn hält!!
ES IST IHR RECHT!
Genauso wie es das Recht moralisch skrupelloser Manager ist, die eine Bank (und nicht nur eine) so weit an den Rand des Abgrund gebracht haben, dass 100 Mrd. vom Steuerzahler erbracht werden müssen, um ihre 15 Millionen Abfindung klagen dürfen, und das obwohl Ihnen bereits der Staatsanwalt im Nacken sitzt.
Wenn aber Manager schuldig sind (und irgendwo muss das Desaster ja herkommen, oder ist es vom Himmel gefallen), und zwar für weit mehr als 1,30 EUR, wie oder mit welchen Worten will man dann dies bezeichnen?
Irreparabel ist ja schon besetzt.
Gibt’s im Duden dieser Richterin dafür auch ein Wort, was das annähernd und zutreffend beschreibt?
Komme mir also bitte niemand damit, dass in diesem Land nicht längst mit zweierlei Maß gerechnet wird.
Die einen mögen es als Klassenjustiz bezeichnen, andere wieder anders…
Ich bezeichne es auf jeden Fall als absolut unverhältnismäßig.
Gerade weil es den derzeitig aktuellen Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise mit all seinen negativen Auswirkungen gibt.
Auch mit Urteilsbegründungen werden Signale gesetzt.
Sogar wenn diese irreparabel erscheinen.
Sie werden in Deutschland kein Gericht finden, dass Unterschlagung durchgehen lässt. Es ist aber zu fordern, dass es Richter gibt, die bei der Sanktion einer Straftat Maß und Vernunft walten lassen.
Wer mit Geld umgeht und sich als unzuverlässig erweist, kann nicht weiter an der Kasse sitzen. Große Unternehmen haben aber die Möglichkeit eine über 31 jährige Beschäftigung in anderer Weise fortzusetzen.
Die Entlassung und der Verlust des Arbeitsplatzes ist heute die Höchststrafe. Das ist so, als würden Richter nicht die Umstände die zum Tode eines Menschen geführt haben bei der Strafzumessung berücksichtigen, sondern nach der Maxime, >Mensch tot - lebenslänglich< urteilen..
Dennoch gibt das Urteil eine Überlegung wieder, über die es sich lohnt, nachzudenken.
Zitat: Richterin Reber sprach von einem „irreparablen Vertrauensverlust“.
In diesem Fall sei er „noch nachhaltiger“, weil Barbara E. „im Rahmen der Befragung durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht“ habe
Ich möchte mal sehen, was geschähe, wenn man diese Maxime auch anderswo anwenden würde. Politiker – gelogen, Job weg, keine Pension. Banker und Manager – falsche Angaben zu Bilanz und Risiko – Job weg, Einkommen weg, Pension weg.
Unser Verständnis von demokratischer Ordnung hat sich umgekehrt. Nicht das gewählte Führungspersonal muss sich vor seinem Arbeitgeber, dem Souverän rechtfertigen. Zurzeit sieht es so aus, als wäre es umgekehrt.
Der Klassenstaat ist wieder da. Die da oben und die disponible Masse, der Souverän, das Volk!
Der Frau ist wegen des Verdachts gekündigt worden!
Das sie in ihrer anfänglichen Verzweiflung wahrscheinlich alle ihr vorstellbaren Hpyothesen geäußert hat, wird ihr vom Gericht als Nachteil gewertet. Angenommen, die Unschuldsvermutung gilt und Emmy will den gegen sie geäußerten Verdacht entkräften, so ist es nur logisch, daß sie Erklärungsalternativen anbietet. Für so etwas haben wir im Strafrecht die Unschuldsvermutung als rechtsstaatliches Prinzip.
Warum das gleiche Prinzip nicht im Arbeitsrecht gelten soll, sondern der Willkür des Arbeitgebers Tür und Tor geöffnet wird, erschließt sich mir nicht. Ich kann daher nur hoffen, daß Emmy versucht, diese Ungleichbehandlung vor dem Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht oder den europäischen Gerichtshof zu beenden. Wenn sie das schafft, hat sie mehr für die Arbeitnehmerrechte getan als die gesamte Regierung in den letzten 10 Jahren.
Ich war selbst Arbeitgeber. Mir wäre es nicht im Traum eingefallen, einer Mitarbeiterin auf Grund eines Verdachtes zu kündigen. Ich erinnere mich noch an einen heftigen Streit mit meiner damaligen Personalleiterin über eine Mitarbeiterin. Sie äußerte den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten und ich bestand jedoch auf einem hieb- und stichfesten Beweis. Ich denke, so halten es die seriösen Unternehmen auch!
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