Amstetten-ProzessFritzls Tochter verlangt lebenslange Strafe

Im Inzest-Prozess gegen Josef Fritzl fordert die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung in allen Anklagepunkten. Seine Verteidiger baten um ein mildes Urteil

Zwei der insgesamt elf Richter beim Inzest-Prozess in St. Pölten. Sie müssen über Josef Fritzl urteilen

Zwei der insgesamt elf Richter beim Inzest-Prozess in St. Pölten. Sie müssen über Josef Fritzl urteilen

Am letzten Tag des Inzest-Prozesses in St. Pölten hat sich Fritzls Tochter über ihre Anwältin zu Wort gemeldet. Sie habe sich zu der belastenden Zeugenaussage entschlossen, weil sie dies ihrem verstorbenen Kind schuldig sei, ließ sie mitteilen. Sie hoffe, ihr Vater werde lebenslang ins Gefängnis kommen.

In den Plädoyers von Anklage und Verteidigung ging es vor allem um den Vorwurf des Mordes durch Unterlassen. "Dass Fritzl Freiheitsentzug, Vergewaltigung, Blutschande begangen und mit Strom- und Gasfallen gedroht hat, dass müssen wir wohl nicht mehr erörtern", sagte Staatsanwältin Christiane Burkheiser in ihrem Schlussplädoyer. Für sie sei auch der Tatbestand der Sklaverei erfüllt. Fritzl habe seine Tochter behandelt wie sein Eigentum, und sie in einen "Zustand ohne jegliche Chancen" gebracht. Der 73-Jährige verdiene die Höchststrafe, sagte Burkheiser in Richtung der Geschworenen.

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Komplizierter ist der Mordvorwurf. Die Anklage plädiert auf Mord, die Verteidigung sieht den Tatbestand dagegen nicht erfüllt. Fritzl habe 66 Stunden Zeit gehabt, sich zu entscheiden, das schwer kranke Kind zu retten. "Jeder Laie hätte sehen können, dass das Kind mit dem Tode kämpft", sagte Burkheister und beruft sich auf das neonatologische Gutachten. Anwalt Mayer hingegen warf der Anklage vor, Fakten auszusparen. Tagebucheinträge der Tochter bewiesen, dass es kein Mord war. "Niemand gibt Kindern, die er umbringen will, noch einen Namen." Am zweiten Tag nach der Geburt, findet sich in den Aufzeichnungen der Tochter der Eintrag, man habe den Zwillingen Namen gegeben. "Mein Mandant wusste nicht, was Mord durch Unterlassen bedeutet, das wissen selbst die meisten österreichischen Anwälte, die nicht mit Strafsachen befasst sind, nicht", ruft Mayer, und erntet damit unterdrückte Lacher und Kopfschütteln bei den anwesenden Journalisten.

Schon am Morgen hatte Mayer für Irritationen gesorgt, als er mit einer ausgedruckten E-Mail an ausgewählte Journalisten auf den Rängen herangetreten war. Später las er sie vor: Darin bedroht der Verfasser Fritzl und seinem Verteidiger mit Folter und Tod. Im Gespräch mit einzelnen Journalisten machte Mayer die Berichterstattung der österreichischen Boulevardpresse verantwortlich. Unklar, was das im Gerichtssaal zu suchen hatte.

Das letzte Wort hatte der Angeklagte selbst. "Ich bereue aus tiefstem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich weiß, dass ich es nicht mehr gut machen kann, das Einzige was ich tun kann, ist den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen", sagte Fritzl leise.

Die Anklage und die Opferanwältin ließen sich von diesen Worten nicht beeindrucken. Für sie ist klar, dass Fritzl nicht bereut und versucht, das Gericht zu täuschen. "Glauben Sie dem Angeklagten weiterhin kein Wort", sagt Burkheiser an die Geschworenen gerichtet. "Tappen Sie nicht in die Falle, tragen Sie die Tür nicht in den Keller."

Leserkommentare
  1. einkerkern bitte. ich meine, es gibt absolut keine entschuldigung oder etwa mildernde umstände.
    Ferika75

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Er hat nur eine einzige Strafe verdient:
    den Rest seines Lebens in dem gleichen Keller verbringen !

    Er hat nur eine einzige Strafe verdient:
    den Rest seines Lebens in dem gleichen Keller verbringen !

  2. Über den Schutz der wirklich großen Pädophilennetzwerke in Österreich machte ich am 17.3.2009, auf meiner Homepage folgende Eintragung:

    Der Inhalt des Textes beginnt im Kapitel, “Ich als sexuelles Missbrauchsopfer“, und er endet beim Foto „Ich, im Alter von 5 Jahren in einer Kindermesse in der Wiener Josefstadt“:

    http://michaeltfirst.blog...

    In Österreich ist bei diesen Sachen alles ein abgekartetes Spiel. Traurig ist das Ganze und sehr widerlich, und nur deswegen kam auch bei Groer nichts heraus, bei Pateno auch nichts, in der Causa rund um das St. Pöltner Priesterseminar auch nichts, usw. usf……

    MfG
    Michael Tfirst

  3. 3. Fritzl

    man kann und will es nicht mehr hören
    mit Thailandurlaub wird es vorerst wohl nix mehr,immerhin aber eine beheizte Stube in Vollpension
    mild genug die Umstände ...Fritzl ?

  4. Er hat nur eine einzige Strafe verdient:
    den Rest seines Lebens in dem gleichen Keller verbringen !

    Antwort auf "Für immer"
  5. zu 20 jahren, wegen sklaverei, mit anschließender sicherungsverwahrung
    ( falls er 94 wird, bei regelmäßigem auslauf )verurteilen, fände ich das i.o.
    den mordvorwurf halte ich für wenig überzeugend. ich bin kein jurist, aber
    das entspricht gar nicht meiner vorstellung von mord.
    dann müßte es ja auch mord durch unterlassen sein, wenn ich einen
    blau angelaufenen passanten am straßenrand liegen lasse, ohne den krankenwagen zu rufen ? muß bei mord nicht immer eine tötungsabsicht vorliegen ?
    und daß die journalisten lachen, wenn der anwalt das sagt, was er gesagt hat, spricht für den pöbelhaften charakter ( ich nenn das jetzt mal so,
    man könnte auch sagen unbeherrscht, voreingenommen und an den fakten nicht interessiert ) dieser leute, aber das ist ein anderes thema...

  6. hilfe, ich bin ein schriftmörder....

  7. Im Gesetz sind die Mordmerkmale festgelegt (Heimtücke, Befriedigung eines Sexualtriebs, Gier etc.). Hier handelt es sich um das Mordmerkmal der "Verdeckung einer Straftat". Wenn ich einem Unfallopfer nicht helfe ist dies nicht unbedingt eine "Verdeckung einer Straftat", sondern unterlassene Hilfeleistung. Es sei denn, diese unterlassene Hilfeleistung steht im Zusammenhang mit einer schweren Straftat, die ich selbst begangen habe. Und der Tod des anderen mir ermöglicht meine Straftat zu verdecken. Die vorangegangene Straftat kann "Fahren unter Alkohol" ebenso sein, wie "erzwungener Geschlechtsverkehr" (Verstoß gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht) oder ein vorangegangener Raub / Diebstahl. So gesehen ist also der Mordvorwurf vollkommen gerechtfertigt.
    Aufgrund dessen, dass Hr. F. die Straftaten über einen längeren Zeitraum, geplant und zu Befriedigung eigener Lust (Interessen) begangen hat, die Opfer alleine gelassen hat (in einem feuchten engen Keller) und währenddessen mit hoher krimineller Energie ein "normales" komfortables Leben (Thailandreise) vorgetäuscht (und genossen) hat, ist auch die Höchststrafe angemessen. Hier kann ich keine Strafmilderungsgründe erkennen. Es liegen keine Einschränkungen der Steuerrungesfähigkeit vor. Allerdings wäre die Argumentation des "Bösen". Tatort Gehirn von Joachim Markowtisch, ein interessanter Diskussionsbeitrag. Nämlich, ob solche Menschen überhaupt zu verurteilen sind.

    • Soahc
    • 19.03.2009 um 14:18 Uhr

    Es fällt schwer, ein relativ objektives Urteil zu fällen, nach dieser Geschichte...
    Auch wenn er es verdienen würde, weitere 24 Jahre seinen Keller in Betrieb zu nehmen, aber diesmal mit ihm als Insassen, steht ihm ein fairer Prozess leider zu.
    In solch einem schwerwiegenden Fall hilft es nicht den Täter einfach vor der Gesellschaft nur weg zu sperren, an solch einem Fall muss in großen Stil gearbeitet werden, um eine aufgeklärtere Öffentlichkeit zu entwickeln, sowie natürlich das Geschehene zu verarbeiten, nicht nur für die direkt betroffenen...

    _______________________________________________________________
    Eltern fragen sich, warum die Flüsse bitter schmecken, wenn doch sie selbst es waren, die die Quelle vergiftet haben.
    (JOHN LOCKE)

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