Lehman-Zertifikate "Wir wollen das Geld zurück!"
Begleitet von Protesten begann der erste deutsche Prozess gegen eine Bank, die ihren Kunden Lehman-Zertifikate verkaufte. Ob die Sparer entschädigt werden, ist fraglich
Auf den Treppen zum Landgericht Hamburg protestieren etwa 30 Menschen gehobenen Alters. Eisige Windböen zerren an ihren Schildern und Plakaten. "In der Citibank wurde ich um 5100 Euro betrogen" ist da zu lesen. Und "Gerechtigkeit muss siegen!", "Wo bleibt der Verbraucherschutz?". Auch gegen Bonuszahlungen an Pleite-Manager haben einige Anwesende etwas einzuwenden. Gemein ist ihnen nur, dass sie durch die Insolvenz der US-Bank Lehman Brothers Geld verloren haben und sich von den Banken hintergangen fühlen, die ihnen das Investment empfohlen haben.
Unvermittelt wird einer der Protestierenden laut: "Wir wollen das Geld zurück!", ruft Peter Timm in den fast leeren Gerichtsvorplatz. Verwandte des groß gewachsenen Mannes hatten 20.000 Euro in Papiere einer Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Bank Lehman Brothers angelegt. Mitarbeiter der Hamburger Sparkasse (Haspa) hätten telefonisch zu dieser Geldanlage geraten, sagt Timm. Das war 1996. Jetzt ist das Geld weg, und die Betroffenen in Pflegeheimen. "Die Alten sind zu krank, um hier zu sein, deswegen stehe ich jetzt hier."
Als Schneefall einsetzt, ziehen sich die ersten Demonstranten ins Gericht zurück. Das Interesse ist groß. Die Kammer hat den Prozess gegen die Haspa kurzfristig in den großen Plenarsaal verlegt. Geklagt hat der Rentner Bernd K, dessen Beraterin ihm empfahl, Lehman-Zertifikate zu kaufen. Sie seien hundertprozentig sicher, habe man ihm gesagt. Dann kam die Pleite von Lehman Brothers, und K. war um 10.000 Euro ärmer. Er hätte die Anleihen nicht gekauft, wenn sie die Beraterin der Haspa nicht als risikolos dargestellt hätte, sagt K. auf Nachfrage des Richters.
Und er hätte erst recht nicht zugegriffen, wenn er gewusst hätte, dass die Haspa erhebliche Gewinne durch den Verkauf der Lehman-Zertifikate erzielte. In der Klageschrift ist der reine Profit der Bank auf acht Prozent des Zertifikatswerts beziffert. Da müsse doch irgendwas faul sein, rechnet K.: Einerseits die versprochenen hohen Zinserträge, andererseits auch noch der Eigenprofit der Bank – wie könne ein Zertifikat nur soviel Ertrag für alle Beteiligten abwerfen, wenn ein Sparkonto nur drei, vier Prozent Zinsen einbringt? K. fühlt sich von seiner Bank hinters Licht geführt und verlangt 10.100 Euro Schadensersatz.
Doch die Rechtslage spricht nicht unbedingt für ihn. Wer Zertifikate einer Bank kauft, hat kein Anrecht darauf, in Fall einer Insolvenz des Anbieters entschädigt zu werden. Das unterscheidet Zertifikate von Guthaben auf Sparkonten. Häufig wird dieses sogenannte "Emittentenrisiko" aber in den Beratungsgesprächen nicht ausreichend betont, vermuten Verbraucherschützer. Die Banken müssen jedoch auf die Risiken ihrer Produkte hinweisen.
Allein 3700 Kunden der Haspa hatten Lehman-Papiere im Wert von insgesamt 54 Millionen Euro erworben. Die meisten von ihnen würden wohl nicht behaupten, gut und ausreichend beraten worden zu sein. Der Haspa-Vorstand Reinhard Klein sagte, in 250 Fällen sei man "unsicher, ob ausreichend auf das Emittentenrisiko hingewiesen wurde". Diesen Kunden wurden ihre Verluste erstattet. In weiteren 750 Fällen habe man aus reiner Kulanz Rückerstattungen vorgenommen, weil sich die Kunden in "kritischen Lebenssituationen" befänden.
Auch K.s Anspruch sei geprüft worden, lässt die Haspa durch ihre Anwälte ausrichten. Doch man habe K. richtig beraten und "sich nichts vorzuwerfen". Eine gütige Einigung käme folglich nicht in Frage. K. habe die Lehman-Papiere im Dezember 2006 gekauft, doch zu diesem Zeitpunkt sei das Insolvenz-Risiko der amerikanischen Bank nur "theoretisch" gewesen. Deswegen habe die Beraterin der Haspa es auch nicht erwähnt. Auch dass Banken ein wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgen und Gewinne aus dem Verkauf von Finanzanlageprodukten erzielen, "wisse doch jeder".
Da geht ein Murren durch den vollbesetzten Saal. Auch das Gericht ist anderer Meinung: Es könne durchaus sein, dass Anleger Finanzprodukte nicht kaufen, wenn sie wüssten, welches Eigeninteresse die Banken am Verkauf haben. Aber es sei ebenfalls nicht sicher, was die logische Folge einer umfassenden Aufklärung während des Verkaufsgesprächs gewesen wäre. Schließlich würden einige Anleger sich gewiss nicht davon abschrecken lassen, dass auch ihre Bank hohe Gewinne einstreicht, wenn sie Zertifikate vermittelt. Deswegen, so führt der Richter aus, müsse der Kläger beweisen, "dass die Nicht-Aufklärung über die Gewinn-Marge kausal war für die Kaufentscheidung".
Im Klartext heißt das: Der Kläger muss nachlegen, die juristischen Vertreter der Haspa dürfen noch einmal Stellung nehmen. Wie es die vorgebrachten Argumente bewertet, wird das Gericht am 12. Mai verkünden. Es deutete aber bereits an, es werde dann nicht schon zu einem Urteil kommen können, sondern eine gerichtliche Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen starten.
Sonderlich zufrieden waren die meisten der Zuschauer nicht. "Na, das hätten wir uns sparen können", brummt ein älterer Herr. "Ja, hinterher ist man immer klüger", mosert seine Sitznachbarin.
- Datum 01.04.2009 - 09:48 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf mehreren Seiten lesen
- Quelle ZEIT ONLINE, 24.03.2009
- Kommentare 3
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Wie kann eine seriöse Zeitung wie "DIE ZEIT" nur einen juristisch dermaßen ignoranten Text, den man allenfalls vom Gerichtsberichterstatter eines Provinzblatts befürchten muss, veröffentlichen?
Berichtet wird über ein Zivilverfahren. In einem solchen gibt es weder eine "Anklage" noch eine "Verteidigung". Beweisen muss der Kläger seine Anspruchsgrundlage, Stellung nehmen darf dann noch einmal die beklagte Partei.
Danke für den Hinweis, der nun zu drei kleinen Änderungen in den Bezeichnungen geführt hat.
Mit freundlichem Gruß,
JF
Hallo janfree,
ebenfalls einen schönen Gruß und: meine Hochachtung!
schaller-zell
Hallo janfree,
ebenfalls einen schönen Gruß und: meine Hochachtung!
schaller-zell
Hallo janfree,
ebenfalls einen schönen Gruß und: meine Hochachtung!
schaller-zell
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren