Lehman-Zertifikate "Wir wollen das Geld zurück!"Seite 2/2
Auch K.s Anspruch sei geprüft worden, lässt die Haspa durch ihre Anwälte ausrichten. Doch man habe K. richtig beraten und "sich nichts vorzuwerfen". Eine gütige Einigung käme folglich nicht in Frage. K. habe die Lehman-Papiere im Dezember 2006 gekauft, doch zu diesem Zeitpunkt sei das Insolvenz-Risiko der amerikanischen Bank nur "theoretisch" gewesen. Deswegen habe die Beraterin der Haspa es auch nicht erwähnt. Auch dass Banken ein wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgen und Gewinne aus dem Verkauf von Finanzanlageprodukten erzielen, "wisse doch jeder".
Da geht ein Murren durch den vollbesetzten Saal. Auch das Gericht ist anderer Meinung: Es könne durchaus sein, dass Anleger Finanzprodukte nicht kaufen, wenn sie wüssten, welches Eigeninteresse die Banken am Verkauf haben. Aber es sei ebenfalls nicht sicher, was die logische Folge einer umfassenden Aufklärung während des Verkaufsgesprächs gewesen wäre. Schließlich würden einige Anleger sich gewiss nicht davon abschrecken lassen, dass auch ihre Bank hohe Gewinne einstreicht, wenn sie Zertifikate vermittelt. Deswegen, so führt der Richter aus, müsse der Kläger beweisen, "dass die Nicht-Aufklärung über die Gewinn-Marge kausal war für die Kaufentscheidung".
Im Klartext heißt das: Der Kläger muss nachlegen, die juristischen Vertreter der Haspa dürfen noch einmal Stellung nehmen. Wie es die vorgebrachten Argumente bewertet, wird das Gericht am 12. Mai verkünden. Es deutete aber bereits an, es werde dann nicht schon zu einem Urteil kommen können, sondern eine gerichtliche Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen starten.
Sonderlich zufrieden waren die meisten der Zuschauer nicht. "Na, das hätten wir uns sparen können", brummt ein älterer Herr. "Ja, hinterher ist man immer klüger", mosert seine Sitznachbarin.
- Datum 01.04.2009 - 09:48 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, 24.03.2009
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Wie kann eine seriöse Zeitung wie "DIE ZEIT" nur einen juristisch dermaßen ignoranten Text, den man allenfalls vom Gerichtsberichterstatter eines Provinzblatts befürchten muss, veröffentlichen?
Berichtet wird über ein Zivilverfahren. In einem solchen gibt es weder eine "Anklage" noch eine "Verteidigung". Beweisen muss der Kläger seine Anspruchsgrundlage, Stellung nehmen darf dann noch einmal die beklagte Partei.
Danke für den Hinweis, der nun zu drei kleinen Änderungen in den Bezeichnungen geführt hat.
Mit freundlichem Gruß,
JF
Hallo janfree,
ebenfalls einen schönen Gruß und: meine Hochachtung!
schaller-zell
Hallo janfree,
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schaller-zell
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schaller-zell
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