Computerkriminalität Noch sind die Schleusen offen

Deutschland hat als 24. Land die internationale Cybercrime Convention ratifiziert. Das Instrument ist notwendig, aber umstritten

In einer digitalisierten Welt agieren Terroristen und Kriminelle zunehmend am Computer

In einer digitalisierten Welt agieren Terroristen und Kriminelle zunehmend am Computer

Der Sage nach soll ein Rattenfänger im Jahr 1284 der Stadt Hameln mit einer Flöte ihre Kinder entführt haben. Solche Rattenfänger gibt es noch immer, im Informationszeitalter allerdings verführen sie Computer. Die Gefahr ist so groß, dass inzwischen erheblicher politischer Druck besteht, auf internationaler Ebene zu handeln. Leicht ist das nicht.

Dabei wird die Kriminalität im Internet inzwischen zu einer Bedrohung für die Wirtschaft. Massenhaft würden die Internetseiten seriöser Firmen von Viren und Würmern verseucht, wie der aktuelle Risiko-Report des amerikanischen Konzerns IBM zeigt . Die Schädlinge kapern die Rechner vorbeikommender Surfer und binden sie in Botnetze ein: "Unternehmen werden somit zum Sicherheitsrisiko für ihre eigenen Kunden," heißt es in einer Mitteilung zu dem Bericht.

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Eine Gefahr dabei sind die Surfer selbst: "Zwischen 80 und 90 Prozent aller Nutzer haben Sicherheitslücken in ihrem System, und das nicht nur an einer Stelle", warnt der Sicherheitsdienstleister F-Secure.

So wächst eine ganz neue Industrie. Mit den Botnetzen greifen Kriminelle dann die Server von Firmen an und erpressen diese. Das kann im Einzelfall teuer werden – wie etwa für den Sportwettenanbieter mybet.com vor der Fußballeuropameisterschaft 2004: "Geld oder Netz!" – so hieß die Forderung damals.

Im schlimmsten Fall – beispielsweise wenn Kriminelle in die Steuerung von Flughäfen eingreifen könnten – stünden Menschenleben auf dem Spiel, so der Informationsrechtler Philipp W. Brunst. Transport und Verkehr, Energie, chemische Industrie, Banken, Informationstechnik und Telekommunikation zählen zu den "kritischen Infrastrukturen".

Der Sicherheitsberater Thomas Maus glaubt nicht daran, dass seine Branche das Wettrennen auf der Basis heutiger Systeme gewinnen kann. Er verlangt nach grundsätzlichen Veränderungen: Zum einen müssten spiel- und sicherheitsrelevante Bereiche physisch voneinander getrennt werden. Zum anderen müssten sich Betriebssysteme durchsetzen, die die Manipulation einer Software durch eine andere verhindern.

Leser-Kommentare
  1. Das wäre wohl eher ein Thema für Herrn Biermann gewesen.

    Denn auch dieses Abkommen ist ein weiterer großer Baustein auf dem Weg in den globalen gemeinsamen europäisch/amerikanischen Polizeitstaat - die ETSI-Papiere waren da nur Einstieg und Vorstufe und "leben" natürlich auch noch mit ihren Möglichkeiten und Inhalten.

    Angesichts der Weltwirtschaftskrise werden wohl nunmehr die Staaten alle kurzfristig an diesem Machwerk teilhaben wollen, um Erscheinungen wie in Griechenland und beginnend in Frankreich schnell und einfach zu unterlaufen.

    Denn leider sind solche Ansätze die Haupthintergründe dieses Abkommens.

    Diese Abkommen bietet die Raum für alle möglichen Überwachungsszenarien.

    Wieso geht der Autor des Artikels mit keinem Wörtchen auf die insgesamt fragwürdigen Inhalte ein?

    Nur der Link auf den englischen Text ist etwas sehr dürftig. Verfassungsrechtlich ist das wieder was fürs Bundesverfassungsgericht - wenn es sich zuständig fühlen würde für interstaatliche Abkommen)

    Wer lesen kann, sollte sich darin vertiefen und wundern, welche Möglichkeiten den Behörden sich damit eröffnen.

    Zitat bei Heise.de:
    "Kinderpornografie, Verstöße gegen das Urheberrecht und Angriffe auf die Sicherheit von Computersystemen stehen im Mittelpunkt des Textes. Die Justizverfahren betroffener Länder sollen koordiniert und beschleunigt werden."

    Aha - die alten Bekannten tauchen wieder auf. KiPo und Urheberrechte. Damit kann man wohl alles rechtfertigen - meint man.

    Auch dürften mal wieder Grundgesetz"anpassungen" erforderlich werden. Im Forum schrieb ein Kommentator:

    Zitat Anfang
    "Dabei frage ich mich: wer kann soetwas von deutscher Seite bei der EU
    unterzeichnen, wo doch klar herauslesbar ist, dass man sich zu tiefen
    Eingriffen in das Grundgesetz verpflichtet. Im übrigen, wenn der
    EU-Grundlagenvertrag hier vor dem Verfassungsgericht scheitert bzw.
    Irland oder Tschechien ihn ablehnen, wass passiert dann?"

    Zitat Ende

    Ein anderer Kommentator schrieb:

    Zitat Anfang
    "Die Einrichtung eines 24/7 verfügbaren Überwachungsknotens an den zu
    jeder Tages und Nachtzeit Abschnorchelbefehle geleitet werden können.
    Besonders 1b+c stechen hier ins Auge, "preservation of data" und
    "locating of suspects" bedeutet soviel wie direktes Abfangen von
    Traffic und verdeckte Ermittlung der Nutzer anhand der IP Kennung.
    Der Umweg über den ISP ist ja in den vorgenannten Artikeln schon
    ausgeräumt bzw. automatisiert worden. Abhörschnittstelle nennt man
    sowas.

    Article 35 – 24/7 Network
    1 Each Party shall designate a point of contact available on a
    twenty-four hour, seven-day-a-week basis, in order to ensure the
    provision of immediate assistance for the purpose of investigations
    or proceedings concerning criminal offences related to computer
    systems and data, or for the collection of evidence in electronic
    form of a criminal offence. Such assistance shall include
    facilitating, or, if permitted by its domestic law and practice,
    directly carrying out the following measures:
    a the provision of technical advice;
    b the preservation of data pursuant to Articles 29 and 30;
    c the collection of evidence, the provision of legal information,
    and locating of suspects.

    Die Cybercrime Convention tritt am ersten Tag des Monats nach Ablauf
    einer dreimonatigen Frist nach Zustimmung in Kraft. Somit am
    1.7.2009.

    Art 36-4
    4 In respect of any signatory State which subsequently expresses
    its consent to be bound by it, the Convention shall enter into force
    on the first day of the month following the expiration of a period of
    three months after the date of the expression of its consent to be
    bound by the Convention in accordance with the provisions of
    paragraphs 1 and 2.

    Die Überwachungsbefugnis kann nach belieben auf andere Territorien
    die unter der Convention stehen ausgeweitet werden soweit nicht
    anders angegeben, bedeutet soviel wie alle Staaten die diese
    Convention unterzeichnen haben nach Inkrattreten der Regelung die
    Befugnis beliebige Daten gemäß der Konvention in anderen Ländern die
    ebenfalls ratifiziert haben zu erheben. z.B. Monsieur Sarkozy darf
    also deutsche Internetnutzer abschnorcheln.

    Art 37-2
    2 Any State may, at any later date, by a declaration addressed to
    the Secretary General of the Council of Europe, extend the
    application of this Convention to any other territory specified in
    the declaration. In respect of such territory the Convention shall
    enter into force on the first day of the month following the
    expiration of a period of three months after the date of receipt of
    the declaration by the Secretary General.

    ---

    Noch mehr interessante Details, Die USA sind Unterzeichner der
    Convention, somit haben die vollen Zugriff dank Amtshilfe und
    "Assistance" Paragraphen auf deutsche Netzwerke. Außerdem können sie
    die Vorhaltung jeder Art von Daten verlangen gemäß der vorgenannten
    Abschnitte. Außerdem werden alle Vergehen die mit Haftstrafe von mehr
    als 1 Jahr belegt würden gem. $24-1 zur Auslieferung freigegeben. Wer
    also in einem EU-Land großangelegtes Filesharing betreibt und sich mehr als 1
    Jahr Haft zu Schulden kommen lässt kann an die USA (oder andere
    Länder) ausgeliefert und nach dortigem Recht verurteilt werden.
    Zitat Ende

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Sie haben absolut recht , was mir in dem Artikel fehlt , ist das aufzeigen , des Dammbruchs der die Ratifizierung dieses Vertrages bedeutet. Es wird mit Erpressung und was weiss ich für Terroristengeschichten Panik geschürt, statt das klar erkannt wird das es damit nicht vor allem gegen die schwerst Kriminalität geht , sondern vor allem wieder einmal die Urheberrechtsinhaber gerne etwas Handhabe hätten.
    Inwiefern Auslieferungen an andere nicht EU-Länder (wie z.B. die USA) rechtmäßig sind , sollte in Anbetracht der Vorkommnise in Guantanamo generell diskutiert werden.
    Vor allem würde mich im Zusammenhang mit der Entwicklung freier Software interessieren inwiefern man Software bauen will die das verändern von Software verhindern soll, wenn Linux darauf basiert das man konfigurieren kann wie man will?

    Alles in allem wird mir in dem Artikel irgendwie zu wenig kritisch beleuchtet und zuviel beweihräuchert, ohne das irgendwelche Nachteile großartig angesprochen werden.

    Sie haben absolut recht , was mir in dem Artikel fehlt , ist das aufzeigen , des Dammbruchs der die Ratifizierung dieses Vertrages bedeutet. Es wird mit Erpressung und was weiss ich für Terroristengeschichten Panik geschürt, statt das klar erkannt wird das es damit nicht vor allem gegen die schwerst Kriminalität geht , sondern vor allem wieder einmal die Urheberrechtsinhaber gerne etwas Handhabe hätten.
    Inwiefern Auslieferungen an andere nicht EU-Länder (wie z.B. die USA) rechtmäßig sind , sollte in Anbetracht der Vorkommnise in Guantanamo generell diskutiert werden.
    Vor allem würde mich im Zusammenhang mit der Entwicklung freier Software interessieren inwiefern man Software bauen will die das verändern von Software verhindern soll, wenn Linux darauf basiert das man konfigurieren kann wie man will?

    Alles in allem wird mir in dem Artikel irgendwie zu wenig kritisch beleuchtet und zuviel beweihräuchert, ohne das irgendwelche Nachteile großartig angesprochen werden.

  2. Sie haben absolut recht , was mir in dem Artikel fehlt , ist das aufzeigen , des Dammbruchs der die Ratifizierung dieses Vertrages bedeutet. Es wird mit Erpressung und was weiss ich für Terroristengeschichten Panik geschürt, statt das klar erkannt wird das es damit nicht vor allem gegen die schwerst Kriminalität geht , sondern vor allem wieder einmal die Urheberrechtsinhaber gerne etwas Handhabe hätten.
    Inwiefern Auslieferungen an andere nicht EU-Länder (wie z.B. die USA) rechtmäßig sind , sollte in Anbetracht der Vorkommnise in Guantanamo generell diskutiert werden.
    Vor allem würde mich im Zusammenhang mit der Entwicklung freier Software interessieren inwiefern man Software bauen will die das verändern von Software verhindern soll, wenn Linux darauf basiert das man konfigurieren kann wie man will?

    Alles in allem wird mir in dem Artikel irgendwie zu wenig kritisch beleuchtet und zuviel beweihräuchert, ohne das irgendwelche Nachteile großartig angesprochen werden.

  3. 3. ???

    Deutschland baut gerade seinen eigenen Bundestrojaner und soll sich jetzt und die Sicherheit von Computern kümmern? Der Bundestrojaner würde über solche Lücken auf die Rechner gespielt. Daher wäre das ein Interessenkonflikt.

    Dazu kommt noch das Updates auch Schaden anrichten können und Zwangsupdates wahrscheinlich genauso viel Schaden anrichten wie die Botnetze.

    Die Frage der Haftung ist noch Interessant wer soll den verklagt werden wenn bei einem Open Source Project ein Bug gefixed wird?

    Fazit:
    Die Komplexität einer heutigen PC Software (OS/Apps) ist so gross das man keine Sicherheit mehr garantieren kann. Es gibt aber mehr und weniger sichere Systeme und der Markführer gehört zu letzteren.

  4. Der Focus berichtete (natürlich) nicht über das CyberCrime-Abkommen, dafür aber für eine neue Idee von Herrn Bosbach und Frau Zypries:

    Online-Razzien: Zypries will private Computer stärker überwachen

    Auch dafür dürften mal wieder Grundgesetzänderungen nötig sein - oder ist das schon Teil der Umsetzung im Kontext des CyberCrime-Abkommens?

    So langsam kommt man nicht mehr nach, bei den vielfältigen Rundumschlägen auf Bürgerrechte und Grundgesetz.

    Nach dem langfristigen Sozialabbau verbunden mit der Umverteilung von unten nach oben führt diese Spreebogenbande Deutschland in einen Polizei- und Überwachungsstaat gegen den die Stasi wohl noch ein Kindergarten war.
    Interessanterweise geschieht das gleichlautend auch auf EU-Ebene, was spätestens nach Ratifizierung des sogenannten Lissabonvertrages massive Auswirkungen auf alle EU-Bürger haben dürfte.

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