KZ-Wächter Demjanjuk Mutmaßlicher NS-Verbrecher wird ausgeliefert

Die USA haben der Auslieferung des ehemaligen KZ-Wächters John Demjanjuk zugestimmt. Er soll an der Ermordung von 29.000 Menschen beteiligt gewesen sein

demjanjuk

Der SS-Ausweis von John Demjanjuk gilt als wichtigstes Beweismittel der Anklage: Er belegt, dass Demjanjuk im KZ Sobibor Wächter war

Das Verbrechen, das John Demjanjuk zur Last gelegt wird, ist ungeheuerlich: Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Menschen wirft ihm die Staatsanwaltschaft München vor. Der heute 88-Jährige gehörte der SS-Wachmannschaft des Konzentrationslagers Sobibor im damals von Deutschland besetzten Polen an. Er soll in dem Vernichtungslager ein Teil der Mordmaschinerie gewesen sein; schuldig an der Tötung wehrloser, rechtloser und chancenloser Opfer.

Noch lebt Demjanjuk in den USA. Amerikanische Behörden haben ihm bereits die US-Staatsbürgerschaft aberkannt. Die amerikanische Justiz will ihn ausliefern, unklar ist, ob der Angeklagte gesund genug für einen Flug ist.

Mord verjährt nicht, ebenso wenig die Beihilfe zum Mord. Deswegen müssen sich auch 64 Jahre nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches NS-Kriegsverbrecher vor Gericht verantworten. Doch die meisten Täter, denen es gelang, sich der Justiz zu entziehen, sind bereits gestorben. Und auch die Mehrzahl ihrer Opfer, die Vernichtungslager und Zwangsarbeit überlebten, sind bereits tot.

Demjanjuk könnte einer der letzten NS-Verbrecher sein, der für seine Untaten bestraft wird. Der gebürtige Ukrainer wanderte 1952 mit seiner Frau nach Übersee aus. Bei seiner Einreise verheimlichte er, dass er zu den Trawnikis gehörte, eine Unterstützungstruppe der SS, die aus sogenannten "fremdvölkischen Hilfswilligen" gebildet und nach einem Zwangsarbeiterlager in Polen benannt wurde. Unter deutschem Kommando ermordeten die Trawnikis in den osteuropäischen Gettos Tausende Juden und dienten als Wachen in Konzentrationslagern.

Bei seiner Einreise behauptete Demjanjuk jedoch, den Krieg in Polen verbracht zu haben. In Nordamerika nahm er den Vornamen John an und legte Iwan Nikolajewitsch ab. Mit dem Namenswechsel versuchte er auch, seine Vergangenheit abzustreifen. Er arbeitete für den Autobauer Ford in Cleveland, baute sich eine bürgerliche Existenz auf. Als US-Ermittler herausbekamen, dass John Demjanjuk der SS gedient hatte, verlor er seine Staatsangehörigkeit.

Die USA lieferten ihn 1986 nach Israel aus. Überlebende des KZ Treblinka hielten ihn für "Iwan den Schrecklichen", einen sadistischen Folterer in diesem Konzentrationslager. Ein Gericht verurteilte Demjanjuk 1988 und verhängte die Todesstrafe. Der Verurteilte ging in Berufung.

Fünf Jahre später musste die israelische Justiz das Urteil aufheben: Bis dahin unberücksichtigte Dokumente ließen Zweifel aufkommen, ob Demjanjuk wirklich "Iwan der Schreckliche" war. Eine Verwechslung schien möglich. Dass er SS-Wächter war, wenn auch nicht in Treblinka, stand hingegen fest. Das Urteil wurde aufgehoben und Demjanjuk kehrte in die USA zurück.

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Dort ermittelte eine Behörde zur Überprüfung von Nazi-Verbrechen weiter gegen ihn. Die amerikanischen Beamten fanden heraus, dass Demjanjuk in den Konzentrationslagern Sobibor, Flossenbürg in Bayern und Majdanek in Polen zu der Wachmannschaft gehörte. Die USA versuchten daraufhin, ihn nach Europa abzuschieben.

Polen und die Ukraine lehnten das Angebot der USA ab, den mutmaßlichen Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen. In Deutschland ermittelte die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in  Ludwigsburg gegen Demjanjuk. Dessen Leiter Kurt Schrimm übergab ein mehrere Hundert Seiten umfassendes Dossier an das zuständige Gericht in München. Dortige Richter erließen einen Haftbefehl gegen den gebürtigen Ukrainer.

"Wir haben Demjanjuks Zeit in Sobibor untersucht. Ein wichtiges Beweisstück ist sein damaliger Dienstausweis", sagte Schrimm gegenüber ZEIT ONLINE. In den USA bestätigten Gutachter dessen Echtheit, und auch deutsche Experten stellten fest, dass der Ausweis Demjanjuk gehörte. Mithilfe des Dokuments lässt sich beweisen, dass Demjanjuk in Sobibor gedient hat. Die Fahndungsstelle in Ludwigsburg recherchierte dann, wie viele Menschen dort in dieser Zeit ermordet wurden. "Wir haben sogar die Namen der meisten Getöteten herausfinden können", sagt Oberstaatsanwalt Schrimm. "Es waren mindestens 29.000 ermordete Menschen."

Da es keine lebenden Zeugen mehr gibt, bleibt den Fahndern nur das Aktenstudium. So lässt sich keine Schuld Demjanjuks an Einzeltaten nachweisen. Doch alle Wächter waren Teil des Vernichtungssystems Konzentrationslager. "Jeder Aufseher wusste, was in dem Lager passierte", sagt Schrimm. "Jeder musste Dienst in der Gaskammer machen und die Leichen herausholen. Keiner kann behaupten, von den Verbrechen nichts gewusst zu haben."

Leser-Kommentare
  1. Aus dem Artikel geht hervor, daß Demjakjuk keine persönliche Schuld
    angelastet wird. Lediglich seine Wächtertätigkeit wird ihm nunmehr als Beihilfe
    zum Mord vorgeworfen.

    Hierzu muß man wissen, daß viele junge Menschen in der Ukraine in dem
    Einmarsch der deutschen Truppen 1941 eine willkommene Gelegenheit gesehen haben, sich
    von der sowjetischen Herrschaft zu befreien. Sie hatten den naiven Glauben,
    durch Zusammenarbeit mit den Deutschen zu einer freien und unabhängigen
    Ukraine zu gelangen. Es bildeten sich geheime Widerstandsgruppen.
    Dieser naive Glaube wurde von Hitler mißbraucht,. Er benutzte diese Männer zur Bewachung von KZ-Lagern, um Soldaten für die Front freizustellen, sowie u.a. in der sog. Wlassow-Armee.
    Nachdem die Urkraine von der Roten Armee wieder befreit worden war, wurden diese mißlungenen Freiheitskämpfer von den Sowjets wegen Zusammenarbeit mit dem Feind verfolgt und landeten im GULAG. So auch meine Schwiegermutter, die dort 1945 kaum 34 Jahre alt starb.
    Sie wurde vor wenigen Jahren von der ukrainischen Regierung rehabilitiert.
    Diejenigen Freiwilligen aus der Sowjetunion, die in der Deutschen Wehrmacht dienten, wurden, soweit sie in westliche Gefangenschaft gerieten, von den Allierten an die Sowjetunion ausgeliefert. (siehe hierzu: Nicholas Bethel, Das letzte Geheimnis, Ullstein Verlag;
    FAZ 3.9.86 Liechtenstein widersetzt sich).
    Aus eigenem Erleben weiß ich, dass wenige Wochen nach Kriegsende, die mit mir im Kriegsgefanenenlager in Staffordshire/England Gefangenen sowjetischer Herkunft und islamischen Glaubens plötzlich abtransportiert wurden.
    Angesichts dieser Situation war es für einen Menschen wie dem nunmehr beschuldigten Demjanjuk lebensnotwendig über seine Tätigkeit als Wachmann zu schweigen. Hätte er sich offenbart, wäre er an die Sowjetunion ausgeliefert worden und hätte damit sein Leben verloren.
    Was hat es mit Gerechtigkeit zu tun, wenn man einen 86-jährigen Greis vor Gericht zerrt für Taten, die er nicht begangen hat? Die Beschuldigungen sind doch nur ein juristisches Konstrukt, das seinen Ursprung in der Politik hat, nicht im Rechtsempfinden normaler Menschen

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    • melzni
    • 27.03.2009 um 13:09 Uhr

    ich denke, er ist nicht gezwungen worden, als Wächter im KZ tätig zu sein. Und wer sich freiwillig an Morden beteiligt macht sich - Motivation hin oder her - nunmal mit schuldig.

    • nailer
    • 27.03.2009 um 13:33 Uhr

    Sie schreiben, dass es für Demjanjuk lebensnotwendig war, über seine Tätigkeit als Wachmann zu schweigen (was sicherlich zutreffend ist). Einen Satz später behaupten Sie, dass er für Taten vor Gericht "gezerrt" wird, die er nicht begangen haben soll. Wenn er aber Wachmann gewesen ist, dann hat er die (ihm vorgeworfenen) Taten auch begangen.

    Ein "juristisches Konstrukt" kann ich hier nicht erkennen. Nach meinem gesunden Rechtsempfinden gehört der Mann, unabhängig von seinem Alter, verurteilt, sollte zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass er als Wachmann gedient hat.

    • melzni
    • 27.03.2009 um 13:09 Uhr

    ich denke, er ist nicht gezwungen worden, als Wächter im KZ tätig zu sein. Und wer sich freiwillig an Morden beteiligt macht sich - Motivation hin oder her - nunmal mit schuldig.

    • nailer
    • 27.03.2009 um 13:33 Uhr

    Sie schreiben, dass es für Demjanjuk lebensnotwendig war, über seine Tätigkeit als Wachmann zu schweigen (was sicherlich zutreffend ist). Einen Satz später behaupten Sie, dass er für Taten vor Gericht "gezerrt" wird, die er nicht begangen haben soll. Wenn er aber Wachmann gewesen ist, dann hat er die (ihm vorgeworfenen) Taten auch begangen.

    Ein "juristisches Konstrukt" kann ich hier nicht erkennen. Nach meinem gesunden Rechtsempfinden gehört der Mann, unabhängig von seinem Alter, verurteilt, sollte zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass er als Wachmann gedient hat.

  2. 2. Wow

    Der lebt noch?

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    Ja der lebt noch, Ja der lebt noch...

    Ja der lebt noch, Ja der lebt noch...

    • melzni
    • 27.03.2009 um 13:09 Uhr

    ich denke, er ist nicht gezwungen worden, als Wächter im KZ tätig zu sein. Und wer sich freiwillig an Morden beteiligt macht sich - Motivation hin oder her - nunmal mit schuldig.

    Antwort auf "Demjanjuk"
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    • th
    • 12.05.2009 um 19:36 Uhr

    - was erst noch zu beweisen ist - dann spielen die Umstände sehr wohl eine Rolle:
    hat er sich wirklich freiwillig gemeldet, oder hat er es getan, um einem Kriegsgefangenenlager zu entkommen, in dem die sowjetischen Gefangenen massenhaft an Unterernährung und Krankheit gestorben sind - von Misshandlungen ganz abgesehen.

    All das muss erst einmal vor Gericht geklärt werden.

    • th
    • 12.05.2009 um 19:36 Uhr

    - was erst noch zu beweisen ist - dann spielen die Umstände sehr wohl eine Rolle:
    hat er sich wirklich freiwillig gemeldet, oder hat er es getan, um einem Kriegsgefangenenlager zu entkommen, in dem die sowjetischen Gefangenen massenhaft an Unterernährung und Krankheit gestorben sind - von Misshandlungen ganz abgesehen.

    All das muss erst einmal vor Gericht geklärt werden.

    • nailer
    • 27.03.2009 um 13:33 Uhr

    Sie schreiben, dass es für Demjanjuk lebensnotwendig war, über seine Tätigkeit als Wachmann zu schweigen (was sicherlich zutreffend ist). Einen Satz später behaupten Sie, dass er für Taten vor Gericht "gezerrt" wird, die er nicht begangen haben soll. Wenn er aber Wachmann gewesen ist, dann hat er die (ihm vorgeworfenen) Taten auch begangen.

    Ein "juristisches Konstrukt" kann ich hier nicht erkennen. Nach meinem gesunden Rechtsempfinden gehört der Mann, unabhängig von seinem Alter, verurteilt, sollte zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass er als Wachmann gedient hat.

    Antwort auf "Demjanjuk"
  3. ...Keiner kann behaupten, von den Verbrechen nichts gewusst zu haben."...Viel mehr scheinen die Ankläger nicht zu haben. Selbst in Nürnberg hat man sich mehr Mühe gemacht den Angeklagten ihre Schuld zu beweisen. Wenn es wirklich etwas Handfestes gäbe, hätten die Amerikaner den Prozeß selbst geführt, so kommt es zu einer geldverschwendenden Farce.

  4. Ja der lebt noch, Ja der lebt noch...

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    • WIHE
    • 12.05.2009 um 16:32 Uhr

    ich dachte immer, die Ukraine sei noch bis 1991 besetzt gewesen, von den Russen.
    Frei ist sie doch erst seitdem sie ein freier selbständiger Staat ist, genau wie die baltischen Staaten, die fühlten sich Ende 1944 doch sicher auch nicht von den Sowjets befreit.

    • th
    • 12.05.2009 um 19:36 Uhr

    - was erst noch zu beweisen ist - dann spielen die Umstände sehr wohl eine Rolle:
    hat er sich wirklich freiwillig gemeldet, oder hat er es getan, um einem Kriegsgefangenenlager zu entkommen, in dem die sowjetischen Gefangenen massenhaft an Unterernährung und Krankheit gestorben sind - von Misshandlungen ganz abgesehen.

    All das muss erst einmal vor Gericht geklärt werden.

    Antwort auf "Freiwilligkeit"

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