Internetsperren

Grenzenlose Verantwortung

Wer auf kriminelle Inhalte verlinkt, macht sich strafbar, auch wenn er so auf Missstände aufmerksam machen will. Rechtsanwalt Udo Vetter nennt das "Geheimzensur"

internet-sperre

Besser keine Verbindung: Wer direkte Links setzt, haftet

Wer einen Link auf eine Kinderpornoseite setzt, macht sich strafbar, keine Frage. Doch wie verhält es sich, wenn man auf eine Liste mit zu sperrenden Kinderpornoseiten verlinkt - beispielsweise, um darüber zu berichten, dass eine solche Liste unsinnig ist und nicht dazu taugt, die Verbreitung von Kinderpornos einzudämmen? Das ist ebenfalls strafbar. 

Anzeige

Was aber ist, wenn ein Webseiten-Betreiber auf einen Text verlinkt, von dem aus auf einen Bericht verlinkt wird, der wiederum einen Link auf die besagte Liste mit Kinderpornoseiten enthält? Auch ein solcher so genannter mittelbarer Link ist illegal und damit strafbar. So lautet ein aktuelles Urteil des Landgerichts Karlsruhe.

Wer direkt auf illegale Seiten verlinkt, macht sich deren Inhalt zu Eigen, urteilten die Gerichte seit jeher und haben dafür die sogenannte Linkhaftung geschaffen. Im aktuellen Fall wandten die Karlsruher Richter -  und in erster Instanz die des Amtsgerichts Pforzheim - die Linkhaftung nun auch für mittelbare Links an.

In der Netzwelt schlägt das Urteil hohe Wellen, und es muss die Frage erlaubt sein, wie sinnvoll es ist. Konkret dreht sich der Fall um einen Menschen, der wegen des Besitzes von Kinderpornografie mehrfach vorbestraft ist. Das ist der Sache nicht dienlich, macht es die Aufregung darum doch weniger glaubwürdig. Leider, denn letztlich geht es gar nicht um Kinderpornografie sondern um die Frage, wie viel Informationen der Öffentlichkeit im Internet zugänglich sein sollten. Sicher, man könnte darüber besser und nüchterner debattieren, würde es in dem Fall um weniger schreckliche und verwerfliche Inhalte gehen.

Im konkreten Fall hatte der - nennen wir ihn - "Vorbestrafte" auf seiner Website einen Link zu einem Blogbeitrag gesetzt. Dieses hatte über die sogenannte dänische Kinderpornosperrliste berichtet, ihre Sinnhaftigkeit bezweifelt und ihrerseits auf eben jene Liste auf der Webseite Wikileaks verlinkt.

Diese Linkkette führte zu insgesamt drei Strafverfahren wegen des Besitzes, beziehungsweise auch der Verbreitung von Kinderpornografie. Bei dem ersten und dem letzten Glied der Kette, bei Wikileaks und dem Vorbestraften, gab es Hausdurchsuchungen, gegen den Blogbetreiber läuft ein Verfahren.

Gegen die Durchsuchung legte der Vorbestrafte Beschwerde ein, die das Landgericht Karlsruhe nun zurückwies. Begründung: "Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web ist jeder einzelne Link im Sinne der Conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind." Diese Formel meint, dass all die Punkte einer Kette ursächlich sind, ohne die die Kette nicht funktionieren würde – jeder Link also.

Wer "gezielt" den Weg zu illegalen Inhalten weise, so das Gericht, mache sich strafbar.

Soweit die Argumentation der Richter. Doch ist der Fall gleichzeitig aus Sicht einer demokratischen Öffentlichkeit fragwürdig. Immerhin ist es dieser so nicht möglich, sich darüber zu informieren, ob die Sperrlisten halten, was unter anderem Familienministerin Ursula von der Leyen verspricht, nämlich die Verbreitung von Kinderpornografie einzudämmen.

Experten haben heftige Zweifel daran . Wer diese aber nachprüfen will, indem er beispielsweise betrachtet, wie viele der dort gelisteten Seiten tatsächlich kriminelles Material enthalten, macht sich strafbar. Der bloggende Anwalt Udo Vetter, der mit einem der Verfahren betraut ist, nennt das "Geheimzensur" und ein "verhängnisvolles Signal". So werde ein "Klima der Angst" erzeugt, das einer demokratischen Diskussionskultur nicht gut tun könne.

Vetter findet, die Staatsanwaltschaften sollten ihren gesetzlichen Spielraum nutzen und von einer Verfolgung absehen, wenn eindeutig ist, dass die Verlinker sich den Inhalt nicht zu Eigen machen sondern versuchen, sich kritisch mit dem Instrument auseinanderzusetzen. Das gilt vielleicht nicht für den Vorbestraften im aktuellen Fall. Sicher aber für Wikileaks und den Betreiber des Blogs.

Anzeige
Leser-Kommentare

  1. Internetverbindungs-Vorratsdaten: nur zugreifbar bei "terroristischer Bedrohung", so die Initiations-Argumentation. Heute: die Medienindustrie möchte auch, Tabuthema Kinderporno ist eigentlich mindestens so schlimm wie Terrorismus und überhaupt, man ist da zumindest im Diskurs recht flexibel. Beängstigend flexibel.

    Materielles Eigentum: früher gehörten Dinge, die ich gekauft habe, mal mir und ich konnte damit machen, was ich wollte. Heute ist es möglich, von Playmobil-Herstellern bedrängt zu werden, weil man mit seinen Playmobil-Männchen Bibelszenen (inkl. Kreuzigung) nachstellt.Hersteller von Autos sind in der Lage, ungestraft dafür zu sorgen, dass man die von ihnen gebauten Autos auch nur noch bei ihnen reparieren lassen kann, zu völligen Mondpreisen.

    Immaterielles Eigentum: auch hier verliert der Konsument seine Recht peu a peu. Computerspiele und Software konnte man früher auch weiterverkaufen. Geht heute nicht oder nur sehr eingeschränkt. Wer will, informiere sich mal über die Lizenzpolitik von Microsoft oder die Software-Vertriebsplattform "Steam". Man kauft eine DVD mit Software, muss diese online aktivieren und kann danach die verbindung von Account (den man anlegen muss) und Software nicht mehr trennen - legal Weiterverkaufen geht also nicht. bzw. nur gegen eine "Knebelungsprämie" von 10 US$. Dass ich Musik auf mehr als drei Geräten hören können wollte, ist der Medienindustrie auch ein Rätsel und ein Dorn im Auge: daher kann man es auch nicht, DRM sei Dank. Man kann froh sein, wenn der Kram überhaupt auf einem Gerät richtig funktioniert.

    Jetzt also auch noch die Informationsseite? Neuerdings wäre dann jede Verlinkung illegal, weil man sicherlich auf Umwegen von überall im Netz überall anders hingelangen kann. Prima. Die Rechte der Bürger werden immer mehr zurechtgestutzt, Informationsverknüpfungen werden illegal, vielleicht sogar Terrorismus?! Vielleicht wird demnächst auch kritisches Denken illegal. Ach was solls, sie wollten mir schon in den 90ern "Wehrkraftzersetzung" anlasten, weil ich während des Wehrdienstes zwei Offiziersanwärter davon überzeugt habe, dass der Laden nichts für sie ist.

    Bin ich der Einzige, der sich da irgendwie ein ganz klein wenig unwohl fühlt? Kann es sein, dass unser Staat, respektive unsere angeblichen Interessenvertreter zu willfährigen Erfüllungsgehilfen privatwirtschaftlicher Einrichtungen geworden sind, deren Ziel es ist, mit Hilfe hoheitlicher Eingriffe den Markt zu manipulieren? Hat schonmal jemand überlegt was passieren würde, wenn ein Song legal 0,29 Cent kosten würde? Ich behaupte die wüssten nichtmehr wohin mit den Gewinnen. Genauso bei Filmen, Büchern etc.

    Gleichzeitig treten internationale Konzerne Urheberrechte mit Füßen und werden dafür noch gefeiert (Google > Bücherdigitalisierung). Intervention? Ähm, eher wohl nicht, man könnte sich ja mit unserem großen Vorbild anlegen, den US of A.

    Stattdessen will man die Kontrolle über unsere Köpfe, unser Denken, unser Handeln und man scheut nicht mehr davor zurück, jedes geeignet erscheinende Instrument dafür auszupacken.

    Wann ist der Punkt erreicht, an dem man zu Recht davon ausgehen kann, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gefahr ist? Machen unsere Politiker das absichtlich oder sind sie "nur" zu naiv, um den Wünschen der Interessenvertreter zu widerstehen oder vielleicht auch nur das Große Ganze ihres Handelns zu erkennen?

    Leute, ich bin echt nicht glücklich als Bürger im Moment, dabei geht es mir vergleichsweise gut...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Vielleicht wird demnächst auch kritisches Denken illegal.

    Die Kunst besteht darin, die unveräußerlichen Garantien des GG zu umgehen.

    Wie es ein Karikaturist aus seiner eigenen Heimatstadt dem guten Rolli-Wolli in den Mund legte: "Des Demonschtrationsrescht bleibt. Und wogäge demonschtriert wärde darf, wärde mir demnächscht feschtlege..."

    Jetzt   RolandGeibel

    >> Wann ist der Punkt erreicht, an dem man zu Recht davon ausgehen
    >> kann, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gefahr
    >> ist?

    Jetzt.

  2. http://daufaq.de

    Aus dem Impressum des Landgerichts Karlsruhe:
    http://www.lgkarlsruhe.de...

    Internetseiten dritter Anbieter / Links

    Diese Internetseite enthält auch Links oder Verweise auf
    Internetauftritte Dritter. Diese Links zu den Internetauftritten
    Dritter stellen keine Zustimmung zu deren Inhalten durch den
    Herausgeber dar. Es wird keine Verantwortung für die Verfügbarkeit
    oder den Inhalt solcher Internetauftritte übernommen und keine
    Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung - gleich
    welcher Art - solcher Inhalte entstehen. Mit den Links zu anderen
    Internetauftritten wird den Nutzern lediglich der Zugang zur Nutzung
    der Inhalte vermittelt. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige
    Inhalte und für Schäden, die aus der Nutzung entstehen, haftet allein
    der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

    Die Website des Landgerichts hat Links, die indirekt auf Wikileaks verweisen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Könnte man nicht jetzt das Langgericht Karlsruhe verklagen wegen Verbreitung von Kinderpornographie weil es auf umwegen auf Google verweist und letztlich so kinderpornographie erreicht werden kann?

    Ich finde das sollten doch so einige Rechtsabteilungen mal versuchen. Weil dann ist entweder der Disclaimer vom Landgericht mist oder er ist ein Musterdisclaimer
    und wir würden Rechtssicherheit gewinnen.

    Ich denke wir können also beruhigt den Disclaimer vom Landgericht Karlsruhe nehmen und wenn es dann zu klagen kommt einfach das Landgericht selbst verklagen. Mit genau derselben Anklageschrift wobei man einfach den Beklagten durch das Landesgericht ersetzt. So koppelt man dann das eine Urteil an das andere. Dann müssen die Richter dort mal begründen warum der Disclaimer für das Landgericht genügt und für andere Webseiten nicht!

    Wenn die dann zwei verschiedene Urteile sprechen, sollten wir den Rechtsstaat sprengen --> Was das auch immer dann bedeuten muß. Also klartext: Hier müssen die Bürger dann für ihre Rechte kämpfen, weil gerade diese Willkür sollte der Rechtsstaat vermeiden.

    • 31.03.2009 um 23:48 Uhr
    • Nopp

    Könnte man nicht jetzt das Langgericht Karlsruhe verklagen wegen Verbreitung von Kinderpornographie weil es auf umwegen auf Google verweist und letztlich so kinderpornographie erreicht werden kann?

    Ich finde das sollten doch so einige Rechtsabteilungen mal versuchen. Weil dann ist entweder der Disclaimer vom Landgericht mist oder er ist ein Musterdisclaimer
    und wir würden Rechtssicherheit gewinnen.

    Ich denke wir können also beruhigt den Disclaimer vom Landgericht Karlsruhe nehmen und wenn es dann zu klagen kommt einfach das Landgericht selbst verklagen. Mit genau derselben Anklageschrift wobei man einfach den Beklagten durch das Landesgericht ersetzt. So koppelt man dann das eine Urteil an das andere. Dann müssen die Richter dort mal begründen warum der Disclaimer für das Landgericht genügt und für andere Webseiten nicht!

    Wenn die dann zwei verschiedene Urteile sprechen, sollten wir den Rechtsstaat sprengen --> Was das auch immer dann bedeuten muß. Also klartext: Hier müssen die Bürger dann für ihre Rechte kämpfen, weil gerade diese Willkür sollte der Rechtsstaat vermeiden.

  3. So muss man es wohl nennen.

    Eigentlich ist in diesem Land der Widerstand schon lange zur Pflicht geworden...

  4. Deutschand hat Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Handyüberwachung und Ortung, Verbot von Portscans, Verbot von Umgehung von Kopierschutz(man denke an den Trojaner von Sony) und jetzt darf man halt keine Links mehr auf Inhalte setzen die jemanden nicht gefallen. Das traurige Thema wird genommen um eine neuen Einschränkung der Freiheit der Kommunikation durchzusetzen. Ich warte nur noch darauf das aus dem gleichen Grund auch noch das Mautsystem zur Verkehrsüberwachung genutzt wird. Kommt bestimmt auch nocht.

    Was die Juristen nicht verstehen ist das das Internet keine Zeitung ist. Was macht den ein Webmaster wenn sich der Inhalt einer verlinkten Page ändert? Dann gibt es da noch das Thema Forenhaftung und und und...

    Orwell lässt grüssen. Gute Nacht Freiheit.

  5. Vielleicht wird demnächst auch kritisches Denken illegal.

    Die Kunst besteht darin, die unveräußerlichen Garantien des GG zu umgehen.

    Wie es ein Karikaturist aus seiner eigenen Heimatstadt dem guten Rolli-Wolli in den Mund legte: "Des Demonschtrationsrescht bleibt. Und wogäge demonschtriert wärde darf, wärde mir demnächscht feschtlege..."

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Regierungskunst.
    Unübertroffen, dauernd praktiziert ...

    • 01.04.2009 um 6:12 Uhr
    • mexi42

    Regierungskunst.
    Unübertroffen, dauernd praktiziert ...

    Antwort auf "Everything's verboten!"
  6. Sehr geehrter Autor (nennen wir Sie einfach mal Schreiberling), also sehr geehrter Schreiberling, unabhängig vom Inhalt des Artikels - was sollen solche Formulierungen? (entfernt. Bitte formulieren SIe Ihre Kritik sachlich und respektvoll. Danke. Die Redaktion/jk) Verwundert, dass dieses in der Zeit passiert ...

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service