Aufsichtspflicht Gesunder Menschenverstand statt Rechtssicherheit

Bei Klassenfahrten ist der Lehrer verantwortlich für seine Schüler. Doch einfach ist es mit der Aufsichtspflicht nicht, sagt ein Rechtsanwalt

Bei Veranstaltungen außerhalb des Klassenzimmers müssen Lehrer besonders wachsam sein

Bei Veranstaltungen außerhalb des Klassenzimmers müssen Lehrer besonders wachsam sein

Nach dem Tod dreier Lübecker Schüler (17, 19 und 21 Jahre alt) stellt sich die Frage nach der Verantwortung. Sie hatten mit Methanol vergifteten Wodka während einer Klassenreise an der türkischen Riviera getrunken. Noch bevor in der Türkei zwei Hotelangestellte und ein Getränkelieferant festgenommen wurden, haben die Eltern des 21-jährigen Rafael N. Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Sie wollen nicht nur ermittelt wissen, wer den gepanschten Wodka verkauft hat, sondern auch geklärt haben, ob die Schule Aufsichtspflichten verletzt habe, berichtet der Spiegel.

Wie ist das überhaupt mit der Aufsichtspflicht?
Keine einfach zu beantwortende Frage, findet der Rechtsanwalt Dr. Alfons Hölzl. Denn die gesetzlichen Regelungen sind abstrakt. Damit einher gehe oft Unklarheit und "ein flaues Gefühl, wenn man über andere Aufsicht zu führen hat".

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Eindeutig gesetzlich geregelt ist: Minderjährige benötigen Aufsicht. Die Pflicht dazu haben grundsätzlich die Eltern. Sie können sie allerdings übertragen – etwa an den Kindergarten oder die Schule. Das gilt auch für Schulausflüge oder Klassenfahrten, wie die der Gruppe des Bildungszentrums Mortzfeld in den türkischen Badeort Kemer.

Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt Anwesenheitspflicht der Aufsichtsperson. Das ist abhängig vom Alter der Schüler und von der Situation.

Kleine Kinder brauchen ununterbrochen Aufsicht. Grundschüler kann der Lehrer schon mal für ein paar Minuten im Klassenzimmer zurücklassen, in einer möglicherweise gefährlichen Situation wie beim Geräteturnen im Sportunterricht aber nicht. Bei Berufsschülern, die in der Regel 16 Jahre oder älter sind, ist ständige Anwesenheit nicht nötig.

Rechtsanwalt Hölzl sagt: "Aufsicht ist mit gesundem Menschenverstand zu führen." Wo gesetzliche Regelungen fehlen, gibt die Rechtssprechung Orientierung. Demnach "muss der Lehrer zunächst klare Regeln aufstellen und seine Schüler darüber informieren", sagt Hölzl. Bei Klassenfahrten gehört dazu üblicherweise ein Alkoholverbot – über die Jugendschutzgesetze hinaus, die ohnehin gelten.

Leser-Kommentare
  1. Ja, auf Klassenfahrten gehört vernünftigerweise ein Alkoholverbot. Für Minderjährige auf jeden Fall. Wenn mit gesundem Menschenverstand nicht mehr zu punkten ist, sollte man entweder nicht fahren, oder vorher schriftlich festlegen welche Folgen Verstöße gegen aufgestellte Regeln haben - z.B.: das die Eltern den Junior abzuholen haben, oder ältere Schüler auf der Stelle die Heimreise anzutreten haben. Ansonsten ist das Sanktions-Schwert der Lehrer kurz und stumpf. Mehr wie Drohungen und der Wink mit dem Notenheft sind doch in der Regel nicht drin. Ein Ausbilder eines Betriebes hat da ganz andere Möglichkeiten, wenn sich Auszubildende auf einer Exkursion daneben benehmen sollten. Es ist bewundernswert, dass sich immer noch Lehrer finden, die trotzdem bereit sind Klassenfahrten durchzuführen. Das ist entweder sehr idealistisch, oder mangelndes Gefahrenbewusstsein.

  2. Wenn hier schon an den gesunden Menschenverstand appelliert wird: Auf Klassenfahrten mit 16jährigen wird gesoffen. Das ist so gut wie ein Naturgesetz. Da kann der Lehrer noch soviele Verbote aufstellen.

    Wenn er damit aus dem Schneider ist, wenn etwas passiert: schön und gut. Das ändert nichts an der Realität. Ansonsten sollten sich die besorgten Eltern einfach mal klarmachen, dass man den Begleitern bei einer Klassenfahrt nicht einfach das Aufbürden kann, wozu sie selber schon lang nicht mehr in der Lage sind (und nachher den Lehrer verklagen). Das Ergebnis wäre nur, dass kein Lehrer mehr bereit ist sich so etwas überhaupt noch aufzuladen.

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    Aus dem Grund werden an unserer Schule faktisch keine Klassenfahrten in den Abschlussjahrgängen mehr veranstaltet. Zumal genau das Problem gehäuft auftrat, dass nach Fahrten, auf denen erlass- und regelwidrig gesoffen wurde, Lehrer von Eltern bezichtigt wurden, entsprechendes Verhalten toleriert oder gar gefördert zu haben. Dass das völlig haltlos war, muss man wohl nicht betonen. Aber ein Sündenbock musste her. Viele Kollegen verweigern daher jegliche Fahrten in höheren Jahrgängen - absolut nachvollziehbar, wie ich finde.

    Bei mir gibt es übrigens eine ganz klar Grundregel auf Klassenfahrten: Wer sich nicht an die Regeln hält, fährt nach Hause. Notfalls auch die ganze Klasse, notfalls auch am zweiten Tag. Diese Regel ist allen Beteiligten bekannt und hat bisher gut funktioniert. Dass der oder die Verantwortlichen für einen Abbruch einer Fahrt hinterher keinen guten Stand in der Klassengemeinschaft mehr haben, muss man nicht näher erläutern, denke ich.

    Aus dem Grund werden an unserer Schule faktisch keine Klassenfahrten in den Abschlussjahrgängen mehr veranstaltet. Zumal genau das Problem gehäuft auftrat, dass nach Fahrten, auf denen erlass- und regelwidrig gesoffen wurde, Lehrer von Eltern bezichtigt wurden, entsprechendes Verhalten toleriert oder gar gefördert zu haben. Dass das völlig haltlos war, muss man wohl nicht betonen. Aber ein Sündenbock musste her. Viele Kollegen verweigern daher jegliche Fahrten in höheren Jahrgängen - absolut nachvollziehbar, wie ich finde.

    Bei mir gibt es übrigens eine ganz klar Grundregel auf Klassenfahrten: Wer sich nicht an die Regeln hält, fährt nach Hause. Notfalls auch die ganze Klasse, notfalls auch am zweiten Tag. Diese Regel ist allen Beteiligten bekannt und hat bisher gut funktioniert. Dass der oder die Verantwortlichen für einen Abbruch einer Fahrt hinterher keinen guten Stand in der Klassengemeinschaft mehr haben, muss man nicht näher erläutern, denke ich.

  3. Alkoholverbot für 21jährige? Klagende Eltern erwachsener Menschen? Die Infantilisierung der Gesellschaft schreitet offenbar mit Riesenschritten voran. Es scheint, es ist an der Zeit, der Mutter meines Kultusministers mal einen Brief zu schreiben.

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    mehr ist dazu - eigentlich - nicht zu sagen !!!

    mehr ist dazu - eigentlich - nicht zu sagen !!!

  4. 4. Exakt

    Aus dem Grund werden an unserer Schule faktisch keine Klassenfahrten in den Abschlussjahrgängen mehr veranstaltet. Zumal genau das Problem gehäuft auftrat, dass nach Fahrten, auf denen erlass- und regelwidrig gesoffen wurde, Lehrer von Eltern bezichtigt wurden, entsprechendes Verhalten toleriert oder gar gefördert zu haben. Dass das völlig haltlos war, muss man wohl nicht betonen. Aber ein Sündenbock musste her. Viele Kollegen verweigern daher jegliche Fahrten in höheren Jahrgängen - absolut nachvollziehbar, wie ich finde.

    Bei mir gibt es übrigens eine ganz klar Grundregel auf Klassenfahrten: Wer sich nicht an die Regeln hält, fährt nach Hause. Notfalls auch die ganze Klasse, notfalls auch am zweiten Tag. Diese Regel ist allen Beteiligten bekannt und hat bisher gut funktioniert. Dass der oder die Verantwortlichen für einen Abbruch einer Fahrt hinterher keinen guten Stand in der Klassengemeinschaft mehr haben, muss man nicht näher erläutern, denke ich.

    Antwort auf "Lächerlich"
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    alle fahren nach Hause :Das ist eine Kollektivstrafe- ich hätte da sofort meinen Schulleiter im Nacken

    alle fahren nach Hause :Das ist eine Kollektivstrafe- ich hätte da sofort meinen Schulleiter im Nacken

    • TDU
    • 09.04.2009 um 21:03 Uhr

    Was ist hier eigentlich Ursache?. Übermäßiger Alkohohlkonsum oder vergifteter Schnaps wegen zu hohen Methanolgehalts? Ist das so kompliziert klar zu stellen, weil es in der Türkei passiert ist und sich das kleine Land mal wieder gedemütigt fühlen könnte, wenn man klare Fragen stellt und Ursachen aufzeigt?

    Um an gepanschtem Zeug in Lebensgefahr zu geraten, brauchen sie weder übermäßigen Konsum noch süchtig zu sein. Was wäre wohl in Deutschland los, wenn in einem Hotel gepanschter Schnaps verkauft worden wäre und ausländische Bürger zu Tode gekommen wären?.

  5. mehr ist dazu - eigentlich - nicht zu sagen !!!

    Antwort auf "Hahahaha."
  6. alle fahren nach Hause :Das ist eine Kollektivstrafe- ich hätte da sofort meinen Schulleiter im Nacken

    Antwort auf "Exakt"
  7. Der Mensch ist immer noch DAS OBJEKT DER PÄDAGOGIK. Als SUBJEKT ist er beständig durch alles, was er schlecht machen könnte, der FEIND der guten Pädagogik. Also muss er stets im Griff gehabt und eben als OBJEKT verwaltet werden. Nach Coués - in der Praxis leicht experimentell nachvollziehbarem - Gesetz der das Gegenteil bewirkenden Anstrengung kann man auf diese primitive Weise Probleme beliebig provozieren und groß machen und gleichzeitig immer noch mehr Schuld dem angeblich widerspenstigen (weil widergespenstig gemachten) OBJEKT zuschreiben. Dieser allgemein übliche Weg der Du-musst-Schule ist für mich als Ich-kann-Schule-Lehrer schlicht in akzeptabel.
    DAS VORBILD ist ja im Artikel kurz angesprochen worden aber sofrt ist man auch schon wieder dran vorbeigehuscht. VORBILD hat SOGWIRKUNG: Und wenn ich endlich verstanden habe, dass es hier UMS PRINZIP geht: um SOG statt Druck, dann darf ich nicht an so einer Schlüssel-Chance vorbeihuschen sondern muss an ihrem Beispiel das grundsätzliche PRINZIP DES SOGS herausarbeiten, damit ich künftig da MIT SOG ERFOLGREICH WIRKEN kann, wo ich bisher mit Druck nur immer alle Chancen VERWIRKT habe.
    In der neuen Ich-kann-Schule habe ich 35 Jahre Erfahrung mit SOGwirkung gesammelt und staune, wie die gesamte Pädagogik immer noch mit Vollgas und Druck auf dem Weg immer ntiefer hinein ins Problem ist. Eine beachtliche Leistung! Ich grüße freun dlich.
    Franz Josef Neffe, DCI

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