Da staunt der Chef Die alltägliche Demütigung

Ständig kritisiert die neue Vorgesetzte die eigene Arbeit, meist ohne Grund. Was tun? Die Arbeitsrechtskolumne klärt auf

Hier ist die Stimmung am Arbeitsplatz gut. Doch nicht selten greifen Mitarbeiter zu Mobbing-Methoden, um unliebsame Kollegen loszuwerden

Hier ist die Stimmung am Arbeitsplatz gut. Doch nicht selten greifen Mitarbeiter zu Mobbing-Methoden, um unliebsame Kollegen loszuwerden

Ich arbeite seit zwei Jahren als Assistentin in einem Ingenieurbüro. Meine Chefs waren bisher mit meiner Arbeit sehr zufrieden. Seit drei Monaten aber hat einer meiner Chefs eine neue Sekretärin bekommen, die mir Anweisungen geben darf und somit "über mir" steht. Anfangs kamen wir ganz gut zurecht, seit etwa vier Wochen aber hat sich das Blatt gewendet. Die von mir erledigten Aufgaben werden stets von ihr beanstandet - ohne nachvollziehbare Gründe. Mittlerweile fühle ich mich von ihr gedemütigt, sogar gemobbt. Ich habe auch das Gefühl, sie merkt das und möchte mich "mürbe" machen. Was soll ich tun?

fragt Anett Lange

Da staunt der Chef
Jeden Mittwoch beantwortet der Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE

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Liebe Frau Lange,

Ähnliches - und noch viel Schlimmeres - erleben viele Arbeitnehmer in Deutschland: Sie werden am Arbeitsplatz nachgeäfft, beleidigt, verspottet. Das Bundesarbeitsgericht sagt: Mobbing ist das "systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte". Oft sollen unliebsame Kollegen mürbe gemacht werden, damit sie von sich aus kündigen.

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Wenn es die Kollegen sind, die mobben, müssen sich Betriebsrat und Arbeitgeber vor den Mitarbeiter stellen. Letzterer kann dem Mobber etwa mit Schritten wie Abmahnung, Versetzung oder gar Kündigung drohen. Schließlich verstoßen seine Mitarbeiter gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten wie Treue und Rücksichtnahme.

Geht das Mobbing vom Arbeitgeber selbst aus, wird die Sache komplizierter. Zwar verstößt dieser dabei gegen die Fürsorgepflicht. Betroffene hätten also das Recht, sich direkt beim Arbeitgeber zu beschweren und Abhilfe zu verlangen. Auch der Betriebs- und Personalrat könnten helfen, sofern es sie gibt.

Allerdings werden Beschwerden gegen den Chef oft nicht helfen. Dann bleibt nur die Möglichkeit zu klagen. Das sollte gut überlegt sein, denn der betroffene Mitarbeiter muss alles akribisch darlegen und beweisen können. In der Praxis ist es daher sehr schwer, mit ausschließlich rechtlichen Mitteln gegen Mobbing-Strategien vorzugehen. Auch Schadenersatzansprüche geltend zu machen ist schwierig, denn der Betroffene muss einen Schaden zunächst beziffern.

Zu Ihrem Fall: Ich würde Ihnen raten, eine Liste zu erstellen. Darin legen Sie genau dar, was, wann und wie problematisch war und ist. Dann sollten Sie zuerst das Gespräch mit Ihrer Kollegin suchen. Wichtig: Schildern Sie ohne Wertungen die Situation aus Ihrer Sicht. Dabei werden Sie sehen, wie Ihre Kollegin reagiert. Haben Sie das Gefühl, sie ist uneinsichtig und lehnt eine Veränderung ihres Verhaltens ab, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Chef.

Schildern Sie ihm anhand von Beispielen die Probleme und sagen Sie ihm auch, dass das Gespräch mit Ihrer Kollegin ergebnislos verlaufen ist. Dann muss er aufgrund seiner Fürsorgepflicht eingreifen und Ihnen helfen. Sollte auch das nichts ändern, wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt.

Ihr Ulf Weigelt

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