Sozialgesetze Hartz-IV-Empfänger sollen mehr Geld behalten dürfen

Die Sozialreform sorgt wieder für Streit: Der CDU-Politiker Laumann verlangt als zulässige Finanzreserve für ALG-II-Empfänger eine fast dreifach höhere Summe als heute

Vor einem im Kanzleramt geplanten Gipfeltreffen zur Wirtschaftskrise hat der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) ein Schonvermögen von bis zu 45.000 Euro für Empfänger von Arbeitslosengeld II gefordert.

Derzeit liegt die Höchstsumme des Vermögens, das bei längerer Arbeitslosigkeit unangetastet bleiben darf, bei 16.500 Euro beziehungsweise 250 Euro pro Lebensjahr. "Pro Lebensjahr müssen 700 Euro angerechnet werden", verlangte Laumann dagegen in der Rheinischen Post. Laumann sagte, die 45.000 Euro entsprächen der Summe, die Rentner benötigten, um das abgesenkte Rentenniveau auszugleichen.

Der Minister leitet seine Erwartung aus den Maßnahmen ab, die die Regierung für die geschwächte Finanzbranche und die Unternehmen ergriffen hat: "Es ist verrückt, wenn wir Schutzschirme für Banken machen, damit die Sparbücher nicht entwertet werden, und zugleich einem Arbeiter, der seine Arbeit verliert, fast alles wegnehmen", sagte Laumann. Vorschläge und Forderungen, die Arbeitsmarkt- und Sozialreformen zu korrigieren, gibt es seit ihrem Inkrafttreten. Auch das Schonvermögen war immer wieder Anlass für Diskussionen.

Mit Laumann artikuliert sich nun ein Politiker des Koalitionslagers in dieser Frage. Auch sein Chef, NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, hatte sich wiederholt für sozial Schwächere stark gemacht.

 
Leser-Kommentare
  1. nachdem man sich nun entschieden hat, das ALG II analog einer Sozialleistung nach Bedürftigkeit zu zahlen, also aus den Steuermitteln, die von den anderen Bürgern erarbeitet werden müssen, stellt sich die Frage, ob jemand mit einem Vermögen von 45 000.- Euro- wie vorgeschlagen-schon Ansprüche gegen die Gesellschaft haben soll, also hilfebedürftig ist. Oder ob es zumutbar wäre, einen Teil dieses Vermögens zunächst zu verbrauchen, bevor man Sozialleistungen beantragen kann.

    Die Rentner mit 45 000.- Spargeld haben dieses Geld auch selbst gespart, entweder aus der aktiven Zeit oder sogar noch als Rentner, sie können dieses Geld auch nicht "schonen", sondern müssen es für sich verbrauchen, entweder laufend oder im Pflegefall usw. Erst wenn es vollständig (!) aufgebraucht ist, stellt sich die Frage der Bedürftigkeit. Da gibt es überhaupt keinen Anspruch auf eine "Finanzreserve" !
    Markus70

    • -Ziet-
    • 15.04.2009 um 12:44 Uhr

    Es ist lobenswert, daß sich Herr Laumann und andere CDU-Politiker auch mal trauen derlei Stellung abzugeben - insbesondere angesichts solcher Beiträge wie von meinem Vorredner Markus70, der in Sorge gerät, daß Arbeitslose besser bei wegkommen als Rentner.

    Diese Gedankenketten und gegeneinander Ausspielerei sind genau das Ergebnis von jener bisherigen CDU-Politik - gerade deshalb sind Laumanns kritische Betrachtungen auch nötig.

    Allerdings fällt auch wieder auf, daß CDU-Kritik in diesem Bereich immer nur an der Oberfläche kratzt und keinen Biß zeigt. Denn richtig was kosten dürfen diese kritischen Töne von Rüttgers und Laumann natürlich nicht! - Kleine Schonvermögen hier, kleine Kindergelderhöhung dort (vielleicht, theoretisch), etwas Nachdenken über Grundeinkommen da (aber "nicht vor 2011 darüber sprechen" wollen), ... letztlich dann doch nur heiße Luft, die sich kritisch anhört, aber der Regierung nichts kostet.

    Das ist halt das Dilemma dieser feinen Herrschaft - für Banker und deren Exzesse haben die Herren unendlich viel Geduld und Verständnis und lassen alles durchgehen ... aber bei Arbeitslosen, gar noch bei Langzeitarbeitslosen, und natürlich auch bei Geringverdiener (also bei denen die scheinbar nichts zu melden haben in diesem Land) - da sind die feinen Herren knauserig, überkorrekt und muten den Menschen allerlei Gängelung zu.

    Klassen-Gesellschaft - nicht nach Definition von Marx vielleicht, aber Klassengesellschaft nach Definition wie man Menschen etwas zumutet und wie man diese für Wert hält in diese zu investieren.

    Arbeitslose, hartz4, Geringverdiener und Alleinerziehende (zusammen fast 10 Millionen Leute in Deutschland) sind seit 2002 ohne Ausgleich der Inflation ausgesetzt und darüberhinaus hat dieser Personenkreis in auffälliger weise keinen Cent von der staatlichen Konjunktur-Ankurbelung profitiert - alle Förderung ging an diejenigen die bereits schon gutes Einkommen haben - je mehr Geld einer hatte, desto besser hat er auch jetzt in der Krise abkassieren können.

    Obige 10 Mill. Benachteiligte hatten nichts von (1) KilometerGeld-Änderung, (2) Kindergelderhöhung (3) Steuererleichterungen, (4) Kopfgeld-Prämie, (5) Abwrackprämie - einfach nichts! - denn entweder wurde es ihnen angerechnet oder ihnen stand es gar nicht erst zu.

    Im Gegenteil, durch die spinnerte Abwrackprämie wird nicht nur ökologisch fehlinvestiert und die trögen Auto-Manager bekommen falsche Bestätigung, nein ... jetzt kann man als Arbeitsloser noch nicht mal mehr richtiges Geld für den Verkauf seines Autos bekommen - der Gebrauchtwagenmarkt ist für Jahre kaputt.

    PS
    = = = Nichts ist ungewöhnlicher, als das Uniformierte. = = =

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    ..dann sagen Sie es doch, ja, mit einem Vermögen von 45 000.- soll man Ansprüche gegen die Gesellschaft haben, ist man bedürftig, muss dieser Wert als Finanzreserve geschont werden. Das kann man doch klar beantworten und braucht nicht über 2000 Zeichen, sondern zwei oder höchstens drei Sätze. Es geht auch nicht um den Gegensatz zu Rentnern, auch nicht um die Abwrackprämie, sondern nur um die höchst simple Frage, ab wann man bedürftig ist und die Finanzhilfe anderer Menschen beanspruchen kann.

    Markus70

    ..dann sagen Sie es doch, ja, mit einem Vermögen von 45 000.- soll man Ansprüche gegen die Gesellschaft haben, ist man bedürftig, muss dieser Wert als Finanzreserve geschont werden. Das kann man doch klar beantworten und braucht nicht über 2000 Zeichen, sondern zwei oder höchstens drei Sätze. Es geht auch nicht um den Gegensatz zu Rentnern, auch nicht um die Abwrackprämie, sondern nur um die höchst simple Frage, ab wann man bedürftig ist und die Finanzhilfe anderer Menschen beanspruchen kann.

    Markus70

  2. ..dann sagen Sie es doch, ja, mit einem Vermögen von 45 000.- soll man Ansprüche gegen die Gesellschaft haben, ist man bedürftig, muss dieser Wert als Finanzreserve geschont werden. Das kann man doch klar beantworten und braucht nicht über 2000 Zeichen, sondern zwei oder höchstens drei Sätze. Es geht auch nicht um den Gegensatz zu Rentnern, auch nicht um die Abwrackprämie, sondern nur um die höchst simple Frage, ab wann man bedürftig ist und die Finanzhilfe anderer Menschen beanspruchen kann.

    Markus70

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    erklären Sie mir bitte, warum der aus Steuern finanzierte Regelsatz bei Person A (25 Jahre alt, noch nie gearbeitet) identisch ist mit dem Satz von Person B (55 Jahre alt, 35 Berufsjahre). Wer noch nie gearbeitet hat sollte dann entweder gar nichts bekommen oder aber der Satz für Person B sollte höher sein als für Person A, zumal die Perspektive für den Wiedereinstieg bei B gleich null ist. Wie gesagt, da die Leistung steuerfinanziert ist sollte sich von der Logik die Leistung für den Regelsatz daran orientieren. Alternativ können wir bei gleichen Regelsatz das Schonvermögen erhöhen. Hiermit wären wir wieder bei dem Kernthema des Artikels. Oder aber wir schaffen die EKSt ganz ab. Dann können wir auch A und B gleich behandeln.

    erklären Sie mir bitte, warum der aus Steuern finanzierte Regelsatz bei Person A (25 Jahre alt, noch nie gearbeitet) identisch ist mit dem Satz von Person B (55 Jahre alt, 35 Berufsjahre). Wer noch nie gearbeitet hat sollte dann entweder gar nichts bekommen oder aber der Satz für Person B sollte höher sein als für Person A, zumal die Perspektive für den Wiedereinstieg bei B gleich null ist. Wie gesagt, da die Leistung steuerfinanziert ist sollte sich von der Logik die Leistung für den Regelsatz daran orientieren. Alternativ können wir bei gleichen Regelsatz das Schonvermögen erhöhen. Hiermit wären wir wieder bei dem Kernthema des Artikels. Oder aber wir schaffen die EKSt ganz ab. Dann können wir auch A und B gleich behandeln.

  3. erklären Sie mir bitte, warum der aus Steuern finanzierte Regelsatz bei Person A (25 Jahre alt, noch nie gearbeitet) identisch ist mit dem Satz von Person B (55 Jahre alt, 35 Berufsjahre). Wer noch nie gearbeitet hat sollte dann entweder gar nichts bekommen oder aber der Satz für Person B sollte höher sein als für Person A, zumal die Perspektive für den Wiedereinstieg bei B gleich null ist. Wie gesagt, da die Leistung steuerfinanziert ist sollte sich von der Logik die Leistung für den Regelsatz daran orientieren. Alternativ können wir bei gleichen Regelsatz das Schonvermögen erhöhen. Hiermit wären wir wieder bei dem Kernthema des Artikels. Oder aber wir schaffen die EKSt ganz ab. Dann können wir auch A und B gleich behandeln.

    Antwort auf "also ja !"

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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  • Schlagworte Karl-Josef Laumann | Geld | Jürgen Rüttgers | CDU | Kanzleramt | Finanzen
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