Elternrecht Freie Tage fürs kranke Kind
Liegt der Sprössling im Bett und braucht Pflege, dürfen Eltern zu Hause bleiben. Zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit das Gehalt nicht, springt die Krankenkasse ein
Ob Windpocken, Scharlach oder eine fiebrige Erkältung: Kranke Kinder stellen berufstätige Eltern gleich vor mehrere Probleme. Zu der Sorge um die Gesundheit der Kleinen kommt die Frage, wer sich um den Nachwuchs kümmert. Angestellte tun sich häufig schwer damit, zu Hause zu bleiben, um die Kinder zu pflegen: In wirtschaftlich schlechten Zeiten fürchten sie, beim Arbeitgeber und den Kollegen damit auf wenig Verständnis zu stoßen.
Laut Sozialgesetzbuch stehen jedem Elternteil pro Kalenderjahr und pro Kind zehn freie Arbeitstage zu, falls die Sprösslinge krank werden. Die Obergrenze für mehrfache Väter und Mütter liegt bei maximal 25 Tagen für jeden. Alleinerziehende können das doppelte Kontingent beanspruchen – 20 freie Arbeitstage pro krankes Kind, insgesamt nicht mehr als 50 Arbeitstage für alle Kinder. Die Ausnahme für alle Eltern: Müssen schwerstkranke Kinder gepflegt werden, wird die Beschränkung aufgehoben. Die Freistellung ist unbefristet möglich.
Für den Arbeitgeber besteht zunächst einmal die Verpflichtung, in dieser Zeit das Gehalt weiterzuzahlen – mit Ausnahmen, wie die Bonner Rechtsanwältin Anna-Maria Rettig darlegt: "Aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB ergibt sich aus Paragraf 616, dass man bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung einen Anspruch hat auf eine bezahlte Freistellung. Im Schnitt werden hier fünf Tage zugrunde gelegt", sagt sie. "Allerdings kann die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall der Kinder auch ausgeschlossen werden – beispielsweise durch tarifvertragliche Regelungen oder auch durch den Arbeitsvertrag." Vertraglich ausschließen kann der Arbeitgeber jedoch nur die Lohnfortzahlung, nicht die Freistellung an sich.
Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiter, sondern stellt das Elternteil unbezahlt frei, haben die berufstätigen Mütter und Väter Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld. Dessen Auszahlung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Kinderpflegekrankengeld gibt es allerdings nur, wenn das kranke Kind jünger ist als zwölf Jahre und keine andere Person, die ständig im Haushalt lebt, das kranke Kind betreuen kann. "Dazu zählt aber beispielsweise nicht die Oma, die in der Nachbarschaft wohnt und immer mal wieder aus Gefälligkeit auf ihren Enkel aufpasst", erklärt Sozialrechtsexpertin Rettig.
Für den Antrag auf Kinderpflegekrankengeld brauchen die Eltern eine Bescheinigung des Kinderarztes. Sie soll belegen, dass das Kind so krank ist, dass es Pflege benötigt – und dass der Arzt empfiehlt, dass der Arbeitnehmer freigestellt wird. Man bekommt sie in zweifacher Ausfertigung: Das Original ist für die Krankenkasse, die Kopie für den Arbeitgeber. Die Krankenkasse benötigt außerdem eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der betreuende Elternteil von der Arbeit freigestellt wurde, aber für diese Zeit kein Gehalt erhält.
- Datum 15.04.2009 - 19:07 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Die Krankenkasse ist, wie der Name schon sagt, für Kranke gedacht.
Es ist ein Unding, dass die Krankenkasse für ein gänzlich natürliches Risiko des Unternehmers aufkommt und theoretische Gewinne substituiert, die entstanden wären, wenn der Kranke kein Mensch sondern eine (rein hypothetische) wartungsfreie Maschine wäre - ganz so, als hätte der Arbeitgeber nicht von vorneherein damit rechnen müssen, dass Menschen krank werden können.
Wenn die Krankenkassen alle möglichen Kosten übernehmen, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, ist es kein Wunder, wenn für eine ausreichende Gesundheitsversorgung von Kranken nicht mehr genügend Geld übrig ist.
Wenn die Arbeitgeber eine Versicherung gegen unternehmerische Risiken wünschen, dann sollen sie gefälligst ihre eigene Versicherung gründen und auch selbst finanzieren.
"Die Krankenkasse ist, wie der Name schon sagt, für Kranke gedacht."
Und? Schließt das die Bezahlung des Pflegepersonals aus? Sollen Krankenpfleger, die in Krankenhäusern Kranke pflegen, ebenfalls kein Geld dafür bekommen, zumindest solange sie selbst gesund sind?
"Es ist ein Unding, dass die Krankenkasse für ein gänzlich natürliches Risiko des Unternehmers aufkommt"
Eher ist ein Unding, dass der Unternehmer für ein ganz natürliches Risiko der Krankenkasse aufkommt.
"als hätte der Arbeitgeber nicht von vorneherein damit rechnen müssen, dass Menschen krank werden können."
Nun ja, die Krankenkassen (wie der name schon sagt) müssen es erst recht tun.
"Wenn die Krankenkassen alle möglichen Kosten übernehmen, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, ist es kein Wunder, wenn für eine ausreichende Gesundheitsversorgung von Kranken nicht mehr genügend Geld übrig ist."
Wenn die Arbeitgeber alle möglichen Kosten übernehmen, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, ist es kein Wunder, wenn für eine ausreichende Belohnung von Arbeitenden nicht mehr genügend Geld übrig ist.
Nein, wirklich! Ein Unternehmer hat die Aufgabe, sein Unternehmen erfolgreich zu führen. Es reicht schon, dass er das unternehmerische Risiko trägt. Er ist nicht dafür da, eine Rundum-Versorgung für seine Mitarbeiter zu tragen, oder gar gesellschaftliche Risiken. Dafür gibt es den Staat (wofür sonst zahlt man Steuern?) und Versicherungen (von denen einige für die meisten Arbeitnehmer sowieso verpflichtend sind),
Risiken die man auf Arbeitgeber abwälzt, versuchen diese zu minimieren. Da sie keinen Einfluss darauf haben, ob Kinder derer Arbeitnehmer krank werden oder nicht, können sie höchstens versuchen, Arbeiter einzustellen, die keine oder wenig Kinder haben.
"Die Krankenkasse ist, wie der Name schon sagt, für Kranke gedacht."
Und? Schließt das die Bezahlung des Pflegepersonals aus? Sollen Krankenpfleger, die in Krankenhäusern Kranke pflegen, ebenfalls kein Geld dafür bekommen, zumindest solange sie selbst gesund sind?
"Es ist ein Unding, dass die Krankenkasse für ein gänzlich natürliches Risiko des Unternehmers aufkommt"
Eher ist ein Unding, dass der Unternehmer für ein ganz natürliches Risiko der Krankenkasse aufkommt.
"als hätte der Arbeitgeber nicht von vorneherein damit rechnen müssen, dass Menschen krank werden können."
Nun ja, die Krankenkassen (wie der name schon sagt) müssen es erst recht tun.
"Wenn die Krankenkassen alle möglichen Kosten übernehmen, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, ist es kein Wunder, wenn für eine ausreichende Gesundheitsversorgung von Kranken nicht mehr genügend Geld übrig ist."
Wenn die Arbeitgeber alle möglichen Kosten übernehmen, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, ist es kein Wunder, wenn für eine ausreichende Belohnung von Arbeitenden nicht mehr genügend Geld übrig ist.
Nein, wirklich! Ein Unternehmer hat die Aufgabe, sein Unternehmen erfolgreich zu führen. Es reicht schon, dass er das unternehmerische Risiko trägt. Er ist nicht dafür da, eine Rundum-Versorgung für seine Mitarbeiter zu tragen, oder gar gesellschaftliche Risiken. Dafür gibt es den Staat (wofür sonst zahlt man Steuern?) und Versicherungen (von denen einige für die meisten Arbeitnehmer sowieso verpflichtend sind),
Risiken die man auf Arbeitgeber abwälzt, versuchen diese zu minimieren. Da sie keinen Einfluss darauf haben, ob Kinder derer Arbeitnehmer krank werden oder nicht, können sie höchstens versuchen, Arbeiter einzustellen, die keine oder wenig Kinder haben.
"Die Krankenkasse ist, wie der Name schon sagt, für Kranke gedacht."
Und? Schließt das die Bezahlung des Pflegepersonals aus? Sollen Krankenpfleger, die in Krankenhäusern Kranke pflegen, ebenfalls kein Geld dafür bekommen, zumindest solange sie selbst gesund sind?
"Es ist ein Unding, dass die Krankenkasse für ein gänzlich natürliches Risiko des Unternehmers aufkommt"
Eher ist ein Unding, dass der Unternehmer für ein ganz natürliches Risiko der Krankenkasse aufkommt.
"als hätte der Arbeitgeber nicht von vorneherein damit rechnen müssen, dass Menschen krank werden können."
Nun ja, die Krankenkassen (wie der name schon sagt) müssen es erst recht tun.
"Wenn die Krankenkassen alle möglichen Kosten übernehmen, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, ist es kein Wunder, wenn für eine ausreichende Gesundheitsversorgung von Kranken nicht mehr genügend Geld übrig ist."
Wenn die Arbeitgeber alle möglichen Kosten übernehmen, die eigentlich nicht in ihren Aufgabenbereich fallen, ist es kein Wunder, wenn für eine ausreichende Belohnung von Arbeitenden nicht mehr genügend Geld übrig ist.
Nein, wirklich! Ein Unternehmer hat die Aufgabe, sein Unternehmen erfolgreich zu führen. Es reicht schon, dass er das unternehmerische Risiko trägt. Er ist nicht dafür da, eine Rundum-Versorgung für seine Mitarbeiter zu tragen, oder gar gesellschaftliche Risiken. Dafür gibt es den Staat (wofür sonst zahlt man Steuern?) und Versicherungen (von denen einige für die meisten Arbeitnehmer sowieso verpflichtend sind),
Risiken die man auf Arbeitgeber abwälzt, versuchen diese zu minimieren. Da sie keinen Einfluss darauf haben, ob Kinder derer Arbeitnehmer krank werden oder nicht, können sie höchstens versuchen, Arbeiter einzustellen, die keine oder wenig Kinder haben.
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