Abfindung Was Mehdorn zusteht
Juristisch korrekt, aber auch moralisch gerechtfertigt? Der Abgang von Bahnchef Mehdorn hat eine Debatte über seine Abfindung entfacht. Der Manager besteht auf Millionen
"Ein guter Mann verdient bei uns auch gut" – das ist so ziemlich alles, was Hartmut Mehdorn in den zehn Jahren an der Spitze der Deutschen Bahn über Geld gesagt hat. Sein Vertrag wäre noch bis zum 19. Mai 2011 gelaufen. Jetzt wird Mehdorn 25 Monate früher den Chefsessel räumen – im Zuge der Datenaffäre hatte er seinen Rücktritt angeboten. Aber nicht, ohne ein letztes Mal für Streit zu sorgen. Er drohe mit rechtlichen Schritten, sollte der Bund seinen Vertrag nicht voll erfüllen, schreibt das Handelsblatt.
Seit 2007 lag Mehdorns Grundgehalt bei 750.000 Euro pro Jahr. Die Untergrenze dessen, was ihm noch zusteht, dürfte also bei 1,5 Millionen Euro liegen. Angeblich sollte aber sein Grundgehalt in diesem Jahr auf 900.000 Euro steigen, so dass Mehdorn auf ungefähr 1,7 Millionen Euro Anspruch hätte.
Hinzu kommen Prämien und Boni, die an mehrere Erfolgskennzahlen gekoppelt sind – etwa an Umsatz oder Gewinn. In den vergangenen Jahren waren sie fast dreimal so hoch wie Mehdorns feste Bezüge. 2007 summierte sich sein Jahresgehalt damit laut Bahn-Geschäftsbericht auf 2,98 Millionen Euro. 2008 waren es noch 1,94 Millionen – die Wirtschaftskrise in den letzten Monaten des Jahres hatte das Geschäft empfindlich getroffen. Die entsprechenden Maßzahlen, an denen sich die Bezahlung orientiert, hatte der Aufsichtsrat festgelegt. Wie stark die Zusatzbezüge sein Gehalt bis zum Ende des Managervertrags erhöht hätten, lässt sich kaum abschätzen.
Rechtlich gesehen ist der umstrittene Manager auf der sicheren Seite. "Ich habe dem Aufsichtsratsvorsitzenden die Auflösung meines Vertrages angeboten", hatte er bei seinem letzten Auftritt als Konzernchef gesagt. Damit hat der 66-Jährige zwar faktisch selbst den Posten geräumt, nachdem er im Zuge der Datenaffäre den Rückhalt der Gewerkschaften und des Kanzleramtes verloren hatte. Juristisch gesehen muss nun aber die Bahn handeln und ihm einen Auflösungsvertrag anbieten.
Denn Mehdorn hat ausdrücklich nicht von sich aus gekündigt. Auch hat ihn der Eigentümer, also der Bund, nicht hinausgeworfen. Das wäre nur möglich, wenn er Mehdorn schwere Verfehlungen nachweisen könnte. In diesem Fall würde keine Abfindung fließen. Ob die Sonderermittler in der Datenaffäre Gesetzesverstöße der Bahn ans Tageslicht bringen, ist noch unklar. Bislang hätten sie "nichts strafrechtlich Relevantes gefunden", hatte Mehdorn gesagt.
Bei den Gesprächen über eine Abfindung geht es nun, wie immer bei Mehdorn, auch um Politik. Ein "gewisses Gebot zur Mäßigung" solle er berücksichtigen, riet Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Mittwoch. Er müsse mit der Frage "sehr sensibel umgehen und differenzieren", befand Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU).
- Datum 09.04.2009 - 14:18 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
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Ein faires Verfahren! (Etwas, was er seinen Opfern nicht zugestand.)
Der Eigentümer könnte doch eine Verdachtskündigung wegen unternehmensschädigenden Verhaltens aussprechen und auf den eingetretenen Vertrauensverlust hinweisen, der eine Weiterbeschäftigung unmöglich mache - wie im Fall “Emmely”.
Orlando Pascheit in
http://www.nachdenkseiten...
Das Abfindungs- und Boni(un)wesen sollte generell einmal deutlich zurechtgeschnitten werden. Der Missbrauch ist unübersehbar. Solange das jedoch nicht geschieht, gilt das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot – nur weil Abfindungen gerade gesellschaftlich nicht so sehr gut zu vermitteln sind, darf die Politik jetzt nicht über Umwege den Managern ihre Ansprüche nehmen. Ist es nicht Nötigung, wenn der politische Druck letztlich dazu führt, dass einige Banker und Manager Angst haben müssen, unbegleitet über die Straße zu gehen? So werden manche Manager faktisch gezwungen, das Geld zurückzugeben. Das ist ein rechtsstaatlich fragwürdiger Umgang – in Deutschland, aber auch in den USA.
Der Vollständigkeit halber möchte ich allerdings hinzusetzen, daß es hier gar nicht um verbotene Rückwirkung geht - denn dazu müsste es gesetzliche Regelungen geben, die überhaupt erstmal rückwirken können, und die gibt es noch nicht. "Politischer Druck" oder auch öffentlicher Druck sind in keinerlei Hinsicht rechtlich bindend - weshalb man sich auch genötigt sieht, auf die "Moral" hinzuweisen und in ihrem Namen Appelle an die Betreffenden zu richten.
Man kann zu den Bonuszahlungen und Sondervergütungen geteilter Ansicht sein, aber hier gilt wie auch für die anderen Bereiche des Privatrechts: Pacta sunt servanda. Ein Vertrag - dessen einer Bestandteil eben die Gewährung von Sondervergütungen war - ist einzuhalten, solange er nicht wahlweise rechtsungültig oder von den beteiligten Vertragsparteien aufgehoben, abgeändert etc. wird. Das gilt auch für den Vertrag, der zwischen H. Mehdorn und der DB besteht.
Ich frage mich gelegentlich, woher die Öffentlichkeit ihre Maßstäbe bezieht, wenn sie in solchen Verträgen irgendwo "Mißbrauch" erkennen will. Erstens ist die Öffentlichkeit in keiner Weise berechtigt, sich zu fremden Rechtsangelegenheiten zu äußern. Zweitens: Was genau wird hier "mißbraucht"? Welche Rechtsgüter werden hier verletzt? Und vor allen Dingen: Wer wäre befugt dazu, diesen angeblichen Mißbrauch tatsächlich zu reklamieren? Juristisch gesehen sind Vermögensdelikte - und die werden ja bei solchen Formulierungen unterstellt - stets eine Angelegenheit des Geschädigten, sofern sie nicht strafrechtlich zu würdigen sind. Wer ist hier der Geschädigte? Die Öffentlichkeit? Nein, allenfalls wäre die DB AG als juristische Person die Geschädigte, wenn überhaupt, dann könnte nur sie hier rechtlich vorgehen.
Die Öffentlichkeit hat hier weder berechtigte noch schutzwürdige Interessen, sie hat sich daher auch in keiner Weise einzumischen, mag sie sich auch noch so sehr dazu berufen fühlen.
Der Vollständigkeit halber möchte ich allerdings hinzusetzen, daß es hier gar nicht um verbotene Rückwirkung geht - denn dazu müsste es gesetzliche Regelungen geben, die überhaupt erstmal rückwirken können, und die gibt es noch nicht. "Politischer Druck" oder auch öffentlicher Druck sind in keinerlei Hinsicht rechtlich bindend - weshalb man sich auch genötigt sieht, auf die "Moral" hinzuweisen und in ihrem Namen Appelle an die Betreffenden zu richten.
Man kann zu den Bonuszahlungen und Sondervergütungen geteilter Ansicht sein, aber hier gilt wie auch für die anderen Bereiche des Privatrechts: Pacta sunt servanda. Ein Vertrag - dessen einer Bestandteil eben die Gewährung von Sondervergütungen war - ist einzuhalten, solange er nicht wahlweise rechtsungültig oder von den beteiligten Vertragsparteien aufgehoben, abgeändert etc. wird. Das gilt auch für den Vertrag, der zwischen H. Mehdorn und der DB besteht.
Ich frage mich gelegentlich, woher die Öffentlichkeit ihre Maßstäbe bezieht, wenn sie in solchen Verträgen irgendwo "Mißbrauch" erkennen will. Erstens ist die Öffentlichkeit in keiner Weise berechtigt, sich zu fremden Rechtsangelegenheiten zu äußern. Zweitens: Was genau wird hier "mißbraucht"? Welche Rechtsgüter werden hier verletzt? Und vor allen Dingen: Wer wäre befugt dazu, diesen angeblichen Mißbrauch tatsächlich zu reklamieren? Juristisch gesehen sind Vermögensdelikte - und die werden ja bei solchen Formulierungen unterstellt - stets eine Angelegenheit des Geschädigten, sofern sie nicht strafrechtlich zu würdigen sind. Wer ist hier der Geschädigte? Die Öffentlichkeit? Nein, allenfalls wäre die DB AG als juristische Person die Geschädigte, wenn überhaupt, dann könnte nur sie hier rechtlich vorgehen.
Die Öffentlichkeit hat hier weder berechtigte noch schutzwürdige Interessen, sie hat sich daher auch in keiner Weise einzumischen, mag sie sich auch noch so sehr dazu berufen fühlen.
Also irgendwie versteh' ich diesen Millionenzirkus nicht.
Wenn er sein Gehalt haben möchte solle er doch auch pflichtbewusst und erfolgsorientiert seine Arbeit tun. Nun tritt er zurück, aufgrund von indiskutablen Zuständen unter seiner Leitung, und verlangt noch das ihm das Geld nachträglich überwiesen wird.
Wofür denn?
Wenn er es verdient hat, keine Frage, soll er es bekommen. Aber der Herr ist zurückgetreten und verlangt sein Gehalt als Abfindung?
Als kleiner Doktorand leide ich gerade an einem Logikproblem.
Wie kritikwürdig man auch alles finden kann, was Mehdorn bei der Bahn getan hat, so kann man doch nicht bestreiten, daß er das getan hat, wozu er eingestellt wurde, und zwar mit beachtlichem Erfolg. Daß inzwischen z.B. die SPD die Ziele nicht mehr will (konkret z.B. eine Bahn-Privatisierung zu materiell für den Bund möglichst günstigen Konditionen), für die Mehdorn seinerzeit u.a. von einem SPD-Kanzler engagiert wurde, ist nicht seine Schuld. Gegenwärtig hat die Politik ein Interesse, Mehdorn weg zu bekommen, und warum soll er auf den Versuch verzichten, der jedem gekündigten Angestellten freisteht, nämlich soviel Geld aus seinem Arbeitgeber herauszuholen (ggf. zu exprozessieren) wie möglich? Solange er selbst bereit ist, seinen Kontrakt bis zum Ende zu erfüllen, kann er das eben auch von seinem Arbeitgeber verlangen.
Wie kritikwürdig man auch alles finden kann, was Mehdorn bei der Bahn getan hat, so kann man doch nicht bestreiten, daß er das getan hat, wozu er eingestellt wurde, und zwar mit beachtlichem Erfolg. Daß inzwischen z.B. die SPD die Ziele nicht mehr will (konkret z.B. eine Bahn-Privatisierung zu materiell für den Bund möglichst günstigen Konditionen), für die Mehdorn seinerzeit u.a. von einem SPD-Kanzler engagiert wurde, ist nicht seine Schuld. Gegenwärtig hat die Politik ein Interesse, Mehdorn weg zu bekommen, und warum soll er auf den Versuch verzichten, der jedem gekündigten Angestellten freisteht, nämlich soviel Geld aus seinem Arbeitgeber herauszuholen (ggf. zu exprozessieren) wie möglich? Solange er selbst bereit ist, seinen Kontrakt bis zum Ende zu erfüllen, kann er das eben auch von seinem Arbeitgeber verlangen.
Solang er nicht wegen der Datenschutz-Affäre überführt wird, steht ihm das schon zu, keine Frage. Normalerweise bekommt er ja in so einem Fall gerade weil ihm eine Abfindung zusteht keine Rente oder sowas. Er wäre also ohne festes Einkommen. Wenn man natürlich sieht, was er so über die letzten Jahre hinweg verdient hat, dann sind das Summen, die Manche Menschen in ihrem ganzen Leben nicht einnehmen oder ausgeben werden.
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Man sollte auch bei Rot über die Ampel gehen dürfen, zumindest wenn kein Auto kommt und auf der anderen Straßenseite jemand Hilfe braucht.
Wie kritikwürdig man auch alles finden kann, was Mehdorn bei der Bahn getan hat, so kann man doch nicht bestreiten, daß er das getan hat, wozu er eingestellt wurde, und zwar mit beachtlichem Erfolg. Daß inzwischen z.B. die SPD die Ziele nicht mehr will (konkret z.B. eine Bahn-Privatisierung zu materiell für den Bund möglichst günstigen Konditionen), für die Mehdorn seinerzeit u.a. von einem SPD-Kanzler engagiert wurde, ist nicht seine Schuld. Gegenwärtig hat die Politik ein Interesse, Mehdorn weg zu bekommen, und warum soll er auf den Versuch verzichten, der jedem gekündigten Angestellten freisteht, nämlich soviel Geld aus seinem Arbeitgeber herauszuholen (ggf. zu exprozessieren) wie möglich? Solange er selbst bereit ist, seinen Kontrakt bis zum Ende zu erfüllen, kann er das eben auch von seinem Arbeitgeber verlangen.
mehdorn ist nicht zurückgetreten, er hat nur seinen rücktritt angeboten - ob der arbeitgeber daraus den schluß zieht, den arbeitnehmer freizustellen bzw. zu kündigen obliegt ihm. ich gehe davon aus, daß mehdorn seine arbeitskraft weiter anbietet und somit seinen teil des vertrages erfüllen möchte. nimmt der arbeitgeber die arbeitsleistung nicht an, muß er trotzdem das gehalt weiter zahlen.
mehrdorns aussage kann auch nicht als eigenkündigung gewertet werden, da eine kündigung der schriftform bedarf.
chalis idee find ich übrigens sehr pfiffig ;-)
so wenig ich aus normativen gründen möchte, daß mehdorn sein geld bekommt, wenns ihm rechtlich zusteht sag ich, zahlt es und dann ist ruhe. es werden gerade jetzt so viel steuergelder für jeglichen unsinn rausgeworfen, da sind die 1,7 mio. nicht der rede wert.
Dies ist genau der richtige Ansatz. Herr Mehdorn hat, wie eben alle Manager, einen Vertrag auf eine bestimmte Zeit, wahrscheinlich mit Verlängerungsklausel, wenn beide Seiten innerhalb einer bestimmt Frist nichts unternehmen. Während dieser Zeit ist das normale Kündigungsrecht ausgeschlossen, von beiden Seiten wohlgemerkt. Für eine außerordentliche Kündigung reichen die bisherigen Feststellungen m.E. nicht aus. Deshalb wird Herr Mehdorn auch nicht von sich aus schriftlich kündigen, der Arbeitgeber ist also dran ihm einen "akzeptalen" Aufhebungsvertrag anzubieten. Schlimm finde ich nur, dass in diesen Verträgen die Boni-Zahlungen nicht so geregelt sind, dass im Falle einer Aufhebung, aus welchen Gründen auch immer, diese nicht bei der Abfindung zu berücksichtigen sind, also nur das Grundgehalt für die Restlaufzeit berücksichtigt wird. Kein "normaler Angestellter/ Mitarbeiter" kann auf solche Vertragsvereinbarungen zurückgreifen, obwohl die Herren Manager und das Kapital wohl "alt aussähen" gäbe es diese fleißigen Mitarbeiter nicht.
Dies ist genau der richtige Ansatz. Herr Mehdorn hat, wie eben alle Manager, einen Vertrag auf eine bestimmte Zeit, wahrscheinlich mit Verlängerungsklausel, wenn beide Seiten innerhalb einer bestimmt Frist nichts unternehmen. Während dieser Zeit ist das normale Kündigungsrecht ausgeschlossen, von beiden Seiten wohlgemerkt. Für eine außerordentliche Kündigung reichen die bisherigen Feststellungen m.E. nicht aus. Deshalb wird Herr Mehdorn auch nicht von sich aus schriftlich kündigen, der Arbeitgeber ist also dran ihm einen "akzeptalen" Aufhebungsvertrag anzubieten. Schlimm finde ich nur, dass in diesen Verträgen die Boni-Zahlungen nicht so geregelt sind, dass im Falle einer Aufhebung, aus welchen Gründen auch immer, diese nicht bei der Abfindung zu berücksichtigen sind, also nur das Grundgehalt für die Restlaufzeit berücksichtigt wird. Kein "normaler Angestellter/ Mitarbeiter" kann auf solche Vertragsvereinbarungen zurückgreifen, obwohl die Herren Manager und das Kapital wohl "alt aussähen" gäbe es diese fleißigen Mitarbeiter nicht.
Was mich bei der Diskussion über Managergehälter beträchtlich stört, ist, dass es sich hier zum einen nur um einen unbedeutenden Nebenkriegsschauplatz handelt, zum anderen, es nicht unbedingt Sache Aussenstehender ist, sich in die Gehaltspolitik fremder Unternehmen (wobei die Bahn als Staatsbetrieb hier meinethalben als Ausnahme gelten kann) einzumischen.
Interessanterweise glauben zwar viele Leute, dass Sie ein Recht hätten, zu entscheiden, wieviel ein Manager der Deutschen Bank verdienen sollte (ohne dass Sie Anteile dieses Unternehmens oder auch nur ein Konto dort ihr Eigen nennen könnten), blenden dabei aber aus, dass Sie in den Fällen, in denen Ihnen wirklich eine Mitsprache in Gehaltsfragen zustünde, sich aus Prinzip nichts zu sagen trauen: nämlich bei den Gehältern ihrer Politiker. Diese haben den alten Arbeitnehmertraum wahrgemacht: das eigene Gehalt unabhängig von Leistungskontrolle und Mitsprache des Arbeitgebers zu bestimmen. Und das so gut, dass der Gehaltszahler mittlerweile nicht einmal mehr den Wald vor lauter Bäumen sieht, den status quo als gottgegeben betrachtet, und brav seine Transferzahlungen leistet.
Dass die Politiker beim Manager-Bashing fröhlich mitmachen, sollte eigentlich misstrauisch stimmen. Dass ausgerechnet eine Gruppe, die selbst seit Jahren sich mit Klauen und Zähnen gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften und dgl wehrt und deren Einkünfte teilweise so verschachtelt sind, wie ein Liechtensteiner Firmenkonglomerat, fröhlich das gesunde Volksempfinden in Gehaltsfragen schürt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Aber dankbar wie er nun mal ist, grabscht sich der deutsche Wähler den Strohhalm, lässt ein wenig frustrierten Dampf ab, und vergisst brav, worum es eigentlich geht.
Was mich stört ist, dass es immer in der Diskussion um die Höhe geht. Nie wird von der Pflicht des Ersatzes geredet. Dies wäre viel sinnvoller. man stelle sich vor, ein Herr Schrempp muss die Milliaden ersetzen, die er vernichtet hat. Es wird nie mehr solche Fehlentscheidungen geben. Wieso muss der kleine Mitarbeiter immer Ersatz leisten und die Großen nie??
Was mich stört ist, dass es immer in der Diskussion um die Höhe geht. Nie wird von der Pflicht des Ersatzes geredet. Dies wäre viel sinnvoller. man stelle sich vor, ein Herr Schrempp muss die Milliaden ersetzen, die er vernichtet hat. Es wird nie mehr solche Fehlentscheidungen geben. Wieso muss der kleine Mitarbeiter immer Ersatz leisten und die Großen nie??
Wenn man darüber diskutiert, dass Mehdorn das bekommen sollte, was ihm zusteht, so wären glaube ich alle mit einer Gefängnisstrafe von etwa 3 Jahren und Enteignung gut beraten.
Mehdorn geht nicht etwa, weil er ein netter Onkel ist, sondern weil er als Chef der Deutschen Bahn ein VERBRECHEN begangen hat. Er ist UNRECHTMÄßIG in die Privatsphäre der Angestellten eingedrungen und hat sich übrigens bis jetzt nicht einmal richtig entschuldigt. Wofür sollte er Gehalt bekommen? Dafür dass die Bahn unter seiner Leitung zwar bessere Bilanzen erzielt hat, ihren Auftarg aber - die Beförderung der deutschen Bürger in eklatantem Maße vernachläßigt hat? Am Ende hat doch die Bahn gar nichts von dem Geld, weil Mehdorn es eher wieder mitnimmt.
Die Bahn ist kein Privatuntrernehmen. Es ist eine öffentliche Einrichtung für die deutsche Bevölkerung, und es kann nicht seine, dass Mehdorn erst mit unfairen Preisen und miserablen Service die Bürger im Namen der Deutschen Bahn ausgeraubt hat und jetzt auch noch die Deutsche Bahn im Namen von Rechtsstaat ausrauben will.
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