Gendiagnostik Was ändert sich durch das neue Gen-Gesetz?

Die Koalition hat sich nach jahrelangem Streit auf ein neues Gendiagnostik-Gesetz geeinigt. Die neuen Regelungen im Überblick

Eigentlich, sagt Carola Reimann, sei es für sie eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass Arbeitnehmer von ihren Beschäftigten keine Gentests verlangen dürften. Nach den jüngsten Berichten über den Umgang bestimmter Firmen mit den Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter sieht die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion das Verbot nun aber als "ganz wichtiges Signal".

So gesehen kommt das überfällige Gesetz nun also irgendwie doch zur richtigen Zeit – auch wenn es sich natürlich nicht nur auf den arbeitsrechtlichen Aspekt beschränkt.

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Welche Änderungen sieht das Gesetz vor?

Ungeborene Kinder dürfen nicht gentechnisch auf Krankheitsrisiken im Erwachsenenalter hin untersucht werden. Das ist die letzte gewichtige Änderung gegenüber dem Kabinettsentwurf vom Oktober. Generell, so der Kern des Gesetzes, haben Gentests nur freiwillig und nach eingehender Beratung durch Ärzte zu erfolgen, sie dürfen niemandem abverlangt werden, und vor der Geburt müssen sie medizinisch begründet sein.

Pränatale Tests auf Behinderungen, etwa das Down-Syndrom, bleiben erlaubt. Reine Geschlechtsbestimmung, die zur Auslese führen könnte, wird untersagt. Für Gentests bei Arbeitnehmern gibt es Ausnahmen, wenn der Arbeitsschutz betroffen ist.

Und Versicherungen dürfen ihre Kunden zwar nicht zu Gentests verpflichten, wohl aber zur Preisgabe bereits vorliegender Ergebnisse, wenn die Versicherungssumme insgesamt bei über 300.000 Euro oder die jährliche Rentenleistung bei mehr als 30.000 Euro liegt. Die Regelung löst die bisherige Selbstverpflichtung der Versicherer ab, wonach man Gentestergebnisse nur bei Versicherungssummen unter 250.000 Euro verschweigen darf. Auch das lang diskutierte Verbot heimlicher Vaterschaftstests findet sich im Gesetz, Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5000 Euro bestraft werden.

Warum hat es so lange gedauert, bis sich die Politik auf ein Gesetz geeinigt hat?

Schon 2002 hatte die Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" darauf gedrängt, den Umgang mit Gentests gesetzlich zu regeln. Doch über die Details konnten sich die Regierenden sieben lange Jahre nicht einigen. Nun hat die SPD beim letzten strittigen Punkt eingelenkt. Wenn der Gesundheitsausschuss die Vorlage heute absegnet, hat sie gute Chancen, noch diese Woche den Bundestag zu passieren. "Ich sehe keinen Grund mehr für eine weitere Verzögerung", sagt Reimann. Das Gesetz sei ein "Riesenschritt nach vorn".

Leser-Kommentare
  1. ... kommt jetzt doch? Entnehme ich einem kleinen unbedeutenden Satz im Artikel? Gab es da nicht irgendeinen Kompromiss? Ist alles schon so verdammt lang her, als es durch die Medien gehechelt wurde.

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