Anti-Terror-Kampf Obama verspricht CIA-Folterern Straffreiheit

Der US-Präsident hat juristisches Vorgehen gegen CIA-Mitarbeiter wegen der Anwendung umstrittener Verhörmethoden ausgeschlossen. Bürgerrechtler reagierten entrüstet

Irakische Gefangene nahe der Stadt Bakuba (Archivbild)

Irakische Gefangene nahe der Stadt Bakuba (Archivbild)

Sofern sich die CIA-Bediensteten im Umgang mit Terrorverdächtigen an die Anweisungen des US-Justizministeriums hielten, müssen sie keine Strafen fürchten. Wer "seine Pflicht im guten Glauben in den Rat des Justizministeriums erfüllt hat", werde nicht belangt, teilte Barack Obama mit.

Die Regierung veröffentlichte zudem Anordnungen der damaligen Bush-Regierung zu den Verhörmethoden. Damit wolle er Vertrauensschutz für die Mitarbeiter schaffen, erläuterte Obama. "Die Männer und Frauen unserer Geheimdienste haben mutig an den Fronten einer gefährlichen Welt gedient. Wir müssen ihre Identität und Wachsamkeit ebenso schützen, wie sie unsere Sicherheit geschützt haben."

Menschenrechtsorganisationen hatten das sogenannte Waterboarding, bei dem der Gefangene das Gefühl hat, zu ertrinken, sowie andere harsche Maßnahmen Folter genannt. Kurz nach seiner Amtseinführung untersagte Obama deshalb die von der Vorgängerregierung angeordneten und international auf heftige Kritik gestoßenen Methoden bei der Befragung von Terrorverdächtigen. Die CIA hatte eingeräumt, bei mindestens drei Gefangenen das Waterboarding angewandt zu haben, darunter auch gegen den mutmaßlichen Chefplaner der Anschläge von 11. September 2001, Chalid Scheich Mohammed. Vor wenigen Tagen wurde zudem bekannt, dass Mediziner die Folter begleitet oder gar unterstützt hatten. 

Nun erhalten die daran beteiligten CIA-Mitarbeiter die Garantie, deshalb nicht belangt zu werden. "Dies ist die Zeit für Überlegungen, nicht für Rache", schrieb Obama in seiner Erklärung.

Obama machte aber zugleich deutlich, dass er die von der Bush-Regierung als "Krieg gegen den Terror" bezeichnete Politik weiter ablehnt. Er habe die Verhörmethoden deshalb untersagt, weil sie die moralische Autorität der USA untergraben und das Land nicht sicherer gemacht hätten. "Eine so widerstandsfähige Demokratie wie die unsere muss die angebliche Entscheidung zwischen unserer Sicherheit und unseren Idealen zurückweisen. Deshalb gehören die Verhörmethoden der Vergangenheit an."

In einer der veröffentlichten Anordnungen des Justizministeriums aus dem Jahr 2002 heißt es, Waterboarding löse bei dem Gefangenen ein "Gefühl des bevorstehenden Todes" aus. Die Methode bedeute jedoch keine Folter, weil keine Beweise vorlägen, dass damit dauerhafte psychische Störungen ausgelöst würden. 

Weitere Verhörmethoden umfassten den Anweisungen zufolge etwa das Quälen von Gefangenen mit Insekten, Schläge und Schlafentzug. Die Bush-Regierung hielt Terrorverdächtige auf dem Militärstützpunkt Guantánamo und in Geheim-Gefängnissen des CIA im Ausland gefangen.

Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU kritisierte die Haltung der Obama-Regierung als "schlicht unhaltbar". Wenn Verbrechen begangenen worden seien, müssten die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen worden. Die Gesetze anzuwenden dürfe keine politische Entscheidung sein.

 
Leser-Kommentare
    • lilucu
    • 17.04.2009 um 7:44 Uhr
    1. cia

    sehr gut!, um diese Techniken für Query

    click blink here

  1. Was will uns Herr Obama damit sagen ?

    Wer gegen staatliche Willkür, Folter, Mord kämpft, lebt verkehrt.

    Wer sich in Gefängnissen, Lagern, Folterzentren den Befehlen verweigert, verliert seinen Job, seine Pension, seine Freunde, evtl. sein Leben.

    Wer Gefängnissen, Lagern, Folterzentren immer brav mitmacht, behält seinen Job, macht weiter Karriere.

    Selbst wenn Dein Staat zu den Verlierern gehört (wie das 3. Reich, die DDR), hast Du als Mittäter wenig zu befürchten - aber als Verweigerer viel zu verlieren.

    Wir sollten ein Schulfach daraus machen: "Weiße Weste statt Weiße Rose"

    Danke Herr Obama, dass Sie uns daran erinnert haben !

  2. Die "Kleinen", die im Vertrauen auf die Vorgesetzten gehandelt haben, straffrei zu lassen, ist kaum zu beanstanden. Und nun könnte allmählich der Prozess gegen die Terrorgang vorbereitet werden, die der Welt aus niederen Beweggründen oder ideologischer Verblendung zwei Kriege und eine Wirtschaftskrise eingebrockt hat (Bush, Cheney, Rumsfeld, Wolfowitz etc.).

    • Anonym
    • 17.04.2009 um 8:22 Uhr

    Wer "seine Pflicht im guten Glauben in den Rat des Justizministeriums erfüllt hat", werde nicht belangt, teilte Barack Obama mit.

    Wenn wir von dieser These ausgehen, dann hätte in Nürnberg kein NS-Verbrecher belangt werden dürfen.

    Salus Publica Suprema Lex

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    • wll
    • 17.04.2009 um 9:31 Uhr

    In Nürnberg sind ja nicht die nachrangigen Chargen, sondern die Drahtzieher (Göring, Sauckel etc.) belangt worden, von denen Krieg und Völkermord ihren Ausgang nahmen. Den "Unterbau" haben die Allierten dann der deutschen Justiz überlassen. Auch wenn etliche NS-Verbrecher aus den verschiedensten Gründen leider straffrei blieben, ist das Konzept an sich für mich nachvollziehbar.

    Auch dass die "Verhörspezialisten" a.k.a. Folterknechte von der Strafverfolgung freigestellt werden, ist - mit Bauchschmerzen - noch nachvollziehbar. Es wäre schon arg pervers, wenn die gleichen Leute, die ihnen die Rechtmässigkeit ihres Handelns versichert haben, jetzt deren Anklage in die Wege leiten würden. Aufgrund ihres Gewissens bzw. ihrer moralischen Grundeinstellung hätten sie auch zu einem anderen Schluss kommen können, wenn nicht sogar müssen - Befehle entbinden weder vom eigenen Denken noch sind sie per se legal. Gefahr für Leib und Leben hätte bei einer Verweigerung wohl kaum bestanden. Auch kann man hier die Nürnberger Grundsätze (die die USA massgeblich mit aufgestellt haben) heranziehen: "Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können".

    Allerdings richtet es sich unbeteiligt und ex post immer sehr leicht...

    Eines ist IMHO jetzt allerdings zwingend erforderlich: diejenigen , die diese Folterpraktiken allen Ernstes für legal erklärt haben und diejenigen, die ihre Anwendung konkret angeordnet haben, seien es jetzt Geheimdienstler, Militärs oder Juristen, müssen ohne Wenn und Aber angeklagt und abgeurteilt werden.

    Wenn Obama erklärt, die Verhörspezialisten trügen keine Verantwortung und hätten in gutem Glauben gehandelt, bin ich bereit, das zu akzeptieren. Aber dann, und nur dann, wenn in logischer Konsequenz diejenigen, die bewusst illegale Prkatiken (man beachte nur die UN-Antifolterkonvention) für rechtens erklärt bzw. deren Durchführung angeordnet haben, mit aller gebotenen Härte zur Verantwortung gezogen werden. Derzeit habe ich den Eindruck, dass es mal wieder auf ein "keiner will's gewesen sein" hinausläuft. Die USA drücken sich ja leider gerne davor, für von ihnen angerichtete Schlamassel auch die Verantwortung zu übernehmen.

    • wll
    • 17.04.2009 um 9:31 Uhr

    In Nürnberg sind ja nicht die nachrangigen Chargen, sondern die Drahtzieher (Göring, Sauckel etc.) belangt worden, von denen Krieg und Völkermord ihren Ausgang nahmen. Den "Unterbau" haben die Allierten dann der deutschen Justiz überlassen. Auch wenn etliche NS-Verbrecher aus den verschiedensten Gründen leider straffrei blieben, ist das Konzept an sich für mich nachvollziehbar.

    Auch dass die "Verhörspezialisten" a.k.a. Folterknechte von der Strafverfolgung freigestellt werden, ist - mit Bauchschmerzen - noch nachvollziehbar. Es wäre schon arg pervers, wenn die gleichen Leute, die ihnen die Rechtmässigkeit ihres Handelns versichert haben, jetzt deren Anklage in die Wege leiten würden. Aufgrund ihres Gewissens bzw. ihrer moralischen Grundeinstellung hätten sie auch zu einem anderen Schluss kommen können, wenn nicht sogar müssen - Befehle entbinden weder vom eigenen Denken noch sind sie per se legal. Gefahr für Leib und Leben hätte bei einer Verweigerung wohl kaum bestanden. Auch kann man hier die Nürnberger Grundsätze (die die USA massgeblich mit aufgestellt haben) heranziehen: "Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können".

    Allerdings richtet es sich unbeteiligt und ex post immer sehr leicht...

    Eines ist IMHO jetzt allerdings zwingend erforderlich: diejenigen , die diese Folterpraktiken allen Ernstes für legal erklärt haben und diejenigen, die ihre Anwendung konkret angeordnet haben, seien es jetzt Geheimdienstler, Militärs oder Juristen, müssen ohne Wenn und Aber angeklagt und abgeurteilt werden.

    Wenn Obama erklärt, die Verhörspezialisten trügen keine Verantwortung und hätten in gutem Glauben gehandelt, bin ich bereit, das zu akzeptieren. Aber dann, und nur dann, wenn in logischer Konsequenz diejenigen, die bewusst illegale Prkatiken (man beachte nur die UN-Antifolterkonvention) für rechtens erklärt bzw. deren Durchführung angeordnet haben, mit aller gebotenen Härte zur Verantwortung gezogen werden. Derzeit habe ich den Eindruck, dass es mal wieder auf ein "keiner will's gewesen sein" hinausläuft. Die USA drücken sich ja leider gerne davor, für von ihnen angerichtete Schlamassel auch die Verantwortung zu übernehmen.

  3. Hat nicht schon jeder US President seinen Vorgänger die Straffreiheit ausgestellt ? so das sein Nachfolger dann auch ihn die Straffreiheit ausstellt ? nun wird man wohl sagen das alle nur im Glauben des Justizministeriums gehaldelt haben und aj vorhar anfefragt hätten ob es alles ok sei. Also sind alle unschuldig gewesen und es gibt keinen Grund irgentwas aufzuarbeiten.
    Wer sich fragt wie Terrorismus entsteht und warum einige Mentschen denken das der Westen jeden pro Westlichen Foltere Laufen lässt hat hier einschönes Lehrbeispiel.

    • wll
    • 17.04.2009 um 9:31 Uhr

    In Nürnberg sind ja nicht die nachrangigen Chargen, sondern die Drahtzieher (Göring, Sauckel etc.) belangt worden, von denen Krieg und Völkermord ihren Ausgang nahmen. Den "Unterbau" haben die Allierten dann der deutschen Justiz überlassen. Auch wenn etliche NS-Verbrecher aus den verschiedensten Gründen leider straffrei blieben, ist das Konzept an sich für mich nachvollziehbar.

    Auch dass die "Verhörspezialisten" a.k.a. Folterknechte von der Strafverfolgung freigestellt werden, ist - mit Bauchschmerzen - noch nachvollziehbar. Es wäre schon arg pervers, wenn die gleichen Leute, die ihnen die Rechtmässigkeit ihres Handelns versichert haben, jetzt deren Anklage in die Wege leiten würden. Aufgrund ihres Gewissens bzw. ihrer moralischen Grundeinstellung hätten sie auch zu einem anderen Schluss kommen können, wenn nicht sogar müssen - Befehle entbinden weder vom eigenen Denken noch sind sie per se legal. Gefahr für Leib und Leben hätte bei einer Verweigerung wohl kaum bestanden. Auch kann man hier die Nürnberger Grundsätze (die die USA massgeblich mit aufgestellt haben) heranziehen: "Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können".

    Allerdings richtet es sich unbeteiligt und ex post immer sehr leicht...

    Eines ist IMHO jetzt allerdings zwingend erforderlich: diejenigen , die diese Folterpraktiken allen Ernstes für legal erklärt haben und diejenigen, die ihre Anwendung konkret angeordnet haben, seien es jetzt Geheimdienstler, Militärs oder Juristen, müssen ohne Wenn und Aber angeklagt und abgeurteilt werden.

    Wenn Obama erklärt, die Verhörspezialisten trügen keine Verantwortung und hätten in gutem Glauben gehandelt, bin ich bereit, das zu akzeptieren. Aber dann, und nur dann, wenn in logischer Konsequenz diejenigen, die bewusst illegale Prkatiken (man beachte nur die UN-Antifolterkonvention) für rechtens erklärt bzw. deren Durchführung angeordnet haben, mit aller gebotenen Härte zur Verantwortung gezogen werden. Derzeit habe ich den Eindruck, dass es mal wieder auf ein "keiner will's gewesen sein" hinausläuft. Die USA drücken sich ja leider gerne davor, für von ihnen angerichtete Schlamassel auch die Verantwortung zu übernehmen.

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    • th
    • 22.04.2009 um 0:54 Uhr

    mit einem internationalen Haftbefehl?

    • th
    • 22.04.2009 um 0:54 Uhr

    mit einem internationalen Haftbefehl?

  4. Oha, hier wird ja filigran differenziert.
    Ist es dann vielleicht an der Zeit, das Ideologem von der deutschen Kollektivschuld nochmal zur Debatte zu stellen?
    Und wird Ivan Demjanjuk dann doch nicht angeklagt?

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    • wll
    • 17.04.2009 um 10:54 Uhr

    Der Begriff "Kollektivschuld" ist IMHO an sich schon völliger Blödsinn. Schuld kann man nur individuell auf sich laden, genau so wie ihr Ausmass auch nur individuell bemessen werden kann. Oder wollen Sie jemandem, der im Dritten Reich z. B. Juden bei sich versteckt hat (ja, das gab es auch!) oder aktiv im Widerstand war, allen Ernstes Schuld an den Naziverbrechen geben? Ich bringe meinen Nachbarn um und Sie sind dann Mitschuldiger - macht das Ihrer Ansicht nach Sinn?

    Uneingeschränkt schuldig ist in meinen Augen, wer sich an den Verbrechen der Nazis beteiligt oder sich daran bereichert (Stichwort "Arisierungen") hat. Angesichts des äusserst brutalen Vorgehens der Nazis gegen politische Opposition oder Widerstand fällt es mir persönlich schwer, einem reinen Mitläufer, der selbst niemandem etwas getan hat, einen Vorwurf zu machen. Die Sprüche à la "da hätte man doch etwas dagegen tun müssen", sind Jahrzehnte später aus dem heimeligen Wohnzimmer doch arg verlogen. Die meisten (und da schliesse ich mich durchaus mit ein) hätten wohl kaum den Mut dazu, sich unter Einsatz ihres Lebens mit einem derart mörderischen Unterdrückungsapparat anzulegen.

    Was Demjanjuk angeht: wenn er an der Ermordung unschuldiger Zivilisten mitgewirkt hat, dann gehört er ohne Wenn und Aber angeklagt und bei erwiesener Schuld abgeurteilt. Was halt passieren kann, ist dass er aus gesundheitlichen Gründen prozess- oder haftunfähig ist. Damit muss man sich in einem Rechtsstaat nun einmal abfinden.

    Massenmord kann auch ein juristischer Laie ohne weiteres als Unrecht erkennen. Die Frage, welche Verhörmethode dagegen noch legal und welche schon als Folter gilt, ist da wesentlich schwerer zu beantworten. Die UN-Antifolterkonvention beispielsweise ist so wachsweich, dass sie sogar Auspeitschen oder Elektroschocks nicht zwangsläufig als Folter definiert. Von da her kann ich für einen gewissen "Vertrauensschutz" am unteren Ende der Befehlskette ein gewisses Verständnis aufbringen, auch wenn es mir nicht wirklich gefällt.

    Die Hauptverantwortung für die Folter liegt aber m. E. nicht bei den Verhörleuten, sondern den Juristen, die sie als legal deklariert haben (erinnern Sie sich noch an dieses unsagbar zynische Gutachten?), sowie bei den Geheimdienstlern und Militärs, die sie angeordnet haben. Und genau diese Klientel muss unter allen Umständen dafür bestraft werden. Es macht keinen Sinn, die kleinen Befehlsempfänger zu belangen und die Drahtzieher des Verbrechens davon kommen zu lassen. Solange dass geschieht, ist die Wiederholung nämlich vorprogrammiert.

    • wll
    • 17.04.2009 um 10:54 Uhr

    Der Begriff "Kollektivschuld" ist IMHO an sich schon völliger Blödsinn. Schuld kann man nur individuell auf sich laden, genau so wie ihr Ausmass auch nur individuell bemessen werden kann. Oder wollen Sie jemandem, der im Dritten Reich z. B. Juden bei sich versteckt hat (ja, das gab es auch!) oder aktiv im Widerstand war, allen Ernstes Schuld an den Naziverbrechen geben? Ich bringe meinen Nachbarn um und Sie sind dann Mitschuldiger - macht das Ihrer Ansicht nach Sinn?

    Uneingeschränkt schuldig ist in meinen Augen, wer sich an den Verbrechen der Nazis beteiligt oder sich daran bereichert (Stichwort "Arisierungen") hat. Angesichts des äusserst brutalen Vorgehens der Nazis gegen politische Opposition oder Widerstand fällt es mir persönlich schwer, einem reinen Mitläufer, der selbst niemandem etwas getan hat, einen Vorwurf zu machen. Die Sprüche à la "da hätte man doch etwas dagegen tun müssen", sind Jahrzehnte später aus dem heimeligen Wohnzimmer doch arg verlogen. Die meisten (und da schliesse ich mich durchaus mit ein) hätten wohl kaum den Mut dazu, sich unter Einsatz ihres Lebens mit einem derart mörderischen Unterdrückungsapparat anzulegen.

    Was Demjanjuk angeht: wenn er an der Ermordung unschuldiger Zivilisten mitgewirkt hat, dann gehört er ohne Wenn und Aber angeklagt und bei erwiesener Schuld abgeurteilt. Was halt passieren kann, ist dass er aus gesundheitlichen Gründen prozess- oder haftunfähig ist. Damit muss man sich in einem Rechtsstaat nun einmal abfinden.

    Massenmord kann auch ein juristischer Laie ohne weiteres als Unrecht erkennen. Die Frage, welche Verhörmethode dagegen noch legal und welche schon als Folter gilt, ist da wesentlich schwerer zu beantworten. Die UN-Antifolterkonvention beispielsweise ist so wachsweich, dass sie sogar Auspeitschen oder Elektroschocks nicht zwangsläufig als Folter definiert. Von da her kann ich für einen gewissen "Vertrauensschutz" am unteren Ende der Befehlskette ein gewisses Verständnis aufbringen, auch wenn es mir nicht wirklich gefällt.

    Die Hauptverantwortung für die Folter liegt aber m. E. nicht bei den Verhörleuten, sondern den Juristen, die sie als legal deklariert haben (erinnern Sie sich noch an dieses unsagbar zynische Gutachten?), sowie bei den Geheimdienstlern und Militärs, die sie angeordnet haben. Und genau diese Klientel muss unter allen Umständen dafür bestraft werden. Es macht keinen Sinn, die kleinen Befehlsempfänger zu belangen und die Drahtzieher des Verbrechens davon kommen zu lassen. Solange dass geschieht, ist die Wiederholung nämlich vorprogrammiert.

    • wll
    • 17.04.2009 um 10:54 Uhr

    Der Begriff "Kollektivschuld" ist IMHO an sich schon völliger Blödsinn. Schuld kann man nur individuell auf sich laden, genau so wie ihr Ausmass auch nur individuell bemessen werden kann. Oder wollen Sie jemandem, der im Dritten Reich z. B. Juden bei sich versteckt hat (ja, das gab es auch!) oder aktiv im Widerstand war, allen Ernstes Schuld an den Naziverbrechen geben? Ich bringe meinen Nachbarn um und Sie sind dann Mitschuldiger - macht das Ihrer Ansicht nach Sinn?

    Uneingeschränkt schuldig ist in meinen Augen, wer sich an den Verbrechen der Nazis beteiligt oder sich daran bereichert (Stichwort "Arisierungen") hat. Angesichts des äusserst brutalen Vorgehens der Nazis gegen politische Opposition oder Widerstand fällt es mir persönlich schwer, einem reinen Mitläufer, der selbst niemandem etwas getan hat, einen Vorwurf zu machen. Die Sprüche à la "da hätte man doch etwas dagegen tun müssen", sind Jahrzehnte später aus dem heimeligen Wohnzimmer doch arg verlogen. Die meisten (und da schliesse ich mich durchaus mit ein) hätten wohl kaum den Mut dazu, sich unter Einsatz ihres Lebens mit einem derart mörderischen Unterdrückungsapparat anzulegen.

    Was Demjanjuk angeht: wenn er an der Ermordung unschuldiger Zivilisten mitgewirkt hat, dann gehört er ohne Wenn und Aber angeklagt und bei erwiesener Schuld abgeurteilt. Was halt passieren kann, ist dass er aus gesundheitlichen Gründen prozess- oder haftunfähig ist. Damit muss man sich in einem Rechtsstaat nun einmal abfinden.

    Massenmord kann auch ein juristischer Laie ohne weiteres als Unrecht erkennen. Die Frage, welche Verhörmethode dagegen noch legal und welche schon als Folter gilt, ist da wesentlich schwerer zu beantworten. Die UN-Antifolterkonvention beispielsweise ist so wachsweich, dass sie sogar Auspeitschen oder Elektroschocks nicht zwangsläufig als Folter definiert. Von da her kann ich für einen gewissen "Vertrauensschutz" am unteren Ende der Befehlskette ein gewisses Verständnis aufbringen, auch wenn es mir nicht wirklich gefällt.

    Die Hauptverantwortung für die Folter liegt aber m. E. nicht bei den Verhörleuten, sondern den Juristen, die sie als legal deklariert haben (erinnern Sie sich noch an dieses unsagbar zynische Gutachten?), sowie bei den Geheimdienstlern und Militärs, die sie angeordnet haben. Und genau diese Klientel muss unter allen Umständen dafür bestraft werden. Es macht keinen Sinn, die kleinen Befehlsempfänger zu belangen und die Drahtzieher des Verbrechens davon kommen zu lassen. Solange dass geschieht, ist die Wiederholung nämlich vorprogrammiert.

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