Sauerland-Gruppe "Der 11. September war der Maßstab"
Der Prozess gegen die vier Angeklagten der Sauerland-Gruppe hat begonnen. Schon der erste Tag zeigte, was alle Beteiligten brauchen: Geduld.
Der Düsseldorfer Prozess wird viel Geduld fordern. Einen Beleg dafür gab es gleich zum Auftakt des ersten Verhandlungstages. Mit anderthalb Stunden Verspätung eröffnete der Richter Ottmar Breidling das Verfahren – so lange hatte es gedauert, bis alle Journalisten am Eingang zur Hochsicherheitskammer durchleuchtet waren. Mehr als 100 waren gekommen.
Das große Medieninteresse aus In- und Ausland zeigt, dass ein Fall von außerordentlicher Brisanz behandelt wird. Vier junge Angeklagte nehmen hinter dem Panzerglas Platz, zwei tragen Kopfbedeckungen, und alle haben sich volle Bärte wachsen lassen. Seit dem Herbst 2007 sitzen sie hinter Gittern. Der Vorwurf: Fritz G., 29, Adem Y., 30, Daniel S., 23, und Atilla S., 24, sollen sich einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeschlossen und geplant haben, unzählige Menschen in Deutschland durch Bombenanschläge umzubringen.
Am 4. September 2007 verhaftete die Polizei G., Y. und S. in einer Ferienwohnung im Sauerland. Zuvor hatten sich während einer ausführlichen Observation die Anzeichen verdichtetet, dass die Angeklagten eine Anschlags-Serie auf amerikanische Bürger in Deutschland und auch auf potenzielle deutsche Opfer planen.
An diesem Mittwoch trug Bundesanwaltschaft ihre Anklage vor. Allerdings erst, nachdem ihr Vertreter Volker Brinkmann gegen den Angeklagten Adem Y. eine Ordnungshaft von drei Tagen beantragt hatte. Als alle Anwesenden zur Vereidigung der Übersetzer aufstanden, war Y. zwischen seinen Bewachern sitzen geblieben und rief: „Ich steh' nur für Allah auf."
Es besteht kaum ein Zweifel, dass die Angeklagten radikal religiöse junge Männer sind. Doch muss sich die Bundesanwaltschaft Mühe geben, um ihre Auslegung des Falls darzustellen. 40 Seiten umfasst die Anklage. Die Tatvorwürfe lauten auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags, Verabredung zum Mord sowie im Fall Daniel S. auf versuchten Mord. Während der Verhaftung soll er die Waffe eines Polizisten an sich gerissen und versucht haben, den Beamten zu töten.
Die vier Angeklagten sollen Mitglieder in der Terror-Organisation "Islamische Jihad Union" (IJU) gewesen sein, die laut der Bundesanwaltschaft ihre Wurzeln in Usbekistan habe. Seit Mitte 2006 sollen die Angeklagten dieser Terrorgruppe angehört haben. Die beiden Konvertiten Daniel S. und Fritz G. sowie Adem Y. sollen im Frühling 2006 in pakistanischen Lagern der IJU ausgebildet worden sein und, als sie zurück in Deutschland waren, den Kontakt zu hohen Entscheidungsträgern der Organisation gehalten haben. Später hätten Adem Y., 30, Daniel S., 23, und Atilla S. maßgeblich geholfen, junge Männer aus Deutschland in die Lager der Gotteskrieger in Pakistan zu schleusen.
Nach Ansicht der Anklage wollten die Islamisten im Herbst 2007 ihre Bomben zünden – vor der Bundestagsentscheidung über eine Verlängerung des deutschen Afghanistan-Mandats. "Sie hatten den 11. September als Maßstab", sagte der Bundesanwalt Brinkmann. Motiviert habe sie ihr Hass auf Amerika und auf die Werte der westlichen Gesellschaft.
- Datum 25.07.2009 - 14:15 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 21
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





interessanter Artikel. Aber welche Beweise die Staatsanwaltschaft hat, geht leider nicht hervor.
Also wirklich echt tolle recherchiert!!!
Tatsächlich stellt sich hier die Frage nach der Qualität und Art der Beweisführung.
Der beliebte "Offenkundigkeitsansatz" wird sicher wieder zur Anwendung kommen. Schließlich, wozu worden die Bestandteile und Komponenten erworben aus denen sich prinzipiell Selbstlaborate fertigen lassen?
Das zielt auf die Tatbegehungsabsicht ab, incl. vermeintlicher Willensbekundungen aus den Abhörprotokollen.
Nebenbei bemerkt, die dort fallenden Stichworte wirken künstlich einstudiert. Das ganze Schwadronieren über die vermeintliche Wirkung eher naiv und angelesen, nicht angelernt.
Was dabei nur merkwürdig berührt ist der für angebliche Top-Gefährder sehr mangelhafte Umsetzungswillen und das signifikante Unvermögen die Ursache ihres Syntheseversagens aufzuklären. Möglicherweise war die Ausbildung doch eher fragmentarisch? Das es sich nicht um esoterische und unendlich komplizierte Verfahren handeln kann beweisen alljährlich hunderte erfolgreicher Produzenten von Selbstlaboraten (s. PKS).
Dann immer noch die nicht nachvollziehbare Beschaffung einer ganzen Partie defekter tschechischer Elektrozünder, hier ist nicht nur die spektakuläre Versagerquote von 100% ungewöhnlich. Auch die Notwendigkeit dieser Beschaffung bleibt angesichts des angeblichen Vorhabens unergründlich, technisch erforderlich war sie hierfür nicht.
Warum wurde das defekte Material beschafft?, jeder noch so mittelmäßg ausgebildete Sprenghelfer lernt die grundlegenden Prüfmethoden um genau das auszuschließen, "Top-Gefährder" offenbar nicht!
Bleibt abzuwarten welche Top-Erklärungen dieser kritischen Punkte die StA liefert?
Karl Müller
Tatsächlich stellt sich hier die Frage nach der Qualität und Art der Beweisführung.
Der beliebte "Offenkundigkeitsansatz" wird sicher wieder zur Anwendung kommen. Schließlich, wozu worden die Bestandteile und Komponenten erworben aus denen sich prinzipiell Selbstlaborate fertigen lassen?
Das zielt auf die Tatbegehungsabsicht ab, incl. vermeintlicher Willensbekundungen aus den Abhörprotokollen.
Nebenbei bemerkt, die dort fallenden Stichworte wirken künstlich einstudiert. Das ganze Schwadronieren über die vermeintliche Wirkung eher naiv und angelesen, nicht angelernt.
Was dabei nur merkwürdig berührt ist der für angebliche Top-Gefährder sehr mangelhafte Umsetzungswillen und das signifikante Unvermögen die Ursache ihres Syntheseversagens aufzuklären. Möglicherweise war die Ausbildung doch eher fragmentarisch? Das es sich nicht um esoterische und unendlich komplizierte Verfahren handeln kann beweisen alljährlich hunderte erfolgreicher Produzenten von Selbstlaboraten (s. PKS).
Dann immer noch die nicht nachvollziehbare Beschaffung einer ganzen Partie defekter tschechischer Elektrozünder, hier ist nicht nur die spektakuläre Versagerquote von 100% ungewöhnlich. Auch die Notwendigkeit dieser Beschaffung bleibt angesichts des angeblichen Vorhabens unergründlich, technisch erforderlich war sie hierfür nicht.
Warum wurde das defekte Material beschafft?, jeder noch so mittelmäßg ausgebildete Sprenghelfer lernt die grundlegenden Prüfmethoden um genau das auszuschließen, "Top-Gefährder" offenbar nicht!
Bleibt abzuwarten welche Top-Erklärungen dieser kritischen Punkte die StA liefert?
Karl Müller
Der grösste Fehler den die Gerichte machen könnten, wäre ein ungerechtes Urteil zu fällen. Mit "der 11. Spetember" war der Massstab" (Anklage) fängt sowas schon an, denn hier wird eine Hypothese aufgestellt, die sich nur schwer beweisen lässt und auch wen, nur wenig Konkretes beitragen kann.
Es würde allen Beteiligten gut tun, auf dem Boden der Tatsachen zu bleiben und in diesem Fall sehe ich für die Anklage schwarz. Denn objektiv könnten die Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt werden, was ja bekanntlich ein sehr undefinierter Begriff ist. So undefiniert, dass vor ein paar Monaten hier ein Fall vorgestellt wurde, bei dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fach Soziologie der Humboldtuni aus diesem Grund in U-Haft kam, weil er ein paar Plakate geklebt hatte.
Mich würde interessieren, wie hoch im vorliegenden Fall die Strafe wäre, kennt sich da jemand aus?
Mich würde interessieren, wie hoch im vorliegenden Fall die Strafe wäre, kennt sich da jemand aus?
Ein Blick ins Gesetz dürfte Ihre Frage beantworten.
Mich würde interessieren, wie hoch im vorliegenden Fall die Strafe wäre, kennt sich da jemand aus?
Ein Blick ins Gesetz dürfte Ihre Frage beantworten.
Mich würde interessieren, wie hoch im vorliegenden Fall die Strafe wäre, kennt sich da jemand aus?
Ein Blick ins Gesetz dürfte Ihre Frage beantworten.
Mich würde interessieren, wie hoch im vorliegenden Fall die Strafe wäre, kennt sich da jemand aus?
Ein Blick ins Gesetz dürfte Ihre Frage beantworten.
bin ich der einzige, oder gibt es noch andere, die ständig saunaland-gruppe lesen?
Mich würde interessieren, wie hoch im vorliegenden Fall die Strafe wäre, kennt sich da jemand aus?
Ein Blick ins Gesetz dürfte Ihre Frage beantworten.
Hier ist auch noch der entsprechende Link:
http://dejure.org/gesetze...
Hier ist auch noch der entsprechende Link:
http://dejure.org/gesetze...
Mich würde interessieren, wie hoch im vorliegenden Fall die Strafe wäre, kennt sich da jemand aus?
Ein Blick ins Gesetz dürfte Ihre Frage beantworten.
Hier ist auch noch der entsprechende Link:
http://dejure.org/gesetze...
Vielen Dank Max Power. 10 Jahre, darauf wird es also wohl hinaus laufen. Ich seh die Bild schon nach der Todesstrafe schreien.
Vielen Dank Max Power. 10 Jahre, darauf wird es also wohl hinaus laufen. Ich seh die Bild schon nach der Todesstrafe schreien.
Ich bin mal gespannt, ob im Prozess auch die Rolle der CIA bei den Anschlagsvorbereitungen thematisiert werden wird. Ich hoffe, dass die Zeit dann ausführlich berichtet.
http://www.stern.de/panor...
v.
Wenn der 11. September der Maßstab ist dann kann die Beweisführung ja sehr kreativ ausfallen. Ich bin gespannt.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren