Innere Sicherheit BKA-Gesetz geht vors Verfassungsgericht

Anwälte, Ärzte und Journalisten fühlen sich durch das neue Gesetz in ihrer Berufsfreiheit bedroht. Verbandsvertreter und Politiker werden deshalb Klage einreichen

Erst Ende vergangenen Jahres wurde das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen, das dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Kompetenzen zur Terrorabwehr einräumt. Nun haben sich Bundestagsabgeordnete der Grünen – darunter Renate Künast, Claudia Roth und Jürgen Trittin – mit Ärzten, Anwälten und Journalisten zusammengetan und eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.

Einer der Beschwerdeführer, der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum, hält das Gesetz in vielen Punkten für verfassungswidrig. "Wir erleben eine sicherheitspolitische Aufrüstung ohne Ende", sagte Baum, der bereits erfolgreich gegen ein nordrhein-westfälisches Gesetz zur Online-Durchsuchung geklagt hatte.

Mit dem Gesetz erhält das BKA erstmals das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Die Kläger kritisieren besonders, dass das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Anwälte und Journalisten nicht mehr vollständig gilt.

"Mit der Novelle des BKA-Gesetzes setzt sich der Trend fort, einseitig Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger den Vorrang zu geben", heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Charakteristisch sei "der mangelhafte Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und damit der sorglose Umgang mit der Menschenwürde".

Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken, sieht den Informantenschutz in Gefahr. Ulrich Schellenberg vom Deutschen Anwaltverein nannte die Abgrenzung zwischen Strafverteidigern, die vor Überwachung absolut geschützt sind, und den übrigen Anwälten praxisfern. "Wir haben alle die gleichen Rechte und gleiche Pflichten." ZEIT-Herausgeber Michael Naumann kritisierte den stetigen Machtzuwachs der Behörden.

Das Bundesinnenministerium reagierte gelassen auf die Verfassungsbeschwerde. Es sei das gute Recht der Kläger, Karlsruhe anzurufen. Das Innenministerium habe aber die Pflicht, terroristische Gefahren abzuwenden.

 
Leser-Kommentare
    • pekka
    • 23.04.2009 um 19:22 Uhr

    Das Innenministerium habe aber die Pflicht, terroristische Gefahren abzuwenden
    Ich dachte immer. dass das Innenmysterium die Verfassung schützen soll.
    Vielleicht irre ich mich aber auch und das ist das selbe, jedenfalls ist es gut und richtig, dass gegen das Gesetz geklagt wird, schade ist nur, dass Karlsruhe so viel zu tun hat, weil viele neue Gesetze zumindest in meinen Augen, fehlerhaft sind und gegen die Verfassung verstoßen.

  1. Es sei das gute Recht der Kläger, Karlsruhe anzurufen.

    Anfang Dezember hörte man aus einer ähnlichen Ecke noch andere Töne:

    Leider sei aber damit zu rechnen, dass die "Karlsruhe-Touristen" ... auch gegen die korrigierte Fassung klagen würden.

    Nicht mal bei der Bewertung der Grundrechte haben die ein einheitlichen Masstab mehr.

    Ok, die haben eigentlich garkeinen Masstab mehr.

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