Elternzeit Familienministerin plant Teilzeit-Elterngeld

Statt 14 Monate soll der Staat Mütter und Väter bis zu 28 Monate lang unterstützen - mehr Geld gibt es jedoch nicht

Mehr Zeit für den Spaziergang ins Grüne: Die CDU-Familienministerin kündigt vor der Bundestagswahl an, die Elternzeit von Müttern und Vätern verlängern zu wollen

Mehr Zeit für den Spaziergang ins Grüne: Die CDU-Familienministerin kündigt vor der Bundestagswahl an, die Elternzeit von Müttern und Vätern verlängern zu wollen

Nach den Vorstellungen von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) könnten Paare die Leistung bis zu 28 Monate lang erhalten, wenn sie währenddessen in Teilzeit arbeiten. Möglich würde das, indem Väter, die sich aufgrund der Krise nicht trauen, ganz aus ihrem Job auszusteigen, halbtags weiter arbeiten und vier Monate (statt bisher zwei Vollzeit-Monate) das halbe Elterngeld beziehen, sagte die CDU-Familienpolitikerin Ingrid Fischbach ZEIT ONLINE und bestätigte damit einen Bericht der Bild-Zeitung. Die Mütter können das ebenso tun, sodass die Eltern zusammen auf bis zu 28 Monate kommen können.

"Eltern, die nach der bisherigen Regelung für die Kinderbetreuung auf Teilzeit gehen, sind bestraft", sagte Fischbach weiter. Der Grund: Sie erhalten nur ein Teilzeit-Elterngeld für die bisher gesetzlich verankerte Maximaldauer von 14 Monaten. "Von Vorteil ist künftig, dass beide Elternteile im Beruf verankert bleiben", sagte Fischbach. "Das ist gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise enorm wichtig." Dass sich Erziehungszeit und Job nicht nur hälftig, sondern auch in anderem Verhältnis teilen ließen, hält Fischbach für "besonders sympathisch".

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Derzeit würden sich viele Unternehmen beklagen, dass sie durch Elternzeit ihre Mitarbeiter verlören. Von der veränderten Regelung profitierten auch die Arbeitgeber, da sie nicht komplett auf ihre Mitarbeiter verzichten müssten. Die Firmen sollten darauf reagieren. "Wenn Unternehmen mit entsprechenden Angeboten ihre Kräfte halten, bringt ihnen das mehr, als ihre Fachleute zu verlieren."

Auch in der in Betreuungsfragen stets sensiblen CSU stößt von der Leyens Plan auf Zustimmung: Der Vorschlag erweitere die Wahlfreiheit der Eltern, sagte der Unions-Familienpolitiker Johannes Singhammer ZEIT ONLINE. "Niemand wird gegängelt, ein bestimmtes Lebensmodell zu wählen."

Die Sozialdemokraten zeigten sich überrascht: Man habe aus der Zeitung von dem Vorstoß erfahren, sagte die SPD-Familienpolitikerin Caren Marks ZEIT ONLINE. Trotzdem von der Leyen "Forderungen der SPD" aufgreife, zeigt sich der Koalitionspartner verärgert: Die Ministerin präsentiere den Plan wenige Monate vor Sommerpause und Bundestagswahl, so dass eine parlamentarische Beratung praktisch nicht mehr zu schaffen sei. "Ich frage mich schon, wie ernst es der Ministerin wirklich ist." CSU-Politiker Singhammer entgegnete, die Koalition könne das Vorhaben noch vor der Wahl umsetzen. "Wenn alle das wollen, ist es möglich", sagte er in Richtung SPD.

Ihre Zustimmung knüpft Marks an die Bedingung maximaler Flexibilität: "Eltern müssen frei entscheiden können." Sofern etwa beide Elternteile auch gleichzeitig bis zu 14 Monaten Teil-Elternzeit nehmen könnte, trügen die Sozialdemokraten von der Leyens Plan mit. Bisher war der Anspruch in solchen Fällen nach sieben Monaten verbraucht. Doch Marks ist skeptisch: Die von der Ministerin präsentierten Beispiele, bei denen die Väter ihre Elternzeit von zwei auf lediglich vier Monaten ausweiten, zeige, "dass sie ein sehr konservatives Familienbild hat".

Familienministerin von der Leyen beklagte, dass es vor allem in den alten Bundesländern noch immer nicht genügend Kita-Plätze gebe. Der Bedarf sei erst zu etwa einem Drittel gedeckt. Der Ausbau komme aber gut voran. So habe der Bund den Ländern für 2008 und 2009 insgesamt 650 Millionen Euro gegeben. Davon hätten die Länder den Städten und Gemeinden bereits fast 400 Millionen Euro bewilligt. Ab 2013 sollten Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, wie die Koalition beschlossen hatte.

Leser-Kommentare
    • Rellem
    • 24.04.2009 um 11:08 Uhr

    Hallo
    Es ist erstaunlich das genau die Länder die höchsten Geburtenraten aufweisen, die so gut wie keine Familienpolitik betreiben.
    Das wären sie islamischen Länder und Indien.
    Die Frage ist erlaubt warum es trotz enormen Aufwand an Geldern in Deutschland nicht klappt.
    Vielleicht sollten wir uns mal die gegenwärtige Situation in Deutschland mal etwas genauer anschauen, mal nachforschen wo die Gelder eigentlich bleiben und was genau damit gemacht wird.
    Als kleiner Denkanstoss .
    In islamischen Ländern ist eine kinderlose Frau gesellschaftlich nichts wert, viele Kinder werden als Reichtum betrachtet und Mütter/Väter sind geachtet.
    Das ist die Garantie für eine (islamische) Zukunft.

    Deutschland
    In Deutschland ist die kinderlose Frau der Held, die "alleinerziehende" Mutter die Königin, Väter werden als Erzeuger disqualifiziert, kinderreiche Familien als asozial abgestempelt, und Kinder als Kostenfaktor betrachtet.
    Was noch erschwerend hinzu kommt ist, das es Frau gestattet ist, je nach belieben eine Schwangerschaft zu beenden. Diese Unkultur des Todes ist schon sehr befremdlich, denn sie erlaubt die Unterscheidung zwischen wert und unwert.
    Und solange es wir uns dieses deformierte Weltbild leisten, wird es nicht aufwärts gehen, da kann Uvdl Elterngeld zahlen/verlangen und verlängern wie sie will.
    Gruss
    Rene

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    ... der Unterschied liegt einzig im Grad der Bildung und Industrialisierung.

    Bei allen Ländern in denen beides zunimmt, sinkt in gleichem Maße die Geburtenrate. Wenn eine Frau jenseits von Heim und Herd Perspektiven hat, dann wird sie diese auch öfter wählen und einfordern. Außerdem sind Kinder in einer arbeitsteiligen Industriegesellschaft ein Hindernis, während sie in einer Agrargesellschaft eine wichtige Hilfe darstellen (Haus und Hof bewirtschaften).

    ... der Unterschied liegt einzig im Grad der Bildung und Industrialisierung.

    Bei allen Ländern in denen beides zunimmt, sinkt in gleichem Maße die Geburtenrate. Wenn eine Frau jenseits von Heim und Herd Perspektiven hat, dann wird sie diese auch öfter wählen und einfordern. Außerdem sind Kinder in einer arbeitsteiligen Industriegesellschaft ein Hindernis, während sie in einer Agrargesellschaft eine wichtige Hilfe darstellen (Haus und Hof bewirtschaften).

  1. Was unterscheidet den Vorschlag von der jetzigen Regelung? Das halbe Geld beziehen und dafür doppelt so lang geht doch längst. Meine Frau und ich haben es genauso gemacht!

    ALLES NUR EIN WAHLWERBETRICK oder schlicht ein Missverständnis?

    Wenn ich mir den bestehenden Gesetzestext anschaue, dann steht das da eindeutig schon drin.

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    Sehr geehrter johaupt,
    wir prüfen das gerade und warten auf eine Antwort aus dem Familienministerium.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    Sehr geehrter johaupt,
    wir haben nachgefragt, ich erkläre das einmal an einem Beispiel:
    Nehmen wir an, die Frau erhält 12 Monate Elterngeld, der Mann zwei. Die beiden Monate kann er schon heute auf vier strecken, wenn er Teilzeit arbeitet. Im Moment erhält er dafür aber nur die Hälfte des Geldes, künftig soll er jedoch den vollen Betrag erhalten.

    Dies gilt für den gesamten Zeitraum – wenn also beide Elternteile jeweils über den vollen Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, können sie theoretisch 28 Monate lang Elterngeld erhalten.
    Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    Redaktion

    Hallo johaupt, Teilzeit-Elterngeld war schon immer möglich, finanziell problematisch wurde es, sobald jemand nebenher arbeitete. Das will die Ministerin verbessern. Sie hat das in einer Mitteilung noch mal präzisiert. Demnach stellt sich das Thema so dar:

    - Bisher konnte man bis auf die doppelte Zeit strecken, erhielt dann monatlich die Hälfte Elterngeld.
    - Man konnte auch Teilzeit arbeiten, verlor jedoch für jeden Teilzeit-Monat aber einen vollen Monat Elterngeldanspruch

    Das soll jetzt anders werden:

    Wer etwa auf 60 Prozent Teilzeit geht, erhält sich einen halben Monatsanspruch Elterngeld. Damit kann man finanziell sogar plus machen.

    Viele Grüße - Tilman Steffen/ZEIT ONLINE

    http://www.bmfsfj.de/bmfs...

    Sehr geehrter johaupt,
    wir prüfen das gerade und warten auf eine Antwort aus dem Familienministerium.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    Sehr geehrter johaupt,
    wir haben nachgefragt, ich erkläre das einmal an einem Beispiel:
    Nehmen wir an, die Frau erhält 12 Monate Elterngeld, der Mann zwei. Die beiden Monate kann er schon heute auf vier strecken, wenn er Teilzeit arbeitet. Im Moment erhält er dafür aber nur die Hälfte des Geldes, künftig soll er jedoch den vollen Betrag erhalten.

    Dies gilt für den gesamten Zeitraum – wenn also beide Elternteile jeweils über den vollen Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, können sie theoretisch 28 Monate lang Elterngeld erhalten.
    Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    Redaktion

    Hallo johaupt, Teilzeit-Elterngeld war schon immer möglich, finanziell problematisch wurde es, sobald jemand nebenher arbeitete. Das will die Ministerin verbessern. Sie hat das in einer Mitteilung noch mal präzisiert. Demnach stellt sich das Thema so dar:

    - Bisher konnte man bis auf die doppelte Zeit strecken, erhielt dann monatlich die Hälfte Elterngeld.
    - Man konnte auch Teilzeit arbeiten, verlor jedoch für jeden Teilzeit-Monat aber einen vollen Monat Elterngeldanspruch

    Das soll jetzt anders werden:

    Wer etwa auf 60 Prozent Teilzeit geht, erhält sich einen halben Monatsanspruch Elterngeld. Damit kann man finanziell sogar plus machen.

    Viele Grüße - Tilman Steffen/ZEIT ONLINE

    http://www.bmfsfj.de/bmfs...

  2. ... der Unterschied liegt einzig im Grad der Bildung und Industrialisierung.

    Bei allen Ländern in denen beides zunimmt, sinkt in gleichem Maße die Geburtenrate. Wenn eine Frau jenseits von Heim und Herd Perspektiven hat, dann wird sie diese auch öfter wählen und einfordern. Außerdem sind Kinder in einer arbeitsteiligen Industriegesellschaft ein Hindernis, während sie in einer Agrargesellschaft eine wichtige Hilfe darstellen (Haus und Hof bewirtschaften).

    Antwort auf "Erstaunlich"
  3. Sehr geehrter johaupt,
    wir prüfen das gerade und warten auf eine Antwort aus dem Familienministerium.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    Antwort auf "Geht doch längst?"
  4. Sehr geehrter johaupt,
    wir haben nachgefragt, ich erkläre das einmal an einem Beispiel:
    Nehmen wir an, die Frau erhält 12 Monate Elterngeld, der Mann zwei. Die beiden Monate kann er schon heute auf vier strecken, wenn er Teilzeit arbeitet. Im Moment erhält er dafür aber nur die Hälfte des Geldes, künftig soll er jedoch den vollen Betrag erhalten.

    Dies gilt für den gesamten Zeitraum – wenn also beide Elternteile jeweils über den vollen Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, können sie theoretisch 28 Monate lang Elterngeld erhalten.
    Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE

    Antwort auf "Geht doch längst?"
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    Im Artikel steht:
    "...halbtags weiter arbeiten und vier Monate (statt bisher zwei Vollzeit-Monate) das halbe Elterngeld beziehen, sagte die CDU-Familienpolitikerin Ingrid Fischbach ZEIT ONLINE..."
    Falls das unrichtig ist, müsste auf jeden Fall der Artikel nachgebessert werden.

    Auch die Überschrift würde dann nicht stimmen "Statt 14 Monate soll der Staat Mütter und Väter bis zu 28 Monate lang unterstützen - mehr Geld gibt es jedoch nicht".

    Denn wenn man 28 Monate volles Geld bekommt, dann ist das definitiv mehr als 14 Monate volles Geld. Auch wenn die Höhe pro Monat gleich bleibt, passender wäre also z.B. "Die Bezugsdauer soll verlängert werden, während die Höhe der Zahlungen unverändert bleibt."

    Aber vielen Dank für die Nachfrage und die Mühe! Meines Wissens haben auch andere Medien das bisher falsch dargestellt, etwa der DLF, evtl. hat die Frau Fischbach einfach Unsinn erzählt?

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Elterngeld künftig so berechnet wird, als ob man nicht Teilzeit arbeitet (EG beträgt ja immer 60% oder so des Einkommensverlustes). Dann bliebe die Verlängerungsregel identisch zu jetzt, aber die Höhe würde sich stattdessen sehr wohl ändern.

    Im Artikel steht:
    "...halbtags weiter arbeiten und vier Monate (statt bisher zwei Vollzeit-Monate) das halbe Elterngeld beziehen, sagte die CDU-Familienpolitikerin Ingrid Fischbach ZEIT ONLINE..."
    Falls das unrichtig ist, müsste auf jeden Fall der Artikel nachgebessert werden.

    Auch die Überschrift würde dann nicht stimmen "Statt 14 Monate soll der Staat Mütter und Väter bis zu 28 Monate lang unterstützen - mehr Geld gibt es jedoch nicht".

    Denn wenn man 28 Monate volles Geld bekommt, dann ist das definitiv mehr als 14 Monate volles Geld. Auch wenn die Höhe pro Monat gleich bleibt, passender wäre also z.B. "Die Bezugsdauer soll verlängert werden, während die Höhe der Zahlungen unverändert bleibt."

    Aber vielen Dank für die Nachfrage und die Mühe! Meines Wissens haben auch andere Medien das bisher falsch dargestellt, etwa der DLF, evtl. hat die Frau Fischbach einfach Unsinn erzählt?

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Elterngeld künftig so berechnet wird, als ob man nicht Teilzeit arbeitet (EG beträgt ja immer 60% oder so des Einkommensverlustes). Dann bliebe die Verlängerungsregel identisch zu jetzt, aber die Höhe würde sich stattdessen sehr wohl ändern.

  5. Im Artikel steht:
    "...halbtags weiter arbeiten und vier Monate (statt bisher zwei Vollzeit-Monate) das halbe Elterngeld beziehen, sagte die CDU-Familienpolitikerin Ingrid Fischbach ZEIT ONLINE..."
    Falls das unrichtig ist, müsste auf jeden Fall der Artikel nachgebessert werden.

    Auch die Überschrift würde dann nicht stimmen "Statt 14 Monate soll der Staat Mütter und Väter bis zu 28 Monate lang unterstützen - mehr Geld gibt es jedoch nicht".

    Denn wenn man 28 Monate volles Geld bekommt, dann ist das definitiv mehr als 14 Monate volles Geld. Auch wenn die Höhe pro Monat gleich bleibt, passender wäre also z.B. "Die Bezugsdauer soll verlängert werden, während die Höhe der Zahlungen unverändert bleibt."

    Aber vielen Dank für die Nachfrage und die Mühe! Meines Wissens haben auch andere Medien das bisher falsch dargestellt, etwa der DLF, evtl. hat die Frau Fischbach einfach Unsinn erzählt?

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Elterngeld künftig so berechnet wird, als ob man nicht Teilzeit arbeitet (EG beträgt ja immer 60% oder so des Einkommensverlustes). Dann bliebe die Verlängerungsregel identisch zu jetzt, aber die Höhe würde sich stattdessen sehr wohl ändern.

    Antwort auf "die Antwort"
    • LeaV
    • 24.04.2009 um 22:22 Uhr

    Hallo,

    derzeit ist doch das Problem, daß man sehr viel vom Elterngeld wieder abgezogen bekommt, wenn man während des Bezugs des Elterngeld arbeitet. D.h. es lohnt sich durch den Abzug kaum für die paar Euro, die man dann mehr bekommt, in Teilzeit zu arbeiten. Wenn man dann noch Kinderbetreuung bezahlen muß (Kitas sind ganz schön teuer) kann es sein, daß man sogar minus macht. Also hält das Geld eigentlich davon ab, vor Ablauf der 12 Monate wieder arbeiten zu gehen.

    Bedeutet die Neuregelung jetzt, daß mir von meinem Elterngeld nicht mehr so viel abgezogen wird, wenn ich ein Einkommen durch Teilzeitarbeit habe?

  6. Redaktion

    Hallo johaupt, Teilzeit-Elterngeld war schon immer möglich, finanziell problematisch wurde es, sobald jemand nebenher arbeitete. Das will die Ministerin verbessern. Sie hat das in einer Mitteilung noch mal präzisiert. Demnach stellt sich das Thema so dar:

    - Bisher konnte man bis auf die doppelte Zeit strecken, erhielt dann monatlich die Hälfte Elterngeld.
    - Man konnte auch Teilzeit arbeiten, verlor jedoch für jeden Teilzeit-Monat aber einen vollen Monat Elterngeldanspruch

    Das soll jetzt anders werden:

    Wer etwa auf 60 Prozent Teilzeit geht, erhält sich einen halben Monatsanspruch Elterngeld. Damit kann man finanziell sogar plus machen.

    Viele Grüße - Tilman Steffen/ZEIT ONLINE

    http://www.bmfsfj.de/bmfs...

    Antwort auf "Geht doch längst?"

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