Urteil Bundesgericht erklärt Studiengebühren für rechtmäßig
Studenten der Universität Paderborn haben den Rechtsstreit gegen Semestergebühren in Nordrhein-Westfalen verloren. Nun wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass die Gebühren nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl verstoßen. Erstmals hat damit ein Bundesgericht im Streit um die Gebühren entschieden, gegen die Studierende schon vielfach vor Gericht gezogen waren.
Der Anwalt der klagenden Studenten, Wilhelm Achelpöhler, hatte schon vor der Urteilsverkündung einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass die Gebühren nicht nur sozial ungerecht, sondern auch nicht mit der Verfassung vereinbar seien. Vor dem Gerichtsgebäude nahmen nach Polizeiangaben rund 100 Studenten den Prozess zum Anlass für einen bunten Protest.
Der Allgemeine Studentenausschuss der Universität Paderborn, der im Namen einer Studentin der Wirtschaftswissenschaften klagte, sieht den UN-Sozialpakt durch die Gebühren verletzt. Darin sei geregelt, dass ein Hochschulzugang allein von der Befähigung eines Studienbewerbers abhängig gemacht werden dürfe, erklärte der Anwalt der Studenten. "Da steht eben nicht Befähigung und Geldbeutel, da steht nur Befähigung." Zudem verstießen die Gebühren gegen den Artikel 12 des Grundgesetzes zur freien Berufswahl.
Der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer, äußerte leichte Kritik an der jetzigen Praxis der Studiengebühren. Unbestritten sei, dass die Gebühren für etliche Studenten eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich brächten, erklärte Bardenhewer. Auch der nordrhein-westfälische Gesetzgeber habe einkalkuliert, "dass allgemeine Studiengebühren abschreckende Wirkung" etwa bei Abiturienten aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Schichten entfalten können.
Entscheidend sei aber, dass Nordrhein-Westfalen gegengesteuert habe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zur Finanzierung der Gebühren erhalten können. Damit verstoßen die Studiengebühren nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Berufs- und Ausbildungswahl. Die Zinslast, die sich aus den Darlehen ergebe, sei "noch" akzeptabel.
Bereits in den Vorinstanzen hatten die Studenten keinen Erfolg gehabt. Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs der unionsgeführten Bundesländer erhoben. Hessen hat die heftig umstrittenen Gebühren wieder abgeschafft.
- Datum 30.04.2009 - 10:08 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 5
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







Worum es bei der Einführung der Studiengebühren eigentlich ging, wird aus einer Äußerung des Vorsitzenden des 6. Senats bei der Urteilsbegründung deutlich:
Zitat (Hervorhebung von mir):
"Unbestritten sei, dass die Gebühren für etliche Studenten eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich brächten, erklärte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer. Auch der nordrhein-westfälische Gesetzgeber habe einkalkuliert, "dass allgemeine Studiengebühren abschreckende Wirkung" etwa bei Abiturienten aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Schichten entfalten können."
Quelle: tagesschau.de
Es ging also nicht um eine Verbesserung der Studiengebühren, sondern vielmehr darum, bestimmte gesellschaftliche Kreise von den Hochschulen fern zu halten. Nun ist es einmal interessant, was das BVerfG dazu sagt. Wenn es sich heraus stellt, dass es dem Gesetzgeber einzig und allein darum ging, Kinder aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten vom Studium abzuschrecken, dürfte Karlsruhe wieder einmal zu einer gewaltigen Ohrfeige ausholen.
wer lesen kann, ist klar im vorteil.
schon der artikel bringt nämlich das, was sie unterschlagen haben:
"Entscheidend sei aber, dass Nordrhein-Westfalen gegengesteuert habe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zur Finanzierung der Gebühren erhalten können. Damit verstoßen die Studiengebühren nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Berufs- und Ausbildungswahl. Die Zinslast, die sich aus den Darlehen ergebe, sei "noch" akzeptabel."
aber damit macht ihre tirade natürlich keinen sinn mehr ...
wer lesen kann, ist klar im vorteil.
schon der artikel bringt nämlich das, was sie unterschlagen haben:
"Entscheidend sei aber, dass Nordrhein-Westfalen gegengesteuert habe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zur Finanzierung der Gebühren erhalten können. Damit verstoßen die Studiengebühren nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Berufs- und Ausbildungswahl. Die Zinslast, die sich aus den Darlehen ergebe, sei "noch" akzeptabel."
aber damit macht ihre tirade natürlich keinen sinn mehr ...
wer lesen kann, ist klar im vorteil.
schon der artikel bringt nämlich das, was sie unterschlagen haben:
"Entscheidend sei aber, dass Nordrhein-Westfalen gegengesteuert habe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zur Finanzierung der Gebühren erhalten können. Damit verstoßen die Studiengebühren nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Berufs- und Ausbildungswahl. Die Zinslast, die sich aus den Darlehen ergebe, sei "noch" akzeptabel."
aber damit macht ihre tirade natürlich keinen sinn mehr ...
Allein schon die Aussicht, nach einem abgeschlossenem Hochschulstudium hochverschuldet zu sein, wirkt abschreckend...
Allein schon die Aussicht, nach einem abgeschlossenem Hochschulstudium hochverschuldet zu sein, wirkt abschreckend...
Allein schon die Aussicht, nach einem abgeschlossenem Hochschulstudium hochverschuldet zu sein, wirkt abschreckend...
großartig da können wir uns doch mal alle auf die schulter klopfen. damit wird bildung als ware herabgewürdigt und der zivilisatiorisch evolutionäre prozess auf nicht absehbare weise mehr denn je behindert.
Bildung ist Kapital ... in diesem land haben wir offensichtlich genug davon, dass wir es uns leisten können den zugang zur bildung zu verkomplizieren. nein wir besitzen sogar die arroganz zu entscheiden was zumutbar ist und was nicht. mit einer größe wie 500 euro im semester wird ein richter sicherlich keine schwierigkeit haben, auch kein (erfolgreicher) anwalt oder ein arzt (obwohl seit der gesundheit(un)reform...). die meisten studenten jedoch die ich kenne werden genau das als ein problem sehen. vorallem dann wenn sie für ihren unterhalt selber sorgen müsse, weil erstens ihre eltern (angeblich) zuviel verdienen oder zweitens sie über ihre semesteranzahl gekommen sind (volle seminare, arbeit, ausseruniversitäres engagement, krankheit usw usf) oder drittens ganz einfach hin und wieder das bafög nicht ausreicht um miete, unterhalt und div. nebenausgaben zu deckeln. ein beispiel wäre da ein kommilitone der zwei wochen nicht zum arzt ging weil er das geld für die praxis gebühr nicht hatte und arbeiten musste, darauf hin richtig krank wurde seinen job verlor und im studium ein semester... klingt unglaublich? ist aber so.
studiengebühren sind das gift für jede freie bildung. wir können bereits heute nicht mehr von einer freiheit von forschung und lehre sprechen, nun können wir nicht einmal mehr von einem freien zugang zum eigentlichen wissen sprechen. die bildungsschere wird sich also nochmehr, denn zu diesem zeitpunkt, auftun und auch den letzten zipfel humanistischer bildungsideale abschneiden.
argumente das es in anderen ländern funktionieren würde sind absolut aus der luft gegriffen und meist schlechte entschuldigungen. wenn nirgendwo studiengebühren erhoben werden würden insbesondere in ländern die sich von unseren bildungssystem besonders abheben (siehe skandinavien oder negativbeispiel usa) bräuchte man sich im lauf der nächsten hundert jahre keine gedanken mehr um essentielle probleme unserer globalen gesellschaft zu machen, da forschungsnachwuchs und allgemeiner bildungsstand uns zumindest eine chance geben würden aus dem humanitären jammertal herauszukrabbeln.
bildung ist teuer. ok ja das stimmt. aber auch nur weil wir den wahren wert nicht erkennen, sonst wäre sie einer gesellschaft der (ehemaligen) dichter und denker mehr als ein prozent des bruttoinlandproduktes wert.
Ach warum nur bildung zur ware verkommen lassen. ich bitte doch darum gleich das letzte gut das uns noch verblieben ist ohne das wir die geldbörse zücken müssen mit gebühren zu belegen. ich bitte um atemverbrauchspunkte die täglich vom konto abgebucht werden und monatlich zugeteilt werden. wer darüber kommt muss halt zahlen. oder wollen wir gleich eine allgemeine atemluftzwangsvergewaltigungsgebühr erheben?
ich empfinde es als beschämend, frustrierend und zugleich übelkeiterregend, wie auf eine beklemmende weise die bildung und das schicksal nachfolgender generationen auf dem altar des profites und der gier geopfert wird.
an dieser stelle vielleicht ein zitat: "Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei und Unwissenheit ist Stärke." (George Orwell - 1984) ja das ist mal etwas zum zweimal nachdenken. und für jene die studiengebühren befürworten, keine angst spätestens die nächste generation in deutschland wird eben die probleme haben den satz zu verstehen.
--
die mutter der dummen geht immer schwanger.
Es ging um die Frage ob das Land NRW gegen den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt)verstoßen habe, in welchem festgesetzt ist, dass (§13 Punkt 2c) "Die Vertragsstaaten [an]erkennen[..], daß im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts" (c) "der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß".
Durch das Zustimmungsgesetz vom 23. November 1973 ist der Pakt als Bundesgesetz verkündet worden und am 03. Januar 1976 in Kraft getreten.
Dass das BVerwG dabei gegen die Kläger entschieden hat, läßt trotz allem einiges durchscheinen!
Und, da stimme ich ihnen, sünnerklas, zu, auch ein späteres Abtragen der Schulden ist nicht gerade ein rosiger Ausblick für Studierende in spe! Insbesondere da das Land auf zweierlei Weise profitiert; die Landesbank durch Zinsen auf der einen, der Etat durch zu erwartende Kürzungen(dank anderweitiger, studentischer Finanzierung) andererseits!
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren