Rassismus Bewährungsstrafe für NPD-Chef Voigt

Ein Berliner Gericht hat Parteichef Voigt und zwei weitere Angeklagte wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt. Anlass war ein NPD-Flyer zur Fußball-WM 2006

Der Parteivorsitzende Udo Voigt und sein Parteisprecher Klaus Beier erhielten je sieben Monate Haft, die für eine dreijährige Bewährungszeit ausgesetzt werden kann, der bereits vorbestrafte Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt bekam zehn Monate auf Bewährung. Alle drei müssen zudem je 2000 Euro an das UN-Kinderhilfswerk Unicef zahlen.

Der von der Partei vor der Fußball-Weltmeisterschaft hergestellte Terminplaner mit der Titelzeile: "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!" zeigte unter den Lettern einen Spieler mit der Nummer 25 und war so nach Ansicht von Amtsrichterin Monika Pelcz eindeutig dem dunkelhäutigen, damaligen deutschen Nationalspieler Patrick Owomoyela zuzuordnen.

Im Einklang mit der Staatsanwaltschaft und dem als Nebenkläger auftretenden Deutschen Fußball-Bund stufte das Gericht das Handeln der Parteioberen als rassistisch und volksverhetzend ein. Zudem beleidige der Flyer den ehemaligen Bremer Bundesligaspieler Owomoyela und verletze ihn in seiner Würde.

Von dem Vorwurf, ein später verbreiteter Flyer, der Spieler in Form verschiedenfarbiger Piktogramme darstellte, sei ebenfalls rassistisch und volksverhetzend, sprach die Richterin die Angeklagten frei. Er lasse sich nicht eindeutig belegen.

Die drei Verteidiger hatten argumentiert, der Flyer lasse mehrere Deutungen zu. So habe die Partei die fehlende "weiße Weste" thematisiert, um auf Korruption im Fußball aufmerksam zu machen. Die Anwälte beteuerten, die Zahl 25 sei durchaus auch als 23 zu lesen oder als 26, der Nummer des Nationalspielers Sebastian Deisler. Sie verlangten, dass das Gericht dies zugunsten der Angeklagten deute, sowie den Vorwurf der Beleidigung fallen lasse. Schließlich plädierten sie auf Freispruch auch von der Anklage wegen Volksverhetzung.

Für Richterin Pelcz war jedoch entscheidend, wie die Botschaft des WM-Planers verstanden werden kann: Zwar habe Owomoyela selbst gesagt, dass er nicht der abgebildete Spieler sei, "Owomoyela ist jedoch gemeint", sagte sie. Es komme allein auf die Wirkung an. Dies alles sei den NPD-Funktionären bewusst gewesen. Sie erinnerte daran, dass jeder im Internet die Nummern der Nationalspieler einsehen konnte. Voigt, Schwerdt und Beier hätten während der Weltmeisterschaft bewusst NPD-Propaganda verbreiten wollen.

Oberstaatsanwalt Jörg Raupach hatte je ein Jahr auf Bewährung und 3000 Euro Strafgeld verlangt, zeigte sich aber dennoch mit dem Urteil zufrieden. "Das Gericht hat eindeutig klar gemacht: Rassismus hat keine Chance." Parteichef Voigt kündigte an, Rechtsmittel einzulegen: "Man kann nicht für etwas verurteilt werden, was man nicht gezeigt hat", sagte er nach Verlassen des Gerichtssaals. Das Urteil sei absurd" und "eine Farce"

Voigt warf der Justiz in dem dreitägigen Prozess vor, die Beschuldigungen konstruiert zu haben. Er habe den Fußballer gar nicht gekannt. Ein Parteitag hatte Voigt erst vor wenigen Wochen als Vorsitzenden bestätigt. Obwohl in seiner Führungskraft geschwächt, war seine Wahl der Kompromiss zwischen dem bürgerlichen Lager der Partei um den sächsischen Landeschef Holger Apfel und den bekennenden Radikalisten um den Hamburger Jürgen Rieger.

Mit dem Urteil hat die NPD nun einen vorbestraften Chef. Das ist nicht das einzige Problem der Partei. Seit die Polizei vor gut einem Jahr NPD-Schatzmeister Erwin Kemna festnahm, weil er Hunderttausende Euro abgezweigt hatte, ist die Partei vor allem mit sich selbst beschäftigt. 

Zwar rechnet sie sich Chancen auf den Einzug in die Landesparlamente von Thüringen und dem Saarland aus. Doch dafür müsste sie einen Wahlkampf führen, bei dem mehr aufzubieten wäre als ein paar Helfer aus der Kameradschaftsszene. In der Berliner Zentrale verwaltet Voigt die Partei schon jetzt fast allein, Mitarbeiter sind entlassen.

Am 15. Mai verhandelt ein Gericht, ob die Partei 2,5 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen muss. Die Parlamentsverwaltung verlangt wegen falscher Angaben im NPD-Rechenschaftsbericht 2007 die Summe zurück – nach dem Parteiengesetz das Doppelte des falsch ausgewiesenen Betrages. "Sie wird in dieser Situation möglicherweise Schwierigkeiten haben, in der jetzigen Form weiterzubestehen", prophezeit der Greifswalder Politologe Hubertus Buchstein über die NPD. Muss sie zahlen, wäre das der Ruin. 

 
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