Waffenrecht Der Wahlkampf hilft den Sportschützen

Eine Verschärfung des Waffenrechts ist noch nicht vom Tisch. Trotzdem zeichnet sich ab: Allzu radikale Veränderungen müssen die Schützen wohl nicht fürchten.

Als die Staatssekretäre des Inneren sich Anfang April in Berlin trafen, um über das Waffenrecht zu diskutieren, herrschte noch Aufbruchsstimmung. "Dass etwas geschehen muss, daran gibt es keinen Zweifel", sagte der Vertreter des Bundes, August Hanning, damals ZEIT ONLINE. Der Amoklauf von Winnenden hatte die Politik, wenn auch mit Verzögerung, aufgeschreckt.

Seither wird auf Arbeitsebene über konkrete Maßnahmen verhandelt. Doch je länger sich die Praktiker von Bund und Ländern mit dem Thema befassen, desto deutlicher wird, dass zumindest zwei Vorschlägen, um die in Deutschland seit Jahren gerungen wird, auch diesmal wohl wieder keine Chance auf Umsetzung haben werden.

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Eine Mehrheit der Länder lehnt es nach Informationen von ZEIT ONLINE ab, künftig vorzuschreiben, wie viele Waffen ein Sportschütze höchstens besitzen dürfen soll. Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, hatte  Ende März in einem insgesamt acht Punkte umfassenden Positionspapier zum Waffenrecht eine Begrenzung auf fünf vorgeschlagen.

Auch ein ebenfalls von Mäurer anvisiertes Verbot großkalibriger Waffen für den Schießsport wird es wohl nicht geben. "Schusswaffen, die bei Polizei und Militär eingesetzt werden, sollten im Schießsport nichts zu suchen haben", heißt es in dem Bremer Papier. Doch die Mehrheit der Länder sieht dies offenbar anders.

Verwunderlich wäre ein Scheitern an diesen zwei Punkten nicht. Schon nach dem Amoklauf von Erfurt konnte sich der damalige bayerische Innenminister Günther Beckstein nicht einmal mit dem Vorstoß durchsetzen, die Altersgrenze für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen auf 25 Jahre anzuheben.

Dabei gibt es zwischen der Diskussion von damals und der von heute eine wichtige Parallele: Beide Amokläufe, der von Erfurt und der von Winnenden, fanden in einem Wahljahr statt. Und Schützen sind nun mal Wähler. Die Zahl der Wahlberechtigten, für die Fragen des Waffenrechts eine Rolle spielen, schätzt etwa die Lobbyorganisation "Forum Waffenrecht" auf fünf bis sechs Millionen. Bei 60 Millionen Wahlberechtigten wären das etwa zehn Prozent, eine Zahl, die von keiner Partei ignoriert werden kann.

Vor allem die Union dürfte wenig geneigt sein, die Schützenvereine ausgerechnet kurz vor der Wahl gegen sich aufzubringen. Für sie geht es hier schließlich um ihre konservative Kernklientel, mit der sie es sich in den vergangenen Monaten nach eigener Wahrnehmung schon zu häufig verdorben hat. Nach Papst-Kritik und Vertriebenen-Streit kann man sich an dieser Front keine weitere offene Flanke leisten. 

Leser-Kommentare
  1. ...sind besitzer von waffenläden eher voreingenommen was die verschärfung des waffenrechts betrifft, allerdings haben sie oft recht interessante gegenargumente. seit winnenden sind zusätzlich menschen durch den einsatz von privat geführten, legalen schusswaffen in deutschland ums leben gekommen. da hätte eine scan-sperre am abzug nix geholfen. wie sollen unangekündigte kontrollen funktionieren? mit der aufforderung sich einige tage nicht von zu hause wegzubewegen um eine kontrolle zu ermöglichen?? wenn die waffen auf den ehemann zugelassen sind und nur die ehefrau ist zu hause wirds nix mit der kontrolle des waffenschranks. den schlüssel, bzw. die kombination hat nur der waffenhalter im besten fall. wenn der mann zu hause ist kann das vorhandensein eines schranks kontrolliert werden, denn er darf die waffen jederzeit herausnehmen um sie zu bestaunen (wers mag). ab und zu müssen die dinger auch geputzt werden. eine verschärfung führt nur zu zusätzlichem regelungsbohei und zu sonst nichts. auf menschen schießt man nicht sollte sich wieder verschärft ins bewußtsein einprägen.

  2. ...den Sportschützen, als den Waffen- und Munitionsanbietern.

  3. Wie man Fingerabdruck-Scanner überlistet kann man sich in einem Video des CCC ansehen (http://www.youtube.com/wa...). Jemand der eine Pistole zum Reinigen auseinander nehmen kann, wird auch das problemlos hinkriegen.
    Von genau der gleichen Qulität sind die anderen Vorschläge. Selbst in der jahrzehntelangen US-Amokszene gibt es keine Täter, die mehr als 5 Waffen mitgenommen haben.
    Und ob jemand aus kurzer Distanz mit einer KK-Pistole oder einer grösser-kalibrigen Waffe erschossen ist auch egal.
    Zum Schusstraining auf Distanzen bis 10 Meter reicht sogar eine CO2-Waffe vollständig.

    Überhaupt was soll das. Jemand hat sich nicht an ein Gesetz gehalten (d.h. seine Waffen weggeschlossen) und deshalb muss eben dieses Gesetz verschärft werden? Nach der gleichen Logik kann man auch dickere Tresorwände oder kompliziertere Schlüssel fordern. Hauptsache irgend was gemacht.

    Medien und Politik - mittlerweile wie in der Klapsmühle.

  4. Zitat: "Schon nach dem Amoklauf von Erfurt konnte sich der damalige bayerische Innenminister Günther Beckstein nicht einmal mit dem Vorstoß durchsetzen, die Altersgrenze für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen auf 25 Jahre anzuheben."

    Das ist falsch. Grundsätzlich gilt nach dem Waffengesetz seit 2002 ein Mindestalter von 25 Jahren für den Erwerb von GK-Waffen. Wer mindestens 21 Jahre alt ist, aber noch keine 25, muß ein "amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung" vorlegen. Ab 18 bis 21 Jahre darf man lediglich Kleinkaliberwaffen und "Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen", also Flinten erwerben - und alles nur, wenn man als Sportschütze einem Verein angehört, ein Jahr mittrainiert hat und eine Sachkundeprüfung bestanden hat. Und der Verein muß die entsprechende Disziplin anbieten (in der Regel sind das etwa alle olympischen Schießdisziplinen - Schießen ist seit 1896 olympisch).

    Was immer wieder verwechselt wird: Jugendliche dürfen mit Großkaliberwaffen unter Aufsicht zwar schießen, diese aber keineswegs kaufen und sie auch nicht daheim aufbewahren. Trainieren dürfen sie zwischen 14 und 16 Jahren mit solchen GK-Waffen sowie mit Kleinkaliber nur "unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen". Unter 14 (und ab 12 Jahren) dürfen Schüler lediglich mit Druckluftwaffen schießen, ebenfalls nur mit qualifizierter Aufsicht (selbst die Eltern reichen da nicht, wenn sie keine Jugendbasislizenz abgelegt haben!). Alles nachlesbar im gültigen Waffengesetz, etwa hier: www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG

  5. beeindruckend, wie sich alle blenden lassen - warum sollte eine unangemeldete Kontrolle nicht möglich sein? Der Polizist muss doch nur zum Standort des Tresors, da liegen dann alle Waffen drin. Wen jemand dann mit der Unverletzlichkeit der Wohnung argumentiert, fordert er das nächste mal das Verbot von Radarfallen wegen den Rechten am eigenen Bild?

    Einzelsicherung von Waffen (die eh im Tresor liegen), Begrenzung der Gesamtzahl sind alles Placebos ohne Sinn. Alle Amokläufe oder Morde werden mit einer maximal zwei Waffen begangen. Der Fokus muss darauf gerichtet sein, wann eine Behörde die ERSTE Waffe genehmigt. Jede weitere ob mit 100 oder 10.000 Schuss Munition dazu macht mir nicht mehr Angst.

    Was passiert wohl auf einer Autobahn, auf der NIE kontrolliert wird?

    Kontrollen müssen druchgesetzt werden, alles andere sind Nebelkerzen ohne Nutzen.

  6. Werte(r) Lupus Alpha:

    Würden Sie zu jeder Tages- oder Nachtzeit Polizisten oder zivilen Mitarbeitern des Ordnungsamtes Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren? Nur weil diese bei Ihnen illegale Waffen vermuten? Nein? Warum? Weil Sie keine Waffen haben? Mindestens 2 Drittel aller Schußwaffen in Deutschland sind illegal. Diese können sich in jeder beliebigen Wohnung oder sonstwo befinden. Nach Ihrer Argumentation wäre es ja aber kein Problem, überall danach suchen zu lassen, oder?

    Mal im Ernst: In Deutschland gilt das Grundgesetz. Unverletzlichkeit der eigenen vier Wände ist da Bestandteil, genauso wie die Unschuldsvermutung. Der reine Waffenbesitz bringt keinen ausreichenden "begründeten Verdacht", um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen. Egal ob der Polizist "nur" den Tresor in Augenschein nimmt oder eben die gesamte Wohnung. Was wäre z.b. wenn der Polizist bei dieser Nachschau auch die Hanfplantage in meinem Schlafzimmer entdeckt? Darf das dann auch gegen mich verwendet werden?

    Und was die Radarfallen angeht: Straßenverkehr findet auf öffentlichem Raum statt. Da ists mit den Persönlichkeitsrechten nicht so weit her, wie in der Wohnung.

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    Absolut richtig! Der Art 13 GG regelt das ganz eindeutig und ich als unbescholtener Bürger verwahre mich dagegen, mit irgendwelchen Straftätern gleichgesetzt zu werden!!

    Absolut richtig! Der Art 13 GG regelt das ganz eindeutig und ich als unbescholtener Bürger verwahre mich dagegen, mit irgendwelchen Straftätern gleichgesetzt zu werden!!

  7. Die Opfer von Winnenden und Erfurt werden von der Union, aber auch von Teilen der SPD zu Kollateralschäden degradiert. Wie argumentiert man noch? Amokläufe wären hinzunehmen und zu akzeptieren, weil sie sich nicht verhindern ließen... Angesichts der Milliarden, die man bereit ist in marode Banken zu stecken, die von sich elitär nennenden Zockern kaputtspekuliert wurden, wissen wir ja auch, wie viel ein Menschenleben den Wahlkämpfern wert ist: eine Hand voll Euro.

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    sind aber in der Tat nicht zu verhindern. Dazu kommt, daß sie völlig waffenunabhängig sind. In Berlin lief 2006 jemand mit einem Messer Amok und verletzte 26 Menschen. Reiner Zufalle, daß niemand starb. Weitere Amoktaten mit vielen Toten mit Messern, Schwertern, Äxten, ja auch Autos, sind keine Seltenheit.

    Davon abgesehen: lediglich 0,3 % aller Straftaten und nur 4 % aller Gewalttaten werden mit legalen Schusswaffen begangen. Darüber braucht man sich dann in der Tat keine großen Gedanken zu machen. Besser sollte man sich überlegen, wie man die restlichen 96 % der Gewalttaten senken kann. Mit einer Verschärfung des Waffenrechts erreicht man doch gar nichts, denn Staftäter halten sich nun mal nicht an Gesetze und Amokläufe sind auch keine Spontantaten, sondern IMMER längerfristige geplant. Wer sich da eine Schusswaffe besorgen will, kann das sehr gut auch auf dem "schwarzen Markt" tun. Das beste Beipsiel sind doch Drogen, denn auch die sind verboten, dennoch kann man sie überall kaufen.
    Will man den Amokläufern den "Wind aus den Segeln" nehmen, muß man bei den Medien ansetzen. Die sind es doch, die diese gestörten Typen erst zu "Stars" machen und denen die Plattform bieten, die sie suchen. Man muß sich nur mal die blutrünstige und sensationsgeile Bereichterstattung der Boulevardpresse anschauen oder auch die diverser Fernsehsender, da sollte man doch wissen, wo man anzusetzen hat! ! In solchen Fällen dürften absolut keine Namen genannt werden, weder von den Opfern noch von den Tätern, natürlich auch absolut keine Bilder und schon gar keine "Live-Bilder" aus Überwachungskameras, auch keine unscharfen oder unkenntlich gemachten. Wird deutlich, daß ein Amokläufer absolut anonym bleibt, werden diese Verbrechen irgendwann zurückgehen. Zur Erinnerung: vor 30, 40 Jahren gab es keine solche Amokläufe. Und da war das Waffengesetz noch weit liberaler als heute und die Aufbewahrung der Waffen ebenfalls bei weitem nicht so streng wie heute. Dennoch ist nichts passiert! Darüber sollte man sich vielleicht mal ein paar Gedanken machen!

    sind aber in der Tat nicht zu verhindern. Dazu kommt, daß sie völlig waffenunabhängig sind. In Berlin lief 2006 jemand mit einem Messer Amok und verletzte 26 Menschen. Reiner Zufalle, daß niemand starb. Weitere Amoktaten mit vielen Toten mit Messern, Schwertern, Äxten, ja auch Autos, sind keine Seltenheit.

    Davon abgesehen: lediglich 0,3 % aller Straftaten und nur 4 % aller Gewalttaten werden mit legalen Schusswaffen begangen. Darüber braucht man sich dann in der Tat keine großen Gedanken zu machen. Besser sollte man sich überlegen, wie man die restlichen 96 % der Gewalttaten senken kann. Mit einer Verschärfung des Waffenrechts erreicht man doch gar nichts, denn Staftäter halten sich nun mal nicht an Gesetze und Amokläufe sind auch keine Spontantaten, sondern IMMER längerfristige geplant. Wer sich da eine Schusswaffe besorgen will, kann das sehr gut auch auf dem "schwarzen Markt" tun. Das beste Beipsiel sind doch Drogen, denn auch die sind verboten, dennoch kann man sie überall kaufen.
    Will man den Amokläufern den "Wind aus den Segeln" nehmen, muß man bei den Medien ansetzen. Die sind es doch, die diese gestörten Typen erst zu "Stars" machen und denen die Plattform bieten, die sie suchen. Man muß sich nur mal die blutrünstige und sensationsgeile Bereichterstattung der Boulevardpresse anschauen oder auch die diverser Fernsehsender, da sollte man doch wissen, wo man anzusetzen hat! ! In solchen Fällen dürften absolut keine Namen genannt werden, weder von den Opfern noch von den Tätern, natürlich auch absolut keine Bilder und schon gar keine "Live-Bilder" aus Überwachungskameras, auch keine unscharfen oder unkenntlich gemachten. Wird deutlich, daß ein Amokläufer absolut anonym bleibt, werden diese Verbrechen irgendwann zurückgehen. Zur Erinnerung: vor 30, 40 Jahren gab es keine solche Amokläufe. Und da war das Waffengesetz noch weit liberaler als heute und die Aufbewahrung der Waffen ebenfalls bei weitem nicht so streng wie heute. Dennoch ist nichts passiert! Darüber sollte man sich vielleicht mal ein paar Gedanken machen!

  8. Absolut richtig! Der Art 13 GG regelt das ganz eindeutig und ich als unbescholtener Bürger verwahre mich dagegen, mit irgendwelchen Straftätern gleichgesetzt zu werden!!

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