US-Justiz Demjanjuk kann nun doch ausgeliefert werden

Das juristische Tauziehen um die Überführung des mutmaßlichen KZ-Wachmanns geht weiter: Ein Berufungsgericht hat einer Ausleiferung nach Deutschland nun doch stattgegeben

Zuletzt wurde die Abschiebung am 14. April in letzter Minute gestoppt. Sein Anwalt argumentierte, Demjanjuks Gesundheitszustand lasse den Transport vom amerikanischen Bundesstaat Ohio in die Bundesrepublik nicht zu.

Die Münchener Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtigen Ukrainer Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden im Konzentrationslager Sobibor im von Deutschland besetzten Polen vor. Als wichtigstes Beweismittel der Ankläger gilt ein Dienstausweis der SS. Das Dokument beweist, dass Demjanjuk von März bis September 1943 in Sobibor zur Wachmannschaft gehörte. Experten aus den USA und aus Bayern bestätigten die Echtheit des Ausweises.

Mögliche Opfer sind nicht mehr am Leben oder konnten von den Ermittlern nicht gefunden werden. Da ihm deshalb wohl keine Straftat direkt nachgewiesen werden kann, lautet die Anklage auf Beihilfe zum tausendfachen Mord. Der Beschuldigte selbst bestreitet allerdings, an dem ihn zu Last gelegten Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein. Es liege eine Verwechslung vor.

Demjanjuk stand bereits in Israel vor Gericht und wurde in erster Instanz zum Tode verurteilt, dann jedoch wieder freigesprochen. Da die USA ihm bereits die Staatsangehörigkeit entzogen haben, könnte der gebürtige Ukrainer zügig abgeschoben werden. Die bayerische Justiz ist zuständig, weil Demjanjuk sich nach dem Zweiten Weltkrieg einige Zeit in einem Lager bei Feldafing interniert war.

Sein Anwalt Maull bezweifelt, dass es zu einem Verfahren gegen seinen Mandanten kommen werde. Demjanjuk sei nicht verhandlungsfähig, sagte der Jurist. Der ehemalige KZ-Aufseher könnte sterben, bevor seine Schuld bewiesen ist. Er soll unter Leukämie leiden und vor kurzem eine Nierenkolik erlitten haben.

 
Leser-Kommentare
  1. Zuerst möchte ich eines klarstellen: Sobibor war ein Vernichtungslager, kein Konzentrationslager! Auch Mister Demjanuk hat ein Recht auf Achtung seiner Person und Menschenwürde. Juristisch ist noch nichts bewiesen. Dennoch bin ich aufgrund der Indizien der Ansicht, daß seine Schuld/Unschuld in einem rechtsstaatlichen Verfahren in Deutschland ermittelt werden muß, trotz Krankheit. Er hat dann die Möglichkeit sich verteidigen zu lassen. 29.000 unschuldige Kinder, Frauen und Männer hatten gar keine Rechte!! Es ist wichtig, herauszufinden, ob Demjanuk ein Opfer oder ein Täter gewesen ist. Das sind wir allen durch das Nazi-Regime geschundenen und gemordeten und deren Hinterbliebenen schuldig. Deutschland muß die Chance erhalten, der Welt zu zeigen, daß alle noch lebenden "Nazi-Herrenmenschen" unnachgiebig verfolgt und zur Verantwortung gezogen werden.

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