Urteil zu Dreifachnamen Herr Müller-Lüdenscheid-Klöbner

Wenn ich König von Deutschland wär, dann hieße ich kurz und knapp Jan I., so viel ist schon mal sicher. Die Dreifachnamen kommen vors Verfassungsgericht

Für alle Untertanen mit Lust auf lange Nachnamen würde ich Folgendes verfügen: Doppel-Whopper sind nur zulässig, wenn der Vorname einsilbig, der Geburtsname ebenso einsilbig wie strunzgewöhnlich ist – und als Extra-Nachname eine nachgerade orchideenhafte Veredelung ins Haus steht. Worauf die Betroffenen sich im schönsten Fall lebenslänglich fragen lassen mögen: Ihr Bindestrich- Dingsda – stammt es aus dem Spanischen, dem Kirgisischen oder doch aus dem Rätoromanischen?

Da ich aber nicht König von Deutschland werd’, ist die Sache komplizierter. Genauer: Sie droht dies, nach 16 Jahren weitgehender standes- und auch sonstamtlicher Befriedung der buchstabensuppengebeutelten Bürgergesellschaft, wieder zu werden. Denn heute hat das Bundesverfassungsgericht über das Begehr einer Zahnärztin entschieden, dem Doppelnamen ihres Anwaltsgatten ihren einfachen voranzustellen. Frieda Rosemarie Thalheim wollte Frieda Rosemarie Thalheim-Kunz-Hallstein heißen.

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Gründe dafür hat sie, vielsilbigster Art. Sie reichen von der grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsentfaltung bis hin zum Anspruch auf behördlich verschriftlichte Nähe zum Partner bei zahnarztpraxengeschäftstüchtigkeitsgebotener Konservierung des Geburtsnamens. Gegner führen, etwas schwächlich, ins Feld, auf EDV-Bögen sei nach soundso viel Buchstabenkästchen nun mal Schluss, und was, wenn dereinst die Kinder von Dreifach-Namen-Eltern ebenso löblich wie ehelich zueinanderfinden? Am gröbsten tönt ausgerechnet Justizministerin Brigitte Zypries: Namen dienten nicht nur der „Selbstverwirklichung“, und was die vermutete Seltenheit des Längstnamenwesens angehe, mahnt sie, leidgeprüft: „Vernünftiges Verhalten von Menschen kann man nicht voraussetzen.“

Dem ist, nicht nur von seit Jahrzehnten doppelnamensberufener Seite, unbedingt zuzustimmen. Tatsächlich tummeln sich überall die langsilbigen Leutheusser-Schnarrenbergers, Nida-Rümelins, Engelen-Kefers und Schäfer-Gümbels – und hieß nicht die umstrittene Meinungsforscherin mit dem berühmten Doppelnamen nicht zeitweise sogar Noelle-Neumann-Maier-Leibnitz, bevor ihr angehängter Ehemann verstarb? Andererseits: Müsste nicht, wer im Glashaus sitzt, spätestens jetzt „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersheißenden“ deklamieren?

Ach, wenn ich doch König von Deutschland würd’! Übrigens: Ojala kommt aus dem Finnischen.

 
Leser-Kommentare
    • sv1en
    • 05.05.2009 um 11:51 Uhr

    Eine wirkliche Persönlichkeit braucht keinen Endlosnamen, um sich zu entfalten. Da fragt man sich eher (wie beim 10-Zoll-Auspuffrohr am übermotorisierten fahrbaren Untersatz), was das gigantische Schauobjekt wohl kompensieren soll.

    Wenn zwei Partner sich noch nicht einmal auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen können, sollten sie gar nicht erst heiraten dürfen.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
  • Kommentare 1
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  • Schlagworte Brigitte Zypries | Justizminister | Kinder
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