Urheberrechtsstreit Was Google tun darf

Google scannt Bücher, und die Empörung ist groß. Ein Regelwerk klärt, wie weit der Internetkonzern dabei gehen darf. Und es zeigt: So schlimm wird es nicht

Google hat seit 2004 sieben Millionen Bücher gescannt, und Autoren und Verlage nicht gefragt. Deswegen haben ihre jeweiligen Interessenverbände Google im September 2005 wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt. Drei Jahre später, am 28. Oktober 2008, einigten sich die Streitparteien auf einen Vergleich, der auch für deutsche Autoren und Verleger gelten soll, sofern deren Bücher gescannt wurden.

Betroffene hätten bis zum 5. Mai 2009 Einspruch gegen den Vergleich einlegen können. Doch eine lose Gruppe von Betroffenen hatte um Aufschub gebeten: Der Vergleich sei derart kompliziert, dass sie vier zusätzliche Monate bräuchten, um den Text auszuwerten. Wunschgemäß wurde die Einspruchsfrist bis zum  4. September 2009 verlängert. Die abschließende Anhörung soll nun am 7. Oktober 2009 stattfinden. Dann kann der Vergleich in Kraft treten.

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Die Gegner der Einigung wollen die zusätzliche Zeit nutzen, um Widerstand gegen das Abkommen zu mobilisieren – auch in Deutschland, wo sich der Ton zuletzt verschärft hatte: Googles Pläne seien "teuflisch", "verwerflich" und bedeuteten eine Enteignung der Autoren, urteilen Kommentatoren und Vertreter des Buchhandels.

Auch dem US-amerikanische Justizministerium kommt die verlängerte Einspruchsfrist gelegen: Seit Ende April untersuchen Ministeriumsmitarbeiter, ob der Vergleich gegen  Kartellrecht verstößt. Google könne schließlich allein bestimmen, wie viel ein Nutzer zahlen muss, um ein Buch vollständig auf den Seiten der Google Buchsuche lesen zu dürfen, sagt James Grimmelmann, Junior-Professor für Recht an der New York Law School. Das mache Google praktisch zu einem Monopolisten – zumindest im Bezug auf die sogenannten Buchwaisen. Das sind Bücher, die zwar noch urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechteinhaber aber nicht mehr aufzufinden sind.

Dass Google Bücher scannt, deren Urheberrechte erloschen sind, stört kaum jemanden. Strittiger ist, was mit Büchern passieren soll, deren Urheberrechte noch bestehen. Ob und wie diese urheberrechtlich geschützten Bücher auf den Seiten der Google Buchsuche vertrieben werden, können prinzipiell die Rechtsinhaber bestimmen.

Der Vergleich erlaubt, dass Google 20 Prozent eines Buchs anzeigen darf, wenn es nicht mehr lieferbar, aber noch urheberrechtlich geschützt ist. Nach fünf Seiten müssen mindestens die nächsten zwei Seiten gesperrt sein. Diese Ausschnitte können weder ausgedruckt noch gespeichert werden. Laut Vergleich sollen die Nutzer Lizenzen erwerben können, um diese Bücher vollständig einsehen zu können. Die Einnahmen aus dem Lizenzverkauf gehen zu ungefähr einem Drittel an Google, den Rest verteilt die Books Right Registry, eine von Google unabhängige Institution, an die Rechtsinhaber.

Leser-Kommentare
    • eluutz
    • 07.05.2009 um 8:47 Uhr

    Es war freilich eine bewußte Verletzung bestehenden Rechts, um Tatsachen zu schaffen.

  1. Was hier "schlimm" ist oder nicht, liegt ohnehin im Auge des Betrachters.

  2. ... hätten sich die zuständigen und sich zuständige fühlenden Gremien immer noch nicht auf irgendeine elektronische Verwertung geeinigt. Bücher würden dann wie in einer Peep-Show behandelt: Angucken kostet Geld! Google hat diesen Leuten Zunder gegeben und das ganze Verfahren IT-mäßig beschleunigt. Das ist gut so!

  3. - oder: Wie Konkurrenten zu "Raubkopierern" gemacht werden sollen.

    Fakt ist, daß das Google-Modell Autoren unabhängiger von Verlagen machen würde, denn Verlage beteiligen selbst ihre Bestsellerautoren mit unter 10% an den Einnahmen, Google bietet über 60%.

    Googles Angebot an die Verlage: Von den Einnahmen bekommen die Rechteinhaber 63 Prozent, Google 37. (Dafür macht Google eine Menge Werbung)

    Man darf sich ausmalen, in welchem Schlaraffenland die Verlage bislang wirtschaften durften, denn mit unverholener Dreistigkeit fordern sie für ihren Geschäftsbereich auch zukünftig vom Staat, die Marktwirtschaft durch einen Neofeudalismus mit staatlich verliehenen Regalien zu ersetzen.

    Eigentlich ist die Vorstellung von "geistigem Eigentum" nur schwer vereinbar mit der kontinentaleuropäischen Urheberrechtstradition.
    Die deutsche Rechtswissenschaft stellte das bereits fest, bevor dieser Begriff über die Wirtschaft und die Politik aus den USA und Großbritannien importiert wurde, wo es eben keine Urheberpersönlichkeitsrechte gibt, sondern ein Copyright. Aber es geht ums Geld und so wird was nicht paßt, passend gemacht, das Lobbying unser dämlichen "Volksvertreter" betreibt die "Informationskampagne" "Heidelberger Appell".

    Der Skandal:

    Susanne Gaschke, die promovierte Kinderliteratur-Expertin ist fast ausschließlich mit Familienthemen befasst durfte auf der Titelseite der ZEIT verbreiten, dass "die Umsonst-Mentalität des Netzes die Produktionsbedingungen von Kultur, Wissenschaft und Journalismus bedroht", weshalb die Kinderpornographie-Stoppschilder auch zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechtsansprüchen eingesetzt werden müssten. Eine Idee, die so absehbar war, dass der kürzlich beschlossene Gesetzestext bereits darauf hingetrimmt wurde: Vor der Verabschiedung durch den Bundestag gab es eine kleine, aber weitreichende Änderung in § 8 Abs. 2 TMG-E. Beschränkte sich der Entwurfstext vom 1. April 2009 noch auf Kinderpornografie, so enthielt die Beschlussvorlage keine solche Einengung mehr.
    Quelle:
    Deutsche Verlage fahren eine Kampagne. Neue Monopolrechte, Teil 1

    Angestrebte Situation
    Zwölf Dollar fünfzig für fünf Wörter und bloß nichts Negatives

    Leider wird sich die totale Kontrolle des Internets kaum aufhalten lassen, da Profitinteressen der Medienindustrie und das Interesse der westlich-"demokratischen" Regimes an Kontrolle der öffentlichen Meinung, zum gleichen Ergebnis führen müssen.
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    Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein. [J. W. Goethe]

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    Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009
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    • tjinsz
    • 14.05.2009 um 5:53 Uhr
    6. Genial

    Ich schreibe hier in China mein Dok-Arbeit und komme schwer an Literatur ran. Ich finde es genial. Und wenn mir ein Google-gescanntes Buch gefaellt, dann kaufe ich es mir. Google schafft und unterstützt neue Realitäten. Verlage waren schon immer grottenlangsam in puncto Veränderung. Gut ist auch, dass viele Verlage ihre Bücher in China drucken lassen, sprich wenn man mal ein Buch findet ist es hier superbillig. Das moegen die Verlage wahrscheinlich auch nicht, sind aber selber daran schuld, wenn sie billige Arbeitskraefte ausnutzen.

  5. Es mag naiv klingen, aber vor einem Katatstrophenscenario müssten wir GOOGLE d a n k b a r sein!
    Was würden wir "bieten", wenn die a n t i k e Bibliothek in Alexandria online verfügbar wäre ... (auch gegen "Gebühren")?

  6. das Lesen von Büchern selbst, den Rest wollen sie verteilen. Was ja noch geht, aber wenn keine Urheberrechte bestehen, weil die Bücher so eingescannt werden, fließt ja auch nichts. Was ist dann? Klassiker werden fürderhin im Internet zu finden sein... nicht mehr bei Reclam und Co...?

    http://kallewestrich.blog...

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