Wahlrechtsreform Union beugt sich Druck von links

Zur Not mit den Linken: Die SPD kommt mit der Änderung des teilweise verfassungswidrigen Wahlrechts noch vor der Bundestagswahl voran. Auch CDU-Politiker fürchten eine Krise der Demokratie

Thomas Oppermann gibt sich zuversichtlich. Noch im Mai werde die Große Koalition im Streit um eine Änderung des Wahlrechts „eine Lösung finden“, versichert der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Dabei ist auf den ersten Blick überhaupt nicht klar, worauf sich der Optimismus des SPD-Politikers stützt. Denn seit fast einem Jahr sperrt sich die Union erfolgreich dagegen, das Wahlrecht, das im Sommer vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt wurde, noch vor der Bundestagswahl im September zu korrigieren.

Derzeit scheint es sogar so, als steuere die Große Koalition in dieser Frage auf einen veritablen Koalitionskrach zu. Zwar hat die Unionsfraktion Anfang der Woche der Einsetzung einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe zugestimmt. Aber gleichzeitig erklärt der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, das Wahlrecht eigne sich nicht für „überhastete Gesetze, die mit der heißen Nadel gestrickt werden“.

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Dabei wäre in den vergangenen Monaten viel Zeit gewesen, das Wahlrecht ohne Hektik zu überarbeiten. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zu den Überhangmandaten im geltenden Wahlrecht bereits im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Verfassungsrichter können die Überhangmandate aufgrund des sogenannten „negativen Stimmgewichts“ zu „willkürlichen Ergebnissen“ führen. Dies bewirke, „dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird“. 

Überhangmandate entstehen bei Bundestagswahlen immer dann, wenn eine Partei mit den Erststimmen in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Da diese Mandate nicht mit denen in anderen Ländern verrechnet werden, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass eine Partei umso mehr Übergangmandate erhält, je weniger sie relativ Zweitstimmen erzielt.

Derzeit gibt es im Bundestag 16 Überhangmandate, sieben bei der CDU, neun bei der SPD. Bei der kommenden Bundestagswahl wird allerdings voraussichtlich vor allem die Union von möglichen Überhangmandaten profitieren.

Zwar hatten die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber bis zum Sommer 2011 Zeit gegeben, um die Regelung zu ändern. Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am Montag sparten Verfassungsrechtsexperten jedoch nicht mit indirekter Kritik an dieser Frist. Sie warnten sie davor, mit einem verfassungswidrigen Wahlrecht in die Bundestagswahl im September zu gehen. So äußerte beispielsweise der ehemalige Verfassungsrichter Gottfried Mahrenholz die Ansicht, ohne Korrekturen am Wahlrecht dürfe im September gar nicht gewählt werden, ansonsten würde sich das Parlament über das Grundgesetz stellen.

Nur noch bis zum Juni hat der Bundestag Zeit, das Gesetz zu ändern. Kompliziert wäre das nicht. Mit der Streichung eines einzigen Satzes im geltenden Wahlrecht könnte erreicht werden, dass Überhangmandate mit Listenmandaten der Parteien aus anderen Bundesländern verrechnet würden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat schon vor einigen Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nur die CSU könnte dann theoretisch noch von Überhangmandaten profitieren, weil sie nur in Bayern zur Wahl antritt. Allerdings hat die CSU bei Bundestagswahlen seit 1949 noch nie ein Überhangmandat gewonnen.

Leser-Kommentare
  1. Es ist leider so das C. Seils eine Warnehmung der Umwelt hat mit der ich nicht viel anfangen kann... Nach dem lesen der Artikel schwirrt da doch heftig der Kopf ob der teils ziemlich verdrehten Aussagen was nun links bzw. rechts und die dazu gehörenden verschiebungen in der politischen Landschaft.

    So oder so, wer weiss den nach all den Jahren der medialen Massagen von unzähligen professionellen Spin Doctors (Meinungsmachern) noch, was links und was rechts zu sein hat und was es vor nicht all zu lanegr Zeit mal war. So oder so, ist die politische Positionierung zumindest der Koallitionsparteien, sehr austauschbar und unterscheidet sich nur in der Propaganda die zumeist unkritisch unter die Leute gebracht wird. Nicht aber in der legislative noch in der exekutive...

    ;-)

    “When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara

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    • keox
    • 06.05.2009 um 23:52 Uhr

    Was soll dieser Dummfug?
    Es gibt in D€ nur bürgerliche Parteien.

    • keox
    • 06.05.2009 um 23:52 Uhr

    Was soll dieser Dummfug?
    Es gibt in D€ nur bürgerliche Parteien.

    • Gast09
    • 06.05.2009 um 19:13 Uhr

    Die Betulichkeit, mit der an den Überhangmandaten Kosmetik betrieben wird, lenkt wirkungsvoll von der Problematik des bundesdeutschen Wahlsystems ab. Neben den Direktmandaten, die der Wähler mit seiner Erststimme, im Sinne seines Mehrheitsinteresses und -Vertrauens auswählt, hat er dann noch eine Zweitstimme für eine Partei.
    Mit eben dieser Zweitstimme verliert der Wähler dann in der Realität seine Souveränität, um maßgeblichen Einfuss auf die Auswahl oder Abwahl der Mandatsträger auszuüben. Die Zweit- bzw. Parteistimme schützt den unterlegenen Kandidaten per vorderem Listenplatz defakto vor echter Abwahl durch den Wähler. Die Zweitstimmen entziehen die Mandatsträger der Auswahl durch Wählervotum und stärken den Einfluss der Parteien die Lobbygelder einwerben, auch für eine Politik gegen Mehrheitsinteressen der Bevölkerung.
    Durch diese Zweitstimmen können Randgruppenparteien, die in keinem Wahlkreis das Mehrheitsvertrauen erzielten, trotzdem ihre Parteipolitiker installieren. Nach den Wahlen wird es sogar möglich, das sich Koalitionen mit diesen Zweitstimmen-Mandatsträgern bilden, ohne jede Bestätigung durch ein klares Wählervotum aber mit überproportionalem Einfluss auf die Regierungsarbeit. Also weniger Mandatskosmetik und mehr Souveränität für den Wahlbürger macht Sinn, um gegen die Politikverdrossenheit bzw. sinkende Wahlbeteiligung für mehr direkte Demokratie zu sorgen.

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    und hat den vorteil, dass eben auch jene positionen im parlament vertreten werden, welche zwar nicht mehrheitsfähig sind, aber dennoch von einem großen teil der wähler unterstützt werden. die fdp beispielsweise oder die grünen wären in parlamenten ohne verhältnisswahlrecht nicht oder nur sehr unterrepräsentiert vertreten. in beiden fällen gibt es klare unterschiede zwischen der politik dieser parteien und der politik von spd und cdu.

    es ist zwar richtig, mit einer mehrheitswahl bestimmt die mehrheit der bevölkerung in einem wahlkreis ihren kandidaten (wobei das auch dazu führt, immer weniger menschen gehen wählen, wie man teilweise in den usa sehen kann). trotzdem hat der wähler bei einer verhältnisswahl größeren einfluss auf die zusammensetzung des parlamentes. immerhin geht seine stimme nicht verloren, wenn er den falsche kandidaten wählt.

    eine ausnahme stellte vielleicht die mehrheitswahl mit gewichtung dar. der wähler numeriert dabei die zur wahl stehenden personen in einer ihm beliebigen reihenfolge. erhält dann eine person weniger als die hälfte der abgegeben stimmen, fliegt kandidat mit den wenigsten stimmen heraus und seine wählerstimmen werden entsprechend der gewichtung auf die verbliebenen kandidaten verteilt. die prozedur wird solange wiederholt, bis einer der kandidaten ausreichend viele stimmen erhält.

    eine ausnahme in ihrem sinne hingegen dürfte ein verhältnisswahlrecht mit kaschieren und panaschieren sein. der wähler wählte also nicht nur eine partei, sondern auf deren liste eine reihe von kandidaten. diejenigen kandidaten mit den meisten stimmen rückten somit nach oben auf die liste. das dumme daran wiederum ist, in der regel erhalten die bekanntesten kandidaten auch die meisten stimmen und das verhältnis zwischen der bekanntheit eines kandidaten und seinen fertigkeiten korreliert allzu häufig mit dem sprichwörtlichen verhältnis zwischen der dummheit des bauern und der größe seiner kartoffeln.

    Die Wahlen zum Bundestag sind per einfachem Bundesgesetz geregelt. Lediglich dass diese demokratisch etc. zu sein haben ist im Grundgesetz festgelegt. Der Bundesrepublik als Staat liegt aber kein bestimmtes Wahlsystem zugrunde.
    Problematisch daran war schon immer die zentrale Rolle der Parteien. Parallel zur letztlichen demokratische Legitimation legen die Parteien schon im Vorfeld parteiintern vieles fest, de facto bis hin zur Bestimmung eines Kanzlerkandidaten. Obwohl sogar im Gesetz vorgesehen ist dass alleinig die Bundestagsabgeordneten den Kanzler wählen wird seit Jahrzehnten ganz selbstverständlich Bundestagswahlkampf mit Kanzlerkandidaten im Zentrum geführt. Dabei wählt die kein Bürger, der Bürger wählt Abgeordnete. Wenn es schon in diesen zentralen Teilen der Wahlen derartige Mißverständnisse gibt verwundert es nur dass dies seit Jahrzehnten ohne mit der Wimper zu zucken so durchgeführt wird.
    Demokratie heißt zudem institutionalisierter Kompromiss. Hingegen gibt es in unserer politischen Kultur leider sehr viele Begriffe die diesen Kern der Demokratie diffamieren ("Gewürge", "mangelnde Geschloßenheit", "Kleinstaaterei", "Kompromiss" als negativ besetzter Begriff,...) und das Undemokratische zum Ideal erheben ("durchregieren", "xy setzte sich durch", "Die Parteiführung einigte sich auf..",...).

    Zusätzlich muss aber auch am System gerüttelt werden. Aus Undurchschaubarkeit muss ein effizienter und sinnvoller Föderalismus entwickelt werden, damit der Staat immer so nah wie möglich am Bürger ist (also die höhere Ebene nur das erledigt was zB die Kommunen vor Ort alleine nicht schaffen) und so vor allem auch auf regionale Besonderheiten eingehen kann. Und die gibt es in der Bundesrepublik zuhauf. Deutschland ist so heterogen in jeglicher Hinsicht wie kein zweites europäisches Land - und dennoch wird wie kaum in einem anderen europäischen Land im öffentlichen Bewusstsein genau das immer verdrängt und Medien wie Bürger reden bei allem immer sofort von "deutsche XY" oder "In Deutschland.." und schließen dabei von den lokalen Verhältnissen in ihrer Heimat auf das große Ganze. Wirtschaftlicher Humbug, die sozialversicherungspflichtigen Löhne und Gehälter sind in München durchschnittlich mehr als dreimal so hoch wie in Zwickau. Dennoch gelten beiderorts die selben bundesweiten Bestimmungen, Steuern und Abgaben. Da wo es jedoch sinnvoll wäre bundesweit zu agieren, vor allem bei Bildungsstandards, wird es nicht getan und man leistet sich ein Chaos aus 16 verschiedenen Systemen. Föderalismus könnte hingegen aus allen 16 Systemen das beste kombinieren. Bayrische Standards gepaart mit ostdeutscher Kinderbetreuung wären zB weitaus pragmatischer und hilfreicher als irgendwelche Vergleiche mit Finnland die ohnehin stets nur im Lamento enden.
    Usw Usw Usw

    Kurzum, wir brauchen 60 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik eine grundlegende Staatsreform und eine Verfassung die das sicherlich liebgewonnene "Provisorium" Grundgesetz ablöst. Weil dies von Anfang an nichts als ein Provisorium sein sollte ist man auch erst viele Kompromisse eingegangen und hat den Staat von Beginn an recht intransparent und ohne klare Zuständigkeiten aufgebaut, direkt nach der Nazi-Zeit mit Gleichschaltung sicherlich nachvollziehbar und notwendig. Heute nicht mehr.

    und hat den vorteil, dass eben auch jene positionen im parlament vertreten werden, welche zwar nicht mehrheitsfähig sind, aber dennoch von einem großen teil der wähler unterstützt werden. die fdp beispielsweise oder die grünen wären in parlamenten ohne verhältnisswahlrecht nicht oder nur sehr unterrepräsentiert vertreten. in beiden fällen gibt es klare unterschiede zwischen der politik dieser parteien und der politik von spd und cdu.

    es ist zwar richtig, mit einer mehrheitswahl bestimmt die mehrheit der bevölkerung in einem wahlkreis ihren kandidaten (wobei das auch dazu führt, immer weniger menschen gehen wählen, wie man teilweise in den usa sehen kann). trotzdem hat der wähler bei einer verhältnisswahl größeren einfluss auf die zusammensetzung des parlamentes. immerhin geht seine stimme nicht verloren, wenn er den falsche kandidaten wählt.

    eine ausnahme stellte vielleicht die mehrheitswahl mit gewichtung dar. der wähler numeriert dabei die zur wahl stehenden personen in einer ihm beliebigen reihenfolge. erhält dann eine person weniger als die hälfte der abgegeben stimmen, fliegt kandidat mit den wenigsten stimmen heraus und seine wählerstimmen werden entsprechend der gewichtung auf die verbliebenen kandidaten verteilt. die prozedur wird solange wiederholt, bis einer der kandidaten ausreichend viele stimmen erhält.

    eine ausnahme in ihrem sinne hingegen dürfte ein verhältnisswahlrecht mit kaschieren und panaschieren sein. der wähler wählte also nicht nur eine partei, sondern auf deren liste eine reihe von kandidaten. diejenigen kandidaten mit den meisten stimmen rückten somit nach oben auf die liste. das dumme daran wiederum ist, in der regel erhalten die bekanntesten kandidaten auch die meisten stimmen und das verhältnis zwischen der bekanntheit eines kandidaten und seinen fertigkeiten korreliert allzu häufig mit dem sprichwörtlichen verhältnis zwischen der dummheit des bauern und der größe seiner kartoffeln.

    Die Wahlen zum Bundestag sind per einfachem Bundesgesetz geregelt. Lediglich dass diese demokratisch etc. zu sein haben ist im Grundgesetz festgelegt. Der Bundesrepublik als Staat liegt aber kein bestimmtes Wahlsystem zugrunde.
    Problematisch daran war schon immer die zentrale Rolle der Parteien. Parallel zur letztlichen demokratische Legitimation legen die Parteien schon im Vorfeld parteiintern vieles fest, de facto bis hin zur Bestimmung eines Kanzlerkandidaten. Obwohl sogar im Gesetz vorgesehen ist dass alleinig die Bundestagsabgeordneten den Kanzler wählen wird seit Jahrzehnten ganz selbstverständlich Bundestagswahlkampf mit Kanzlerkandidaten im Zentrum geführt. Dabei wählt die kein Bürger, der Bürger wählt Abgeordnete. Wenn es schon in diesen zentralen Teilen der Wahlen derartige Mißverständnisse gibt verwundert es nur dass dies seit Jahrzehnten ohne mit der Wimper zu zucken so durchgeführt wird.
    Demokratie heißt zudem institutionalisierter Kompromiss. Hingegen gibt es in unserer politischen Kultur leider sehr viele Begriffe die diesen Kern der Demokratie diffamieren ("Gewürge", "mangelnde Geschloßenheit", "Kleinstaaterei", "Kompromiss" als negativ besetzter Begriff,...) und das Undemokratische zum Ideal erheben ("durchregieren", "xy setzte sich durch", "Die Parteiführung einigte sich auf..",...).

    Zusätzlich muss aber auch am System gerüttelt werden. Aus Undurchschaubarkeit muss ein effizienter und sinnvoller Föderalismus entwickelt werden, damit der Staat immer so nah wie möglich am Bürger ist (also die höhere Ebene nur das erledigt was zB die Kommunen vor Ort alleine nicht schaffen) und so vor allem auch auf regionale Besonderheiten eingehen kann. Und die gibt es in der Bundesrepublik zuhauf. Deutschland ist so heterogen in jeglicher Hinsicht wie kein zweites europäisches Land - und dennoch wird wie kaum in einem anderen europäischen Land im öffentlichen Bewusstsein genau das immer verdrängt und Medien wie Bürger reden bei allem immer sofort von "deutsche XY" oder "In Deutschland.." und schließen dabei von den lokalen Verhältnissen in ihrer Heimat auf das große Ganze. Wirtschaftlicher Humbug, die sozialversicherungspflichtigen Löhne und Gehälter sind in München durchschnittlich mehr als dreimal so hoch wie in Zwickau. Dennoch gelten beiderorts die selben bundesweiten Bestimmungen, Steuern und Abgaben. Da wo es jedoch sinnvoll wäre bundesweit zu agieren, vor allem bei Bildungsstandards, wird es nicht getan und man leistet sich ein Chaos aus 16 verschiedenen Systemen. Föderalismus könnte hingegen aus allen 16 Systemen das beste kombinieren. Bayrische Standards gepaart mit ostdeutscher Kinderbetreuung wären zB weitaus pragmatischer und hilfreicher als irgendwelche Vergleiche mit Finnland die ohnehin stets nur im Lamento enden.
    Usw Usw Usw

    Kurzum, wir brauchen 60 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik eine grundlegende Staatsreform und eine Verfassung die das sicherlich liebgewonnene "Provisorium" Grundgesetz ablöst. Weil dies von Anfang an nichts als ein Provisorium sein sollte ist man auch erst viele Kompromisse eingegangen und hat den Staat von Beginn an recht intransparent und ohne klare Zuständigkeiten aufgebaut, direkt nach der Nazi-Zeit mit Gleichschaltung sicherlich nachvollziehbar und notwendig. Heute nicht mehr.

  2. und hat den vorteil, dass eben auch jene positionen im parlament vertreten werden, welche zwar nicht mehrheitsfähig sind, aber dennoch von einem großen teil der wähler unterstützt werden. die fdp beispielsweise oder die grünen wären in parlamenten ohne verhältnisswahlrecht nicht oder nur sehr unterrepräsentiert vertreten. in beiden fällen gibt es klare unterschiede zwischen der politik dieser parteien und der politik von spd und cdu.

    es ist zwar richtig, mit einer mehrheitswahl bestimmt die mehrheit der bevölkerung in einem wahlkreis ihren kandidaten (wobei das auch dazu führt, immer weniger menschen gehen wählen, wie man teilweise in den usa sehen kann). trotzdem hat der wähler bei einer verhältnisswahl größeren einfluss auf die zusammensetzung des parlamentes. immerhin geht seine stimme nicht verloren, wenn er den falsche kandidaten wählt.

    eine ausnahme stellte vielleicht die mehrheitswahl mit gewichtung dar. der wähler numeriert dabei die zur wahl stehenden personen in einer ihm beliebigen reihenfolge. erhält dann eine person weniger als die hälfte der abgegeben stimmen, fliegt kandidat mit den wenigsten stimmen heraus und seine wählerstimmen werden entsprechend der gewichtung auf die verbliebenen kandidaten verteilt. die prozedur wird solange wiederholt, bis einer der kandidaten ausreichend viele stimmen erhält.

    eine ausnahme in ihrem sinne hingegen dürfte ein verhältnisswahlrecht mit kaschieren und panaschieren sein. der wähler wählte also nicht nur eine partei, sondern auf deren liste eine reihe von kandidaten. diejenigen kandidaten mit den meisten stimmen rückten somit nach oben auf die liste. das dumme daran wiederum ist, in der regel erhalten die bekanntesten kandidaten auch die meisten stimmen und das verhältnis zwischen der bekanntheit eines kandidaten und seinen fertigkeiten korreliert allzu häufig mit dem sprichwörtlichen verhältnis zwischen der dummheit des bauern und der größe seiner kartoffeln.

  3. Die Wahlen zum Bundestag sind per einfachem Bundesgesetz geregelt. Lediglich dass diese demokratisch etc. zu sein haben ist im Grundgesetz festgelegt. Der Bundesrepublik als Staat liegt aber kein bestimmtes Wahlsystem zugrunde.
    Problematisch daran war schon immer die zentrale Rolle der Parteien. Parallel zur letztlichen demokratische Legitimation legen die Parteien schon im Vorfeld parteiintern vieles fest, de facto bis hin zur Bestimmung eines Kanzlerkandidaten. Obwohl sogar im Gesetz vorgesehen ist dass alleinig die Bundestagsabgeordneten den Kanzler wählen wird seit Jahrzehnten ganz selbstverständlich Bundestagswahlkampf mit Kanzlerkandidaten im Zentrum geführt. Dabei wählt die kein Bürger, der Bürger wählt Abgeordnete. Wenn es schon in diesen zentralen Teilen der Wahlen derartige Mißverständnisse gibt verwundert es nur dass dies seit Jahrzehnten ohne mit der Wimper zu zucken so durchgeführt wird.
    Demokratie heißt zudem institutionalisierter Kompromiss. Hingegen gibt es in unserer politischen Kultur leider sehr viele Begriffe die diesen Kern der Demokratie diffamieren ("Gewürge", "mangelnde Geschloßenheit", "Kleinstaaterei", "Kompromiss" als negativ besetzter Begriff,...) und das Undemokratische zum Ideal erheben ("durchregieren", "xy setzte sich durch", "Die Parteiführung einigte sich auf..",...).

    Zusätzlich muss aber auch am System gerüttelt werden. Aus Undurchschaubarkeit muss ein effizienter und sinnvoller Föderalismus entwickelt werden, damit der Staat immer so nah wie möglich am Bürger ist (also die höhere Ebene nur das erledigt was zB die Kommunen vor Ort alleine nicht schaffen) und so vor allem auch auf regionale Besonderheiten eingehen kann. Und die gibt es in der Bundesrepublik zuhauf. Deutschland ist so heterogen in jeglicher Hinsicht wie kein zweites europäisches Land - und dennoch wird wie kaum in einem anderen europäischen Land im öffentlichen Bewusstsein genau das immer verdrängt und Medien wie Bürger reden bei allem immer sofort von "deutsche XY" oder "In Deutschland.." und schließen dabei von den lokalen Verhältnissen in ihrer Heimat auf das große Ganze. Wirtschaftlicher Humbug, die sozialversicherungspflichtigen Löhne und Gehälter sind in München durchschnittlich mehr als dreimal so hoch wie in Zwickau. Dennoch gelten beiderorts die selben bundesweiten Bestimmungen, Steuern und Abgaben. Da wo es jedoch sinnvoll wäre bundesweit zu agieren, vor allem bei Bildungsstandards, wird es nicht getan und man leistet sich ein Chaos aus 16 verschiedenen Systemen. Föderalismus könnte hingegen aus allen 16 Systemen das beste kombinieren. Bayrische Standards gepaart mit ostdeutscher Kinderbetreuung wären zB weitaus pragmatischer und hilfreicher als irgendwelche Vergleiche mit Finnland die ohnehin stets nur im Lamento enden.
    Usw Usw Usw

    Kurzum, wir brauchen 60 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik eine grundlegende Staatsreform und eine Verfassung die das sicherlich liebgewonnene "Provisorium" Grundgesetz ablöst. Weil dies von Anfang an nichts als ein Provisorium sein sollte ist man auch erst viele Kompromisse eingegangen und hat den Staat von Beginn an recht intransparent und ohne klare Zuständigkeiten aufgebaut, direkt nach der Nazi-Zeit mit Gleichschaltung sicherlich nachvollziehbar und notwendig. Heute nicht mehr.

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    Der Artikel 146 ist nach wie vor uneingelöst, auch wenn er nach den windigen Interpretationen der jetztigen politisch tonangebenden Elite durch den Beitritt der DDR zur alten BRD obsolet geworden sein soll. Die gesamtdeutsche Verfassung mit allen notwendigen Reformen in Verfassungs- und Wahlrecht steht noch immer aus.

    Der Artikel 146 ist nach wie vor uneingelöst, auch wenn er nach den windigen Interpretationen der jetztigen politisch tonangebenden Elite durch den Beitritt der DDR zur alten BRD obsolet geworden sein soll. Die gesamtdeutsche Verfassung mit allen notwendigen Reformen in Verfassungs- und Wahlrecht steht noch immer aus.

  4. Liste erstellen welche Partei was versprochen hat und bei der nächsten anstehenden Wahl mit +/- bewerten. Dazunehmen was zusätzlich getan wurde und ebenfalls bewerten. Und bei der Wahl strikt danach entscheiden. Damit nicht der Bauch, sondern Fakten, die sich viel weniger manipulieren lassen als Emotionen, Grundlage der Entscheidung sind.

    Das ist kein großer Aufwand und bringt viel. Wenn das jeder täte...

  5. Der Artikel 146 ist nach wie vor uneingelöst, auch wenn er nach den windigen Interpretationen der jetztigen politisch tonangebenden Elite durch den Beitritt der DDR zur alten BRD obsolet geworden sein soll. Die gesamtdeutsche Verfassung mit allen notwendigen Reformen in Verfassungs- und Wahlrecht steht noch immer aus.

  6. Dass die CSU bisher noch nie Überhangmandate erzielt hat, lag allein an ihren früheren absoluten Mehrheien bei den Zweitstimmen. Da es nur 50% Direktmandate gibt, kann eine Partei mit über 50% der Zweitstimmen nie Überhangmandate erzielen. Je weiter sich die CSU jedoch unter 50% abschwächt, desto mehr Überhangmandate wird sie künftig erzielen, denn ihr weiterhin großer Vorsprung vor der bayerischen SPD dürfte ihr auch künftig die meisten bayerischen Direktmandate sichern.

    Dass ausgerechnet Überhangmandate der CSU nicht mit denen der CDU verrechnet werden sollten, während Überhangmandate anderer Parteien in einzelnen Bundesländern mit den Listenplätzen derselben Partei in anderen Ländern verrechnet würden, zeigt m.E. eine gewisse Absurdität der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts.

    Ich verstehe nicht, wieso Überhangsmandate überhaupt ausgeglichen werden sollten - sie sind m.E. weder undemokratisch noch verfassungswidrig. Die direkt gewählten Kandidaten sind im Zweifel sogar stärker demokratisch legitimiert als die über die Listen aufgestellten. Das Grundgesetz legt sich nicht auf ein bestimmtes Wahlrecht fest, auch das reine Mehrheitswahlrecht ist mit dem Demokratieprinzip vereinbar und hat in vielen großen Demokratien lange Tradition (USA, Großbritannien).

    Wenn man dem Bundesverfassungsgericht aber folgen wollte, müsste man auch die Überhangmandate der CSU mit den Listenplätzen der CDU verrechnen. Andernfalls dürften bald andere Parteien auf die Idee kommen, sich als "Länderparteien" zu formieren (z.B. "Sozialdemokratische Partei NRWs" oder "Linkspartei Berlins"...).

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    • th
    • 08.05.2009 um 22:48 Uhr

    Einfach 50% der Sitze direkt wählen lassen, und 50% per Liste (vielleicht auch mit "kumulieren und panaschieren?). Keinen Ausgleich, keinen "Überhang", keine "Absicherung über die Liste".

    Vielleicht bemühen sich die Abgeordneten dann etwas mehr um die Wähler, und etwas weniger um Parteidelegierte (s.a. HH-Eimsbüttel und die Causa Niels Annen/Danial Ilkhanipour). Das wäre die klarste und für den Wähler verständlichste Lösung.

    Die "Fraktionsgemeinschaft" der "Schwesterparteien" CDU/CSU ist sowieso eine Abnormität, und ein klarer Fall für das Bundeskartellamt :-)

    • th
    • 08.05.2009 um 22:48 Uhr

    Einfach 50% der Sitze direkt wählen lassen, und 50% per Liste (vielleicht auch mit "kumulieren und panaschieren?). Keinen Ausgleich, keinen "Überhang", keine "Absicherung über die Liste".

    Vielleicht bemühen sich die Abgeordneten dann etwas mehr um die Wähler, und etwas weniger um Parteidelegierte (s.a. HH-Eimsbüttel und die Causa Niels Annen/Danial Ilkhanipour). Das wäre die klarste und für den Wähler verständlichste Lösung.

    Die "Fraktionsgemeinschaft" der "Schwesterparteien" CDU/CSU ist sowieso eine Abnormität, und ein klarer Fall für das Bundeskartellamt :-)

    • keox
    • 06.05.2009 um 23:52 Uhr

    Was soll dieser Dummfug?
    Es gibt in D€ nur bürgerliche Parteien.

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