Kriegsverbrechen Ausgelieferter Demjanjuk in deutscher Haft
Der mutmaßliche NS-Verbrecher Iwan Demjanjuk ist nach langem Gezerre in Deutschland. Der Fall zeigt einmal mehr die jahrelangen Versäumnisse im Umgang mit NS-Tätern auf.

© STR/AFP/Getty Images
John Demjanjuk, hier noch in seiner bisherigen Heimat, dem US-Bundesstaat Ohio
Ein in Cleveland im US-Bundesstaat Ohio gestartetes Charterflugzeug landete am Dienstagvormittag in München. An Bord der zweimotorigen Maschine saß einer der meist gesuchten Menschen, die des Kriegsverbrechens verdächtig sind: John Demjanjuk. Die Polizei erwartete ihn nahe dem Rollfeld zur formellen Festnahme. Anschließend untersuchten Ärzte Demjanjuk, Polizisten brachten ihn in das Münchner Gefängnis Stadelheim. Seit Wochen hatte sich der 89-Jährige, der seit 1952 in den USA lebte, gegen seine Abschiebung gewehrt.
Der Sohn Demjanjuks kündigte weitere rechtliche Schritte an. Die Vorgehensweise der Behörden gegenüber seinem Vater nannte er inhuman. Der stellvertretende Leiter des Gefängnisses, Jochen Menzel, sagte, Demjanjuk werde in einem Gemeinschaftsraum in der Pflegeabteilung zusammen mit einem Rollstuhlfahrer untergebracht. Sein Gesundheitszustand sei stabil.
Die Staatsanwaltschaft München wirft dem ehemaligen SS-Wachmann vor, im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. Das Amtsgericht München hatte im März Haftbefehl erlassen. Der gebürtige Ukrainer steht hinter dem KZ-Arzt Aribert Heim an zweiter Stelle auf der vom Simon-Wiesenthal-Zentrum veröffentlichten Liste der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher.
Das Oberste Gericht der USA hatte 2008 die schon 2002 ausgesprochene Ausbürgerung Demjanjuks wegen seiner Tätigkeit bei der SS für rechtsgültig erklärt. Vergangene Woche wies ein Richter auch die letzte Beschwerde des angeblich aus Gesundheitsgründen nicht reisefähigen 89-Jährigen ab. Am Wochenende teilten ihm US-Beamte an seinem Wohnort Seven Hills, einem Vorort von Cleveland (Ohio), mit, er solle sich bei den Behörden melden.
Demjanjuk hatte seinen letzten deutschen Wohnsitz in einem bayerischen Flüchtlingslager, im Zuständigkeitsbereich des Münchner Landgerichts. Vorbereitet hat die Anklage aber die Ludwigsburger Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen. Sie hält für erwiesen, dass Demjanjuk von März bis September 1943 SS-Wachmann in Sobibor war.
Anders als etwa in Auschwitz gab es in Sobibor kein Arbeitslager, es diente allein der Ermordung der Inhaftierten, sodass Demjanjuk sich laut Zentralstelle nicht darauf berufen kann, er habe lediglich Arbeitstrupps bewacht. Weil sich unter den 29.000 namentlich nachweisbaren während seiner Dienstzeit Ermordeten auch rund 1900 deutsche Juden befanden, kann Demjanjuk in Deutschland vor Gericht gestellt werden.
Demjanjuk steht also nicht deshalb ganz oben auf der im April 2008 vom Simon-Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles vorgelegten Liste der meistgesuchten NS-Verbrecher, weil er eine große Rolle im NS-Regime gespielt hätte. Er ist schlicht einer der wenigen, deren Namen man kennt und die noch am Leben sind, wie fast alle der "Meistgesuchten".
Warum also, so hört man immer wieder fragen, muss man alte Männer wie Demjanjuk noch vor Gericht schleppen? Der jüngste der zehn "Meistgesuchten" ist 85, der älteste 97 Jahre alt. Prozesse schleppen sich wegen häufiger Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten sowie ähnlicher Schwierigkeiten mit den Zeugen oft dahin, bis der mutmaßliche Kriegsverbrecher vor der Urteilsverkündung stirbt oder haftunfähig ist.
Doch Mord verjährt nicht; aus gutem Grund: Der Gesetzgeber hält Mord für eine so schwere Tat, dass sie auch 70 Jahre später noch geahndet werden kann. Es liegt in der Natur von Rechtssystemen, dass sie keine Ausnahmen zulassen. Und es wäre auch mehr als seltsam, wenn dies ausgerechnet für Massenmörder geschähe.
Zudem sind deutsche und andere Behörden selbst schuld, dass NS-Verbrecher lange unbehelligt blieben. Die Alliierten ließen Mittäter oft laufen, wenn sie sie noch brauchen konnten. Die junge Bundesrepublik glaubte, nicht ohne die Expertise alter Nazis auskommen zu können, und ließ Richter Richter sein, Beamte wieder Beamte werden. Im Kalten Krieg galt als Nestbeschmutzer, wer in der Vergangenheit wühlte.
Das augenfälligste Beispiel für solche Versäumnisse ist Hans Globke, vor 1945 Erfinder der Zwangsvornamen "Sarah" und "Israel" für Juden und Kommentator der Nürnberger Rassen-Gesetze, nach 1949 einer der engsten Berater von Konrad Adenauer (CDU). Aus Angst vor Belastungsmaterial gegen Globke sorgte der Kanzler dafür, dass Adolf Eichmann nicht von der CIA verhaftet wurde. Der israelische Geheimdienst Mossad entführte Eichmann dann aus Argentinien.
Alois Brunner, Eichmanns rechte Hand, arbeitete in Syrien lange als Informant für den deutschen Geheimdienst. Brunner gilt als tot – er wurde nie zur Rechenschaft gezogen.
Auch bei weniger prominenten Tätern versagte die deutsche Justiz: Ein 1949 in den Niederlanden verhängtes Todesurteil gegen Heinrich Boere wegen der Erschießung unbewaffneter Zivilisten durch ein Sonderkommando der SS genügte nach Ansicht deutscher Gerichte nicht rechtsstaatlichen Ansprüchen. Erst 2008 kam es deutschen Behörden in den Sinn, ein eigenes Verfahren einzuleiten – doch Boere war nicht mehr verhandlungsfähig.
Im Fall Demjanjuk haben sich gleich mehrere Länder nicht mit Ruhm bekleckert. Die USA vermieden es, dem gebürtigen Ukrainer den Prozess zu machen, und befassten sich stattdessen damit, ihm die Staatsbürgerschaft abzuerkennen – und das gleich zweimal: 1981 schoben sie ihn nach Israel ab, wo er 1988 zum Tode verurteilt wurde.
Damals ging es um einen anderen Vorwurf als heute: Demjanjuk sollte jener Iwan sein, der sich im Lager Treblinka durch besondere Grausamkeit den Beinamen "Iwan der Schreckliche" erwarb. Er wurde zum Tode verurteilt, doch der Oberste Gerichtshof Israels hob das Urteil 1993 auf: KGB-Akten waren aufgetaucht, denen zufolge jener Iwan mit Nachnamen Marchenko hieß.
Demjanjuk durfte zurück in die USA, wurde erneut US-Bürger – obwohl seine Tätigkeit als Wachmann der SS ja erwiesen war. In einem neuen Verfahren bürgerten die USA ihn noch einmal aus; seine Anwälte nutzten jede Chance, erst den Prozess und dann die Abschiebung hinauszuzögern. Deshalb kann er erst jetzt vor Gericht gestellt werden – wenn seine Anwälte nicht noch in letzter Minute eine weitere Hintertür finden.
- Datum 22.05.2009 - 17:26 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 21
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falls sich seine schuld erweist : tod durch den strang
ich bin zur Zeit sehr genervt, bitte seien Sie daher ob meiner gereizten Kommentare nachsichtig... aber tatsaechlich bin ich der Meinung, dass erwiesene Massenmoerder (gerade in diesem Alter) keine andere Strafe als den Galgen verdient haben.
Da die Todesstrafe abgeschafft wurde, kann sie auch nicht für diesen mutmaßlichen Mörder gelten ...
Oder sollte man ein Kastensystem für das Recht einführen? Gute Mörder und weniger gute Mörder, Demjanuk sollte ja eigentlich als "Zugewanderter gelten, warum nicht für ihn einen "Kulturbonus" wie heutztage üblich? *Vorsicht Zynismus*
Was unterscheidet Demjanuks Gesinnung von vor 70 Jahren mit der seiner heutigen "Kritiker"? Beiden dürften aus einem Gefühl der moralischen Stärke und Überlegenheit heraus handeln ...
Andererseits kennt das Recht die "Verjährung". Wie lange liegen seine mutmaßlichen Untaten zurück? Gibt es Wiederholungsgefahr, geht von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit aus?
Wer mehr als 64 Jahren nach Kriegsende immer noch Nazi-Verbrecher jagt, sollte sich fragen lassen, ob das Rechtssystem ein Rechtssystem ist, welches wirklich der Lebenswirklichkeit adäquat oder nur völlig einseitig-eingestaubt ist.....
Meinen Sie Sterbehilfe ? Oder geht es Ihnen um die Einführung einer "Sonderbehandlung". Vielleicht noch ein bisschen Folter, um ein sauberes Geständnis zu erhalten ?
Mal ernsthaft: Wen trifft denn die Todesstrafe ? Der Delinquent ist tot, ob schuldig oder unschuldig. Tote zeigen keine Reue. Bestraft sind doch nur die Angehörigen, die zurückbleiben. Und jeder Schritt in Richtung peinlicher Bestrafung (im alten Sinne von Pein) führt zur Verrohung der Gesellschaft. Schauen Sie sich die Exzesse an, die unter der letzten Regierung der USA salonfähig wurden.
Da die Todesstrafe abgeschafft wurde, kann sie auch nicht für diesen mutmaßlichen Mörder gelten ...
Oder sollte man ein Kastensystem für das Recht einführen? Gute Mörder und weniger gute Mörder, Demjanuk sollte ja eigentlich als "Zugewanderter gelten, warum nicht für ihn einen "Kulturbonus" wie heutztage üblich? *Vorsicht Zynismus*
Was unterscheidet Demjanuks Gesinnung von vor 70 Jahren mit der seiner heutigen "Kritiker"? Beiden dürften aus einem Gefühl der moralischen Stärke und Überlegenheit heraus handeln ...
Andererseits kennt das Recht die "Verjährung". Wie lange liegen seine mutmaßlichen Untaten zurück? Gibt es Wiederholungsgefahr, geht von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit aus?
Wer mehr als 64 Jahren nach Kriegsende immer noch Nazi-Verbrecher jagt, sollte sich fragen lassen, ob das Rechtssystem ein Rechtssystem ist, welches wirklich der Lebenswirklichkeit adäquat oder nur völlig einseitig-eingestaubt ist.....
Meinen Sie Sterbehilfe ? Oder geht es Ihnen um die Einführung einer "Sonderbehandlung". Vielleicht noch ein bisschen Folter, um ein sauberes Geständnis zu erhalten ?
Mal ernsthaft: Wen trifft denn die Todesstrafe ? Der Delinquent ist tot, ob schuldig oder unschuldig. Tote zeigen keine Reue. Bestraft sind doch nur die Angehörigen, die zurückbleiben. Und jeder Schritt in Richtung peinlicher Bestrafung (im alten Sinne von Pein) führt zur Verrohung der Gesellschaft. Schauen Sie sich die Exzesse an, die unter der letzten Regierung der USA salonfähig wurden.
dass so einige der in Deutschland lebenden Täter, wegen ihres Alters und ihrer Krankheiten als nicht verhandlungsfähig eingestuft wurden.
Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde ein derartiger Fall , eingestellt.
Demjanjuk stand doch bereits vor einem israelischen Gericht und man konnte ihm nicht die Identität nachweisen und Deutschland mit seiner Gerichtsbarkeit fühlt sich dazu in der Lage ?
Wenn er der Täter ist, haben wir aber leider nicht die Möglichkeit der entsprechenden Höchstbestrafung.
Dieser Prozess wird ein Desaster.
Es ist dann nur ein Symbolakt vollzogen worden, ob das dann reicht ?
Herzlichst
Orpheus
Falls dann eines Tages das Kapital geschlossen werden kann und sich alle irgendwie daran Beteiligten der nachfolgenden Generationen näher kommen können...
Wäre das nicht endlich auch mal was positives anstatt das alles immer wieder vor zu holen und breit zu treten?
;-)
“When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara
Dieses Kapitel in unserer Geschichte kann und darf, wie ich finde, nicht geschlossen werden. Es ist ein historisches Mahnmal, das sich der Mensch selbst gesetzt hat. Es geht allerdings weder um die Kriminalisierung der Nachkommen der Täter (Stichwort Erbschuld) noch um die Heroisierung der Alliierten, sondern darum, zu zeigen und zu verinnerlichen, wozu Menschen, ja, ganze Kulturen, fähig sind, in der Hoffnung, dass sich die Schrecken des dritten Reichs niemals wiederholen.
Allerdings finde ich den bisherigen Ansatz der Durchexerzierung der historischen Ereignisse (Sprichwörtlich "bis zur Vergasung") völlig misslungen. Natürlich, die meisten Deutschen können mit Schlagwörtern wie "Reichspogromnacht", "Wannseekonferenz" und "Auschwitz" etwas anfangen und assoziieren damit Verbrechen und hohe Opferzahlen, aber die Geschehnisse erscheinen - sicherlich auch aufgrund der absurden Grausamkeiten - so abstrakt und immateriell, dass sie gleichsam ungreifbar und unbegreiflich bleiben. Wie kann man schon für eine amorphe Masse von 6 Millionen Menschen Mitleid empfinden (nur um ein Beispiel genannt zu haben).
Mein Ansatz wäre, dass die Alltagskultur sowohl der Täter als auch der Häftlinge viel stärker beleuchtet wird. Wenn man ein Leben im KZ ansatzweise nachempfinden kann, wird die Abschreckung gewiss sehr viel größer sein, als wenn man weiß, wie Hitler an die Macht kam (was selbstverständlich nicht minder interessant ist!) und wieviel Menschen in den darauffolgenden Jahren starben. Nur wer begreift, dass die Täter Menschen wie jedermann waren kann verhindern, dass etwas ähnliches jemals wieder passiert.
Von dieser Warte gesehen finde ich die medienwirksame Verhandlung um Demjanjuk durchaus gerechtfertigt.
Grüße,
Oli
Dieses Kapitel in unserer Geschichte kann und darf, wie ich finde, nicht geschlossen werden. Es ist ein historisches Mahnmal, das sich der Mensch selbst gesetzt hat. Es geht allerdings weder um die Kriminalisierung der Nachkommen der Täter (Stichwort Erbschuld) noch um die Heroisierung der Alliierten, sondern darum, zu zeigen und zu verinnerlichen, wozu Menschen, ja, ganze Kulturen, fähig sind, in der Hoffnung, dass sich die Schrecken des dritten Reichs niemals wiederholen.
Allerdings finde ich den bisherigen Ansatz der Durchexerzierung der historischen Ereignisse (Sprichwörtlich "bis zur Vergasung") völlig misslungen. Natürlich, die meisten Deutschen können mit Schlagwörtern wie "Reichspogromnacht", "Wannseekonferenz" und "Auschwitz" etwas anfangen und assoziieren damit Verbrechen und hohe Opferzahlen, aber die Geschehnisse erscheinen - sicherlich auch aufgrund der absurden Grausamkeiten - so abstrakt und immateriell, dass sie gleichsam ungreifbar und unbegreiflich bleiben. Wie kann man schon für eine amorphe Masse von 6 Millionen Menschen Mitleid empfinden (nur um ein Beispiel genannt zu haben).
Mein Ansatz wäre, dass die Alltagskultur sowohl der Täter als auch der Häftlinge viel stärker beleuchtet wird. Wenn man ein Leben im KZ ansatzweise nachempfinden kann, wird die Abschreckung gewiss sehr viel größer sein, als wenn man weiß, wie Hitler an die Macht kam (was selbstverständlich nicht minder interessant ist!) und wieviel Menschen in den darauffolgenden Jahren starben. Nur wer begreift, dass die Täter Menschen wie jedermann waren kann verhindern, dass etwas ähnliches jemals wieder passiert.
Von dieser Warte gesehen finde ich die medienwirksame Verhandlung um Demjanjuk durchaus gerechtfertigt.
Grüße,
Oli
In Israel war er angeklagt, als "Iwan der Schreckliche" in Triblinka gewütet zu haben. Es stellte sich aber heraus, dass er dies nicht war, daher wurde er wieder frei gelassen.
Wenn er in Sobibor als Wachmann tätig war, dann ist eine Verurteilung zu Lebenslänglich - auch jetzt noch - das Mindeste, was zu fordern ist.
Allerdings halte ich die Aufmerksamkeit der Medien an diesem Fall für stark übertrieben - ein weiterer Beleg für die tieftraurige Sensationslust unserer Zeit.
aber Sobibor liegt in Polen.
So wäre Polen für seine Verurteilung zuständig.
Demjanjuk ist kein deutscher Staatsbürger, für mich ist das alles sehr undurchsichtig.
Orpheus PS Wenn der Prozess der Wahrheitsdienung hilfreich ist und er wirklich dieser Täter ist, dann ist eine Verurteilung auch richtig.
Ich traue aber unseren Gerichten nicht so richtig.
Orpheus
aber Sobibor liegt in Polen.
So wäre Polen für seine Verurteilung zuständig.
Demjanjuk ist kein deutscher Staatsbürger, für mich ist das alles sehr undurchsichtig.
Orpheus PS Wenn der Prozess der Wahrheitsdienung hilfreich ist und er wirklich dieser Täter ist, dann ist eine Verurteilung auch richtig.
Ich traue aber unseren Gerichten nicht so richtig.
Orpheus
So wie ich das verstanden habe hat Demjanjuk ja aber überhaupt Niemanden ermordet, sondern er war "nur" Wachmann.
Das heisst keineswegs, dass ich der Meinung bin man sollte ihn in Ruhe lassen, weil er nichts Schlimmes getan hat! Aber Wachmann ist eben nicht automatisch Mörder.
Die Tatsache, dass man ihn schon einmal für eine anderen Kriegsverbrecher erklärt und zum Tode verurteilt hat, hinterlässt bei mir übrigens einen etwas bitteren Nachgeschmack.
Es scheint ja, als ob man so darauf konzentriert war irgend jemanden für die Verbrechen der Nazis zu bestrafen, dass man den erstbesten Iwan genommen hat und gar nicht so genau gefragt hat ob man überhaupt die richtige Person bestraft...
Fast wäre er also schon einmal für die Verbrechen eines Anderen ermordet worden - ein gutes Beispiel dafür, warum Todesstrafe-Forderungen auch bei Personen die rechtskräftig als Naziverbrecher verurteilt wurden äusserst fragwürdig sind.
[So wie ich das verstanden habe hat Demjanjuk ja aber überhaupt Niemanden ermordet, sondern er war "nur" Wachmann.][ Aber Wachmann ist eben nicht automatisch Mörder.]
Nach dieser Logik wäre Hitler ja auch kein Mörder gewesen.
aber Sobibor liegt in Polen.
So wäre Polen für seine Verurteilung zuständig.
Demjanjuk ist kein deutscher Staatsbürger, für mich ist das alles sehr undurchsichtig.
Orpheus PS Wenn der Prozess der Wahrheitsdienung hilfreich ist und er wirklich dieser Täter ist, dann ist eine Verurteilung auch richtig.
Ich traue aber unseren Gerichten nicht so richtig.
Orpheus
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