Kriegsverbrecher Wie krank ist John Demjanjuk?
Der mutmaßliche NS-Verbrecher liegt auf der Krankenstation im Gefängnis Stadelheim. Die Ermittler wollen ihn vor Gericht bringen, sein Gesundheitszustand aber ist unklar
Monatelang hatte er sich gewehrt, Gerichte angerufen, Atteste von seinen Ärzten vorgelegt, gedroht Deutschland zu verklagen, doch der Kampf gegen die Auslieferung war vergebens. Am Dienstagmorgen um kurz nach 9 Uhr landete ein Privatjet auf dem Flughafen München, an Bord waren John Demjanjuk, sein Arzt und ein Pfleger.
In München soll dem mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher der Prozess gemacht werden, doch ob es tatsächlich zu einem Verfahren vor dem Landgericht – zu einem der letzten großen NS-Prozesse – kommen wird, ist unklar. Demjanjuks Anwälte und die Ankläger streiten darüber, wie schwer krank der 89-Jährige tatsächlich ist.
Seine Familie hatte lange gegen die Auslieferung gekämpft und kündigte nun auch weitere rechtliche Schritte an. Die Vorgehensweise der Behörden gegenüber seinem Vater nannte er inhuman, schrieb sein Sohn in einer Email an die Nachrichtenagentur Reuters. "Dies ist ein Rachefeldzug unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit". Demjanjuk leide unter Nierenversagen und Blutarmut, habe Probleme mit der Wirbelsäule und sei an Leukämie erkrankt.
Zuvor war bereits ein Gnadengesuch der Familie, das die Auslieferung nach München verhindern sollte, von amerikanischen und deutschen Gerichten abgelehnt. US-Fernsehsender hatten in den vergangenen Tagen Videoaufnahmen des 89-Jährigen ausgestrahlt, die Demjanjuk alleine bei einer Einkaufsfahrt zeigten. Dennoch bleiben die Demjanjuks dabei: Dem 89-Jährigen geht es sehr schlecht. Als er am Wochenende von Sanitätern mit einem Krankenwagen aus seinem Haus in Seven Hill bei Cleveland im Bundesstaat Ohio abgeholt wurde, um ihn zum Flughafen zu bringen, soll Demjanjuk über heftige Schmerzen geklagt und laut gestöhnt haben, berichteten amerikanische Radiosender.
Auch Demjanjuks Pflichtverteidiger, der Anwalt Günther Maull, bezweifelt, dass sein Mandant verhandlungsfähig sei. Wenn das Verfahren wegen dem schlechten Gesundheitszustand des Rentners nicht zustande käme, müsse der deutsche Steuerzahler künftig für Demjanjuk aufkommen. "Amerika nimmt ihn nicht zurück. Er ist staatenlos, es will ihn keiner haben". Seine Anwälte in den USA hatten vor der Ausreise gesagt, dass Demjanjuk nicht flugfähig sei. Die Mediziner, die ihn im Auftrag der Behörden untersuchten, attestierten ihm allerdings eine ausreichende Reisetauglichkeit.
Unmittelbar nach seiner Ankunft am Flughafen München wurde Demjanjuk erneut von Ärzten untersucht. "Sein Gesundheitszustand ist so gut, dass ein Transport angemessen ist", sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Anschließend wurde Demjanjuk in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim gebracht. Dort liegt er nun auf der Krankenstation und wird weiter behandelt. In dem Gefängnis las ihm ein Haftrichter schließlich auch den 21 Seiten langen Haftbefehl vor, eine Dolmetscherin übersetzte für den Gefangenen, der im Liegen zuhörte. Damit befindet sich Demjanjuk nun offiziell in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Maull hat angekündigt, er werde seinem Mandanten empfehlen, zunächst keine Stellung zur Sache zu nehmen.
- Datum 12.05.2009 - 18:51 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Keine Gnade für den Mann.
Das NS-Regime war auch gnadenlos.
...aber einen fairen Prozess ohne Vorverurteilung.
für Rechtsstaatlichkeit dienen.
...aber einen fairen Prozess ohne Vorverurteilung.
für Rechtsstaatlichkeit dienen.
...aber einen fairen Prozess ohne Vorverurteilung.
Mir faellt dazu Pinochet ein und seine wundersame Heilung als er in Chile aus dem Flugzeug ausstieg.
Sollte der Mann der Verbrecher sein fuer den man ihn haelt gehoert ihm der Prozess gemacht. Alter hin oder her....
Klar wehrt sich der alte Mann mit Händen und Füßen gegen den Prozeß. denn damit widerfährt ihm ja Gerechtigkeit. Gerechtigkeit, die er, sofern die Vorwürfe stimmen, seinen Opfern nicht zuteil kommen ließ. Und das ist natürlich jetzt beschämend für ihn. Deshalb die fast reflexhafte Abwehr.
Nur so erkläre ich mir die typische Abwehrhaltung derlei alter böser Männer, die in ihren späten Tagen doch noch gefasst werden.
nach soviel Vorverurteilung?
nach soviel Vorverurteilung?
Ja, der staatenlose Greis John Demjanjuk, mit 89 Jahren, soll seine Abrechnung in Deutschland erhalten. Im polnischen Sobibór (nicht weit von der Ukrainischen Grenze entfernt) war er bei mindestens 29 000 Juden, an dessen Tod beteiligt?
Bevor er, vor dem Deutschen Gericht eine Aussage machen kann, muss er natürlich nach menschenwürdigen Prinzipien, auf seinen gesundheitlichen Zustand untersucht werden. Das der Prozess in Deutschland nur von Schwierigkeiten beladen sein wird, zeigt selbst der Prozess in Israel, der vor fast 25 Jahre stattgefunden hat - und das ohne eine Verurteilung! Es hat schon etwas Beklommenes an sich, wenn ein Urteil in Deutschland gesprochen werden soll, dass mit der Vernichtung der Juden zutun hat.
Das der mutmaßliche Nazi-Kriegsverbrecher John Demjanjuk, der jetzt im Untersuchungsgefängnis Stadelheim gebracht wurde, diesen Prozess überlebt, scheint fraglich zu sein. Für Deutschland ist es eher, ein weiterer Schritt, der peinlichen Vergangenheitsbewältigung zu sein?
KHJ aus Köln
...hat mit dem jetzigen Verfahren nur wenig gemein. Demanjuk war damals angeklagt, weil man ihn für "Iwan der Schrecklichen" hielt. Dieser war im Lager Treblinka wegen seiner besonderen Brutalität gefürchtet. Er wurde zum Tode verurteilt, der oberste Gerichtshof Israel hob das Urteil wegen begründeter Zweifel aber wieder auf.
In Deutschland steht Demanjuk nun wegen seiner vermutlichen Dienstzeit im Lager Sobibor vor Gericht. Nicht als Iwan der Schreckliche, sondern lediglich als normaler Angehöriger der Wachmannschaft, die aber ebenfalls für ihre sadistische Grausamkeit bekannt war. Die Staatsanwaltschaft glaubt, ihm diesen Tatkomplex nachweisen zu können. Ob sie es kann, wird sich zeigen.
Kann sie es nicht, dann wird der deutsche Steuerzahler für Demanjuk aufkommen müssen. Das ist aber nur fair, angesichts der Tatsache, dass die Verbrechen in Sobibor von Deutschen geplant wurden.
@5: Was bitte ist an Vergangenheitsbewältigung peinlich? Und warum hat ein deutsches Urteil im Zusammenhang mit der Judenvernichtung der Nazis etwas Beklemmendes? Wir hatten doch schon eine Reihe von Prozessen zu diesem Tatkomplex. Und Mord verjährt nunmal nie, auch nicht wenn der Mörder das Rentenalter erreicht.
...hat mit dem jetzigen Verfahren nur wenig gemein. Demanjuk war damals angeklagt, weil man ihn für "Iwan der Schrecklichen" hielt. Dieser war im Lager Treblinka wegen seiner besonderen Brutalität gefürchtet. Er wurde zum Tode verurteilt, der oberste Gerichtshof Israel hob das Urteil wegen begründeter Zweifel aber wieder auf.
In Deutschland steht Demanjuk nun wegen seiner vermutlichen Dienstzeit im Lager Sobibor vor Gericht. Nicht als Iwan der Schreckliche, sondern lediglich als normaler Angehöriger der Wachmannschaft, die aber ebenfalls für ihre sadistische Grausamkeit bekannt war. Die Staatsanwaltschaft glaubt, ihm diesen Tatkomplex nachweisen zu können. Ob sie es kann, wird sich zeigen.
Kann sie es nicht, dann wird der deutsche Steuerzahler für Demanjuk aufkommen müssen. Das ist aber nur fair, angesichts der Tatsache, dass die Verbrechen in Sobibor von Deutschen geplant wurden.
@5: Was bitte ist an Vergangenheitsbewältigung peinlich? Und warum hat ein deutsches Urteil im Zusammenhang mit der Judenvernichtung der Nazis etwas Beklemmendes? Wir hatten doch schon eine Reihe von Prozessen zu diesem Tatkomplex. Und Mord verjährt nunmal nie, auch nicht wenn der Mörder das Rentenalter erreicht.
gab es, nachdem der erste Auslieferungstermin wegen schwerer Erkrankung abgeblasen worden war, ein Foto von ihm, auf dem er offenbar gerade in seinen Wagen steigen wollte um fort zu fahren. Detektive haben heraus gefunden, dass die Beschwerden wohl doch nicht so schlimm waren, denn plötzlich brauchte er keinen Rollstuhl und Krankentransport mehr! Erinnert wirklich an Pinochet.
Das Problem bei diesem Prozess wird natürlich wieder der Einzelnachweis konkreter Taten sein. Wenn das nicht gelingt, droht wieder mal ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.
...hat mit dem jetzigen Verfahren nur wenig gemein. Demanjuk war damals angeklagt, weil man ihn für "Iwan der Schrecklichen" hielt. Dieser war im Lager Treblinka wegen seiner besonderen Brutalität gefürchtet. Er wurde zum Tode verurteilt, der oberste Gerichtshof Israel hob das Urteil wegen begründeter Zweifel aber wieder auf.
In Deutschland steht Demanjuk nun wegen seiner vermutlichen Dienstzeit im Lager Sobibor vor Gericht. Nicht als Iwan der Schreckliche, sondern lediglich als normaler Angehöriger der Wachmannschaft, die aber ebenfalls für ihre sadistische Grausamkeit bekannt war. Die Staatsanwaltschaft glaubt, ihm diesen Tatkomplex nachweisen zu können. Ob sie es kann, wird sich zeigen.
Kann sie es nicht, dann wird der deutsche Steuerzahler für Demanjuk aufkommen müssen. Das ist aber nur fair, angesichts der Tatsache, dass die Verbrechen in Sobibor von Deutschen geplant wurden.
@5: Was bitte ist an Vergangenheitsbewältigung peinlich? Und warum hat ein deutsches Urteil im Zusammenhang mit der Judenvernichtung der Nazis etwas Beklemmendes? Wir hatten doch schon eine Reihe von Prozessen zu diesem Tatkomplex. Und Mord verjährt nunmal nie, auch nicht wenn der Mörder das Rentenalter erreicht.
hat einen guten Grund: nach so langer Zeit ist es oft fast unmöglich, eine Anklage zu beweisen oder zu widerlegen. Ausserdem hat der Angeklagte fast ein ganzes Erwachsenenleben hinter sich, währenddessen er sich grundlegend geändert haben kann.
Zum Fall selbst: Die Zustände in den deutschen Kriegsgefangenenlagern für sowjetische Gefangene waren grauenhaft. Millionen Gefangene sind dort umgekommen. Wenn das was geschrieben wird, stimmt, dann macht man mit Demjanjuk einen Menschen, der selbst als junger Kriegsgefangener der Deutschen in Chelm kurz vor dem Verhungern war, und sich anscheinend um zu überleben zur Kollaboration mit den Verbrechern entschieden hat, zum stellvertretenden Sündenbock für alle in der fraglichen Zeit in Sobibor begangenen Morde. Das scheint mir zumindest etwas fragwürdig.
hat einen guten Grund: nach so langer Zeit ist es oft fast unmöglich, eine Anklage zu beweisen oder zu widerlegen. Ausserdem hat der Angeklagte fast ein ganzes Erwachsenenleben hinter sich, währenddessen er sich grundlegend geändert haben kann.
Zum Fall selbst: Die Zustände in den deutschen Kriegsgefangenenlagern für sowjetische Gefangene waren grauenhaft. Millionen Gefangene sind dort umgekommen. Wenn das was geschrieben wird, stimmt, dann macht man mit Demjanjuk einen Menschen, der selbst als junger Kriegsgefangener der Deutschen in Chelm kurz vor dem Verhungern war, und sich anscheinend um zu überleben zur Kollaboration mit den Verbrechern entschieden hat, zum stellvertretenden Sündenbock für alle in der fraglichen Zeit in Sobibor begangenen Morde. Das scheint mir zumindest etwas fragwürdig.
nach soviel Vorverurteilung?
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