Abschiebestopp Demjanjuk verliert vor oberstem US-Gericht

Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher muss mit seiner baldigen Auslieferung nach Deutschland rechnen. In höchster Instanz wurde sein Antrag auf Abschiebestopp abgelehnt

Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Washington, ihre Regierung werde weiter mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten, um den 89-jährigen John Demjanjuk nach Deutschland auszuliefern. Wann die Auslieferung vonstatten gehen könnte, wollte sie nicht sagen.

Demjanjuk kämpft seit Jahrzehnten gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Ihm wird vorgeworfen, als Wachmann der SS im Vernichtungslager Sobibor im Jahre 1943 an der Ermordung von mindestens 29.000 Personen beteiligt gewesen zu sein.

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Das Amtsgericht München hatte im März einen Haftbefehl wegen Beihilfe zum vielfachen Mord erlassen. Die USA, wo der 89-Jährige lebt, haben ihm inzwischen rechtskräftig die Staatsangehörigkeit entzogen.

Welche weiteren Schritte sein Anwalt unternehmen würde, war zunächst unklar. Er könnte etwa bei einem anderen Richter des Obersten Gerichtshofs erneut einen Abschiebestopp beantragen.

Demjanjuk lebt in Seven Hills bei Cleveland (Ohio). Demjanjuks Anwälte machen geltend, er sei schwer krank, und eine Abschiebung würde daher einer Folter gleichkommen.

Auch ein Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht wurde als unzulässig abgeschmettert. Laut einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss der 34. Kammer ist die deutsche Regierung nicht verpflichtet, eine Abschiebung Demjanjuks aus den USA zu verhindern. Auch ohne das Einverständnis der Bundesregierung sei seine Abschiebung aus den USA weiterhin möglich, hieß es zur Begründung.

Demjanjuk war schon einmal in Israel wegen seiner angeblichen Tätigkeit als grausamer Wachmann "Iwan der Schreckliche" im Vernichtungslager Treblinka angeklagt und zum Tode verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof Israels sprach Demjanjuk aber 1993 frei, da seine Identität nicht einwandfrei geklärt werden konnte.

 
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