Krieg oder Kriminalität? Streit ums Kommando im Anti-Piraten-Kampf

Die Polizei-Elitetruppe GSG 9 konnte den deutschen Frachter "Hansa Stavanger" nicht befreien. Wäre die Bundeswehr in der Lage, Piraterie wirksamer zu bekämpfen?

Somalische Piraten haben in den vergangenen Wochen bereits mehrere deutsche Schiffe angegriffen. Fällt ein Schiff wie im Fall der Hansa Stavanger in die Hände der Piraten und befinden sich dabei deutsche Staatsbürger an Bord, muss geklärt werden, wie diese wieder befreit werden können. Nachdem die rund drei Wochen lang geplante Befreiung der Besatzung der Hansa Stavanger abgebrochen worden ist, wird nun darüber diskutiert, ob für solche Einsätze womöglich das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr zum Einsatz kommen sollte – anstatt der Polizei-Spezialeinheit GSG 9.

Die Bundeswehr jagt längst Piraten. Warum streitet die Politik immer noch darum?

Die Operation "Atalanta" ist der erste maritime Militäreinsatz in der Geschichte der EU. Zugleich ist Piraterie kein feindlicher militärischer Akt, sondern eine Form von Kriminalität. Man ist derzeit bemüht, mit militärischen Mitteln Aufgaben der Polizei zu lösen. Völkerrecht, Grundgesetz und nationale Straf- und Polizeigesetze sind in Einklang zu bringen. Dabei geht es weniger um die Frage, ob die Bundeswehr darf, was sie aktuell tut. Sondern auf welchen rechtlichen Grundlagen dies geschieht.

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Innenminister Wolfgang Schäuble fordert neue "rechtliche Grundlagen" für den Bundeswehreinsatz. Was wird diskutiert?

Bereits als sich die Piraterie-Vorfälle am Horn von Afrika häuften, forderten Flottenbefehlshaber und Marineinspekteur, die Politik möge das Grundgesetz ändern. Der Inspekteur schlug vor, Artikel 87a zu ergänzen, der die Befugnisse der Bundeswehr regelt: "Außerhalb der Territorialgewässer gilt das Völkerrecht."

So wollte er klargestellt wissen, dass die Bundeswehr außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets von den Restriktionen und dem engen Aufgabenkatalog des Grundgesetzes befreit wird. Diskutiert wird außerdem eine Änderung der Vorschriften über die Amtshilfe durch die Streitkräfte, Artikel 35 des Grundgesetzes. Formal wären Anti-Piraten- Einsätze eher eine klassische Polizeiaufgabe: Laut Gesetz ist die Bundespolizei – also auch die GSG 9 – zuständig, Maßnahmen auf See zu treffen, zu denen Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist.

Deckt das Grundgesetz den Anti-Piraten- Einsatz?

Leser-Kommentare
  1. Es ist, wie fast immer, ein Trauerspiel, wenn die deutsche Politik schnell, effizient und praktisch handeln muss. Ein wirres Durcheinander von Pro und Contra, bei dem das Anliegen zerredet und jeder Bedenkentraeger seiner hemmungslosen Profilierungssucht froehnt. Hier sollten wir uns ausnahmsweise ein Beispiel an den Amerikanern nehmen, bei denen in der Regel schnell und sachlich gehandelt wird. Die Klaerung der Gesetzeslage kann parallel erfolgen, zuerst sollten allerdings die Beduerfnisse der betroffenen Buerger im Mittelpunkt stehen. Im Ue-
    brigen wird man das Problem der Piraterie ohnehin nicht mit polizeilichen oder militaerischen Mitteln loesen. Es muss der Schwerpunkt auf die Verbesserung der
    Lebensverhaeltnisse, vor allem in Somalia, gelegt werden. Und es muessen die Hintermaenner der Piraten, die in den westlichen Industriestatten sitzen, verfolgt werden.

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    Ich stimme dem Beitrag von Reinerich zu.
    Die Debatte nach der Verwendung von Bundeswehr- oder Polizeieinheiten ist ein reines Politikum um den Herzenswunsch der CDU, die Grundgesetzänderung zum Einsatzes der Bundeswehr im "Inneren", den Anschein der Notwendigkeit zu geben.
    Im Übrigen ist es mir jedoch unverständlich, warum in diesem Zusammenhang auch über die jeweilige Tauglichkeit von GSG9 und KSK debattiert wird, verfügt die Marine doch über die Kampfschwimmer die nach eigener Aussage der Marine, speziell für derartige Operationen ausgebildet wurden.

    Man vergleiche:

    Ich stimme dem Beitrag von Reinerich zu.
    Die Debatte nach der Verwendung von Bundeswehr- oder Polizeieinheiten ist ein reines Politikum um den Herzenswunsch der CDU, die Grundgesetzänderung zum Einsatzes der Bundeswehr im "Inneren", den Anschein der Notwendigkeit zu geben.
    Im Übrigen ist es mir jedoch unverständlich, warum in diesem Zusammenhang auch über die jeweilige Tauglichkeit von GSG9 und KSK debattiert wird, verfügt die Marine doch über die Kampfschwimmer die nach eigener Aussage der Marine, speziell für derartige Operationen ausgebildet wurden.

    Man vergleiche:

  2. ist das mit der Grundgesetzänderung. Da schwimmt die Bundesmarine mit den Marinestreitkräften der ganzen Welt vor dem Horn von Afrika und darf eigentlich nichts tun, wenn die Freibeuter mit einem ganzen deutschen Schiff und seiner Besatzung als Beute das Weite suchen. Irgendwann lernte die Leserschaft von unserem Verteidigungsminister, dass die bundesdeutsche Seemacht nun ein "Robustes Mandat" hätte. Jetzt wird gelernt, dass damit eine Statistenrolle gemeint war. Manche Politiker werden abgewählt, weil sie keine Ausrede gewusst haben. Da die Situation nicht neu ist, kann auch nicht als Begründung plötzlich der Schwenk auf fehlende gesetzliche Grundlagen gemacht werden. Davon ging der Bürger selbstverständlich aus, dass "Marineinfanterie" an Bord war, die dann eventuelle Kommandounternehmen zwecks Geiselbefreiung ausführt, wenn die Bundespolizei anderweitig beschäftigt ist. Nur - was soll's: Die Bundesregierung kann nicht, darf nicht und will auch garnicht oder wie soll der Untertan solches deuten.

  3. Der Alles klärende - und deshalb sorgsam vermiedene Begriff - lautet "Deutsches Hoheitsgebiet". Tatsache ist, daß deutsche Gesetze nur dort Anwendung finden und deshalb auch nur dort deutsche Polizei benötigt wird.
    Tatsache ist auch, daß die Bundeswehr als reine Verteidigungsarmee - aufgrund der Erfahrungen zweier Angriffskriege - vom Grundgesetz konzipiert worden war.

    Die "Piraterie" ist ein Fall für die UNO. Sollte es ein entsprechendes UN-Mandat geben, dann kann sich die Bundeswehr gerne beteiligen.
    _______________________________________________________
    Niemand ist hoffnungsloser versklavt als der, der fälschlich glaubt frei zu sein. [J. W. Goethe]

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    Hallo Berliner,
    schon vergessen? Das Mandat gibt es schon unter dem Namen Atalanta. Leider ohne grossen Nutzen. Ausser einer endlosen Diskussion, keine Ergebnisse. Ansonsten habe ich meinem Beitrag nichts hinzuzufuegen.

    Hallo Berliner,
    schon vergessen? Das Mandat gibt es schon unter dem Namen Atalanta. Leider ohne grossen Nutzen. Ausser einer endlosen Diskussion, keine Ergebnisse. Ansonsten habe ich meinem Beitrag nichts hinzuzufuegen.

  4. Hallo Berliner,
    schon vergessen? Das Mandat gibt es schon unter dem Namen Atalanta. Leider ohne grossen Nutzen. Ausser einer endlosen Diskussion, keine Ergebnisse. Ansonsten habe ich meinem Beitrag nichts hinzuzufuegen.

    Antwort auf "Verlogene Debatte"
  5. Ich stimme dem Beitrag von Reinerich zu.
    Die Debatte nach der Verwendung von Bundeswehr- oder Polizeieinheiten ist ein reines Politikum um den Herzenswunsch der CDU, die Grundgesetzänderung zum Einsatzes der Bundeswehr im "Inneren", den Anschein der Notwendigkeit zu geben.
    Im Übrigen ist es mir jedoch unverständlich, warum in diesem Zusammenhang auch über die jeweilige Tauglichkeit von GSG9 und KSK debattiert wird, verfügt die Marine doch über die Kampfschwimmer die nach eigener Aussage der Marine, speziell für derartige Operationen ausgebildet wurden.

    Man vergleiche:

    Antwort auf "Streit ums Kommando..."

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