Gesetzesplan Widerstand gegen Waffenrechtsreform

Verstöße gegen die Aufbewahrungsregeln sollen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Hinterbliebenen von Winnenden halten das für "reine Kosmetik"

Beschäftigen den Gesetzgeber seit dem Amoklauf von Winnenden wieder stärker: Waffen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Hinterbliebenen von Winnenden wollen mit einer Unterschriftenaktion breiten Widerstand gegen die Waffenrechtspläne der Koalition organisieren. BDK-Chef Klaus Jansen sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Was die Koalition beschlossen hat, ist reine Kosmetik. Diesen Kniefall vor der Waffenlobby werden wir Union und SPD nicht durchgehen lassen." Der BDK und das Aktionsbündnis Winnenden würden eine Internetseite veröffentlichen, um den Protest gegen die völlig unzureichenden Koalitionspläne bundesweit zu bündeln.

Die Innenexperten der großen Koalition hatten sich am Dienstagabend in Berlin darauf verständigt, dass Waffenbesitzer stärker kontrolliert werden sollen. Auslöser der geplanten Gesetzesänderung war der Amoklauf eines Schülers im baden-württembergischen Winnenden.

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Wer sich Kontrollen verweigert, muss mit behördlichen Sanktionen rechnen. Wer seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, riskiert nach Angaben des SPD-Abgeordneten Michael Hartmann bis zu drei Jahre Gefängnis, wenn seine Waffen entwendet werden.

Wie Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, ist außerdem geplant, Spiele wie Paintball, Gotcha oder Laserdom, bei denen die Tötung des Gegner simuliert wird, mit Bußgeldern zu ahnden.

Beide Bundestagsfraktionen müssen dem Verhandlungsergebnis noch zustimmen, damit es Ende Mai in den Bundestag eingebracht werden kann. Dann wäre ein Inkrafttreten der Reform noch vor der Wahl im September möglich.

Die Koalition verständigte sich ferner darauf, die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre zu erhöhen. Auch sollen die Behörden künftig häufiger prüfen können, ob die Voraussetzungen für einen Waffenbesitz noch vorliegen.

Geplant ist außerdem, Waffen mit biometrischen Sicherungen zu versehen. Schließlich soll es eine Amnestieregelung für unerlaubten Waffenbesitz geben.

BDK-Chef Jansen kritisierte, dass die Koalition die Hauptrisiken für Amoktaten mit ihren Gesetzesplänen nicht ausschalte. SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper sprach hingegen von einem "guten Ergebnis". Die Koalition habe ein ganzes Bündel von Maßnahmen geschnürt. "Das verbesserte Waffenrecht bedeutet einen deutlichen Fortschritt für die Sicherheit im Land."

 
Leser-Kommentare
    • Texy
    • 13.05.2009 um 10:11 Uhr

    Leider scheint der Verfasser dieses Berichts "vergessen" zu haben, dass beim Paintball der absolute Großteil eben nicht im Wald herum läuft und Kriegsszenarien nachspielt, sondern in Hallen oder auf abgesteckten Feldern zwischen Plastikdeckungen ihren Sport betreiben.
    Weiterhin wird in offiziellen Bundesligen gespielt, vergleichbar mit Fußball.
    Und diese Fotostrecke ist ja wohl ein Witz, ich bin der Meinung dass diese Bilder nicht einmal aus Deutschland sind, da ich noch nie einen Feldbetreiber gesehen habe der so kriegerisch angezogene Leute überhaupt aufs Spielfeld lassen würde.
    Wieso sehe ich da keine Bilder von dem sehr viel mehr verbreiteten Sub-Air oder Bilder aus der Bundesliga?
    Hätte ich keine Vorkenntnisse würde ich denken, dass jeder Paintballspieler so aussieht wie auf den obigen Bildern und würde mich warscheinlich auch für ein Verbot aussprechen.
    Dies ist aber NICHT der Fall!!!
    99% der PBler sehen eben nicht so aus und spielen auch keine Kriegsszenarien nach, sondern sind in organiesierten und eingetragenen Vereinen und üben einen MannschaftsSPORT aus - keinen Krieg.

    Ich bitte doch, dass die Presse nicht extra verfälschende Bilder sucht und veröffentlicht um den Sport in ein falsches Licht zu rücken und damit den wirklichen Paintballspielern ( nicht Gotcha! - ja, das ist ein Unterschied! ) nicht gerecht zu werden.

    • TDU
    • 13.05.2009 um 10:52 Uhr

    Dem Mitleid für ein Opfer entspricht unser Strafgesetzbuch. Es dient ja nicht nur zur Sanktionierung.

    Wenn die Gesetzgebung sich aber nach den unmittelbar Betroffenen richtet: Was spricht gegen Tempo 20 überall zugunsten von Eltern, die ihre Kinder bei Verkehrsunfällen verloren haben. Nur weil das Einzelfälle sind?
    Oder Alkohohlverbot, damit keine Kinder mehr zu Schaden kommen.

    Jeden friedlichen Sportschützen unter Generalverdacht zu stellen und ihn grundrechtsmäßig schlechter zu stellen als einen Verdächtigen einer schwerstkriminellen Handlung geht für unseren Rechtsstaat einfach zu weit.

    Dann wäre es systemkonformer, privaten Waffenbesitz schlichtweg zu verbieten. Der jetzt eingeschlagene Weg eröffnet dem Staat Möglichkeiten, verdachtsunabhängige Eingriffe auch auf andere Gebiete, z. B. Drogenmißbrauch, Raubkopierer, auch kleine Steuersünder auszuweiten.

    Da ist der Weg zum Blockwart nicht mehr weit und mancher Bedienstete wird sich freuen, wenn er mal andere Wohnungen besichtigen darf. (Vielleicht mal eben die Kontoauszüge...?)

    Irgendwann dann um 4.30 Uhr Morgens mit einer schicken (grauen) Uniform.

  1. 3. wer...

    ...noch nicht aggressiv ist der kann es bei all dem populistischen quatsch der täglich von `oben´ herab serviert wird nur werden.

    • Buker
    • 13.05.2009 um 13:25 Uhr

    Bei allem Mitleid und Verständnis für die Angehörigen der Opfer, Betroffenheit ist ein schlechter Ratgeber!!!
    Davon abgesehen sollen die ganzen von "unserer" Regierung initierten Verbote doch nur vortäuschen dass etwas getan werde. Über die Ursachen die zu Amokläufen führen wird noch nicht einmal ernsthaft nachgedacht. Stattdessen werden plakativ unbewiesene Behauptungen ("Killerspiele", Schützenverein, Paintball) mißbraucht um unsere Freiheiten weiter einzuschränken. Ist ja auch viel einfacher und billiger als sich z.B. mit der chronischen Unterfinazierung und -Besetzung an den Schulen auseinanderzusetzen.
    Abgesehen davon dürften solche Verbote bei der Lieblingswählerschicht unserer Politiker gut ankommen. Welcher Rentner setzt sich schon kritisch mit der Killerspiel- Paintball-Argumentation auseinander?
    Im Endeffekt ist es das gleiche Spiel wie bei Zensursula, populistische Verbote sollen den Eindruck erwecken es werde was getan und die wahren Ursachen werden weiter munter ignoriert.

    Zum kotzen!!!

  2. die personen in der bildstrecke hatten bestimmt nen mordsspass
    ich war ja damals 'nur' in der luftwaffe und kochte dienstlich kaffee
    selbst unsere 36'er dauerte grad mal 4 stunden-inkl busshuttle in den schützengraben und zurück
    aufmunitioniert waren wir mit 5 schuss manöverpatronen(danach hatten wir zu simulieren -peng peng)
    also werde ich etwas sparen und hoffen,dass bis dahin der besuch eines ausländischen paintballcamps nicht strafbewehrt ist
    danach werde ich den bei einem anderen veranstalter gebuchten einwöchigen intensivkurs "Ein gute Wehr und Waffen: Der Christ im Spannungsfeld des Terrorismus" besuchen

    • etiam
    • 13.05.2009 um 15:43 Uhr

    Inwieweit das Verbot einer Simulation, sei es nun auf dem Computer (Shooter) oder auf der grünen Wiese (Paintball) im Einklang mit dem Grundgesetz verboten werden kann, bloss weil es einen vermeintlichen Zusammenhang zwischen echten Taten und deren Simulation gibt, ist mir rätselhaft. Noch rätselhafter ist mir, wieso die vorschlagenden Politiker nicht die irrige Dimension ihres Tuns erkennen, das sich nur mehr quantitativ von dem Verbot der Darstellung irgendwelcher Straftaten in Theater oder TV unterscheidet. Die Nächste qualitative Stufe ist erreicht, wenn allein das reden über Straftaten oder gar das Denken daran unter Strafe gestellt wird - selbst für wenig liberale Geister ist ein solches Ansinnen der Legislative ein Angriff.
    Dies ist aber keinesfalls in einen Topf zu werfen mit Änderungen des Waffenrechts - also wenn es um real existierende Waffen und nicht um lediglich eingebildete oder simulierte Waffen geht. Das totale Verbot von ECHTEN Waffen (jenseits des Luftgewehrs), und die damit verbundene Abschaffung des Sportschützentums ist durchaus ein legitimer Schritt. Hier muss eben eine Rechtsgüterabwägung zu der Prävention von Tötungen und Körperverletzungen (alle auch ohne Amoksituation) durch legal erworbene Waffen erfolgen. Auch die etwas milderen Sicherungsmethoden (Aufbewahrung, Biometrische Sicherung...) können hier diskutiert werden.

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