Apothekenketten EuGH-Richter stoppen DocMorris
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: In Deutschland darf es keine Apothekenketten geben. DocMorris und der Pharmakonzern Celesio hatten große Pläne
Besitz und Betrieb einer Apotheke bleiben in Deutschland nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Apothekern vorbehalten. "Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung", urteilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg.
Für Europas größten Pharmahändler Celesio ist das Urteil entscheidend für seine Pläne, mit der Versandapotheke DocMorris in Deutschland eine eigene Apothekenkette aufzubauen. Celesio hatte die niederländische DocMorris 2007 in der Hoffnung auf eine Marktliberalisierung für rund 200 Millionen Euro gekauft.
Das Saarland erlaubte DocMorris 2006 unter Verweis auf europarechtliche Vorschriften den Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken. Die Apothekerkammer des Bundeslandes und der Deutsche Apothekerverband klagten gegen die Zulassung beim Verwaltungsgericht des Saarlandes. Nach deutschem Recht darf nur ein zugelassener Pharmazeut eine Apotheke führen und maximal drei Filialen besitzen.
Celesio gibt sich gelassen
Der Pharmahändler Celesio hält trotz des Urteils an seinen mittelfristigen Zielen fest. "Wir haben nun europarechtliche Klarheit zur Frage des Fremdbesitzverbots bei Apotheken und damit auch Planungssicherheit", sagte ein Celesio-Sprecher. Die Liberalisierung sei von Celesio nur als eine von vielen Möglichkeiten zu wachsen angesehen worden, bekräftigte er. Celesio und die Tochter DocMorris konzentrierten sich nun auf den Ausbau des Markenpartner- und Versandhandelsgeschäfts.
Das europäische Gericht folgte mit seinem Urteil der Empfehlung von EU-Generalanwalt Yves Bot. Dieser hatte sich gegen die Marktöffnung ausgesprochen. Er befand, die Niederlassungsfreiheit der EU dürfe zugunsten der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneien eingeschränkt werden.
Die Bundesregierung begrüßte das Plädoyer. Beobachter warfen Bot indes Befangenheit vor, da seine Frau und Tochter Apothekerinnen seien.
- Datum 19.05.2009 - 18:26 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, Reuters, dpa
- Kommentare 13
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Als ob McDonalds hamburger und Co gesünder währen....es gibt trotzdem Mc Donalds Ketten...Die Spinnen die Euler...
Dann wäre der Nachweis ja erbracht, daß es ungesund ist. Zumindest für die Schriftsprache ;-)
Dann wäre der Nachweis ja erbracht, daß es ungesund ist. Zumindest für die Schriftsprache ;-)
Dann wäre der Nachweis ja erbracht, daß es ungesund ist. Zumindest für die Schriftsprache ;-)
[...] (Bitte unterlassen Sie persönliche Angriffe. Die Redaktion /ft]
[...] (Bitte unterlassen Sie persönliche Angriffe. Die Redaktion /ft]
Vielleicht hätte sich der EuGH darauf beschränken sollen festzustellen, dass die Gesundheitspolitik nicht Sache der EU ist, sondern der Mitgliedstaaten. Aber soweit will er nicht gehen. Lieber stellt er fest, dass die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum haben, den er aber gleich wieder in die Schranken verweist und nach seinen Maßstäben prüft, ob das Fremdbesitzverbot gerechtfertigt ist.
Im EG-Vertrag steht übrigens hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit, und um die geht es ja in dem Urteil, dass Einschränkungen zulässig sind, solange sie nicht diskriminieren. Und da das Fremdbesitzverbot für alle Kapitalgesellschaften gilt, ist es nicht diskriminierend. Vielleicht hätte sich der EuGH am Wortlaut des Vertrags orientieren sollen.
Ich frage mich, so dann und wann, wieso wir uns in Deutschland immer noch mit einem antiquierten Arzneimittelgesetz herumplagen müssen.
Da rezeptpflichtige Medikamente nur vom Arzt 'erlaubt' werden und vom Apotheker ausgegeben werden, erfüllt der Apotheker für mich eigentlich nur die Funktion des sachkundigen "In Verkehrbringers".
Warum alle nicht-rezeptpflichtigen Medikamente aber dennoch apothekenpflichtig sind ist mir schleierhaft.
Eine Glasvitrine (wenn überhaupt) und ein Angestellter beim Supermarkt der über 18 Jahre ist und Sachkunde gemäß einem neuen § 15 nachgewiesen hat, würde für den Verkauf von Aspirin bis Zizia vollkommen ausreichen.
Wenn man sich vorstellt das Stoffe wie Brodifacoum als Rattengift genau auf diesem Wege zu beschaffen sind, erschließt für mich nicht der Sinn von 3 Jahren PTA Ausbildung bzw 10 Semester Pharmazie für ein "Bitte Paracets nicht gegen die Katersymptome einnehmen".
Als Chemiker ist mir des öfteren , wohlgemerkt unbeabsichtigt, aufgefallen, dass PTA's und Pharmazeuten ausser bei den Kassenschlagern seltenst Sachkunde besitzen.
Eine Marktöffnung würde die ohnehin überhöhten Medikamentenpreise senken und die Apothekendichte auf ein vernünftiges Maß reduzieren.
... und dem Preiswettbewerb schadet es auch nicht. Bei der Apotheken vor Ort gibt es sogar Beratung und man kann danken ablehnen, wenn das Haltbarkeitsdatum verbrauchsgrenzwertig ist.
Michel Katzentisch
... und dem Preiswettbewerb schadet es auch nicht. Bei der Apotheken vor Ort gibt es sogar Beratung und man kann danken ablehnen, wenn das Haltbarkeitsdatum verbrauchsgrenzwertig ist.
Michel Katzentisch
[...] (Bitte unterlassen Sie persönliche Angriffe. Die Redaktion /ft]
Das Thema kann man sehen wie man will, ein besonderer Aufreger ist es nicht.
Was mir nur etwas besonders aufgestoßen ist, ist der letzte Satz des Artikels. Das EU-Gericht folgt also der Empfehlung eines Mannes dessen Familienmitglieder direkt von diesem Thema betroffen sind. Offiziele Lobbyarbeit vom Feinsten.
... hinterlässt der letzte Absatz einen bitteren Beigeschmack. Ich hätte mir einige mehr Informationen über die vorgeworfene Befangenheit gewünscht, anstatt einen Halbfakt in den Ring zu werfen und jedermanns Interpretation zu überlassen.
... hinterlässt der letzte Absatz einen bitteren Beigeschmack. Ich hätte mir einige mehr Informationen über die vorgeworfene Befangenheit gewünscht, anstatt einen Halbfakt in den Ring zu werfen und jedermanns Interpretation zu überlassen.
... hinterlässt der letzte Absatz einen bitteren Beigeschmack. Ich hätte mir einige mehr Informationen über die vorgeworfene Befangenheit gewünscht, anstatt einen Halbfakt in den Ring zu werfen und jedermanns Interpretation zu überlassen.
ich bestelle sowieso direkt im Internet bei DocMorris, Lieferzeit meistens am nächsten Werktag. Ist auch weniger aufwendig als in der Stadt einen Parkplatz zu suchen und zu bezahlen! nur um in die Apotheke zu gehen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren