Bahn Die neuen Fahrgastrechte

Ab dem Sommer 2009 bekommen Kunden der Bahn bei Verspätungen mehr Geld zurück, können auf andere Verkehrsmittel umsteigen oder notfalls im Hotel übernachten

Bahnsteig

Bahnkunden, die mal wieder umsonst auf ihren Zug warten, werden in Zukunft besser entschädigt

Der Bundesrat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Verbrauchern mehr Rechte zubilligt. Bei größeren Bahn-Verspätungen und Zugausfällen werden Bahnreisende im Nah- und Fernverkehr entschädigt: über Teil-Erstattungen des Tickets sowie von Taxi- und Hotelrechnungen. Der neue Rechtsanspruch nimmt EU-Recht vorweg. Das Gesetz sieht folgende Regelungen vor:

  • Entschädigung im Nah- und Fernverkehr: Kommt der Fahrgast eine Stunde verspätet am Zielort an, ist ein Viertel des Fahrpreises zu erstatten, bei mindestens zweistündiger Verspätung steigt die Entschädigung auf die Hälfte des Ticketbetrags. Die Regelung gilt auch dann, wenn ein Fahrgast wegen einer vergleichsweise kleinen Verspätung seinen Anschluss verpasst hat.
  • Hotel: Bei mindestens 60 Minuten Verspätung ist eine kostenlose Hotelunterkunft anzubieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird.
  • Im Nahverkehr (50-Kilometer-Radius) werden die Fahrgäste bei Verspätungen oder Zugausfällen auf andere Verkehrsmittel ausweichen können, gegebenenfalls sogar auf ein Taxi. Als Aufwendungsersatz hierfür sind bis zu 80 Euro vorgesehen. Das gilt bei einer Verspätung von 60 Minuten und einer fahrplanmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen. Die Taxifahrt wird auch anerkannt, wenn der letzte fahrplanmäßige Zug des Tages ausfällt.
  • Ist im Nahverkehr eine Verspätung von mindestens 20 Minuten absehbar, kann der Fahrgast - soweit möglich - auch Fernverkehrszüge wie IC oder ICE ohne Aufpreis und ohne Kartentausch am Schalter nutzen. Das gilt nicht bei Zügen mit Reservierungspflicht wie beim City Night Line oder ICE Sprinter. Zeichnet sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Fahrgast auch von einer Fahrt absehen und Erstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auch mit geänderter Streckenführung antreten.
  • Sonderregeln gelten für Zeitfahrkarten wie etwa die Bahncard 100. Hier greifen die genannten Pauschalen nicht. In diesen Fällen müssen die Bahnen in ihren Beförderungsbedingungen eine «angemessene Entschädigung» nach Angaben des Justizministeriums für den Fall vorsehen, dass der Fahrgast «wiederholt Verspätungen erleidet».
  • Eine neue Schlichtungsstelle für Unstimmigkeiten wird eingerichtet. Die Bahnen sind von Haftung frei, wenn die Verspätung nicht in ihrem Einflussbereich liegt und sie sie auch bei äußerster Sorgfalt nicht vermeiden können. Beispiel: Ein Lkw durchbricht die Schranken und zwingt den Zug zu längerer Wartezeit.
 
Leser-Kommentare
  1. Sie schreiben in Ihrem Artikel vom 15.5.09-18:57 Uhr,
    ich zitiere:
    Ist im Nahverkehr eine Verspätung von mindestens 20 Minuten absehbar, kann der Fahrgast - soweit möglich- auch Fernverkehrszüge wie IC oder ICE ohne Aufpreis und ohne Kartentausch am Schalter nutzen.

    Wenn es so wäre, wäre das toll. Aber ich weiß nicht woher Ihre Informationen stammen? Im Gesetzestext ist das so nicht zu lesen und in der Presseinformation der DB klingt das Ganze so:

    Bei einer absehbaren Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten kann der Fahrgast seine Reise mit einem anderen Zug antreten beziehungsweise fortsetzen - auch mit Fernverkehrszügen.

    Jetzt kommt der Harken:
    Für den Fernverkehr muss der Reisende zunächst eine gültige Fahrkarte erwerben. Die entstehenden Kosten bekommt er anschließend erstattet.

    Mit der Aussage der DB ist das Gesetz keine Verbesserung für den Fahrgast und ziemlich praxisfremd.

    Ich spreche aus Erfahrung:
    Ich reise jede Woche mit dem Bayernticket von Hof in Oberfranken nach Kempten im Allgäu. Die Verbindung ist, wenn alles klappt, zeitlich und preislich top. Nur leider bekomme ich häufig in Nürnberg meinen Anschlußzug nicht. So verdoppelt sich dann die Fahrzeit.
    Nach dem neuen Gesetz müsste ich dann zunächst z.B. eine ICE-Fahrkarte kaufen, die ein Vielfaches meines Bayerntickets kostet und wäre außerdem der Gefahr ausgesetzt, dass während diesen Zeit der ICE auch abgefahren ist.

    Außerdem müsste ich ca. 2 - 3 mal im Monat die Erstattung der zusätzlichen Fahrtkosten beantragen und könnte nur hoffen, dass sie zeitnah erstattet werden.

    So gesehen bringt das Gesetz für mich keine wirkliche Verbesserung

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