Online-Erbe E-Mail aus dem Grab
Das Geschäft mit dem Tod funktioniert auch online: Virtuelle Nachlassverwalter sorgen sich um Mails oder Netzwerkprofile

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Ausgeschaltet - Wer löscht die Profile, wenn der Nutzer stirbt?
Als Jeremy Toemans internetbegeisterte Großmutter starb, hatte die Familie des PR-Managers keinen Zugriff auf ihre zahlreichen Online-Konten. Ähnlich erging es den Hinterbliebenen der jungen Vietnamesin Hoang Nguyen. Weil niemand ihre Passwörter kannte, konnten ihre Internet-Bekanntschaften nicht von ihrem Tod benachrichtigt werden.
So oder ähnlich klingen die meisten Geschichten hinter Angeboten wie legacylocker.com, vitallock.com oder mywonderfullife.com. Und auch wenn jedes Unternehmen einen Gründungsmythos braucht, so weisen doch alle auf dieselben Fragen hin: Was passiert mit dem digitalen Nachlass eines Verstorbenen? Wem gehören E-Mails, Domains, Flickr-Fotos, YouTube-Videos oder Zugänge zu Shopping-Portalen?
Für Wolfgang Burandt, Hamburger Anwalt für Erbrecht, gehören solche Hinterlassenschaften den Nachkommen, genau wie Briefe oder Wollsocken. "Das geht alles an die Erben über, die dann damit machen können, was sie wollen", sagt er.
Doch bislang gibt es keine Urteile, die diese Einschätzung untermauern. Deutsche Web-Unternehmen handeln dementsprechend willkürlich. Bei GMX, web.de oder dem Netzwerk wer-kennt-wen reicht die Vorlage des Erbscheins, um Zugriff auf die Konten zu bekommen. Bei den VZ-Netzwerken und bei Facebook können die Hinterbliebenen sogar entscheiden, ob das Profil noch einige Zeit online bleiben soll. Mail-Provider Yahoo ist da vorsichtiger. Die Erben können nur die Löschung des Accounts beantragen, einen Zugriff gestattet das Unternehmen nicht.
Wem soviel Geheimniskrämerei zuviel ist, sollte dafür sorgen, dass die Abwicklung des Online-Lebens für die Verwandtschaft nicht zum Passwort-Ratespiel wird. Legacylocker.com bietet dafür seit April seine Dienste an. Die Seite speichert beliebig viele Passwörter, dabei kann für jedes Konto ein anderer Begünstigter bestimmt werden, der im Ernstfall Zugriff erhält. Zusätzlich bietet das Unternehmen an, im Todesfall zuvor hinterlegte Briefe an die Liebsten zu schicken.
Mit einer jährlichen Gebühr von 29,99 Dollar oder einer einmaligen Zahlung von 300 Dollar gehört die Seite zu den teureren Angeboten, verspricht dafür aber hohe Sicherheitsstandards und eine persönliche Betreuung. Denn Passwörter und Briefe werden erst dann freigegeben, wenn zwei Personen den Tod bestätigt haben und die Sterbeurkunde vorgelegt wurde.
Ein ähnliches Konzept bietet vitallock.com, doch dort ist man noch lange nicht so weit: Erst im Sommer soll die Seite starten. Dafür verspricht das Unternehmen einen weitgehend kostenlosen Service.
Nicht ganz so ausgereift, dafür schon länger online sind greatgoodbye.com und deathswitch.com. Beide versprechen, für den Ernstfall präparierte E-Mails posthum zu verschicken. In denen, so die Anbieter, könnten ebenfalls Passwörter hinterlegt werden. Zudem bieten die Seiten an, Videos, Fotos oder Musikdateien anzuhängen.
Ob der Auftraggeber tatsächlich verstorben ist, prüfen die Seiten auf unterschiedliche Weise. greatgoodbye.com generiert einen Code, der an eine Vertrauensperson gemailt wird. Mit diesem kann derjenige eine E-Mail-Welle auslösen, die letzte Grüße und Geheimnisse in die Welt schickt. Damit sich die vermeintliche Vertrauensperson nicht einen üblen Scherz erlauben kann, wird jedoch zuerst ein Warnhinweis an den Auftraggeber gesendet. Dieser hat dann 21 Tage Zeit, den Versand der Abschiedsbotschaft aufzuhalten.
Deathswitch.com versucht stattdessen, in regelmäßigen Abständen den Kunden per Mail zu erreichen. Meldet der sich mehrfach nicht zurück, schickt die Seite die vorformulierten letzten Nachrichten ab. Wer die Seite nutzt, sollte sich daher besser nicht für längere Zeit an einem Ort ohne Internetzugang befinden – sonst wird die Amazonas-Reise schnell zum Desaster.
Auch der Ansatz von mywonderfullife.com ist nicht wirklich gegen Missbrauch geschützt. Um Zugriff auf das Online-Vermächtnis zu bekommen reicht es dort, wenn die zuvor bestimmte Vertrauensperson auf einen Link klickt, den sie per Mail zugeschickt bekommen hat. Dafür aber hat die Seite den umfassendsten Service von allen, dazu noch kostenlos. Neben den obligatorischen E-Mails aus dem Grab, kann hier sogar die eigene Beerdigung geplant werden, Grabsteingestaltung inklusive.
Zwar füllen alle Angebote eine bislang bestehende Marktlücke, doch die ist genauso virtuell wie die Seiten selber. Denn sowohl Begräbnisplanung, als auch letzte Briefe oder der Zugang zu Passwörtern können per Testament geregelt werden. Wer nicht will, dass die Verwandtschaft nach dem Tod in E-Mails und Chatprotokollen schnüffelt, sollte zudem einen Nachlassverwalter einsetzen. Der kann per Vermächtnis dazu bestimmt werden, alle Nachrichten zu vernichten, auch die virtuellen.
- Datum 19.05.2009 - 19:09 Uhr
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