Online-Erbe E-Mail aus dem GrabSeite 2/2

Nicht ganz so ausgereift, dafür schon länger online sind greatgoodbye.com und deathswitch.com. Beide versprechen, für den Ernstfall präparierte E-Mails posthum zu verschicken. In denen, so die Anbieter, könnten ebenfalls Passwörter hinterlegt werden. Zudem bieten die Seiten an, Videos, Fotos oder Musikdateien anzuhängen.

Ob der Auftraggeber tatsächlich verstorben ist, prüfen die Seiten auf unterschiedliche Weise. greatgoodbye.com generiert einen Code, der an eine Vertrauensperson gemailt wird. Mit diesem kann derjenige eine E-Mail-Welle auslösen, die letzte Grüße und Geheimnisse in die Welt schickt. Damit sich die vermeintliche Vertrauensperson nicht einen üblen Scherz erlauben kann, wird jedoch zuerst ein Warnhinweis an den Auftraggeber gesendet. Dieser hat dann 21 Tage Zeit, den Versand der Abschiedsbotschaft aufzuhalten.

Deathswitch.com versucht stattdessen, in regelmäßigen Abständen den Kunden per Mail zu erreichen. Meldet der sich mehrfach nicht zurück, schickt die Seite die vorformulierten letzten Nachrichten ab. Wer die Seite nutzt, sollte sich daher besser nicht für längere Zeit an einem Ort ohne Internetzugang befinden – sonst wird die Amazonas-Reise schnell zum Desaster.

Auch der Ansatz von mywonderfullife.com ist nicht wirklich gegen Missbrauch geschützt. Um Zugriff auf das Online-Vermächtnis zu bekommen reicht es dort, wenn die zuvor bestimmte Vertrauensperson auf einen Link klickt, den sie per Mail zugeschickt bekommen hat. Dafür aber hat die Seite den umfassendsten Service von allen, dazu noch kostenlos. Neben den obligatorischen E-Mails aus dem Grab, kann hier sogar die eigene Beerdigung geplant werden, Grabsteingestaltung inklusive.

Zwar füllen alle Angebote eine bislang bestehende Marktlücke, doch die ist genauso virtuell wie die Seiten selber. Denn sowohl Begräbnisplanung, als auch letzte Briefe oder der Zugang zu Passwörtern können per Testament geregelt werden. Wer nicht will, dass die Verwandtschaft nach dem Tod in E-Mails und Chatprotokollen schnüffelt, sollte zudem einen Nachlassverwalter einsetzen. Der kann per Vermächtnis dazu bestimmt werden, alle Nachrichten zu vernichten, auch die virtuellen.

 
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