Bundesversammlung Horst Köhler bleibt Bundespräsident
Bereits nach dem ersten Wahlgang stand das Ergebnis fest. Horst Köhler ist im Amt des Bundespräsidenten bestätigt worden.
Bevor das Ergebnis verkündet wurde, sorgten Blumensträuße für Erheiterung im Plenarsaal: Sie wurden hereingetragen, was ungemein zur Spannung auf das Ergebnis beitrug. Doch dann wurden sie wieder hinter eine Wand gebracht. Doch um 14.28 Uhr gab Bundestagspräsident Norbert Lammert das amtliche Ergebnis bekannt. Als er verkündete, dass auf Horst Köhler 613 Stimmen entfielen, brandete Applaus auf.
Gesine Schwan, die Kandidatin der SPD, erhielt 503 Stimmen und Peter Sodann, Kandidat der Linken, 91 Stimmen. Der Rechtsextremist Frank Rennicke versammelte vier Stimmen auf sich. Unter 1223 Delegierten gab es zehn Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. Gesine Schwan erhielt elf Stimmen weniger, als SPD und Grüne zusammen in der Bundesversammlung hatten.
Der 2004 erstmals gewählte Köhler war von CDU, CSU, FDP und bayerischen Freien Wählern unterstützt worden. Auch wenn er als Favorit in die Bundesversammlung gegangen war, galt wegen der knappen Mehrheitsverhältnisse der Ausgang jedoch als offen.
Horst Köhler nahm seine Wiederwahl an. "Unser Land ist mitten in einer Krise, die die ganze Welt erfasst hat", sagte er im Reichstag. "Deutschland ist stark." Er danke für die vielen Erfahrungen, die er in den vergangenen fünf Jahren habe machen dürfen. Weiter sagte er, Arbeit, Bildung und Integration seien die zentralen Felder, auf denen Deutschland vorankommen müsse. Deutschland wolle sich für eine "menschliche Globalisierung einsetzen" mit verlässlichen Regeln.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach Köhler ihre Glückwünsche aus. Sie freue sich sehr, dass er bereits im ersten Wahlgang gewählt worden sei. Köhler sei der Präsident, den Deutschland jetzt brauche. Sie verwies darauf, dass Union und FDP sich gemeinsam für eine Wiederwahl Köhlers ausgesprochen haben und unterstrich den Anspruch, mit den Liberalen nach der nächsten Bundestagswahl eine Koalition einzugehen. "Es zeigt sich heute, dass
wir das, was wir wollten, geschafft haben, gemeinsam und nicht alleine."
Auch der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering gratulierte Köhler. Zugleich bekundete er Respekt vor der SPD-Kandidatin Schwan: "Es bleibt ihr Verdienst, mit ihrem Engagement in den vergangenen Monaten die öffentliche Debatte vorangebracht zu haben." Nach Überzeugung von SPD-Fraktionschef Peter Struck werden Union und FDP bei der Bundestagswahl im September keine gemeinsame Regierung stellen können. Beide Parteien hätten auch in der Bundesversammlung keine eigene Mehrheit gehabt, die "denkbar knappste" Mehrheit für Köhler sei nur mit Hilfe der Freien Wähler zustande gekommen.
CDU/CSU (497), FDP (107) und Freien Wählern (zehn) bildeten zusammen das bürgerlich-konservative Lager für Köhlers Wiederwahl. Die SPD (418) und mehrheitlich auch die Grünen (95) unterstützten Schwan. Die Linke (89) wollte zunächst den Schauspieler Peter Sodann unterstützen. Hinzu kamen vier Wahlmänner der rechtsextremen NPD und DVU und drei weitere fraktionslose Delegierte.
- Datum 25.05.2009 - 11:51 Uhr
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- Serie wahlen
- Quelle ZEIT ONLINE, sp, dpa
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Schoen fuer die ZEIT und die Herren Hundt und Westerwelle, eine Schluesselposition bleibt in der Hand des Turbo-Kapitalismus!
Als Bürger erinnere ich daran, dass Horst Köhler ohne mit der Wimper zu zucken Ende Dezember 2007 das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet hat.
Ein Sprecher des Bundespräsidialamts sagte seinerzeit: "Es gab keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten."
Das Signal heißt nun: Weiter so. Grundrechteabbau geht in Ordnung.
Ich gebe zu bedenken, dass der Bundespräsident entgegen weit verbreiteter Auffassung kein Veto hat! Wenn es keine "verfassungsrechtlichen Bedenken" gibt, muss er als Amtsausführender unterschreiben, wenn doch welche vorliegen, darf er nicht unterschreiben. Es liegt also von Anfang an nicht in seinem persönlichem Ermessen!
Ich gebe zu bedenken, dass der Bundespräsident entgegen weit verbreiteter Auffassung kein Veto hat! Wenn es keine "verfassungsrechtlichen Bedenken" gibt, muss er als Amtsausführender unterschreiben, wenn doch welche vorliegen, darf er nicht unterschreiben. Es liegt also von Anfang an nicht in seinem persönlichem Ermessen!
"Horst Köhler bleibt Bundespräsident" ist für mich eine gute Nachricht. Ähnliches würde aber auch gelten, wenn Frau Gesine Schwan neue Bundespräsidentin geworden wäre. Von beiden Personen wäre zu erwarten, dass sie ihr Amt gut ausfüllen werden.Der neue Bundespräsident hat große Sympatheien bei vielen Menschen in diesem Land, weil er so menschlich bescheiden auftritt und in meinen Augen besonders wegen seines Engagements für den oft vergessenen Kontinent Afrika und dessen Bevölkerung.
Horst Köhler engagiert sich für Afrika.......
Recherchieren Sie mal, was er während seiner Zeit beim IWF dort angerichtet hat, dann wirkt dieses Engagement wie Hohn.
Horst Köhler engagiert sich für Afrika.......
Recherchieren Sie mal, was er während seiner Zeit beim IWF dort angerichtet hat, dann wirkt dieses Engagement wie Hohn.
Habs gleich gar nicht erst verfolgt (man kommt nur nicht umhin, das mitzubekommen.) Da kandieren zwei Kandidaten, die gleicher kaum sein können - und der mit den meisten Hintermännern setzt sich erwartungsgemäß durch: Das ist Demokratie! Damit es spannend wird, und sie etwas zu schreiben hat, baut die Presse, bauen die Medien, eine Spannung auf.
Es lebe die selbstreferentielle Gerontodemokraterie...!
Eilmeldung--Eilmeldung--Eilmeldung--Eilmeldung--Eilmeldung
Ein Sack Reis ist umgefallen und ein alter Sack ist nicht umgefallen.
Eilmeldung--Eilmeldung--Eilmeldung--Eilmeldung--Eilmeldung
Heute ist wirklich ein ganz besonderer Tag. Sogar die Sonne scheint, und Wolken gibt es auch...: Der Himmel ist heute sozusagen auch ganz spannend - man muss nur eine Weile hochschauen...!
Ich gebe zu bedenken, dass der Bundespräsident entgegen weit verbreiteter Auffassung kein Veto hat! Wenn es keine "verfassungsrechtlichen Bedenken" gibt, muss er als Amtsausführender unterschreiben, wenn doch welche vorliegen, darf er nicht unterschreiben. Es liegt also von Anfang an nicht in seinem persönlichem Ermessen!
Richtig ist, der Bundespräsident hat anders als beispielsweise der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika kein Vetorecht. Wie Sie selber schreiben, MUSS er jedes Gesetz unterschreiben, gegen welches ES keine Verfassungsrechtlichen Bedenken gibt.
Im Falle eines JEDEN Gesetzes allerdings, mit welchem Grundrechte eingeschränkt werden, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Das gilt insbesondere im von no_censorship (dem Benutzer auf welchen Sie antworten) genannten Falle der Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung. Das Grundgesetz schützt die Privatsphäre in besonderem Maße (Würde des Menschen, Unverletzlichkeit der Wohnung, Brief und Telephongeheimnis, sowie am Rande immer erwähnt die Verhältnismässigkeit), die genannten Gesetze sind allerdings massive Eingriffe in genau diese Privatsphäre (nicht die ersten, mit Sicherheit auch nicht die letzten) und in einem solchen Falle halte ich es für ziemlich unvertretbar verlauten zu lassen, "es gäbe keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken".
In anderen Fällen (z.B. den Vertrag von Lissabon) hat sich Herr Köhler wenigstens die Mühe gemacht mit der Ausfertigung zu warten, bis ein Urteil aus Karlsruhe vorliegt. Warum er bei Einschnitten in Grundrechte nicht so vorgeht, liegt natürlich im Bereich der Spekulation, wirft andererseits allerdings auch kein Gutes Bild auf sein Verhältnis zu den Grundrechten.
Richtig ist, der Bundespräsident hat anders als beispielsweise der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika kein Vetorecht. Wie Sie selber schreiben, MUSS er jedes Gesetz unterschreiben, gegen welches ES keine Verfassungsrechtlichen Bedenken gibt.
Im Falle eines JEDEN Gesetzes allerdings, mit welchem Grundrechte eingeschränkt werden, gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Das gilt insbesondere im von no_censorship (dem Benutzer auf welchen Sie antworten) genannten Falle der Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung. Das Grundgesetz schützt die Privatsphäre in besonderem Maße (Würde des Menschen, Unverletzlichkeit der Wohnung, Brief und Telephongeheimnis, sowie am Rande immer erwähnt die Verhältnismässigkeit), die genannten Gesetze sind allerdings massive Eingriffe in genau diese Privatsphäre (nicht die ersten, mit Sicherheit auch nicht die letzten) und in einem solchen Falle halte ich es für ziemlich unvertretbar verlauten zu lassen, "es gäbe keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken".
In anderen Fällen (z.B. den Vertrag von Lissabon) hat sich Herr Köhler wenigstens die Mühe gemacht mit der Ausfertigung zu warten, bis ein Urteil aus Karlsruhe vorliegt. Warum er bei Einschnitten in Grundrechte nicht so vorgeht, liegt natürlich im Bereich der Spekulation, wirft andererseits allerdings auch kein Gutes Bild auf sein Verhältnis zu den Grundrechten.
Das mußte ja so kommen bei der zusammensetzung des Wahlgremiums.Ein Bänker, ein Präsident, der für den Überwachungsstaat plädiert, der soll mich vertreten?Das verbitte ich mir, ich habe mit dem Typen nichts zu tun.Eine Schande für die Demokratie. die haben alle Angst, daß Volk abstimmen zu lassen.
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