NS-Verbrechen Der Demjanjuk aus Ingolstadt
Auf der Liste der zehn meistgesuchten NS-Verbrecher steht ein neuer Name: Klaas Carel Faber. Der in den Niederlanden verurteilte Mörder lebt unbehelligt in Deutschland
Am zweiten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1952 beginnt in den Niederlanden ein dunkles Kapitel deutscher Rechtsgeschichte. Sieben NS-Kriegsverbrechern gelingt die Flucht aus einem Gefängnis im holländischen Breda. Klaas Faber ist einer von ihnen. Er lebt bis heute in Freiheit in Deutschland: Die deutsche Justiz hat ihn nicht nur nie verurteilt, sie hat ihn sogar vor den holländischen Behörden beschützt.
Klaas Carel (oder Carl) Faber und sein Bruder Pieter Johan waren unter den ersten, die sich zum Sicherheitsdienst der deutschen Besatzer meldeten. Auch ihr Vater war ein niederländischer Nazi; angeblich wurde er 1944 von der kommunistischen Widerstandskämpferin Hannie Schaft liquidiert, dem legendären "Maisje mit dem roten Haar". Die Brüder Faber werden auch mit den "Silbertanne"-Morden in Verbindung gebracht, der Erschießung von mindestens 54 unbewaffneten Niederländern durch das Sonderkommando Feldmeijer der Waffen-SS.
Faber werden 22 Morde angelastet. 1944 wird er in den Niederlanden zu Tode verurteilt, wegen der Hinrichtung von Gefangenen im „Polizeilichen Judendurchgangslager“ in Westerbork und im Gefängnis von Groningen. 1948 wird das Todesurteil an seinem Bruder Pieter Johan (27 Morde) vollstreckt; Klaas Carels Strafe wird in lebenslange Haft umgewandelt.
Mit 110 anderen niederländischen und 63 deutschen Kriegsverbrechern, allesamt "Lebenslängliche", sitzt Faber in „De Koepel“ ein, dem Gefängnis von Breda. Am 26. Dezember 1952 dürfen die Insassen zur Feier des Tages einen Film sehen, "Der Himmel auf Erden" mit Hans Moser, Heinz Rühmann und Theo Lingen.
Der Rühmann-Streifen bietet die Chance zur Flucht. Faber und sechs weitere NS-Kollaborateure schleichen sich im Gewimmel vor der Vorführung in den Heizungskeller. Einer von ihnen, der berüchtigte ehemalige SS-Scherge Herbertus Bikker, hat Tage zuvor bei einem Arbeitseinsatz die Kohlenklappe zum Hof unverschlossen gelassen. Über die Kohle klettern die sieben in den Hof, wo sie Leitern versteckt haben, um die fünf Meter hohen Mauern zu überwinden. Ein Fluchtauto wartet bereits draußen. In strömendem Regen überqueren sie die Grenze nach Deutschland.
Im Zollamt Wyler werden die flüchtigen Kriegsverbrecher mit Kaffee und Kuchen begrüßt. "Der Zollamtsleiter war ein Kriegskamerad", sagt Bikker 1997 dem Stern. Der Amtsrichter in Kleve verurteilt sie tags darauf wegen illegalen Grenzübertritts zu je zehn Mark Ordnungsstrafe. Ein Gerichtsdiener schenkt jedem zwanzig Mark – zehn für die Strafe, zehn für die Reise. "Beim Gericht, das waren alles Kameraden", sagt Bikker.
Zwei Tage später bittet die niederländische Regierung die Bundesrepublik offiziell um die Verhaftung und Auslieferung der Flüchtigen. Sie werden zwar rasch gefasst – in die Niederlande kommt aber nur einer zurück: Jacob de Jonge, er war leitender Wachmann im Polizeihaftlager "Erika" in Ommen gewesen. Deutschland erkennt ihn zwar als politischen Flüchtling an, doch die britische Militärpolizei passt ihn ab und bringt ihn als "unerwünschte Person" in die Niederlande. Die Adenauer-Regierung protestiert erfolglos in London dagegen.
Der Umgang mit den Ausbrechern ist kein Ruhmesblatt für die junge Republik. Der Bundesgerichtshof erklärt sie zu Deutschen, die laut Grundgesetz nicht ausgeliefert werden dürfen: Sie haben mit dem Eintritt in die Waffen-SS ihre niederländische Staatsangehörigkeit verloren und die deutsche erworben. Die Rechtsgrundlage: ein Erlass des "Führers" vom 19. Mai 1943.
Die deutschen Behörden eröffnen zwar Ermittlungsverfahren gegen die verbliebenen sechs Flüchtlinge aus Breda. Aber sie werden allesamt eingestellt. Heute ist schwer zu sagen, warum: Weil die niederländische Regierung auf der Auslieferung beharrt und sich deshalb weigert, Rechtshilfe zu leisten? Oder weil die deutschen Ermittlungsbehörden von alten Nazis durchsetzt sind, wie die Niederländer meinen?
Bikker, dem "Henker von Ommen", sollte Ende der neunziger Jahre doch noch der Prozess gemacht werden, nachdem er sich im Stern-Interview selbst belastet hatte. Als es so weit war, wurde er für verhandlungsunfähig erklärt. Der Träger der silbernen Ehrennadel des Kleingartenvereins Kipper im westfälischen Hagen starb 92-jährig im November 2008. Sein Tod wurde erst im April dieses Jahres bekannt.
Faber lebt verschiedenen Quellen zufolge seit mehr als 50 Jahren im bayerischen Ingolstadt. Im Telefonbuch steht er nicht. Aber seit Kurzem auf der Liste der zehn meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher des Simon-Wiesenthal-Zentrums. Er ersetzt den KZ-Arzt Aribert Heim, der aufgrund von Recherchen der New York Times und des ZDF als wahrscheinlich tot gilt.
Im April 2008 wendeten sich, wie niederländische Zeitungen berichteten, Nachkommen von Opfern Fabers an die Regierung in Den Haag mit der Bitte, diese sollen in Berlin erneut um die Auslieferung Fabers oder einen Prozess gegen ihn nachsuchen. Auch deswegen hat das Simon-Wiesenthal-Zentrum ihn jetzt auf seine Liste gesetzt. Die Aussichten sind aber nicht gut. Faber ist 87 Jahre alt – und immer noch deutscher Staatsbürger von Adolf Hitlers Gnaden.
- Datum 22.05.2009 - 18:49 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Wem dienst es, jetzt den Fall gegen einen hochbetagten Mann "aufzurollen"? Welches Ziel könnte ein neues Urteil haben? Resozialisierung ? Wiedergutmachung" ? Hilft es den Opfern? Gibt es den Angehörigen wirklich etwas? Aus meiner Sicht könnte man mit einem Betrag (der den Verfahrenskosten entspräche) an Opfer von Gewalt eher helfen.
Auch wenn es manchmal trostlos erscheint: Man sollte solche Fälle wie alte Kuhfladen betrachten. Es war schon Gras darüber gewachsen. Jetzt wird der Mist wieder aufgerührt.
Im Zweifel immer noch dem Rechtsstaat und seinem Grundsatz: Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Genau das ist das Ziel. Würde man endlich mal ein Ende finden, könnte man ja nicht immer neu das " Thema " aufrollen. Und man will kein Ende dieser Geschichte, denn da kann man immer Geld schinden - nur das ist das Ziel dieser Aktionen. Warum klagt man nicht Kriegsverbrecher der anderen Seite an ? Wäre doch mal ein Thema der Simon - Wiesental Stiftung, oder nicht.
Im Zweifel immer noch dem Rechtsstaat und seinem Grundsatz: Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Genau das ist das Ziel. Würde man endlich mal ein Ende finden, könnte man ja nicht immer neu das " Thema " aufrollen. Und man will kein Ende dieser Geschichte, denn da kann man immer Geld schinden - nur das ist das Ziel dieser Aktionen. Warum klagt man nicht Kriegsverbrecher der anderen Seite an ? Wäre doch mal ein Thema der Simon - Wiesental Stiftung, oder nicht.
...wie die Liste weiterlebt. Irgendwann rutschen Herr Grass und Herr Ratzinger nach...
Der letzte macht das Licht aus.
Ausliefern und den Nachbarstaat um Entschuldigung für die Blindheit auf dem rechten Auge während der Nachkriegszeit bitten! Erledigt wäre der Fall!
Um Entschuldigung bitte müssten die Niederlande wegen ihres damaligen Hochmutes. Was ist passiert? Eingebürgerten Deutschen, die im Ausland gefangen waren, gelingt die Flucht über die Grenze nach Deutschland, wo sie Staatsbürger sind (Der Grund der Staatsbürgerschaft steht hier erst einmal nicht zur Debatte, sondern der Fakt). Dort schaut man in die Verfassung und stellt fest, dass Auslieferung nicht möglich ist.
Was also machen? Es besteht hinreichender Verdacht, dass die Staatsbürger Verbrecher sind. Also macht man einen Prozess und bittet die Niederlande um Rechtshilfe, die von denen verweigert wird. Sie wollen ihre Gefangenen, auf die aufzupassen sie nicht hinreichend in der Lage waren. einfach wieder haben. Da haben die Deutschen doch nicht auf ihrer blöden Verfassung rumzureiten, die fucking Nazis die, oder?
Um Entschuldigung bitte müssten die Niederlande wegen ihres damaligen Hochmutes. Was ist passiert? Eingebürgerten Deutschen, die im Ausland gefangen waren, gelingt die Flucht über die Grenze nach Deutschland, wo sie Staatsbürger sind (Der Grund der Staatsbürgerschaft steht hier erst einmal nicht zur Debatte, sondern der Fakt). Dort schaut man in die Verfassung und stellt fest, dass Auslieferung nicht möglich ist.
Was also machen? Es besteht hinreichender Verdacht, dass die Staatsbürger Verbrecher sind. Also macht man einen Prozess und bittet die Niederlande um Rechtshilfe, die von denen verweigert wird. Sie wollen ihre Gefangenen, auf die aufzupassen sie nicht hinreichend in der Lage waren. einfach wieder haben. Da haben die Deutschen doch nicht auf ihrer blöden Verfassung rumzureiten, die fucking Nazis die, oder?
Schauen Sie sich mal an, wieviele rechtsmotivierte Straftaten 2000-2008 Urteile nach sich zogen und wieviele linksmotivierte.
Googeln Sie mal danach.
Im Zweifel immer noch dem Rechtsstaat und seinem Grundsatz: Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Genau das ist das Ziel. Würde man endlich mal ein Ende finden, könnte man ja nicht immer neu das " Thema " aufrollen. Und man will kein Ende dieser Geschichte, denn da kann man immer Geld schinden - nur das ist das Ziel dieser Aktionen. Warum klagt man nicht Kriegsverbrecher der anderen Seite an ? Wäre doch mal ein Thema der Simon - Wiesental Stiftung, oder nicht.
Es ist eine typisch deutsche Geschichte.
Wenige haetten sich einen anderer Ausgang vorgestellt als gerecht.
Die grosse Mehrheit sieht es anders. Dass es Faber so gut gegangen ist wie allen in Westdeutschland nach 1945, sollte wohl niemanden Bedenken machen. Es gehoerte sich doch so.
(Letzten Endes waren SS und SD nur Soldaten......; und alle andere nur Adolf's erste Opfer. Nein?)
Um Entschuldigung bitte müssten die Niederlande wegen ihres damaligen Hochmutes. Was ist passiert? Eingebürgerten Deutschen, die im Ausland gefangen waren, gelingt die Flucht über die Grenze nach Deutschland, wo sie Staatsbürger sind (Der Grund der Staatsbürgerschaft steht hier erst einmal nicht zur Debatte, sondern der Fakt). Dort schaut man in die Verfassung und stellt fest, dass Auslieferung nicht möglich ist.
Was also machen? Es besteht hinreichender Verdacht, dass die Staatsbürger Verbrecher sind. Also macht man einen Prozess und bittet die Niederlande um Rechtshilfe, die von denen verweigert wird. Sie wollen ihre Gefangenen, auf die aufzupassen sie nicht hinreichend in der Lage waren. einfach wieder haben. Da haben die Deutschen doch nicht auf ihrer blöden Verfassung rumzureiten, die fucking Nazis die, oder?
An ein anderes Land nicht auszuliefern hat, fernab jeglicher Paragraphenreiterei, im Ursprung letztlich immer nur einen Grund: Dass man dem anderen Land nicht zutraut, das (im eigenen Sinne) "richtige" Urteil zu sprechen bzw. die Gefangenen anderweitig falsch zu behandeln (je nach verweigerndem Land & Zielort mal zu schlecht und mal zu gut).
Wenn Anwälte nur in Gesetzesnummern denken, mag das für ihren Beruf meist richtig sein, aber in diesem Fall verfehlt das die ursprüngliche Absicht des Auslieferungsschutzes. Unseren Nachbarn (!) in der EU (!!) in Auslieferungsbelangen nicht zu trauen, ist doch wirklich aberwitzig - schließlich geht es nicht um China oder den Iran!
(Und: Wie viel (oder wenig!) Vertrauen man seinen Freunden schenkt, so viel (oder wenig) bekommt man dann später auch zurück...)
An ein anderes Land nicht auszuliefern hat, fernab jeglicher Paragraphenreiterei, im Ursprung letztlich immer nur einen Grund: Dass man dem anderen Land nicht zutraut, das (im eigenen Sinne) "richtige" Urteil zu sprechen bzw. die Gefangenen anderweitig falsch zu behandeln (je nach verweigerndem Land & Zielort mal zu schlecht und mal zu gut).
Wenn Anwälte nur in Gesetzesnummern denken, mag das für ihren Beruf meist richtig sein, aber in diesem Fall verfehlt das die ursprüngliche Absicht des Auslieferungsschutzes. Unseren Nachbarn (!) in der EU (!!) in Auslieferungsbelangen nicht zu trauen, ist doch wirklich aberwitzig - schließlich geht es nicht um China oder den Iran!
(Und: Wie viel (oder wenig!) Vertrauen man seinen Freunden schenkt, so viel (oder wenig) bekommt man dann später auch zurück...)
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