Patientenverfügungen Keine Einigung, weil jeder siegen will

Der jahrelange Streit um die gesetzliche Absicherung des Willens von Schwerkranken droht im Nichts zu enden. Der Grund: Die Abgeordneten können sich nicht auf ein Abstimmungsverfahren einigen.

Der Streit um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen füllt mittlerweile ungezählte Aktenordner. Papiere wurden verfasst, Experten beleuchteten in Stellungnahmen und Anhörungen alle Aspekte der Problematik gleich mehrfach. Im Kern ging es dabei stets um die Frage, wie bindend der Wille eines Menschen sein soll, der verfügt hat, unter bestimmten Umständen nicht mehr leben, sondern sterben zu wollen. Nach sechsjähriger Arbeit sollte eigentlich an diesem Donnerstag der Bundestag entscheiden. Doch am Dienstag wurde die Abstimmung von der Tagesordnung gestrichen.

Die Gründe dafür sind weder medizinischer, noch ethischer oder juristischer Natur. Es ist viel simpler. Die Initiatoren der ersten drei parteiübergreifenden Gruppenanträge zu der Problematik konnten sich schlicht nicht einigen, in welcher Reihenfolge ihre Gesetzesentwürfe abgestimmt werden sollen.

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Dass über eine scheinbare Formalie nun ein so heftiger Streit entbrannt ist, dafür hat der Vize-Fraktionsvorsitzende der Union, Wolfgang Bosbach, eine einfache Erklärung: Jeder der Initiatoren wolle schließlich seinem Antrag die besten Chancen verschaffen, sagt er. Am schlechtesten stehen dabei die Karten für den Antrag, über den zuerst abgestimmt wird.  Denn anders als für die beiden folgenden fallen für diesen keine Stimmen von Abgeordneten an, deren Vorschlag bereits abgelehnt wurde.

Die Gruppe um den Unionsabgeordneten Bosbach, zu der auch SPD-Abgeordnete und Grüne gehören, und die die Reichweite von Patientenverfügungen begrenzen will, hat deswegen vorgeschlagen, "objektive Kriterien" für die Abstimmung zu benennen. Demnach solle entweder der Antrag, der zuerst in das Parlament eingebracht wurde, oder der weitestgehende oder der mit den meisten Unterstützern an die erste Stelle gesetzt werden. Für die Bosbach-Gruppe ginge dies in jedem Fall günstig aus. Ihr Antrag läge dann immer an der zweiten oder dritten Stelle.

Dagegen allerdings wehrt sich nun der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker, der Initiator jenes Gruppenantrags, der Patientenverfügungen eine möglichst weitgehende Gültigkeit einräumen will. Auch dies ist wenig erstaunlich, schließlich würde sein Antrag in all diesen Fällen auf Platz eins liegen.

Stattdessen will Stünker über alle Anträge gleichzeitig abstimmen lassen. Dies ist ein durchaus mögliches Verfahren. Es wurde beispielsweise bei der Abstimmung über das Transplantationsgesetz Mitte der 90er Jahre angewandt, bei dem es unter anderem darum ging, zu entscheiden, ob der Hirntod mit dem Tod eines Menschen gleichgesetzt werden solle. Die Abgeordneten würden in diesem Fall einen Zettel erhalten, auf dem sie zwischen mehreren Möglichkeiten nur eine auswählen können.

Doch auch dieses Vorgehen hat einen eindeutigen Nachteil. So hätten die Abgeordneten nämlich nicht die Möglichkeit sich gewissermaßen für das kleinste Übel zu entscheiden, wenn ihre eigentliche Position keine Mehrheit bekommen habe, gibt etwa der SPD-Abgeordnete René Röspel zu bedenken, der zu den Mitinitiatoren des Bosbach-Entwurfs gehört.

Leser-Kommentare
  1. Es werden alle 3 Anträge gleichzeitig zur Abstimmung gestellt.
    Der Antrag mit den wenigsten Stimmen fällt dann raus. Über die beiden verbleibenden Anträge wird erneut abgestimmt.

  2. "Jeder der Initiatoren wolle schließlich seinem Antrag die besten Chancen verschaffen, sagt er. Am schlechtesten stehen dabei die Karten für den Antrag, über den zuerst abgestimmt wird. Denn anders als für die beiden folgenden fallen für diesen keine Stimmen von Abgeordneten an, deren Vorschlag bereits abgelehnt wurde."

    Habe ich das richtig verstanden: Es geht darum, in welcher Reihenfolge über einen Antrag abgestimmt wird und weil sie die Herren/Frauen Abgeordneten darüber nicht einig werden, wird gar keine Entscheidung fallen?

    Meine 84-jährige Nachbarin, die an der einen oder anderen Krankheit leidet und (im Gegensatz zu den entscheidungsunfähigen Bundestagsabgeordneten) willens ist, überhaupt eine Entscheidung zu treffen, nämlich über die, "wie" das Ende IHRES ihres Lebens aussehen und vonstatten gehen soll, wird über diese Nachricht begeistert sein!
    Sie war - nach reiflicher Überlegung - bei einem Notar ihres Vertrauens und hat eine Patientenverfügung beurkunden lassen. Das ist ihr niedergeschriebener Wille! Mit vertrauten und bekannten Menschen besprochen, abgewogen, ärztlich beraten, beurkundet.
    Sie wird sich ganz sicher freuen, dass ihr Wille nicht berücksichtigt werden wird/kann/muss, nur weil gewählte Volksvertreter sich nicht auf ein Abstimmungsverfahren einigen können.
    Prima Jungs, macht nur weiter so! Die Politikverdrossenheit hat ihren Höhepunkt noch nicht erreicht!!

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    eine laterne?

    nicht mein wunsch
    aber irgendwie legen "die" es doch drauf an

    eine laterne?

    nicht mein wunsch
    aber irgendwie legen "die" es doch drauf an

    • Gafra
    • 26.05.2009 um 18:57 Uhr

    für eine mögliche Volksabstimmung.
    Schließlich betrifft es jeden einzelnen!

    • A.S.
    • 26.05.2009 um 21:18 Uhr

    Man kann sich nicht auf ein Abstimmungsverfahren einigen und deshalb wird eine Gesetzesgrundlage, die sechs Jahre diskutiert wurde, nicht beschlossen. Das glaubt einem doch kein normaler Mensch.
    Und da soll irgendein Jugendlicher sich für Politik und deren Umsetzung interessieren? Für diese Altersgruppe sind doch sechs Jahre schon eine nicht zu überblickende Zeit.

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    auch nicht, warum das jetzt schon 6 Jahre dauert. Normalerweise dauert etwas bzw. wird lange diskutiert, wenn man daran etwas verdienen kann, oder es gibt uebergordnete parteiliche Interessen. Ist das hier der Fall ?

    auch nicht, warum das jetzt schon 6 Jahre dauert. Normalerweise dauert etwas bzw. wird lange diskutiert, wenn man daran etwas verdienen kann, oder es gibt uebergordnete parteiliche Interessen. Ist das hier der Fall ?

  3. und insofern sind alle drei Vorschläge nicht optimal. Man vergißt hier, dass es hier z.T. um ein Hochluxus-Problem, etwas sehr artifizielles, geht. Luxus und eben moderne Pflege und Behandlungen im höchsten Alter haben aber z.T. ihren Preis. Und diese Preisfrage wird hier nicht gestellt! So unterschiedlich wie die Menschen, ihre gesundheitliche Konstellation und ihr Charakter, ist letztlich auch ihr Lebensmodell, ihr Wunsch vom Leben und vom Altern und vom Sterben.
    Wie kann ich das alles über einen Kamm scheren?!?

    Dem einen, kann ein langes Leben mit allen medizinischen Schikanen sehr viel wert sein, einem anderen ist dies weniger Wert - der will lieber ein möglichst schönes Leben in der aktiven Hauptphase! Hier muss ein Gesetz her, welches all die Möglichkeiten bietet und erlaubt, welches einem aber auch den Preis für das gewünschte Künstliche (,Lebensverlängernde und das Hochalter Verschönernde) nennt und einem in die Versicherungsbeiträge umlegt! Da kann dann einer natürlich (weiterhin) sagen, ja ich will im Alter alles oder vieles von dem was möglich ist - da muss er dann aber auch alles oder viel an Sozialbeiträgen (Renten, KV- und Pflegeversicherung!), zahlen!!! Heute ist das eine weitere Möglichkeit des (indirekten und unbewussten!) Sozialschmarotzertums bzw. des unsauberen sozialen Ausgleichs. Ich hätte diese Beiträge selbst weder erarbeitet noch mir freiwillig versichert - ich hatte mir stattdessen ein schönes Leben gemacht (z.B. als Vollaussteiger in Mallorca): Via "Menschenrecht" steht mir n diesem Sozialstaat dann aber dennoch stehts die volle Absicherung mit allen Schikanen bis zum Geht-nicht-mehr zu - ja wie hätten Sie's denn gern? - und natürlich sage "ich" da (meist) nicht nein...! Wer sagt, ich will hier im Hochalter nicht alles - der muss dann auch weniger Versicherungsbeiträge bezahlen, der kann es dann später von der Versicherungsgemeinschaft aber auch nicht bezahlt bekommen!!!

    Auch könnte und sollte hier schon auch eine Möglichkeit zur aktiven Sterbehilfe in die Überlegung einbezogen werden - und in die Kalkulationen! Wenn ich also mit neunundneunzig eine schwere Krebserkrankung bekomme, die mich unbehandelt sehr belastet, ich aber eine teure Chemotherapie für dieses hohe Alter nicht versichert habe, dann sollte ich, wenn ich nicht ausreichend schnell sterbe, sondern längere Zeit dahinsieche, auch die Möglichkeit haben, und ja, letztlich schon auch aus finanziellen Gründen (der Belastung der anderen ja genaugenmmen eben!), eher zu sterben: Dafür habe ich ja doch aber in jüngeren Jahren mehr Geld für den Genuss des Lebens gehabt!!! Natürlich sollte man hier dann aber auch ein paar Grenzen ziehen - nur eben auch (weitere, wirkliche) Spielräume eröffnen...!

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    ... aber für 24 Stunden und in jedes Zimmer. Dann können Sie Ihren Kommentar noch mal überarbeiten.

    Hier geht es darum, dass ich keine lebensverlängernde Maßnahmen hinnehmen will wenn zwei Ärzte bestätigen, dass meine Krankheit in absehbarer Zeit zum Tode führen wird. Dann will ich nur noch schmerzstillende Medikamente und in einer menschenwürdigen Umgebung in Würde sterben können. Darum geht es und um nichts anderes.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

    ... aber für 24 Stunden und in jedes Zimmer. Dann können Sie Ihren Kommentar noch mal überarbeiten.

    Hier geht es darum, dass ich keine lebensverlängernde Maßnahmen hinnehmen will wenn zwei Ärzte bestätigen, dass meine Krankheit in absehbarer Zeit zum Tode führen wird. Dann will ich nur noch schmerzstillende Medikamente und in einer menschenwürdigen Umgebung in Würde sterben können. Darum geht es und um nichts anderes.

    Gruß, Bernd
    *** Money helps the body to survive, but friends are needed to make the soul survive ***

  4. der Realität doch etwas vorbeigeht, nicht mehr zeitgemäß ist, der ist wohl auch ein wenig selbst mit dran schuld, dass dieser Zirkus sich so immer noch (so wie bisher) weiter dreht...
    (Die Alternative kann hier nur eine Allparteienregierung bei Abschaffung der Fünfprozenthürde (die für die Regierungsbeteiligung gelten sollte) und die Einführung plebiszitärer Elemente sein ...!)

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    gebündelte inkompetenz?
    und einheitsfarbe und " du bist deutschland"?

    nee danke, da machen ich lieber 'meinen' abgeordneten ein.
    allparteienregierurg?
    und ein 'weiser führer'?

    hab ich sie da evtl. richtig oder falsch verstanden?

    gebündelte inkompetenz?
    und einheitsfarbe und " du bist deutschland"?

    nee danke, da machen ich lieber 'meinen' abgeordneten ein.
    allparteienregierurg?
    und ein 'weiser führer'?

    hab ich sie da evtl. richtig oder falsch verstanden?

  5. "wenn elefanten tanzen wird das gras zertreten"

    wir gras, die elefanten
    wir zertreten

    deren tanz: selbstdarstellung
    rücksicht aufs gras? gesch....

    politisch möchte ich noch wählen, privat bin ich ' fed up'

    ps: wähl ich politisch, bin ich auch 'fed up'.

    demokratieverdrossen? ICH NICHT!

    die da oben schon.

  6. eine laterne?

    nicht mein wunsch
    aber irgendwie legen "die" es doch drauf an

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