Patientenverfügung Versagen im Bundestag
Wegen eines Streits in der Koalition wurde die Bundestagsdebatte zur Patientenverfügung erneut verschoben. Wann endet dieser politische Leidensweg? Ein Kommentar

© John MacDougall/AFP/Getty Images
Noch vor Ende der Legislaturperiode wollte der Bundestag eine Regelung zur Patientenverfügung finden. Dieser Plan droht zu scheitern
Es sollte eine der letzten großen Debatten der Legislaturperiode werden. Ohne Fraktionszwang wollten die Parlamentarier über Fragen diskutieren, die viele Bürger umtreiben: Wann muss man eine Therapie beenden, die das Sterben nur verzögert? Wer trifft diese Entscheidung, wenn ein Patient über sein Schicksal nicht mehr selbst bestimmen kann: der Arzt, die Angehörigen oder ein Richter?
Und welchen Einfluss hat dabei der vorab geäußerte Wille des Kranken auf diesen Beschluss? Nun ist sie wieder verschoben worden: die Entscheidung über ein Gesetz zur Patientenverfügung – und niemand wagt mit Sicherheit zu sagen, dass sie noch zustande kommt.
Seit mehr als sechs Jahren beschäftigt das Thema das Parlament. Unzählige Debatten und Anhörungen hat es gegeben, zwei Kommissionen haben die Meinungen gebündelt und Gesetzesvorschläge gemacht. Juristen, Ethiker, Mediziner, Theologen haben ihre Sicht dargelegt. Am Ende lagen drei Gesetzentwürfe vor, die am kommenden Donnerstag zur Abstimmungen kommen sollten. Doch daraus wird nichts, weil sich die Parlamentarier nicht über eine Formalie der Tagesordnung einigen können: über welchen Antrag zuerst abgestimmt wird.
Dabei erwarten Millionen Bürger, die eine Patientenverfügung verfasst haben, endlich Klarheit darüber, was ihr vorletzter Wille tatsächlich wert ist. Zwar haben Gerichte in den vergangenen Jahren die Selbstbestimmung der Patienten in verschiedenen Urteilen gestärkt.
So entschied das Bundesverwaltungsgericht bereits 1994, dass eine künstliche Ernährung auch dann eingestellt werden darf, wenn der Tod nicht unmittelbar bevor steht – wenn es der Patient denn möchte. Dabei hat der Patientenwille auch dann Vorrang vor dem Lebensschutz, wenn er nicht schriftlich sondern nur mündlich geäußert wurde. Dennoch passiert es immer wieder, dass Ärzte eine vorliegende Patientenverfügung einfach ignorieren.
Trotz der liberalen Generallinie der Gerichte kommt es stets aufs Neue zu widersprüchlichen juristischen Entscheidungen. Zwei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit: So urteilte das Oberlandesgerichts Düsseldorf kürzlich, dass es zwar rechtens sei, die künstliche Ernährung einzustellen, nicht aber die Zufuhr mit Flüssigkeit – was in vielen Fällen jedoch längst Praxis ist.
- Datum 27.05.2009 - 08:27 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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die Alten und Kranken sind n icht systemrelevant !
Als Angehöriger eines Patienten, der nie in dem Zustand leben wollte, indem er jetzt leben muss, kann ich es einfach nicht mehr hören, wie lange sich die Parlamentarierer noch mit dem Thema auseinander setzen wollen. In dem Moment, wo ich einen Arzt auf den Willen des Patienten hingewiesen habe, bekam ich die Antwort, dass ich gefälligst den Mund halten soll, und wenn es nicht unverzüglich zur Einwilligung der OP kommt, würde er als Arzt ein Gericht einschalten und in kürzester Zeit die richterliche Genehmigung bekommen. Leider habe ich es versäumt durch eine einstweilige Verfügung, mithilfe eines Anwaltes, die OP um mehrere Stunden heraus zu zögern. Dann wäre jede OP sinnlos geworden und der Patient wäre in Ruhe gestorben. Jetzt muss er mit Schmerzen leben und ist ein Schwerstpflegefall ohne jedes eigenes Bewusstsein. Wenn es endlich ein Gesetz gibt, kann kein Arzt mehr in seiner Selbstherrlichkeit über "Leben" oder in Würde sterben mehr entscheiden. Seitdem vermeide ich, soweit ich kann den Kontakt zu Ärzten. Leider sind viele von dieser Berufsgruppe einfach nur überheblich und sehen nur ihr Gehalt, aber nicht den Patienten / Menschen. Bei Tierärzten habe ich deutlich bessere Erfahrungen gemacht.
[Entfernt wg. Doppelpostings. /Die Redaktion pt.]
Wir sollten froh sein, daß sich dieser Leidensweg fortsetzt und bis zur Wahl nichts mehr geschieht. Denn jeder der vorliegenden Gesetzesentwürfe würde die Situation verschlimmern. Die Rechtslage jetzt ist klar: ärztliche Eingriffe gegen den Willen, auch den mutmaßlichen Willen, des Patienten sind rechtswidrige und strafbare Körperverletzungen. Die Zeit und alsbald zu erwartende höchstrichterliche Urteile werden es der Ärzteschaft schon noch beibringen, sich zum rechten Zeitpunkt vom Machbarkeitswahn zu verabschieden; und zugleich bleibt die Situation flexibel genug, um eine Patientenverfügung nicht als etwas zu betrachten, das in Stein gemeißelt ist - solange ein Todkranker Angehörige hat, die ihn kennen, schätzen, achten, lieben und mit Zähnen und Klauen für ein würdiges Ende kämpfen. Das ist leider nötig in unserem technologiebeherrschten Zeitalter, das den Tod als Feind ansieht und dahinvegetierendes Leben sive die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen als Erfolg.
Einen pflegeleichteren und kommerziell günstigeren Heimversorgungsfall als den Komapatienten gibt es schließlich nicht.
Es geht hier um den allerletzten Kampf gegen Technologie und Kommerz - ich vertraue eher den Gerichten als der Politik, in diesem uns alle betreffenden Todes-Fall die Lösung zu finden, die die Menschenwürde achtet.
Die Regelungswut des deutschen Gesetzgebers hat keine Grenzen. Alles und jedes muss irgendwo geregelt werden, und nichts, was man tut, darf ohne Gesetzesartikel geschehen. Die verwaltete Welt, vor der uns die Frankfurter Schule schon vor über 50 Jahren gewarnt hat, ist voll am Wirken.
Tatsächlich kann man ja über Gesetze niemanden hindern, sich selbst zu töten. Insofern geht es "nur" um jene Menschen, die sich nicht mehr frei bewegen können - die werden an der Ausübung ihres freien Willens gehindert, ihnen wird selektiv Hilfe verweigert. Im Grunde eine subtile Form der Diskriminierung, und man kann nur jeder und jedem raten, sich früh genug zu entscheiden, wenn er keine Dritten ins Gefängnis bringen will.
Unter dem Deckmäntelchen der Humanität wird die Verlängerung eines vom Betroffenen nicht mehr gewünschten Lebens erzwungen - dabei geht es nur um den Zeitpunkt, denn sterblich sind wir ja alle. Gegen diese Einsicht in die radikale Endlichkeit des Menschen, die bereits die Grundlage von Kants Philosophie bildete, müssen natürlich alle Vertreter eines "Lebens nach dem Tode" Sturm laufen. Und das sind so gut wie alle Religionen.
Im Hintergrund wabert selbstverständlich immer noch die Idee der Strafe Gottes. Denn wenn sich alle so einig sind, dass Palliativ-Medizin die Lösung wäre, dann muss es wohl Gründe geben, sie nicht wirklich zu fördern und dem "gerechten" Schmerz seinen Lauf zu lassen.
Der neuzeitliche Humanismus ist genau gegen diese absolutistische Vereinnahmung des Lebens durch den projektiven Narzißmus der Gottesvorstellung angetreten.
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PS: Hin und wieder spielt ja auch die Mordpolitik der Nazis am "unwerten Leben" noch eine Rolle. Wer Euthanasie, die "Erleichterung des Sterbens", mit dieser Mordpolitik gleichsetzt oder auch nur vergleicht, trägt in Tat und Wahrheit zur grenzenlosen Verharmlosung des Mordens bei. Es ist mir nicht bekannt, dass die Opfer oder deren direkte Verwandte gefragt worden wären. Ein verlöteter Sarg war die Regel.
ihr wohlversorgten:
euch allen nicht gerade die pest an den hals dafür aber die 'versorgungs'hölle meiner eltern und einiger meiner freunde, wünschenswert euch selber auch.
euer ballerinenhafter tanz um rechtssicherheit für ärzte und willensfreiheit für
bürger (auch wenn sie abfällig 'nur' patienten sind),
eure selbstgefällige plusterei ob eures 'gewissens',
eure vergeuderei unserer gelder für gutachten und berater und experten, die ihr so selbstherrlich ignoriert
eure 'menschlichkeit', die sich in rangeleien um tagesordnungspunktreihenfolgen so klar decouvriert.
ihr seid feige und dem eigenwohl verschrieben.
euch ist die qual der in der entscheidung stehenden ärzte egal.
euch ist die qual der in der entscheidung stehenden angehörigen egal.
euch ist der wille des bürgers egal.
ihr seid ja nur eurem gewissen verpflichtet.
klingt gut, sprech ich euch aber ab: hättet ihr eins, dann würdet ihr das regeln, jetzt und anständig.
aber ihr haltet euer 'gewissen' rein, überlasst den 'dreck' denen vor ort.
wie immer.
abgeordnete: hauptsache wichtig und rente gesichert.
k...tz!
Schade, dass ein so wichtiges Gesetzesvorhaben an der fehlenden Kompromissbereitschaft politischer Gruppen scheitert. Vielleicht sollten in der Diskussion um die Reichweite von Patientenverfügungen die Meinung von Patienten selbst berücksichtigt werden. Hier lobe ich mir die chirurgische Universitätsklinik in Homburg/Saar. Hier beschäftigen sich die Ärzte um Prof. Schilling mit der Meinung ihrer Patienten zu diesem Thema. Das ganze wurde sogar in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht: Springer Verlag: Justinger C et al. Chirurg. 2009 May;80(5):455-61. Vielleicht ist es aber gut, dass es keine politische Entscheidung gibt bevor eine gesellschaftliche Diskussion stattgefunden hat.
Eine gesellschaftliche Diskussion mag für all jene Fälle notwendig sein, in denen der Wille des oder der Betroffenen nicht klar ist. Also gerade nicht dann, wenn glaubhafte Aussagen Verwandter oder eine Patientenverfügung vorhanden sind.
Ich bin sehr für gesellschaftliche Diskussion - ausser in genau diesem Fall. Da verbitte ich mir jede Vorschrift, was ich mit meinem Leben, wenn es denn am Zerfallen ist, anfange.
Die Anmassung, irgendwelche mir nicht verwandtschaftlich oder freundschaftlich verbundene Personen (jedenfalls von mir gewählte) hätten hier etwas zu sagen, ist unerträglich. Ich bin froh, dass mein Abgang - früh genug bedacht - durch keinerlei gesellschaftliche Diskussion verhindert werden kann. Und diese Perspektive ist für mich - krankheitshalber - durchaus real.
Ich kann mittlerweilen diese devot-öligen in Wahrheit machtbesessenen Stimmen, mit denen Anderen das Heil aufgezwungen werden soll, schlicht nicht mehr ertragen.
Eine gesellschaftliche Diskussion mag für all jene Fälle notwendig sein, in denen der Wille des oder der Betroffenen nicht klar ist. Also gerade nicht dann, wenn glaubhafte Aussagen Verwandter oder eine Patientenverfügung vorhanden sind.
Ich bin sehr für gesellschaftliche Diskussion - ausser in genau diesem Fall. Da verbitte ich mir jede Vorschrift, was ich mit meinem Leben, wenn es denn am Zerfallen ist, anfange.
Die Anmassung, irgendwelche mir nicht verwandtschaftlich oder freundschaftlich verbundene Personen (jedenfalls von mir gewählte) hätten hier etwas zu sagen, ist unerträglich. Ich bin froh, dass mein Abgang - früh genug bedacht - durch keinerlei gesellschaftliche Diskussion verhindert werden kann. Und diese Perspektive ist für mich - krankheitshalber - durchaus real.
Ich kann mittlerweilen diese devot-öligen in Wahrheit machtbesessenen Stimmen, mit denen Anderen das Heil aufgezwungen werden soll, schlicht nicht mehr ertragen.
Kann man diesen inoperabel taktierenden Streithälsen nicht die Abgeordneten-Finalverfügung aushändigen?
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