Fahndung Rasterfahndung fängt keine TerroristenSeite 2/2

Dass dies nicht nur Hirngespinste sind, zeigen Zahlen aus den USA. Dort darf die Polizei dank eines Gesetzes namens "Terrorism Act" Autos und Personen ohne jeden Verdacht kontrollieren. Kein Wunder, dass die Zahlen solcher Kontrollen zugenommen haben. Doch haben sie das nicht gleichmäßig. Laut dem Bericht stiegen sie seit dem 11. September um vier Prozent, wenn es um Weiße ging, jedoch um 66 Prozent bei Schwarzen und gar um 75 Prozent, wenn der oder die Durchsuchten Asiaten waren.

Es geht in der Studie aber nicht nur um die Fälle an sich. Die Analysten untersuchten auch, wie sinnvoll die Rasterfahndung aus kriminologischer Sicht überhaupt ist. Mit desaströsem Ergebnis. "Es gibt keine Belege dafür, dass eine ethnische Personenprofilermittlungen Straftaten und Terrorismus verhindern." Die Methode sei, so das Fazit, sinnlos, weil unscharf. Der Fehler liege dabei im Ansatz des Systems der Rasterfahndung: "Es zielt auf eine Gemeinschaft, indem es ein sehr weitmaschiges Netz auswirft, ohne darauf zu achten, wer sich darin fängt." Eine Erfahrung, die bereits die britische Polizei in Nordirland gemacht habe, die nichtsdestotrotz aber bei der Terroristenjagd niemand beachte.

Das gleiche Problem gelte im Übrigen auch für die anlasslosen Durchsuchungen. Lediglich ein Prozent aller Verbrechen wird durch sie entdeckt, wie Daten des britischen Home Office belegen. Durchsuchungen, so die Schlussfolgerung der Studie, seien nur sinnvoll bei guter Aufklärung und starken Verdachtsmomenten. Die aber finden sich nicht durch Rasterung.

 
Leser-Kommentare
    • Scampi
    • 27.05.2009 um 11:30 Uhr

    Und wieder mal wird festgestellt, dass nicht nur falsche, sondern sogar besonders bedenkliche Fahndungsmuster gewählt wurden, die nicht nur keine guten Ergebnisse bringen, sondern sogar einen nicht unwesentlichen Teil der Bevölkerung gezielt unter Generalverdacht stellen.
    Man will ja nicht unterstellen, dass sich nicht jemand was bei dieser Fahndungsmethode gedacht hat, WAS er sich gedacht hat ist aber eine andere Sache. Wer unter der Voraussetzung einer laufenden Rasterfahndung nach ethnischen Merkmalen beklagt, dass die bevorzugte Zielgruppe dieser Fahndung sich nicht integriert, hat von vornherein seine angeblichen Bemühungen zur Integration(ob diese nun wünschenswert ist oder nicht-das lasse ich außen vor) unterminiert.
    Außerdem ist diese Fahndungsmethode nicht Grundgesetzkonform:
    GG Artikel 3
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Wenn übrigens nicht einmal z.B. ein deutscher Pass, also das Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Werten, Sicherheit vor solcher Fahndung bietet, da jeder Moslem potenziell verdächtig ist: warum sollte sich irgendwer dafür entscheiden, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, wie Ihre Kolumnistin Deniz Baspinar noch gestern beklagte?

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