Da staunt der Chef Mein Auto, dein Auto
Freigestellt mit Dienstwagen - geht das? Die Kolumne zum Arbeitsrecht klärt auf
Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen erhalten, den ich auch privat nutzen darf. Nun haben wir uns auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Mein Arbeitsverhältnis endet Ende September, bis dahin bin ich freigestellt. Nun fordert mein Chef den Firmenwagen sofort zurück. Muss ich den Wagen jetzt abgeben?
fragt Timm Bach
Sehr geehrter Herr Bach,
Die Praxis zeigt: Am meisten wird um Dienstwagen gestritten, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Und in der Regel geht es dabei um Fälle wie den Ihren, in denen der Mitarbeiter im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages freigestellt worden ist.
Grundsätzlich muss der Vorgesetzte dem Beschäftigten das Auto auch während einer solchen Zeit überlassen. Nur wenn der Dienstwagen überwiegend oder ausschließlich dienstlich genutzt wurde, darf der Chef das Auto sofort zurückverlangen.
Dafür muss aber ein Widerrufsrecht im Arbeitsvertrag, in der Nutzungsvereinbarung oder im Überlassungsvertrag festgehalten sein. Diese Klausel darf von Seiten des Arbeitgebers keinesfalls zu allgemein gefasst werden und sollte auch deutlich im Arbeitsvertrag hervorgehoben sein. Ansonsten ist sie nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Auch geht die Klausel dann ins Leere, wenn Sie noch offene Forderungen gegen Ihren Arbeitgeber haben. Sie können dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Ihr Ulf Weigelt
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- Datum 03.06.2009 - 18:40 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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