Medien ARD und ZDF schrumpfen im Netz

Der neue Rundfunkstaatsvertrag gilt: die Öffentlich-Rechtlichen müssen ihre Online-Angebote nun verkleinern und zum Beispiel Spiele entfernen.

Das ZDF will im Netz stärker auf Videos setzen und die Zahl der Texte dafür reduzieren

Das ZDF will im Netz stärker auf Videos setzen und die Zahl der Texte dafür reduzieren

ARD und ZDF schränken ihre Internet-Angebote ein. Das tun die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht freiwillig, sondern weil es der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag seit dem 1. Juni so will. Das ZDF reduziert seine Online-Seiten um bis zu 80 Prozent und will künftig stärker auf Videos statt auf Texte setzen, wie der Sender am Dienstag berichtete. Beim ZDF werden vor allem die Seiten von zdf.de, sport.zdf.de und heute.de zusammengestrichen.

Auch die ARD-Anstalten müssen ihre Internetseiten verschlanken. Künftig seien weniger Inhalte der ARD im Netz zu finden, sagte der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Peter Boudgoust. Konkrete Zahlen nannte er nicht, dafür nannte ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann Beispiele: Tarifrechner, Routenplaner, Partnerbörsen, Kulturkalender, Spiele. Diese Angebote mussten die Sender laut der „Negativliste öffentlich-rechtlicher Telemedien“ im Staatsvertrag sofort aus dem Netz entfernen. Als Telemedium wird alles verstanden, was ARD, ZDF und Deutschlandradio abseits von Radio und Fernsehen im Online-Bereich oder als Teletext betreiben (www.heute.de oder der ARD-Text zum Beispiel).

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Die bisher bestehenden müssen ebenso wie alle stark veränderten oder künftigen Telemedien dem neuen „Drei-StufenTest“ unterzogen werden. Das Prüfverfahren durch die Aufsichtsgremien untersucht, inwiefern das bestehende/geplante Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht; zweitens wird die Auswirkung auf den Markt, sprich die kommerzielle Konkurrenz geprüft; drittens die finanzielle Konsequenz für die Senderetats untersucht. Die ARD und ihre Anstalten werden bis Ende August 2010 über 30 Telemedien geprüft haben.

Für die Nutzer mehr entscheidend ist die Frage, wie lange eingestellte Sendungen (via Mediatheken) oder sendungsbezogene Inhalte im Netz genutzt werden können. Der Staatsvertrag schreibt als Regel eine Sieben-Tage-Frist vor. Soll diese Frist verlängert werden, muss dies per „Drei-Stufen-Test“ geprüft werden. ARD-Generalsekretärin Wiedemann nannte dies sinnvoll bei Informationen zu Bundestagswahlen, die ja nur alle vier Jahre stattfinden, weswegen die relevanten Daten über eine Archivfunktion weit länger als sieben Tage bereitstehen sollten. Hier wollen ARD und ZDF für bestimmte Inhalte Kategorien bilden, die dann mit verlängerten Nutzungsfristen versehen werden.

Aber selbst die Öffentlich-Rechtlichen denken an sich zuerst. Den aktuellen „Tatort“ wird es nach der Ausstrahlung auch weiterhin in der ARDMediathek nicht zum Download geben – er soll erst in der ARD und in den Dritten verwertet werden.

Der Text erschien im gedruckten Tagesspiegel vom 3. Juni

 
Leser-Kommentare
  1. Das ist eine Perversion der Marktwirtschaft: Erst werden auf Kosten der Gebührenzahler Inhalte erarbeitet und könnten dem Gebührenzahler zu Transaktionskosten nahe null € zur Verfügung stehen.

    Statt diesen Weg weiter zu beschreiten und dem Bürger die bereits bezahlten(!!!) Arbeiten kostenlos zu überlassen werden sie ihm gestohlen, geraubt - und angeblich ist das auch legal. Ich sage: Das ist juristisch abgesicherter Diebstahl, um privaten Anbietern zu ermöglichen, Erfolge zu plagiieren. Wettbewerb durch die Originale brauchen die ja nicht zu fürchten.

    Meiner Meinung nach ist das einmal mehr Vettern-Wirtschaft und Korruption, die es privaten "Inhalte"-Anbietern ermöglicht, die Bevölkerung noch umfassender verdummen und abzocken zu können.

    F. Mayer

  2. 2. Blöd

    anders kann man das nicht nennen. Die verbleibenden Internetangebote werden Null Attraktivität haben. Man kann sie nicht verlinken oder social bookmarken, nicht twittern oder weiterempfehlen, weil kein Mensch weiß, wie lange die Sachen überhaupt dort stehen werden. Schade auch, es gibt ja immer Leute, die gar keinen Fernseher oder nur ein schlechtes Radio haben. Es wäre auch im Sinne des Wettbewerbs klüger gewesen, im Hörfunk abzubauen und dafür im Internet das bestehende Angebot zu belassen. Naja, vllt wollen die ÖR die Zielgruppe unter 40 gar nicht mehr erreichen. Traurig, Traurig.

  3. Das ist doch eine dreiste Frechheit von Seiten der Politik, genau die vom Publikum gern genutzten Inhalte willkürlich zu beschränken, lediglich an den Interessen der privaten Sender und deren Profiten interessiert.

    Wo bleibt der Aufschrei der Presse gegen eine derartige korrupte Politik?

    Wir werden auf die Kritik dieses Rundfunkstaatsvertrags in der kapitalistischen Lügenpresse vergeblich warten, weil die zu denselben Konzernen gehören, die über ihre gekauften Politiker diesen Staatsvertrag durchgesetzt haben.

    Es ist nicht zu fassen.

    In diesem Land macht die Politik inzwischen Sachen, die derart dreist gegen die Interessen der Bürger gerichtet sind, dass man so etwas nur in einem völlig heruntergekommenen, hochkriminellen System erwarten würde.

    Politkriminelle Parteigangster sind nur noch von Privatinteressen der großen Konzerne gesteuert.

    Der Bürger und seine Wünsche interessieren die einen Dreck.

    • Medley
    • 20.04.2010 um 20:05 Uhr

    Eine sehr gute, kluge Endscheidung. Es entspricht wahrlich nicht dem geforderten Bildungsauftrags eines staatlichen Mediums "Tarifrechner, Routenplaner, Partnerbörsen oder Spiele" auf seinen Internetseiten anzubieten. Und Textbeiträge, die nichts mit deren Hörfunk- und Fernsehsendungen zu tun haben, die sollten diese TV- und Radiosender ebenfalls nicht ins Netz stellen. Das ist nämlich die ureigenste Domäne der Presse. Die ÖR geben weder Tageszeitungen noch Zeitschriften heraus, also sollten sie bitte dieses auch nicht über dem Umweg des Internets versuchen. Ok, Pressekonzerne machen auch TV(Spiegel, Süddeutsche,usw). Die Kosten dafür müssen sie aber über Werbeeinnamen finanzieren und bekommen sie nicht etwa, wie die Web-Angebote der ÖR, über die GEZ-Zwangsgebühren geschenkt.

    Lösung:

    1) Öffentlich-rechtliche TV- und Radioangebote verschüsseln.

    2) Öffentlich-rechtliche Web-Angebote verschüsseln.

    Ergebnis: Wer die GEZ-Gebühren bezahlt, kann sich das Zeugs reinziehen, wer keine bezahlt bleibt von den ör-Inhalten verschont.

  4. Ein paar Kommentatoren haben das ja schon ganz richtig erkannt... die einfachsten Gründe sind Geld aber dieser Aspekt ist völlig uninteressant wie ich finde, was wirklich schlimm ist, ist die Tatsache dass die Politiker auf diese Weise die Archive zerstören!

    Mit den unglaublichsten Lügen und Argumenten haben sie diese neue Regelung durchgesetzt und keiner der Journalisten ist auch nur aufgemuckt.

    Da wurde doch von seitens der Politmafia behauptet kosten sparen zu wollen/müssen und aus dem Grund müssten die Inhalte nach einigen Wochen wieder entfernt werden.

    Was verursacht denn mehr kosten, irgendwas reinstellen und stehen lassen oder es wieder nach ein paar Wochen zu entfernen ? Na ? Natürlich das entfernen, denn das kostet logischerweise Zeit und Personal, wenn man die Inhalte wieder entfernen muss. Also führt es zu keiner Ersparnis sondern zu mehr Kosten!

    Der Grund für diese Regelung ist, dass keiner soll mehr die Möglichkeit haben, das Internet als Archiv zu benutzen. Denn was nicht mehr da ist, kann auch nicht nachgelesen werden. So könnte nämlich jeder Bürger die Lügen und Skandale die sich in der Politszene ereignet haben, auch noch nach Jahren und Jahrzehnten nachlesen. Doch genau das wird so verhindert.

    Umgekehrt wird aber alles über die Bürger gesammelt, sowohl von den Behörden als auch von der Industrie.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
  • Kommentare 5
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