Datenschutz gelockert Bürger erfahren mehr über ihre Kreditwürdigkeit

Verbraucher erhalten künftig Einblick in ihre gespeicherten Daten. Auskunfteien müssen offenlegen, nach welchen Maßstäben sie die Kreditwürdigkeit der Bürger beurteilen.

Nach den Debatten der vergangenen Tage um Änderungen im Datenschutzgesetz, gibt es zumindest einen Teilerfolg für die Verbraucher. Der Bundestag verabschiedete eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, die den Bürgern mehr Rechte gegenüber Auskunftsdiensten einräumt.

Das sogenannte Scoring soll transparenter werden. Dies ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem berechnet wird, wie hoch das Risiko ist, dass ein Kunde seine Schulden nicht bezahlen könnte.

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Bisher konnten Verbraucher nicht nachvollziehen, warum ihnen ein Kredit verwehrt worden ist. Künftig sollen Auskunftsstellen wie beispielsweise die Schufa, gespeicherte personenbezogene Daten, die für Kredite oder andere Verträge wichtig sind, offen legen und erklären müssen.

Die Auskunft ist einmal im Jahr kostenlos. Verbraucher können fehlerhafte Einstufungen korrigieren lassen.

Die Opposition kritisierte das Gesetz als nicht ausreichend. Sie bemängelte, dass die Erfassung sogenannter Geodaten, also des Wohnorts, im Gesetz nicht ausgeschlossen ist. Diese Daten werden von Auskunfteien mit Ausnahme der Schufa erhoben.

Verbraucherschützer befürchten, dass Bürger in einem schlechteren Wohnquartier als weniger kreditwürdig gelten. Die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp sagte, der Wohnort dürfe nicht ausschlaggebend für die Bonität sein. Dieses Merkmal sei aber nur eines von etwa 150.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz kritisierte zudem, dass das Scoring nicht auf den finanziellen Bereich beschränkt worden ist.

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