Autoversicherung Tipps
Richtig wechseln
- Wechsel. Wenn Sie Ihren alten Wagen abschaffen und den neuen woanders als bisher versichern, gilt das als Kündigung des alten Vertrags.
- Rückzahlung. Informieren Sie Ihren ehemaligen Versicherer über den Wechsel. Dann bekommen Sie den zu viel gezahlten Beitrag zurück.
- Vollkasko. Schließen Sie für Ihren Neuwagen eine Vollkaskoversicherung ab. Anders als die Teilkasko deckt sie auch selbst verursachte Schäden ab.
- Selbstbeteiligung. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Das spart Beitrag. Viel höher sollte sie nicht sein, sonst zahlen Sie zu viele Schäden selbst.
- Neuwertentschädigung. Fragen Sie Ihren Versicherer ob, wie lang und unter welchen Bedingungen er in der Vollkasko den Neuwert erstattet. Je länger und umfassender, desto besser.
- Rückstufung im Schadensfall. Informiern Sie sich, wie viele Schadensfreiheitsklassen Sie im Fall eines verschuldeten Unfalls zurückgestuft würden. Das unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Einige bieten bei hoher Schadensfreiheitsklasse auch einen sogenannten Rabattretter. Dann bleibt Ihre Prämie nach einem Unfall unverändert.
- Abwrackprämie. Wenn Sie die Abwrackprämie beim Bundesamt für Wirtschaft (www.bafa.de) beantragt haben, müssen Sie Ihren Neu- oder Jahreswagen innerhalb von sechs Monaten zulassen. Das alte Auto muss aber bei der Verschrottung noch auf Sie angemeldet sein, sonst verfällt Ihr Anspruch auf die Abwrackprämie.
- Datum 04.06.2009 - 13:05 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, Finanztest 02.06.2009
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren