Patientenverfügung "Zu gefährlich oder zu kompliziert"

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe begründet, warum er dafür ist, auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen ganz zu verzichten. Interview

Eigentlich sollte der Bundestag an diesem Donnerstag nach jahrelangem Streit abschließend über das Thema Patientenverfügung beraten. Wegen eines Disputs über die Abstimmungsmodalitäten wurde die Entscheidung jedoch abgesetzt. Nun ist offen, ob sich der Bundestag vor der Wahl noch mit dem Thema befasst. Tut er es, dann müssen die Abgeordneten auch über den Antrag entscheiden, alles zu lassen, wie es ist. Initiiert hat ihn der CDU-Politiker Hubert Hüppe.

Frage: Herr Hüppe, was stört Sie denn an den vorliegenden drei Anträgen für ein Patientenverfügungsgesetz?

Hubert Hüppe: Entweder sie sind zu gefährlich oder zu kompliziert. Die Anhörung und die jahrelange Diskussion haben gezeigt, dass es Bereiche gibt, die sich einer gesetzlichen Regelung entziehen. Und hier handelt es sich um einen solchen Fall, in dem es besser ist, als Gesetzgeber auch mal zurückhaltend zu sein.

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Frage: Ist es denn besser, wenn das zufällige Kräfteverhältnis am Krankenbett über Leben oder Tod entscheidet?

Hüppe: Dies wäre der Fall, wenn der Antrag des SPD-Kollegen Stünker zum Zuge käme. Deshalb ist er aus meiner Sicht – ich bin ja auch Behindertenbeauftragter – der gefährlichste. Denn hier ist vorgesehen, dass es im Falle einer fehlenden Patientenverfügung für den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen auch reicht, wenn sich Betreuer und Arzt darüber einig sind – ohne gerichtliche Prüfung. Im Extremfall läge die Entscheidung über Leben und Tod eines Pflegeheimbewohners ohne Angehörige dann bei einem Berufsbetreuer und einem Arzt, der den Patienten nur sporadisch behandelt hat.

Frage: Aber bisher befinden sich die Vormundschaftsgerichte genauso in einer Grauzone. Die Juristen haben ja selber nach gesetzlicher Klärung gerufen.

Hüppe: Wenn ich der Überzeugung wäre, dass man das gesetzlich regeln könnte, wäre ich ja dafür. Ich war im Übrigen auch schon mal dafür und habe selber eine sehr umfangreiche gesetzliche Regelung gefordert. Inzwischen habe ich aber erkannt, dass feste Vorgaben niemals die vielen Besonderheiten berücksichtigen könnten und sich folglich eher gegen den Patienten wenden würden. Außerdem könnte – und hier spreche ich wieder als Behindertenbeauftragter – dadurch Druck entstehen, Patientenverfügungen auszufüllen, die sich hinterher gegen einen richten. Das will ich auf keinen Fall.

Frage: Welchen Druck meinen Sie?

Hüppe: Das fängt schon in der Partnerschaft an. Wenn ein Patient erklärt, seiner Frau nicht zumuten zu wollen, ihn im Koma länger als zehn Jahre zu pflegen, dann wird diese Frau schwer schreiben können, ich mute dir 15 Jahre zu. Und natürlich wird auch Druck entstehen, solche Verfügungen zu verfassen. Schließlich entledigt man dadurch ja Bekanntenkreis und Gesellschaft von unschönen Pflichten und Kosten. Es ist interessant, dass sich keiner dieser Gesetzentwürfe mit der Situation beschäftigt, dass ein Patient in seiner Verfügung womöglich auch stehen haben könnte: Ich will alles.

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