Patientenverfügung "Zu gefährlich oder zu kompliziert"Seite 2/2

Frage: Im Antrag Ihres Parteifreunds Bosbach ist eine verpflichtende ärztliche Beratung vorgesehen. Außerdem sollen Verfügungen nur gelten, wenn die Krankheit irreversibel in Tod oder Bewusstseinsverlust mündet.

Hüppe: Wenn das so wäre, hätte ich keine Probleme damit. Aber auch dieser Antrag wurde mehrfach geändert. In einem großen Bereich hat er jetzt leider keine Reichweitenbegrenzung mehr – nämlich dann, wenn eine ärztliche Beratung vorausgegangen ist. Und auch ohne ärztliche Beratung verfasste Verfügungen sollen gelten, wenn man davon ausgeht, die Kranken kämen nicht mehr zu Bewusstsein. Das ist eine sehr fragwürdige Regelung. Der Antrag will sicherlich Gutes und stellt auch den Lebensschutzgedanken wesentlich höher als die anderen. Aber er ist so kompliziert, dass er mehr Verwirrung schaffen würde, als jetzt schon besteht.

Frage: Was ist mit den Ärzten, die sich vom Gesetzgeber in den schwierigen Entscheidungen allein gelassen fühlen?

Hüppe: Die meisten Ärzte, die ich kenne, wollen – wie auch der Präsident der Bundesärztekammer und der Vorsitzende des Marburger Bundes – kein Gesetz. Die Pflegeleiterin einer Wachkoma-Station sagte mir, dass viele ihren Beruf infrage stellen würden, wenn sie ihre Patienten verhungern lassen müssten, nur weil zwei Leute behaupten, dies entspreche einem mutmaßlichen Willen. Wer wirklich nahe am Patienten ist, will das nicht bis ins Letzte von oben herab geregelt haben. Es kann ja auch Situationen geben, wo ein Patient zwar eine Verfügung verfasst hat, dies aber zu dem Zeitpunkt, in dem er sich nicht mehr artikulieren kann, womöglich ganz anders sehen würde.

Frage: Sind Sie generell gegen Patientenverfügungen oder meinen Sie nur, das ist schon jetzt ganz gut geregelt?

Hüppe: Nein, generell bin ich nicht dagegen. Und ich behaupte auch nicht, dass das jetzige Recht alle Fälle löst. Aber zu glauben, dass sich per Gesetz künftig jede Überbehandlung verhindern lässt, ist eine Illusion. Wir können die Behandlung jedes Individuums nicht bis zur letzten Lebensminute regeln und uns in Sicherheit wiegen. Das wissen wir aus allen Ländern, in denen es bereits detaillierte gesetzliche Regelungen und Aufforderungen zum Ausfüllen von Patientenverfügungen gibt. Ich bin sicher: Die jetzt vorliegenden Entwürfe würden die Situation verschlimmern. Es gäbe mehr Fälle, in denen sich die Verfügungen gegen die Interessen der Patienten richten würden, als bisher.

Die Fragen stellte Rainer Woratschka

 
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