Strafrecht
Allein die Terrorabsicht zählt
Es ist eine Zäsur: Künftig kann bestraft werden, wer ein Terrorcamp besucht oder Bombenanleitungen ins Netz stellt. Der Union geht das neue Gesetz nicht weit genug.

© Farooq Naeem/AFP/Getty Images
Kennen sich aus mit Gewalt: Pakistanische Paramilitärs
Die am Donnerstag im Bundestag verabschiedeten Strafrechtsänderungen betreffen nur eine Minderheit. Doch sie haben es in sich: Wer Terror-Camps besucht und sich in krimineller oder gar terroristischer Absicht im Umgang mit Waffen und Sprengstoff unterweisen lässt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Gegen den geschlossenen Widerstand der Opposition ergänzte der Bundestag das Strafgesetzbuch um Paragrafen, die die Vorbereitung "schwerer staatsgefährdender Gewalttaten" unter Strafe stellen.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) lieferte in der Neuen Osnabrücker Zeitung das passende Szenario für die Strafrechtsnovelle: Seit Jahresbeginn, warnte er, würden immer mehr Islamisten aus Deutschland zur Reise in Terroristen-Trainingslager aufbrechen. 140 junge Leute hätten bereits solche Camps besucht, knapp die Hälfte sei inzwischen als "tickende Zeitbomben" zurückgekehrt. Schünemann beruft sich dabei auf Zahlen des Bundesverfassungsschutzes.
Bisher konnte die Justiz Terrorverdächtige nur verurteilen, wenn ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden konnte. Doch weil die Strukturen des internationalen Terrorismus sich wandelten, wollte die Große Koalition nachbessern. Künftig trifft das Gesetz auch Einzelgänger, die sich Bauteile für Sprengsätze beschaffen, sich im Umgang mit Waffen schulen lassen, ein Flugtraining absolvieren oder Kontakt zu Terroristen aufnehmen – allerdings nur, wenn eine Absicht zur Gewalt erkennbar und nachgewiesen werden kann. Diesen Zusatz hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) durchgesetzt. In bestimmen Fällen soll es für eine Anklage aber ausreichen, wenn das Handeln des Verdächtigen geeignet war, andere anzustiften.
Kritiker lassen an dem Gesetz kein gutes Haar, wird damit doch versucht, schon mögliche strafbare Absichten zu ahnden: Die Linkspartei hält das Gesetz für "Gesinnungsjustiz". Die Grünen sprachen von einem "rechtsstaatlichen Kollateralschaden".
Wer etwa eine Bombenbauanleitung im Internet veröffentlicht, muss künftig mit Gefängnisstrafe rechnen. Dabei muss nicht einmal eine Absicht zur Gewalt erkennbar sein. Wenn der Verdächtige den Bauplan etwa in eine islamistische Webseite einbettet, die so andere aufstacheln könnte, reicht dies bereits für eine Anklage. Und auch das Herunterladen solcher Bauanleitungen ist künftig strafbar, wenn eine Gewalttat beabsichtigt ist. Jugendliche Neugier oder berufliches Interesse fällt nicht darunter. Auch muss kein Kind seinen Chemiebaukasten entsorgen, oder auf Experimente verzichten, die es im Web aufstöberte.
Mit einer Strafe rechnen muss dagegen, wer Materialien zum Bombenbau beschafft, vermittelt und aufbewahrt. Auch die Kontaktaufnahme zu Gleichgesinnten kann für potenzielle Terroristen künftig im Gefängnis enden. Wer in der Absicht, sich für eine schwere staatsgefährdende Gewalttat schulen zu lassen, Verbindungen knüpft, um etwa in ein Trainingslager zu kommen, muss mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.
Trotz aller groß-koalitionärer Einigkeit ist das Gesetz nur ein Kompromiss: Justizministerin Zypries steht unter Kritik des Koalitionspartners, weil sie durchboxte, dass man den Verdächtigen eine Gewalt-Absicht nachweise. "Dieser Nachweis wird in der Praxis schwer zu führen sein", klagt der Unions-Innenpolitiker Stephan Mayer, selbst Jurist. Dem Terrorlager-Gesetz müssten weitere Strafrechtsänderungen folgen, "weil die Bundesjustizministerin nicht bereit war, den Weg zu Ende zu gehen".
- Datum 28.5.2009 - 18:05 Uhr
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Sie haben genug abstrakte Angst und Misstrauen gesät, dass der Staat jetzt damit ernst macht die rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord zu werfen. Und die Mehrheit des Volkes ruft "Heil" und gibt seine freiheitlichen Grundrechte auf, um sich in eine nicht vorhandene imaginäre Sicherheit zu flüchten. Heute sind es Terrorverdächtige.
Wer wird es morgen sein? Geschichte wiederholt sich.
Bundesverfassungsschutz präsentiert Zahlen. Gehören sie nicht zu der Sorte von Leuten, die behauptet haben der Irak verfüge über WMD's?
Auch Apotheken, Drogerien und Friseure lagern und verkaufen Substanzen, die zum Bau von Bomben taugen. Was ist mit Vorderladerschützen, die für ihr Hobby Schwarzpulver benötigen? Ach so, gilt nur für jene die verdächtig sind auch Straftaten, Attentate oder Anschläge begehen zu wollen und wer beurteilt das?
Über allen Gipfeln
Ist Ruh,
In allen Wipfeln
Spürest du
Kaum einen Hauch;
Die Vögelein schweigen im Walde.
Warte nur, balde
Ruhest du auch.
Wandrers Nachtlied "Ein Gleiches" von Goethe. Verwendet im Abspann von "Operation Walküre".
Immerhin ist "abstrakte" Angst nicht von einer tatsächlichen Gefahr abhängig, sondern davon, wie stark eine imaginäre Gefahr in den Vordergrund gerückt wird. In diesem Zusammenhang kann man durchaus an die Neunziger erinnern. Damals gab es den 'Terrorismus' nur noch als Randerscheinung und was nahm die Innenpolitik, um die "abstrakte" Angst zu nähren? Man besann sich darauf, es gäbe ja noch die "organisierte" Kriminalität, die immerhin ausreichte um den großen Lauschangriff in seiner ersten Fassung durchzusetzen.
Es bleibt zwar richtig, der Rechtsstaat ist stärker von innen als von aussen bedroht (und stärker durch die Politik und seine Bürger als durch "abstrakte" Gefährder), es bleibt aber auch richtig, nur offen geäusserte Kritik, nur Beteiligung an politischen Debatten und eben auch offener Widerstand (es ist nicht strafbar bei Infoständen beteiligter Parteien darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Grundsätze dieses Staates in den Orkus kippen, ...) können dabei helfen, die verbliebenen Grundrechte zu erhalten und die zur Unkenntlichkeit deformierten wiederherzustellen. Wählen alleine wird immer dazu führen, weniger zu erreichen. Die Verantwortung der Menschen für diesen Staat gibt man eben nicht mit dem Kreuzchen machen ab.
Niemand muss unbedingt seine Freizeit in einem Terrorcamp verbringen. Die Beschneidung der bürgerlichen Freiheit ist bei diesem Gesetz wirklich gering.
Ein Problem wird eher sein, herauszufinden, ob jemand ein solches Camp besucht hat. Die Teilnehmerliste steht bestimmt nicht im Internet.
Blödsinn. Unsere Freiheit wird uns scheibchenweise rausgeschnitten, weil Feiglinge [...] immer davon ausgehen, dass es ja nur die anderen trifft.
[Gekürzt, bitte bleiben Sie sachlich. Danke. /Die Redaktion pt.]
Es fängt damit an, das "Terrorcamp" gar nicht so einfach zu definieren ist. Al Quaida nämlich unterhält keine Ausbildungszentren, an deren Eingang groß der Name oder Zweck stünde. Die Unterweisung im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen ist nach deutschem Recht auch an sich keine Straftat und es wäre auch in beiden Fällen nicht sinnvoll, eine derartige Unterweisung zu einem Straftatbestand zu machen, immerhin wird beides auch in einer Gesellschaft benötigt. Bleibt also die Unterweisung zu einem bestimmten, unterstellten (weil wie gesagt der Kurs wird nicht 'Terrorausbildung' heißen und das Camp nicht 'Terrorcamp') Zweck und genau in diesem Augenblick sind wir bei der 'Gesinnungsjustiz' angelangt.
Das muss nicht immer falsch sein, aber sollte
(a) eine klare Ausnahme darstellen, eingedenk im demokratischen Rechtsstaat sollte es eben nicht strafbar sein, einen Gedanken zu haben,
(b) im Verhältnis zur Gefährdung stehen, welche in diesem Falle ziemlich abstrakt ist, und
(c) als Ausnahme eben auch kenntlich gemacht werden.
Ohne diese drei Regeln haben wir schneller ein Willkürsystem als uns lieb ist, zumindest mir.
allerdings nur, wenn eine Absicht zur Gewalt erkennbar und nachgewiesen werden kann.
Nun, wenn man keine Absicht zur Gewalt hat, wieso sollte man dann in so ein Lager gehen ? Um die gute Luft zu geniessen ?
Solange man nachweisen kann das er in dem Lager war sollte dies wohl als erwiesene Absicht zur Gewalt angesehen werden .
Desweiteren ist das schon etwas scheinheilig wenn Linke sich über Gesinnungsjustiz beklagen, fordern sie doch genau dasselbe sobald es um rechte Taten geht .
Aber was ist ein Terrorlager genau? Ist denn auch eine Absicht zur Gewalt erkennbar, wenn ich nach Texas fliege und bei einem Freund eine Kalashnikov in seinem Garten abfeuere?
Und wenn ich nun durch Zufall in Kontakt zu einem Islamisten komme, aber nicht weiss, dass er einer ist? Ist dies dann schon ein begründeter Anfangsverdacht, der rechtfertigt, dass ich abgehört und überwacht werden darf? Denn ob ich nun die Absicht habe, mit ihm einen Anschlag durchzuführen oder einfach nur mit dieser Person befreundet bin, dürfte schwierig zu entscheiden sein. Dafür brauch man dann schon Hintergrundinformationen über mich, die durch ebenjene Überwachung zustande kommen müssen.
Eine "Absicht" zu irgend etwas strafbar zu machen ist sehr gefährlich. Heute ist es die Absicht einen Terroranschlag zu begehen, klar, doch morgen könnte es schon irgendeine andere "Absicht" sein, z.B. eine bestimmte Partei zu wählen etc.
Sind Gedanken, eine Straftat zu begehen schon eine Straftat? Wie frei bleiben Gedanken dann am Ende? Oder sind bald nur noch Gedanken erlaubt, die systemkonform sind? Und wer entscheidet was systemkonform ist? Die Gestapo?
Wieviel Rechtsstaat steckt dann noch in der BRD? Es scheint, er wird langsam aber sicher unterhöhlt. Nicht von Terroristen, sondern von vielen kleinen Feiglingen, die glauben, Sicherheit vor schrecklichen Terroranschlägen könne man sich per Gesetz erkaufen.
mfg JSA
Falls es Sie wirklich interessiert, dann schauen Sie doch einfach mal in ein handelsübliches Lehrbuch zum Strafrecht.
Oder nutzen Sie google. Ganz konkret und wortwörtlich werden Sie bei der "Verdeckungsabsicht" beim Mord fündig. Generell eignet sich übrigens der Mord gut, um zu erläutern, wie subjektive Merkmale einen Tatbestand qualifizieren bzw. wie sie ein größeres Unrecht begründen können.
sind wunderschöne Länder und die einfachen Menschen äußerst gastfreundlich.
Sie sind allemal eine Reise wert, sofern man das Risiko eingehen möchte. Allerdings sollte man sich nach der Rückkehr nicht wundern, wenn man auf Schritt und Tritt überwacht, abgehört und die Post durchsucht wird. Und wehe man informiert sich über den Krieg in Afghanistan und Irak und erwirbt Wasserstoffperoxid oder einen Sack Dünger. Sofort wird ein übereifriger VS Mann aktiv und entscheidet, man sei ein Terrorverdächtiger und gehöre eingesperrt. Bisher war es so, dass der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten nachweisen musste. Jetzt versuche man aber mal seine Unschuld nachzuweisen, z.B. wo man überall in diesen Ländern Station gemacht hat und das man den Dünger wirklich nur zum Düngen braucht oder das Wasserstoffperoxid zum Bleichen oder desinfizieren.
Vielleicht meldet sich ja auch noch ein Nachbar, den man sich dummerweise zum Feind gemacht hat und sagt aus (denunziert), man hätte den Staat übel beschimpft. Tja, das war es dann, 10 Jahre Unterbringung auf Staatskosten, unschuldig.
Wer setzt in Zukunft die Kriterien, ab wann man als Terrorverdächtiger gilt?
Wer kontrolliert die Verfassungsschutzorgane, damit nicht ein einziger VS Beamter Gott spielen kann und willkürlich entscheidet, wer gefährlich ist und wer nicht?
"Terrorausbildungscamp" ist eine austauschbare Variable. Sie kann in Zukunft mit "Demonstration", "Streik", "Besuch von Veranstaltungen einer bestimmten Partei", "Lesen einer bestimmten Zeitschrifft" ersetzt werden. Ebenso wie alle anderen Variablen.
Dieses präsentierte Motiv "Terrorausbildungscamp" dient doch nur dazu die Zustimmung der Bevölkerung zu gewinnen und diese Abschaffung unserer rechtsstaatlichen Prinzipien durchzudrücken, bevor die Mehrheit den gesunden Menschenverstand einschaltet.
Um den geht es doch gar nicht.
Das Prozedere erinnert fatal an die Vorgehensweise, unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Kinderpornographie, dem BKA die Möglichkeit zu verschaffen, ohne jegliche demokratische Kontrolle jederzeit mißliebige Seiten zu sperren.
Schema: Man sucht ein stark emotionales Angst/Ekel/Haß-Thema, bietet als Lösung ein BILD-kompatibles Türöffnergesetz - et voilá.
Fürderhin reicht der Verdacht, mit Terroristen - die Definition ist natürlich Staatssache - irgendwie verbandelt zu sein, wie auch immer schädliche Absichten zu verfolgen, um einen Handschellenklick später vor dem Kadi zu stehen.
Da hilft es auch nix, daß die spd in gewohnter Weise sich als Retter aufspielt, nur um dieser sich entwickelnden Gesinnungsjustiz durch die lächerliche Forderung nach Überprüfung der schädlichen Absicht einen wenigsten semilegalen Anstrich zu verleihen.
Hier ist der Staat der Terrorist. Er herrscht durch Angst und Schrecken.
welcher terrorist geht heute denn noch nach afghanistan?
da macht man sich doch nur unnötig verdächtig.
besser ist es doch,sich sein wissen auf legalem wege zu besorgen
http://www.ustraining.com...
oder
http://www-cgsc.army.mil/...
ich bezweifele,dass das viel teurer ist als eine reise nach a.
im anschluss kann man ja noch eine beliebige religiöse unterweisung buchen.
http://www.countdown.org/
ich war ja leider nur bei der luftwaffe.
"
© Michael Kappeler/DDP
Vor neun Monaten feuerte ein deutscher Soldat (...)und tötete (...)eine Frau und zwei Kinder. Jetzt entschied die deutsche Staatsanwaltschaft, nicht weiter gegen den 28-Jährigen zu ermitteln."
nur so lange,wie ihm keine mitgliedschaft bei der linken angedichtet werden kann
gilt bald auch die Teilnahme an einer Paintball-Session oder einem Selbstverteidigungskurs als Gewaltabsicht. Wenn das so weiter geht ...
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Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.
das gesetzt wird vor allem menschen treffen, die rein gar nichts mit terror zu tun hat.
>>Mit einer Strafe rechnen muss dagegen, wer Materialien zum Bombenbau >>beschafft, vermittelt und aufbewahrt.
dann wünsch ich allen gärtnern und landwirten viel spaß die in kleinen und großen mengen düngemittel beschaffen und aufbewahren.
es wurden nicht zum ersten mal menschen festgenommen, nur weil sie beim chemikalienhändler düngemittel für garten und aquarium gekauft hatten.
>>Wer in der Absicht, sich für eine schwere staatsgefährdende Gewalttat schulen >>zu lassen ...
für was in ein terrorlager gehen, wenn man eine weit aus bessere ausbildung bei der bundeswehr bekommt.
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