Bundespräsident Staatsrechtler zweifeln Gültigkeit der Wahl an
"Gravierende Rechtsverstöße"sehen Staatrechtler bei dem Verfahren zur Wiederwahl von Bundespräsident Köhler und bezweifeln deshalb ihre Gültigkeit. Das Bundespräsidialamt prüft die Vorwürfe.
Staatsrechtslehrer Ulrich Battis, Hans Meyer, Martin Morlok und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein bemängeln die Praxis in zahlreichen Bundesländern, dass viele Fraktionen der Landtage ihre Parteilisten in einem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Abstimmung stellen. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt handhaben das so.
"Da der einzelne Landtagsabgeordnete so keine Freiheit der Wahl zwischen den verschiedenen Listen hat, ist ein zentraler verfassungsrechtlicher Wahlgrundsatz verletzt", sagte Klein dem Magazin Spiegel. Damit sei die Zusammensetzung der Bundesversammlung fehlerhaft gewesen und die Wahl ungültig. Weil der Wahlausgang knapp ausfiel, sei die Frage der Gültigkeit "nicht nur theoretischer Natur".
Die Hausjuristen des Bundespräsidialamtes prüfen die Vorwürfe.
- Datum 29.05.2009 - 16:44 Uhr
- Serie News
- Quelle ZEIT ONLINE, sp, dpa
- Kommentare 1
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Der Hüter der Verfassung (Gesetzesvorbehalt) hat zur Wiederwahl mal eben weggeschaut: Das ist doch politisches Kabarett, oder?
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren