NS-Raubkunst "Unwürdig und moralisch höchst fragwürdig"Seite 2/2

Stoetzel: Nein. Diese Annahme entbehrt jeder Grundlage. Die Stiftung trägt vor, dass vieles dafür spreche, dass sich der Preußische Staat – jedenfalls in diesem Punkt – vertragstreu verhalten habe. Ein unstreitiger und bewiesener Sachverhalt ist das nicht. Tatsache ist, dass es für einen Zufluss von entsprechenden Geldern bei den Kunsthändlern keinen einzigen Beweis gibt, was die Stiftung auch bestätigt hat. Wir haben der SPK aber aussagekräftige Belege vorgelegt, die allein den Schluss zulassen, dass eine Transaktion über einen Betrag von rund 3,3 Millionen zugunsten eines Bankkontos von Hackenbroch, wie vertraglich vorgesehen, nicht stattgefunden haben kann. Wenn die SPK aber nicht in der Lage ist, eine Zahlung an die Händler zu belegen, und dass ihnen der Kaufpreis auch zur freien und uneingeschränkten Verfügung gestanden hat, dann ist die gesetzliche Vermutung eines NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlustes unwiderlegt, der Anspruch auf Restitution also begründet. Dann sind die Voraussetzungen für eine Rückgabe oder eine andere »faire und gerechte Lösung« gegeben. Die SPK sieht sich aber offenbar nicht in der Pflicht, den Vorgang der Kaufpreiszahlung beweisen zu müssen. Sie dreht die Beweispflicht um und verlangt von den Anspruchstellern Belege dafür, dass ihre Väter und Großväter nicht in den Genuss der vereinbarten Gegenleistungen kamen. Das ist, nachdem mehr als 70 Jahre verstrichen sind, ein im Lichte der Prinzipien der »Gemeinsamen Erklärung« schlicht unwürdiges, unethisches und moralisch höchst fragwürdiges Verlangen.

DIE ZEIT: Wie werden die Erben nun reagieren?

Stoetzel: Wir werden, nach weiterer, eingehender Prüfung, gerne das Angebot zum Dialog aufgreifen und versuchen, im Gespräch mit der SPK zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Bereitschaft meiner Mandanten dazu ist vorhanden.

DIE ZEIT: Schließen Sie eine Klage gegen die SPK aus?

Stoetzel: Zurzeit sehe ich – bei aller Kontroverse – keinen Grund, mit meinen Mandanten einen solchen Schritt erörtern zu müssen.

Die Fragen stellte Stefan Koldehoff

 
Leser-Kommentare
  1. 1. handelt es sich hier um nationales Kulturgut gemäß EWG Nr. 3911/92.
    2. war bereits Unrecht, den Schatz dem emigrierenden Georg V. als Privateigentum zu überlassen. Denn bezahlt wurde er Anno Krug durch die Abgaben der Untertanen.
    3. kauften die Kunsthändler die 82 Einzelstücke des Welfenschatzes im Januar 1930 für acht Millionen Reichsmark... was also heißt, jedes durchschnittlich für 800.000Mark. Entsprach das vielleicht dem Schätzwert?

    Unwürdig und moralisch höchst fragwürdig ist, 1.wie Anwälte eine steinalte Erbin ausgraben und instrumentalisieren, 2. versuchen, mit der Nazi-Leier die SPK zu erpressen und 3. mit diesen Winkelzügen unser nationales Kulturgut zu verscherbeln.

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    • Anonym
    • 03.06.2009 um 12:09 Uhr

    Was man hat, hat man, nicht wahr? Ordentlich gestohlen, da wäre es ja noch schöner, dieser urdeutsche Schatz - Heinrich der Löwe! (Oder doch eher der Prügel-Prinz?) - geriete wieder in jüdische Hände, was?
    Erpressung, werte Redaktion, ist ein Straftatbestand. Steht hier als Behauptung völlig unbeanstandet, bezogen auf die Ansprüche der Erben.

    So verdreht man die Tatsachen: In Wirklichkeit wurden die früheren Besitzer erpresst, typisch deutsch scheint mir, das umzudrehen und die gerechtfertigten Ansprüche der Erben so zu diskreditieren.

    Das ist blanker Antisemitismus, widerlich. Juristisch gesehen ist die Behauptung, die SPK solle erpresst werden, eine Verleumdung, sie zu veröffentlichen, ist rechtswidrig.

    • Anonym
    • 03.06.2009 um 12:09 Uhr

    Was man hat, hat man, nicht wahr? Ordentlich gestohlen, da wäre es ja noch schöner, dieser urdeutsche Schatz - Heinrich der Löwe! (Oder doch eher der Prügel-Prinz?) - geriete wieder in jüdische Hände, was?
    Erpressung, werte Redaktion, ist ein Straftatbestand. Steht hier als Behauptung völlig unbeanstandet, bezogen auf die Ansprüche der Erben.

    So verdreht man die Tatsachen: In Wirklichkeit wurden die früheren Besitzer erpresst, typisch deutsch scheint mir, das umzudrehen und die gerechtfertigten Ansprüche der Erben so zu diskreditieren.

    Das ist blanker Antisemitismus, widerlich. Juristisch gesehen ist die Behauptung, die SPK solle erpresst werden, eine Verleumdung, sie zu veröffentlichen, ist rechtswidrig.

  2. 2. Hm.

    Warum erwägt der Anwalt keine Klage? Ist die Entscheidung vielleicht "moralisch fragwürdig", aber juristisch wasserdicht? Wenn das der Fall sein sollte, wäre der Versuch, über die Medien Druck auf die Stiftung aufzubauen, ebenfalls "moralisch höchst fragwürdig"...

  3. als blutiger laie ohne ahnung zu diesem fall, aber mit interesse, habe ich folgende fragen:

    1) wie ist der schatz in der besitz der stiftung gekommen? haben die haendler ihn ihr ohne vorabzahlung ueberlassen?

    2) wieso sollten die vereinbarten 4.25 mio RM nicht dem damaligen handelswert entsprochen haben? die summe klingt doch wahnwitzig hoch angesichts der schwierigen damaligen situation fuer juedische buerger.

    3) wurde der schatz von den sammlerfamilien auf aehnlich moralische und menschenwuerdige weise erworben wie das vermoegen vieler anderer bankiers-, sammler- oder immobilienfamilien?

    vielen dank fuer auschluss.

    • Avesta
    • 02.06.2009 um 16:55 Uhr
    4. Dreist

    Ich möchte keine Gefühle an dieser Stelle verletzen und auch nichts klein reden was grausam war.
    Was ist eigentlich los bei uns in Deutschland, sollen wir eigentlich noch die nächsten 10 Generationen stramm stehen vor der Schuld ganz anderer Menschen?
    Ich sehe den damalig gezahlten Preis als akzeptabel an, zumal man nicht genau sagen kann, weshalb das Stück nicht schon längst im Ausland war und überhaupt ein Verkauf stattfand.

    Was meiner Ansicht nach jedoch überhaupt nicht akzeptabel ist, sind die Forderungen gute 70Jahre später.....in den letzten Jahrzehnten nach dem Krieg hatten die Familien das anscheinend vergessen sowas besessen zu haben?

    Ich würde gerne sehen, das solche Lächerlichkeiten aufhören und wir endlich in Frieden mit einander leben können ohne ständig mit Opfer, Täter Bildern Besitzverhältnisse ändern zu wollen.

  4. könnte das Kunstgewerbemuseum Berlin könnte seine Attraktivität (trotz seiner spuckehässlichen Architektur) weit eher dem geneigten Besucher vermitteln, würde es die Moderne und die zeitgenössische angewandte Kunst und das Design nicht so stiefmütterlich in den Keller verbannen. Womöglich wäre dann das krampfhafte Festhalten an Raubkunst nicht mehr ganz so notwendig.

    Ein halbwegs zeitgenössischer Anfang für die Mode ist ja mit dem Ankauf der Sammlungen Kamer/Ruf und Richter gemacht. Es gibt aber noch ein paar weitere Genres zeitgenössischen Arbeitens in Berlin - notorisch unterpräsentiert - eine vornehme Aufgabe für ein Museum. Vielleicht sollte man im Kunstgewerbemuseum mal einen Blick nach Hamburg zum Museum für Kunst+Gewerbe werfen, das es sich zur Ehre macht, seit 1865 die alljährliche Kunst und Handwerk Messe zu veranstalten. In Berlin bleibt es aber leider beim Laienschauspiel der Zeughausmesse, organisiert durch den unterfinanzierten und -organisierten Angewandte Kunst Berlin Brandenburg e.V. Hier gelingt es, im Lichthof des Deutschen Historischen Museums - mitten zwischen Massen an Touristen weitgehend unter sich und damit wirtschaftlich unerfolgreich zu bleiben.

  5. @doraemon: siehe Link am Ende des Artikels zur Vorgeschichte: http://www.zeit.de/2009/2...
    daher aber auch die Fragen:
    - 82 Stücke für 8 Mios angekauft
    - 39 Stücke an Sammler ... für xxx ??? verkauft
    - 42 Stücke für 4,25 Mios an Preußen verkauft

    * es fehlt ein Stück ???
    * ca. die Hälfte der Stücke für reichliche Hälfte an Preußen verkauft - klingt erst mal nicht schlecht - Wichtung/Werte der Tranchen ???
    * Geldfluß - glaube nicht das der Ankauf bar erfolgt ist (bei 8 Mios) - also evtl. Kredit o.ä. - Tilgung/Rückzahlung ???

    Ich bin natürlich für Rückführung von Kulturgütern und auch für Entschädigung / Wiedergutmachung gegenüber allen Opfern des NS-Regimes!!

    Sehe aber hier schon Besonderheiten:
    - kein Privateigentum, sondern Handelsware, Firmeneigentum --> also eher wie Entschädigung von enteigneten, günstig erworbenenen, ... Firmen

    Und da es sich leider inzwischen in erster Linie um Bereicherung von Anwälten u.ä. geht, sollte immer sehr genau geprüft werden, was ich teilweise vermisse! Und nicht auf die Nazikeule sofort mit Schwanzeinziehen reagiert werden; berechtigte Forderungen aber natürlich seriös bearbeitet, entschieden und zurückgegeben/entschädigt werden im Sinne der ehemaligen Eigentümer (nicht der Anwälte, welche erst Kunst suchen und dann versuchen evtl. Eigentümer dazu zu finden).

    Und in diesem speziellen Falle, falls berechtigt, natürlich Entschädigung vor Rückgabe (nationales Kulturgut)!

  6. noch eine Bemerkung, auch zu den inzwischen hinzugekommenen Kommentaren (ich war etwas langsam ;-)
    Ja, irgendwann sollte Schluß sein.
    Soviel ich weiß führen viele Museen eine Vermißtenliste, weiß allerdings nicht, wie weit es da etwas Zentrales für diesen zeitraum gibt.
    Auf alle Fälle hätte man so etwas schon vor Jahren anlegen sollen!!!
    Wo alle involvierten Personen, Stiftungen, Museen ihre Ansprüche aus der NS-Zeit hinterlegen. Und ab einem Zeitpunkt wären keine Neueinträge mehr möglich.

  7. Wie wär's dann hiermit?
    Oder mit dem hier?
    Alles nationales Kulturgut, nicht wahr?

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