Bundeswehreinsatz im Inland Schäuble blitzt bei der SPD ab

Innenminister uneins: Die SPD stimmt nur einem Einsatz der Bundeswehr gegen Terrorangriffe aus der Luft oder von der See zu, aber keiner generellen Grundgesetzänderung

Wenn sich Innenpolitiker von Union, SPD und FDP monatelang über eine gemeinsame Sicherheitsstrategie streiten, um jedes einzelne Wort und die Anzahl der Fußnoten feilschen, dann können am Ende schon mal kryptische Formulierungen herauskommen. Und daraus können dann Falschmeldungen entstehen. So ist es nun den Innenministern von Bund und Ländern passiert. Kaum hatte die Innenministerkonferenz (IMK) am Mittwochabend ihr partei- und länderübergreifendes „Programm zur Inneren Sicherheit“ veröffentlicht, vermeldeten Journalisten aus dem Tagungshotel in Bremerhaven: „Union und SPD fordern Verfassungsänderung zum Einsatz der Bundes im Inneren.“

War also die SPD umgekippt, die sich bislang immer genau dagegen vehement gesträubt hatte? Ein Satz aus dem Papier reichte, um dieses Missverständnis in die Welt zu setzen: „Aus polizeilicher Sicht bedarf es einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei im Wege der Amtshilfe.“ Als dann auch noch Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) die vermeintlich Übereinkunft begrüßte, die ganz in seinem Sinne wäre, schien die Sache klar. Aber vielleicht wurde das Missverständnis ja auch bewusst verbreitet – von der Union.

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Die Angelegenheit ist indes komplizierter. Die Dementis folgten deshalb prompt, und sie waren eindeutig. Denn es ist mitnichten so, dass nun alle Innenminister für einen generellen Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind und damit dem Drängen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nachgegeben hätten. Vielmehr haben die Minister ihren weiter existierenden Dissens in ihrem schwer verständlichen und größtenteils sehr allgemeinen Text über die Innere Sicherheit sowie in einer Fußnote versteckt.

Die Haltung der SPD habe sich nicht verändert, versichert Berlins Innensenator Körting (SPD). Sein nordrhein-westfälischer FDP-Kollege Ingo Wolf (FDP) betont, Deutschlands klare Sicherheitsstrukturen hätten sich bewährt. Gemeint ist damit die Trennung von Polizei- und militärischen Aufgaben.

Schäuble hingegen möchte die Bundeswehr nicht nur wie bisher etwa bei Naturkatastrophen, sondern auch bei Großveranstaltungen oder Sportereignissen sowie beispielsweise zum Schutz diplomatischer Vertretungen einsetzen können. Das lehnt die SPD jedoch weiterhin ab.

In zwei Punkten sind sich Union und SPD allerdings einig geworden. Zur Abwehr terroristischer Angriffen aus der Luft oder von der See soll die Luftwaffe oder Marine künftig angefordert werden dürfen. Denn aus Sicht der Innenminister sind in diesem Fall Situationen denkbar, „die nur mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln gelöst werden können“. Eine Verfassungsänderung müsse sich darauf beschränken, forderte Körting, eine weitergehende Grundgesetzänderung sei mit der SPD nicht zu machen.

Bereits die rot-grüne Regierung hatte 2005 mit dem Luftsicherheitsgesetz die Möglichkeit geschaffen, zum Beispiel von Terroristen entführte Passagierflugzeuge, die als Waffe eingesetzt werden sollen, von Luftwaffenjets abschießen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetzt jedoch ein Jahr für nicht mit den Grundrechten der Verfassung vereinbar und hob es auf. Leben dürfe niemals mit Leben verrechnet werden, urteilten die Karlsruher Richter.

Für den Abschuss von Flugzeugen, in denen nur Attentäter sitzen, forderten die Richter statt einer einfachen gesetzlichen Regelung eine Verfassungsänderung. Dazu deuteten sie an, dass auch der generelle Einsatz der Bundeswehr im Inland aus verfassungsrechtlicher Sicht möglich wäre. Im Rahmen unterstützender Einsätze sei es sehr wohl möglich, dass die Bundeswehr der Polizei Amtshilfe leiste, heißt es in dem Urteil. Allerdings dürften dabei keine „spezifischen militärischen Mittel“ einsetzen, sondern nur Waffen, „die das geltende Recht für die jeweiligen Polizeikräfte vorsieht".

Für Einsätze in der Luft streben Union und SPD nun offenbar eine Grundgesetzänderung an. Allerdings trafen die Innenminister in Bremerhaven dazu nur einen Grundsatzbeschluss. Eine konkrete Gesetzesinitiative wird es wohl erst in der kommenden Legislaturperiode geben. Gleichzeitig soll dann auch für Terrorangriffe von der See ein Einsatz der Bundeswehr erlaubt werden. In beiden Fällen verfügen die Polizeieinheiten des Bundes und der Länder nicht über die notwendigen Fähigkeiten.

Nur die FDP stellt sich insgesamt quer. Wolf zumindest hält die Vermischung militärischer und polizeilicher Mittel grundsätzlich für den falschen Weg. Das Grundgesetz bestimme zu Recht, dass Militär und Polizei klar getrennt sein müssten, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister. Dabei müsse es bleiben.

 
Leser-Kommentare
  1. Ehrlich gesagt vermisse ich genau diese Strategie sowohl bei der FDP, als auch bei GRÜNEN und LINKEN. Dabei wäre genau dies ungeheuer wichtig, würden doch allein durch den Verlust der 2/3-Mehrheit im Bundestag Union und SPD derart zurecht gestuzt, dass weitere Versuche, am Grundgesetz - und da ganz besonders bei den Grundrechten - herumzufummeln, allein schon dort kaum mehr möglich sind. Leider scheinen alle drei kleinen Oppositionsparteien diese für den Erhalt der Demokratie und vor allem der Bürgerrechte eminent wichtige Strategie verschlafen zu haben.

  2. wie unser Bundesinnenminister, denn die beschworene Terrorgefahr ist abstrakt, während die Aushöhlung unseres Grundgesetzes und der Verlust von freiheitlich, demokratischen Grund- als auch Menschenrechten bereits Realität ist.
    Wann wird Herr Schäuble endlich seinen Posten räumen? Wenn er das "beste" aus 2 Diktaturen, Ermächtigungsgesetz und Staatssicherheit, auch für die Bundesrepublik durchgesetzt hat? Hoffentlich wird er vorher wegpensioniert.
    @Sünnerklaas: Die nächste GroKo wird keine 2/3 Mehrheit mehr bekommen und das ist gut so.

    • kai1
    • 05.06.2009 um 7:01 Uhr

    Es mag sein, dass Wolfgang Schäuble von Zeit zu Zeit durch Initiativen und Vorschläge von sich reden macht, die gewaltig an orwellsche Big Brother-Allüren erinnern.
    In einem Punkt muss man ihm jedoch Recht geben, nämlich darin, dass er, den möglichen Einsatz der Bundeswehr auch im Innern fordernd, sicherheitspolitisch auf der Höhe der Zeit ist.
    Das Beharren auf der strickten Trennung von innerer und äußerer Sicherheit und der dafür organisatorisch zuständigen Instanzen bildet in einer auch sicherheitspolitisch globalisierten Welt die Realität nicht mehr ab.
    Mehr und mehr verschwinden die Grenzen zwischen Militär und Polizei in der Praxis, wenn auch die Theorie in Deutschland selbst hinterherhinkt.
    Bei Einsätzen im Ausland ist sie schon Realität: So übernehmen Bundeswehrsoldaten bei Spezialmissionen in Afghanistan nach deutschem Rechtsverständnis Polizeiaufgaben, während Polizisten, die bei der Ausbildung von nach Landesverständnis paramilitärischen Polizeitruppen eingesetzt werden, in die Situation geraten könnten, sich gegen einen militärisch organisierten Gegner militärisch verteidigen zu müssen.
    Wann immer die strickte organisatorische Separierung deutscher Sicherheitsbehörden auf Einsätze im Ausland übertragen wird, entwickeln sich solche Einsätze - siehe Piraten"bekämpfung" - zur Lachnummer.
    Auch wenn man sich angesichts der globalen Bedrohungen (Terrorismus/Organisiertes Verbrechen) und der kleingeistigen Eifersüchteleien unter deutschen Parteipolitikern, wenn es um fundamentale Belange der innenpolitischen Sicherheit geht, die Haare raufen mag, eines ist sicher: wenn es nicht gelingt, Gesetzesinitiativen zur Vernetzung der verschiedenen Sicherheitsorgane im Inland im Vorfeld von Bedrohungen auf den Weg zu bringen, werden diese Bedrohungen sich ihre eigene Realität schaffen, indem sie die Zusammenarbeit von Polizei und Streitkräften - auch ohne Änderung des Grundgesetzes - erzwingen, um die dann eingetretene Krise überhaupt noch einzuhegen.

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    • Hagane
    • 05.06.2009 um 7:27 Uhr

    Also in Afganistan, einem Kriegsgebiet versuchen deutsche Soldaten fuer Recht und Ordnung sorgen und deswegen sind sie qualifiziert in einem demokratischen Rechtstaat ebenfalls zur polizeilichen Executive zu werden?
    Sollen sie mit dem Sturmgewehr am Karstadt stehen um der ja angeblichen allgegenwaertigen terroristischen Bedrohung zu trotzen? (die meiner Meinung nach sowieso groesstenteils durch medien und minister aufgeblasen ist)

    Die Trennung von innerer und aeusserer Sicherheit basiert auf Grundsaetzen die heute mehr denn je gueltig sind. Die Vaeter des Grundgesetzes haben gut drueber nachgedacht wie man dafuer sorgt das die Demokratie im Land gut beschuetzt wird und nun soll im Kampf gegen den Terror (der nichts anderes als ein Angriff auf eben diese Demokratie ist) dieser Schutz aufgeweicht werden?

    Einfach mehr Polizisten einstellen und ausbilden, wenn man mehr Sicherheit haben will. Aber der Etat wird ja seit Jahren gekuerzt, in meinen Augen ein sicheres Zeichen das man keine Sicherheit will, sondern Kontrolle ueber die Buerger.

    • Hagane
    • 05.06.2009 um 7:27 Uhr

    Also in Afganistan, einem Kriegsgebiet versuchen deutsche Soldaten fuer Recht und Ordnung sorgen und deswegen sind sie qualifiziert in einem demokratischen Rechtstaat ebenfalls zur polizeilichen Executive zu werden?
    Sollen sie mit dem Sturmgewehr am Karstadt stehen um der ja angeblichen allgegenwaertigen terroristischen Bedrohung zu trotzen? (die meiner Meinung nach sowieso groesstenteils durch medien und minister aufgeblasen ist)

    Die Trennung von innerer und aeusserer Sicherheit basiert auf Grundsaetzen die heute mehr denn je gueltig sind. Die Vaeter des Grundgesetzes haben gut drueber nachgedacht wie man dafuer sorgt das die Demokratie im Land gut beschuetzt wird und nun soll im Kampf gegen den Terror (der nichts anderes als ein Angriff auf eben diese Demokratie ist) dieser Schutz aufgeweicht werden?

    Einfach mehr Polizisten einstellen und ausbilden, wenn man mehr Sicherheit haben will. Aber der Etat wird ja seit Jahren gekuerzt, in meinen Augen ein sicheres Zeichen das man keine Sicherheit will, sondern Kontrolle ueber die Buerger.

    • Hagane
    • 05.06.2009 um 7:27 Uhr

    Also in Afganistan, einem Kriegsgebiet versuchen deutsche Soldaten fuer Recht und Ordnung sorgen und deswegen sind sie qualifiziert in einem demokratischen Rechtstaat ebenfalls zur polizeilichen Executive zu werden?
    Sollen sie mit dem Sturmgewehr am Karstadt stehen um der ja angeblichen allgegenwaertigen terroristischen Bedrohung zu trotzen? (die meiner Meinung nach sowieso groesstenteils durch medien und minister aufgeblasen ist)

    Die Trennung von innerer und aeusserer Sicherheit basiert auf Grundsaetzen die heute mehr denn je gueltig sind. Die Vaeter des Grundgesetzes haben gut drueber nachgedacht wie man dafuer sorgt das die Demokratie im Land gut beschuetzt wird und nun soll im Kampf gegen den Terror (der nichts anderes als ein Angriff auf eben diese Demokratie ist) dieser Schutz aufgeweicht werden?

    Einfach mehr Polizisten einstellen und ausbilden, wenn man mehr Sicherheit haben will. Aber der Etat wird ja seit Jahren gekuerzt, in meinen Augen ein sicheres Zeichen das man keine Sicherheit will, sondern Kontrolle ueber die Buerger.

    Antwort auf "Künstliche Trennung"
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    • kai1
    • 05.06.2009 um 18:59 Uhr

    Es geht nicht darum, den Soldaten als Ersatzpolizisten einzusetzen gemäß der griffigen Horrorvorstellung des "Zivilbürgers" vom Landser mit Sturmgewehr in der Fußgängerzone mit dem Recht der unterschiedslosen Personenkontrolle nach Gutdünken. Wer solche Beispiele wählt hat nicht die Absicht, sachlich und gelassen mit dem Problem umzugehen und disqualifiziert sich als ernstzunehmender Diskussionspartner von vorneherein.
    Diese Aufgabe kann der Soldat nicht leisten, auch wenn die notwendigen fachlichen Qualitäten für die Polizeiarbeit v.a. von den gewerkschaftlichen Interessenvertretern der Polizei (v.a. der GdP) gerne überbetont werden, wenn es darum geht, einer angeblichen Ausweitung militärischer Befugnisse im Sinne einer Anmaßung von Polizeibefugnissen im Innern gegenzusteuern.
    Ich rede bewusst von Ausweitung, denn die meisten in diesem Forum Diskutierenden werden vermutlich gar nicht wissen, daß es durchaus rechtliche Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern gibt. Da gibt es zunächst einmal die Möglichkeit, die Bundeswehr bei Katastrophen/Großschadensereignissen einzusetzen. Selbstverständlich werden jetzt meine Kontrahenten einwenden, damit seien ja gar keine Polizeibefugnisse verbunden, mein Vergleich hinke somit. Sehr richtig! Aber nur, solange es sich dabei nicht um von Menschen absichtlich herbeigeführte Großschadensereignisse handelt (Terroranschläge gegen sensible Objekte mit Sekundärwirkungen oder Weichziele).
    Tritt dieser Fall ein, wird sich zeigen, dass die in der Vergangenheit (neben der Bundeswehr) finanziell und personell ausgedünnten polizeilichen Instanzen (wie einige Diskutanten richtig erkannt haben) schnell an ihre Grenzen stoßen. Bei eingetretenen Terrorfolgen und noch zu erwartenden Anschlägen verschwimmen somit die Grenzen zwischen den Einsatzdoktrinen polizeilicher und militärischer Verbände.
    Die Möglichkeit, die Bundeswehr zu anderen als Katastrophenschutzmaßnahmen im Innern einzusetzen, besteht ebenfalls. Die gesetzliche Grundlage dazu sind die im Zuge der 68er "Revolution" heiß umkämpften Notstandsgesetze, die mittlerweile fast in Vergessenheit geraten zu sein scheinen. Freilich hat der Gesetzgeber für die Ausrufung des Notstandes hohe Hürden gesetzt - und das ist auch gut so. Wolfgang Schäuble möchte diese Hürden wohl herabsetzen. Ich plädiere nicht dafür, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit das Militär "schnell mal" aus den Kasernen in die Innenstädte zu schicken.
    Es geht dabei in erster Linie auch nicht um Kräfte des Heeres (für die allenfalls Objektschutzaufgaben in der Erdsicherung an sensiblen Objekten ohne Kontakt zur Zivilbevölkerung im strengen Sinne in Frage kämen; das Objekt könnte, wie bei Übungen in der Vergangenheit üblich, zum "Militärischen Sicherheitsbereich" erklärt werden), sondern um die möglichst verzuglose Hinzuziehung von solchen der Luftwaffe (Flugabwehrraketen zur Absicherung von AKWs zum Beispiel, Bereithalten von Jagdflugzeugen in QRA-Bereitschaft auch mit der Befugnis, als fliegende Bomben dienende Passagierflugzeuge abzuschießen; man denke nur an die Farce des Luftsicherheitsgesetzes unseligen Angedenkens!) und der Marine (Hafensicherung in sensiblen Bereichen wie Erdölterminals, wenn die Gefahr besteht, dass Kräfte von Wasserschutzpolizei und Küstenwache nicht ausreichen).
    Wer in diesem Zusammenhang von "Panikmache zur Durchsetzung letztendlich demokratiegefärdender Bestrebungen" redet, irrt. All diese Szenarien sind als virtuelle Ereignisse längst durchgespielt worden, unter den gegeben rechtlichen Verhältnissen z.T. mit ernüchternden Ergebnissen.
    Wer argumentiert, das bestehende System der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit habe sich in 60 Jahren Bundesrepublik hervorragend bewährt, vergisst (mit Absicht?) zweierlei:

    1. Von Bewährung eines Systems kann man streng genommen nur dann sprechen, wenn das System tatsächlich einer echten Bewährungsprobe ausgesetzt war. In der Geschichte der Bundesrepublik steht eine solche Bewährungsprobe jedoch (glücklicherweise!) aus, gleichgültig was über den "Deutschen Herbst 1977" schon geschrieben wurde oder noch geschrieben werden mag. Dass dem so ist, ist auch guter - und im Zusammenhang mit der GSG9 robuster - Polizeiarbeit zu danken.
    Weit stärker jedoch dürfte dies dem Umstand geschuldet sein, dass das System bisher in der Lage gewesen ist, im Sinne einer wirtschaftlich (halbwegs) erfolgreichen Konsensdemokratie soziale Spannungen abzufedern oder auszutarieren.

    2. "Bisher" bedeutet, dass das nicht immer so bleiben muss. Auch wenn Maßnahmen der friedlichen Konfliktbewältigung der Vorrang gegeben werden muss vor Maßnahmen staatlichen Zwangs (polizeilich und/oder militärisch), sollte ein verantwortlich handelnder Innenpolitiker (auch als gesunder Pessimist) immer ein "Worst Case Scenario" (und alle zu seiner erfolgreichen Bewältigung notwendigen Mittel in seine Gedankengänge einschließen. Ereignisse in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Griechenland sollten dabei zu denken geben.

    Noch ein weiteres "Argument" sollte "zerpflückt" werden: Bei einigen Beiträgen in diesem Forum gewinnt man den Eindruck, dass der Schreiber in seiner militärskeptischen Haltung in einer Aufgabenweiterung der Streitkräfte im Bereich der Innenpolitik per se eine Gefährdung der Demokratie heraufziehen sieht. Auch diese Ansicht ist absurd (und wird in ihrer Absurdität nur noch von der Behauptung übertroffen, der weltweite Einsatz der Bundeswehr sei Ausdruck einer "Militarisierung der Außenpolitik", eine Haltung die v.a. in der Grauzone zwischen "Friedensbewegung" und "Linkspartei" angesiedelt ist).

    Die befürchtete "Gefährdung der Demokratie" und eine "Militarisierung der Innenpolitik" ist schon deshalb unsinnig, weil es sich bei der Bundeswehr um eine seit ihrer Entstehung politisch domestizierte Parlamentsarmee ohne jegliche politische Ambitionen handelt, die Furcht vor einer Militärdiktatur durch die Hintertür also widersinnig ist.

    Dass eine stärkere Rolle der Streitkräfte durchaus mit demokratischen Staaten problemlos vereinbar ist, zeigen (um nur einige Beispiele zu nennen) Großbritannien (nicht erst seit dem Aufflammen der "Troubles" in Nordirland), Frankreich (Militärpatrouillen auf Bahnhöfen und Flughäfen nach Terroranschlägen und Einsatz der Gendarmerie, die Teil der Streitkräfte sind!), Italien (Einsatz der Carabinieri - auch sie Teil der Streitkräfte - bei fast schon als paramilitärisch zu bezeichnenden Operationen gegen das organisierte Verbrechen, die Mafia) und Österreich (bewaffneter Assistenzeinsatz des Bundesheeres bei der Grenzsicherung).

    Fazit: Die meinem ersten Beitrag entgegengehaltenden Argumente gegen eine Erweiterung des Einsatzspektrums der Bundeswehr im Innern (und eine Vereinfachung des dazu nötigen gesetzlichen Prozederes) sind nicht stichhaltig, zum Teil deshalb, weil sie leider von keinerlei militärischer und sicherheitspolitischer Sachkenntnis getrübt sind.

    • kai1
    • 05.06.2009 um 18:59 Uhr

    Es geht nicht darum, den Soldaten als Ersatzpolizisten einzusetzen gemäß der griffigen Horrorvorstellung des "Zivilbürgers" vom Landser mit Sturmgewehr in der Fußgängerzone mit dem Recht der unterschiedslosen Personenkontrolle nach Gutdünken. Wer solche Beispiele wählt hat nicht die Absicht, sachlich und gelassen mit dem Problem umzugehen und disqualifiziert sich als ernstzunehmender Diskussionspartner von vorneherein.
    Diese Aufgabe kann der Soldat nicht leisten, auch wenn die notwendigen fachlichen Qualitäten für die Polizeiarbeit v.a. von den gewerkschaftlichen Interessenvertretern der Polizei (v.a. der GdP) gerne überbetont werden, wenn es darum geht, einer angeblichen Ausweitung militärischer Befugnisse im Sinne einer Anmaßung von Polizeibefugnissen im Innern gegenzusteuern.
    Ich rede bewusst von Ausweitung, denn die meisten in diesem Forum Diskutierenden werden vermutlich gar nicht wissen, daß es durchaus rechtliche Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern gibt. Da gibt es zunächst einmal die Möglichkeit, die Bundeswehr bei Katastrophen/Großschadensereignissen einzusetzen. Selbstverständlich werden jetzt meine Kontrahenten einwenden, damit seien ja gar keine Polizeibefugnisse verbunden, mein Vergleich hinke somit. Sehr richtig! Aber nur, solange es sich dabei nicht um von Menschen absichtlich herbeigeführte Großschadensereignisse handelt (Terroranschläge gegen sensible Objekte mit Sekundärwirkungen oder Weichziele).
    Tritt dieser Fall ein, wird sich zeigen, dass die in der Vergangenheit (neben der Bundeswehr) finanziell und personell ausgedünnten polizeilichen Instanzen (wie einige Diskutanten richtig erkannt haben) schnell an ihre Grenzen stoßen. Bei eingetretenen Terrorfolgen und noch zu erwartenden Anschlägen verschwimmen somit die Grenzen zwischen den Einsatzdoktrinen polizeilicher und militärischer Verbände.
    Die Möglichkeit, die Bundeswehr zu anderen als Katastrophenschutzmaßnahmen im Innern einzusetzen, besteht ebenfalls. Die gesetzliche Grundlage dazu sind die im Zuge der 68er "Revolution" heiß umkämpften Notstandsgesetze, die mittlerweile fast in Vergessenheit geraten zu sein scheinen. Freilich hat der Gesetzgeber für die Ausrufung des Notstandes hohe Hürden gesetzt - und das ist auch gut so. Wolfgang Schäuble möchte diese Hürden wohl herabsetzen. Ich plädiere nicht dafür, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit das Militär "schnell mal" aus den Kasernen in die Innenstädte zu schicken.
    Es geht dabei in erster Linie auch nicht um Kräfte des Heeres (für die allenfalls Objektschutzaufgaben in der Erdsicherung an sensiblen Objekten ohne Kontakt zur Zivilbevölkerung im strengen Sinne in Frage kämen; das Objekt könnte, wie bei Übungen in der Vergangenheit üblich, zum "Militärischen Sicherheitsbereich" erklärt werden), sondern um die möglichst verzuglose Hinzuziehung von solchen der Luftwaffe (Flugabwehrraketen zur Absicherung von AKWs zum Beispiel, Bereithalten von Jagdflugzeugen in QRA-Bereitschaft auch mit der Befugnis, als fliegende Bomben dienende Passagierflugzeuge abzuschießen; man denke nur an die Farce des Luftsicherheitsgesetzes unseligen Angedenkens!) und der Marine (Hafensicherung in sensiblen Bereichen wie Erdölterminals, wenn die Gefahr besteht, dass Kräfte von Wasserschutzpolizei und Küstenwache nicht ausreichen).
    Wer in diesem Zusammenhang von "Panikmache zur Durchsetzung letztendlich demokratiegefärdender Bestrebungen" redet, irrt. All diese Szenarien sind als virtuelle Ereignisse längst durchgespielt worden, unter den gegeben rechtlichen Verhältnissen z.T. mit ernüchternden Ergebnissen.
    Wer argumentiert, das bestehende System der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit habe sich in 60 Jahren Bundesrepublik hervorragend bewährt, vergisst (mit Absicht?) zweierlei:

    1. Von Bewährung eines Systems kann man streng genommen nur dann sprechen, wenn das System tatsächlich einer echten Bewährungsprobe ausgesetzt war. In der Geschichte der Bundesrepublik steht eine solche Bewährungsprobe jedoch (glücklicherweise!) aus, gleichgültig was über den "Deutschen Herbst 1977" schon geschrieben wurde oder noch geschrieben werden mag. Dass dem so ist, ist auch guter - und im Zusammenhang mit der GSG9 robuster - Polizeiarbeit zu danken.
    Weit stärker jedoch dürfte dies dem Umstand geschuldet sein, dass das System bisher in der Lage gewesen ist, im Sinne einer wirtschaftlich (halbwegs) erfolgreichen Konsensdemokratie soziale Spannungen abzufedern oder auszutarieren.

    2. "Bisher" bedeutet, dass das nicht immer so bleiben muss. Auch wenn Maßnahmen der friedlichen Konfliktbewältigung der Vorrang gegeben werden muss vor Maßnahmen staatlichen Zwangs (polizeilich und/oder militärisch), sollte ein verantwortlich handelnder Innenpolitiker (auch als gesunder Pessimist) immer ein "Worst Case Scenario" (und alle zu seiner erfolgreichen Bewältigung notwendigen Mittel in seine Gedankengänge einschließen. Ereignisse in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Griechenland sollten dabei zu denken geben.

    Noch ein weiteres "Argument" sollte "zerpflückt" werden: Bei einigen Beiträgen in diesem Forum gewinnt man den Eindruck, dass der Schreiber in seiner militärskeptischen Haltung in einer Aufgabenweiterung der Streitkräfte im Bereich der Innenpolitik per se eine Gefährdung der Demokratie heraufziehen sieht. Auch diese Ansicht ist absurd (und wird in ihrer Absurdität nur noch von der Behauptung übertroffen, der weltweite Einsatz der Bundeswehr sei Ausdruck einer "Militarisierung der Außenpolitik", eine Haltung die v.a. in der Grauzone zwischen "Friedensbewegung" und "Linkspartei" angesiedelt ist).

    Die befürchtete "Gefährdung der Demokratie" und eine "Militarisierung der Innenpolitik" ist schon deshalb unsinnig, weil es sich bei der Bundeswehr um eine seit ihrer Entstehung politisch domestizierte Parlamentsarmee ohne jegliche politische Ambitionen handelt, die Furcht vor einer Militärdiktatur durch die Hintertür also widersinnig ist.

    Dass eine stärkere Rolle der Streitkräfte durchaus mit demokratischen Staaten problemlos vereinbar ist, zeigen (um nur einige Beispiele zu nennen) Großbritannien (nicht erst seit dem Aufflammen der "Troubles" in Nordirland), Frankreich (Militärpatrouillen auf Bahnhöfen und Flughäfen nach Terroranschlägen und Einsatz der Gendarmerie, die Teil der Streitkräfte sind!), Italien (Einsatz der Carabinieri - auch sie Teil der Streitkräfte - bei fast schon als paramilitärisch zu bezeichnenden Operationen gegen das organisierte Verbrechen, die Mafia) und Österreich (bewaffneter Assistenzeinsatz des Bundesheeres bei der Grenzsicherung).

    Fazit: Die meinem ersten Beitrag entgegengehaltenden Argumente gegen eine Erweiterung des Einsatzspektrums der Bundeswehr im Innern (und eine Vereinfachung des dazu nötigen gesetzlichen Prozederes) sind nicht stichhaltig, zum Teil deshalb, weil sie leider von keinerlei militärischer und sicherheitspolitischer Sachkenntnis getrübt sind.

    • Setro
    • 05.06.2009 um 11:22 Uhr

    Diese Frage kam mir als auf, als Ihren Kommentar las.
    Zu Recht kritisieren Sie die zur Zeit vorgetragene Einsatsweise der Bundeswehr, bei der sich nicht nur der Bürger, sondern auch der Soldat selber verarscht vorkommen muss. Das ganze Spektakel um die Piratenbekämpfung vor Somalia, der Hickhack um polizeiliche Aufgaben bei Festnahmen, all das wirft kein gutes Licht auf unsere staatliche Führung. Über den Afghanistaneinsatz könnte man auch nur noch lachen, wenn es nicht so (tod)ernst wäre. Entstanden ist dies alles aber nur, weil es immer wieder Politiker gibt, die die bestehenden Strukturen unserer Sicherheitsarchitektur und Gesetzgebung aufweichen oder verändern wollen. Die Bundeswehr ist nunmal als Verteidungungsarmee ins Leben gerufen und gesetztgeberisch ausgestattet worden. Diese Form resultiert aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte. Für diese Form ist sie ausgestattet, mehr oder weniger, und auch ausgebildet. Für alle anderen Aufgaben sieht unsere Gesetzgebung polizeiliche Strukturen vor. Damit ist unser Land auch 60 Jahre gut gefahren. Warum sich verändernde Zeiten nun eine Abkehr von bewährten Strukturen bewirken sollen, mit Mitteln deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen worden ist, erschliesst sich mir nicht. Haben Sie einmal einen Soldaten gefragt, was der davon hält Polizist zu spielen?

    Ich sehe auch nicht, dass mehr und mehr die Grenzen zwischen Polizei und Militär verschwinden, vielmehr wollen uns die Befürworter einer Aufhebung besagter Trennung dies weißmachen. Auch Sie brachten diesbezüglich keine Erkenntnisse zu Tage, vielmehr verweisen Sie auf eine angebliche globale Bedrohung, die organisierte Kriminalität. Mit diesem Griff in die rethorische Trickkiste können Sie maximal Ängste in der Bevölkerung schüren, eine sachgebundene Auseinandersetzung führen Sie damit nicht. So soll die BW angeblich doch nur bei Sportveranstaltungen eingesetzt werden und zum Schutz diplomatischer Vertretungen. Wo haben Sie nun ihre Argumente her? Auf was beziehen sie sich?
    Jahrelang wurden und werden in Deutschland Polizeistellen abgebaut und nun soll die BW diese, durch die Politik erst herbeigeführte, Lücke schließen? Ein Schelm wer Arges dabei denkt. Ist es nicht schon ein seit vielen Jahren verfolgter Plan Schäubles, die BW im Innern einzusetzten? Schon Anfang der 90er verfolgte er das Ziel, einem Mantra ähnlich wiederholt er dabei immer die angeblich abstrakte Gefahr.

    Lassen Sie es, lassen wir es bei der bestehnden Regelung der Gewaltenteilung in Deutschland. Keine noch so ausgefeilte Sicherheitsarchitektur kann Bedrohungen oder gar Anschläge verhindern, diese Gedanken sind alles nur Wünsche, Träume. Auf dem Altar dieser Phantasien opfert die freiheitliche Gesellschaft ihre Grundwerte, sie demontiert sich selbst und beraubt sich ihrer eigenen Kräfte. Wir brauchen keinen Sicherheitsstaat, vielmehr brauchen wir verantwortliches Handeln auch und gerade Schwächeren gegenüber, so lassen sich Konflikte schon frühzeitig vermeiden. Jede Änderung am bewährten System unserer Grundordnung zerstückelt und schwächt sie nur. Verwenden Sie ihre Energie stattdessen doch für den Erhalt bestehnder Polizeistellen und die Korrektur begangener Stellenstreichungen. Das wäre ein guter Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit.

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    • Setro
    • 05.06.2009 um 11:25 Uhr

    irgendwas lief da wohl schief.

    • Setro
    • 05.06.2009 um 11:25 Uhr

    irgendwas lief da wohl schief.

    • Setro
    • 05.06.2009 um 11:25 Uhr

    irgendwas lief da wohl schief.

    • kai1
    • 05.06.2009 um 18:59 Uhr

    Es geht nicht darum, den Soldaten als Ersatzpolizisten einzusetzen gemäß der griffigen Horrorvorstellung des "Zivilbürgers" vom Landser mit Sturmgewehr in der Fußgängerzone mit dem Recht der unterschiedslosen Personenkontrolle nach Gutdünken. Wer solche Beispiele wählt hat nicht die Absicht, sachlich und gelassen mit dem Problem umzugehen und disqualifiziert sich als ernstzunehmender Diskussionspartner von vorneherein.
    Diese Aufgabe kann der Soldat nicht leisten, auch wenn die notwendigen fachlichen Qualitäten für die Polizeiarbeit v.a. von den gewerkschaftlichen Interessenvertretern der Polizei (v.a. der GdP) gerne überbetont werden, wenn es darum geht, einer angeblichen Ausweitung militärischer Befugnisse im Sinne einer Anmaßung von Polizeibefugnissen im Innern gegenzusteuern.
    Ich rede bewusst von Ausweitung, denn die meisten in diesem Forum Diskutierenden werden vermutlich gar nicht wissen, daß es durchaus rechtliche Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern gibt. Da gibt es zunächst einmal die Möglichkeit, die Bundeswehr bei Katastrophen/Großschadensereignissen einzusetzen. Selbstverständlich werden jetzt meine Kontrahenten einwenden, damit seien ja gar keine Polizeibefugnisse verbunden, mein Vergleich hinke somit. Sehr richtig! Aber nur, solange es sich dabei nicht um von Menschen absichtlich herbeigeführte Großschadensereignisse handelt (Terroranschläge gegen sensible Objekte mit Sekundärwirkungen oder Weichziele).
    Tritt dieser Fall ein, wird sich zeigen, dass die in der Vergangenheit (neben der Bundeswehr) finanziell und personell ausgedünnten polizeilichen Instanzen (wie einige Diskutanten richtig erkannt haben) schnell an ihre Grenzen stoßen. Bei eingetretenen Terrorfolgen und noch zu erwartenden Anschlägen verschwimmen somit die Grenzen zwischen den Einsatzdoktrinen polizeilicher und militärischer Verbände.
    Die Möglichkeit, die Bundeswehr zu anderen als Katastrophenschutzmaßnahmen im Innern einzusetzen, besteht ebenfalls. Die gesetzliche Grundlage dazu sind die im Zuge der 68er "Revolution" heiß umkämpften Notstandsgesetze, die mittlerweile fast in Vergessenheit geraten zu sein scheinen. Freilich hat der Gesetzgeber für die Ausrufung des Notstandes hohe Hürden gesetzt - und das ist auch gut so. Wolfgang Schäuble möchte diese Hürden wohl herabsetzen. Ich plädiere nicht dafür, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit das Militär "schnell mal" aus den Kasernen in die Innenstädte zu schicken.
    Es geht dabei in erster Linie auch nicht um Kräfte des Heeres (für die allenfalls Objektschutzaufgaben in der Erdsicherung an sensiblen Objekten ohne Kontakt zur Zivilbevölkerung im strengen Sinne in Frage kämen; das Objekt könnte, wie bei Übungen in der Vergangenheit üblich, zum "Militärischen Sicherheitsbereich" erklärt werden), sondern um die möglichst verzuglose Hinzuziehung von solchen der Luftwaffe (Flugabwehrraketen zur Absicherung von AKWs zum Beispiel, Bereithalten von Jagdflugzeugen in QRA-Bereitschaft auch mit der Befugnis, als fliegende Bomben dienende Passagierflugzeuge abzuschießen; man denke nur an die Farce des Luftsicherheitsgesetzes unseligen Angedenkens!) und der Marine (Hafensicherung in sensiblen Bereichen wie Erdölterminals, wenn die Gefahr besteht, dass Kräfte von Wasserschutzpolizei und Küstenwache nicht ausreichen).
    Wer in diesem Zusammenhang von "Panikmache zur Durchsetzung letztendlich demokratiegefärdender Bestrebungen" redet, irrt. All diese Szenarien sind als virtuelle Ereignisse längst durchgespielt worden, unter den gegeben rechtlichen Verhältnissen z.T. mit ernüchternden Ergebnissen.
    Wer argumentiert, das bestehende System der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit habe sich in 60 Jahren Bundesrepublik hervorragend bewährt, vergisst (mit Absicht?) zweierlei:

    1. Von Bewährung eines Systems kann man streng genommen nur dann sprechen, wenn das System tatsächlich einer echten Bewährungsprobe ausgesetzt war. In der Geschichte der Bundesrepublik steht eine solche Bewährungsprobe jedoch (glücklicherweise!) aus, gleichgültig was über den "Deutschen Herbst 1977" schon geschrieben wurde oder noch geschrieben werden mag. Dass dem so ist, ist auch guter - und im Zusammenhang mit der GSG9 robuster - Polizeiarbeit zu danken.
    Weit stärker jedoch dürfte dies dem Umstand geschuldet sein, dass das System bisher in der Lage gewesen ist, im Sinne einer wirtschaftlich (halbwegs) erfolgreichen Konsensdemokratie soziale Spannungen abzufedern oder auszutarieren.

    2. "Bisher" bedeutet, dass das nicht immer so bleiben muss. Auch wenn Maßnahmen der friedlichen Konfliktbewältigung der Vorrang gegeben werden muss vor Maßnahmen staatlichen Zwangs (polizeilich und/oder militärisch), sollte ein verantwortlich handelnder Innenpolitiker (auch als gesunder Pessimist) immer ein "Worst Case Scenario" (und alle zu seiner erfolgreichen Bewältigung notwendigen Mittel in seine Gedankengänge einschließen. Ereignisse in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Griechenland sollten dabei zu denken geben.

    Noch ein weiteres "Argument" sollte "zerpflückt" werden: Bei einigen Beiträgen in diesem Forum gewinnt man den Eindruck, dass der Schreiber in seiner militärskeptischen Haltung in einer Aufgabenweiterung der Streitkräfte im Bereich der Innenpolitik per se eine Gefährdung der Demokratie heraufziehen sieht. Auch diese Ansicht ist absurd (und wird in ihrer Absurdität nur noch von der Behauptung übertroffen, der weltweite Einsatz der Bundeswehr sei Ausdruck einer "Militarisierung der Außenpolitik", eine Haltung die v.a. in der Grauzone zwischen "Friedensbewegung" und "Linkspartei" angesiedelt ist).

    Die befürchtete "Gefährdung der Demokratie" und eine "Militarisierung der Innenpolitik" ist schon deshalb unsinnig, weil es sich bei der Bundeswehr um eine seit ihrer Entstehung politisch domestizierte Parlamentsarmee ohne jegliche politische Ambitionen handelt, die Furcht vor einer Militärdiktatur durch die Hintertür also widersinnig ist.

    Dass eine stärkere Rolle der Streitkräfte durchaus mit demokratischen Staaten problemlos vereinbar ist, zeigen (um nur einige Beispiele zu nennen) Großbritannien (nicht erst seit dem Aufflammen der "Troubles" in Nordirland), Frankreich (Militärpatrouillen auf Bahnhöfen und Flughäfen nach Terroranschlägen und Einsatz der Gendarmerie, die Teil der Streitkräfte sind!), Italien (Einsatz der Carabinieri - auch sie Teil der Streitkräfte - bei fast schon als paramilitärisch zu bezeichnenden Operationen gegen das organisierte Verbrechen, die Mafia) und Österreich (bewaffneter Assistenzeinsatz des Bundesheeres bei der Grenzsicherung).

    Fazit: Die meinem ersten Beitrag entgegengehaltenden Argumente gegen eine Erweiterung des Einsatzspektrums der Bundeswehr im Innern (und eine Vereinfachung des dazu nötigen gesetzlichen Prozederes) sind nicht stichhaltig, zum Teil deshalb, weil sie leider von keinerlei militärischer und sicherheitspolitischer Sachkenntnis getrübt sind.

    Antwort auf "Seltsamer Vergleich"
  3. ..."sind und damit dem Drängen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nachgegeben hätten."

    Seit wann ist denn der Schäuble Innenminister und nicht mehr Finanzminister? Da wurde wohl ein wenig geschlampt. ;)

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    Sehe erst jetzt, dass der Artikel von 2009 ist. Von wegen schlampig gearbeitet. Entschuldigung.

    Sehe erst jetzt, dass der Artikel von 2009 ist. Von wegen schlampig gearbeitet. Entschuldigung.

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