Arcandor Schickedanz gegen Zerschlagung des Unternehmens

Arcandor-Großaktionärin Madeleine Schickedanz hat sich für den Erhalt des insolventen Unternehmens als Ganzes ausgesprochen. Vorwürfe, sie habe sich nicht ausreichend für eine Rettung eingesetzt, weist sie zurück.

Leo Herl, der Ehemann von Schickedanz und Arcandor-Aufsichtsrat, sagte der Bild am Sonntag: "Wir wollen nicht, dass der Konzern zerschlagen oder verramscht wird." Er sei überzeugt, dass "Quelle auf einem guten Weg, der Reiseveranstalter Thomas Cook eine Perle ist, und unsere Kaufhäuser mit neuen Konzepten bei den Kunden eine Zukunft haben". Seine Frau werde ihr Aktienpaket nicht verkaufen. In dieser Woche werde es bei einer Aufsichtsratssitzung erste Gespräche mit dem Insolvenzverwalter geben. Dem Aktionärspool um die Quelle-Erbin Schickedanz wird ein Arcandor-Anteil von rund 26,7 Prozent zugerechnet.

Herl wies Vorwürfe zurück, die Familie habe sich nicht genug für die Rettung von Arcandor engagiert. "Meine Frau hat einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Firma gesteckt. Teilweise hat sie das Geld bei Banken finanziert und als Sicherheit ihr privates Vermögen, Immobilien und Firmenbeteiligungen eingesetzt. Ich habe auch bei Gesprächen mit der Politik um Staatshilfen versichert, dass wir über keine weiteren Mittel mehr verfügen. Das gesamte Vermögen meiner Frau steckt in dem Aktienpaket."

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Herl betonte, die Situation der Firma und ihrer Mitarbeiter gehe seiner Frau sehr nahe. "Sie sitzt nicht in der Schweizer Villa und trinkt teuren Champagner oder isst teure Pralinen, wie man gelegentlich hören kann. Im Gegenteil: Die Krise und die Insolvenz haben sie gesundheitlich sehr angeschlagen." Am vergangenen Montag, einen Tag vor der Insolvenz, sei sie im Krankenwagen mit Blaulicht in eine Schweizer Klinik eingeliefert und auf der Intensivstation wegen Herzproblemen behandelt worden. Am nächsten Tag habe seine Frau wieder nach Hause gewollt, sie sei weiter in intensiver ärztlicher Behandlung. "Sobald sie gesundheitlich in der Lage ist, wird sie zu ihren Mitarbeitern sprechen. Das ist ihr eine Herzensangelegenheit."

 
Leser-Kommentare
  1. ...und behalten Sie Ihre Aktien ruhig.

    Im Gegenzug setzen Sie Ihr persönliches Vermögen und Ihre Immobilien für die Rettung Ihres Unternehmens ein.

    Nehmen Sie sich eine Sozialwohnung und üben Sie sich in Verzicht - genauso, wie Sie es von Ihren Mitarbeitern verlangen, wenn diese gefeuert und schließlich in Hartz IV landen wewrden.

    Schließlich müssen wir ja alle Opfer bringen - gemessen an der Schuldfrage.

    Hier haben Ihre Mitarbeiter das Unternehmen nicht an die Wand gefahren - die Verantwortung dafür liegt doch wohl im kompletten Mißmanagement Ihrer Führungsriege, oder?

    • TDU
    • 14.06.2009 um 12:53 Uhr

    Entschuldigung , da werde ich ärgerlich. Pralinen essen und Champagner trinken, wer hat denn da was gegen, dass Frau Schickedanz das tut. Den Populismus umkehren ist eigentlich blöd, ist aber vielleicht Taktik.

    Dann kann man das, was als Diversifikation ein Rettungsmittel sein könnte, als Zerschlagung bezeichnen. Frau Schickedanz wird nicht verarmen. Stimmt es, dass sie ihr wesentliches Vermögen bei Arcandor hat, ist ihr das hoch anzurechnen. Andere hätten vermutlich längst verkauft. Es tut mir leid für sie. Gegen die Schranzen und Profitgeier in ihrer Umgebung kommt sie vermutlich beim besten Willen nicht an. Ich wünsche ihr gute Besserung.

    Das Statement wäre sinngemäß anders möglich gewesen: Natürlich sind wir an einem Vermögensverlust von Frau F nicht interessiert. Sie hat ihr Vermögen (meines Wissens) sauber erworben und kann nicht allein den Mist ihrer Führungskräfte ausbaden müssen. Da ist die Erhaltung ihres Unternehmens ein legitimes Interesse. Und wer nicht gerne gut isst und trinkt, der werfe den ersten Stein. Vielleicht lädt sie Herrn Lafontaine mal ein. Der kommt sicher gerne.

  2. Zumindest am Warenhaus-Konzern Karstadt konnte die Entwicklung mitbeobachtet werden. Seit einigen Jahren ist ein Bruch in der Geschäftspolitik zu erkennen, so dass man sich fragt, ob da noch alles klar beieinander ist. Traditionell hatte das Kaufhaus einen Nutzen für jeden Bürger, wenn man eine Kneifzange, Lötzinn, Kaninchenfutter oder Nähgarn benötigte, ging man zu Karstadt. Die Restaurants waren hell und freundlich eingerichtet und man konnte in toller Atmosphäre die Fussball-Europameisterschaft miterleben. Dies ist alles zuende, heutzutage geht es eher um internationale Trends, sei es in den Restaurants oder im Sortiment. Wenn dies so wäre oder ist, wohin will Frau Schickedanz dann mit den Kunden? Wird sie fragen, was die Kunden kaufen möchten oder wird sie den Geschmack der Kunden bilden wollen? Dann fragt man sich, was große kostenintensive Umbaumaßnahmen sollen, wenn der Dispo zeitlich eng begrenzt ist. War an dieser Stelle Selbstüberschätzung im Spiel, dass die Staatskasse schon aufspringen wird, wenn die Banken nicht mehr mitspielen. So wirkt es so, dass der Unternehmenspolitik von Arcandor ein Ausgleich zwischen den Interessen fehlte.

  3. Kommentar Helmut Samjeske

    Die vorigen Kommentare zeigen Neid und stellen Ansprüche, die diese selber nicht bereit wären zu erfüllen. Es gibt für Frau Schickedanz keinerlei Verpflichtung privates Vermögen in die Gesellschaft zu investieren. Mit dem gleichen Anspruch kann erwartet werden, daß die Arbeitnehmer sich an der Gesellschaft beteiligen. Arcandor ist eine AG, die in sich geschlossen ist und die bekanntlich Kapital und Arbeit verbindet, mit dem Ziel erfolgreich am Markt zu operieren. Keine der Parteien, Kapital oder Arbeitskraft kann für sich alleine bestehen. Es ist eine zusammengefügte Gemeinschaft. Diese Gemeinschaft hat verabredet – Schickedanz gibt Geld und die Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft – beides gegen angemessene Vergütung – Kapitalverzinsung und Lohn. Das Kapital von Frau Schickedanz ist durch ihren Aktieneinsatz erbracht. Diesen „Lohn“ = Kapital-Verzinsung hat die Unternehmerin seit Jahren nicht erhalten. Sie hat damit auf ihren „Lohn“ für ihr Engagement verzichtet. Dies ist bereits eine außerordentliche Leistung. Was will die Gesellschaft jetzt von der Aktionärin? Warum sollte sie überhaupt Kapital nachschießen? Das Privatvermögen der Gesellschafterin hat mit Arcandor nichts zu tun. Deshalb sind Angriffe auf die Lebensführung der Gesellschafterin unpassend. Ein Unternehmen wird dort tätig, wo Gewinne erwirtschaftet werden können. Ob Gewinne erwirtschaftet werden liegt nicht zuletzt an den bestehenden Rahmenbedingungen. Arcandor ist ein Gradmesser dieser „Rahmenbedingungen“. Diese stimmen offenbar nicht. Unterstrichen wird dies, auch dadurch, daß vermögende Personen Deutschland verlassen. Sie werden regelrecht aus dem Land gejagt. Einen Unternehmer wird es dorthin ziehen, wo er für seinen unternehmerischen Einsatz die beste Rendite erhält. Das machen Arbeitnehmer ebenso. Diese verlassen ihren Arbeitgeber, wenn ihnen ein anderer Arbeitgeber bessere Arbeitsbedingungen schafft. Und es liegt eben genau an den Bedingungen. Wären die Bedingungen in Deutschland derart, daß „Gewinn“ erzielt werden kann, dann würden nicht so viele Unternehmer außerhalb von Deutschland arbeiten ebenso wie die Person des Unternehmers Deutschland suchen würde. Der Investitionszufluß nach Deutschland wäre deutlich höher wie der Kapitalabfluß. Aber so ist es nicht. Der Gesetzgeber und damit im Grunde genommen das Volk (Art. 20 Abs. 2 GG) hat sich Rahmenbedingungen geschaffen, die ein wirtschaftliches Arbeiten erschwe-ren. Daß dies so ist, zeigen die Insolvenzen namhafter Unternehmen, die wohl kaum alle „den letzten Anschluß verpaßt haben“. Es gibt für jede Insolvenz eine zielgerichtete Erklärung. Aber deren Zahl zeigt, daß elementare Gründe die Ursache darstellen. Dabei ist ein Verweis auf die Finanzkrise lediglich eine populistische Erklärung. Nach den umfangreichen Sicherungsmaßnahmen, die uns in der Vergangenheit erklärt worden sind, hätte die Finanzkrise gar nicht entstehen können. Im Grund genommen erhält jetzt das Volk dies zurück, was es vor Jahren gesät hat. Kommt Deutschland, weg von Ideologien, zu einer objektiven Gestaltung des wirtschaftlichen Umfeldes und stellt sich eben dem internationalen Abgaben und Steuerwettbewerb, dann hat Deutschland die Chance, ein Land für Investitionen und Arbeitsplätze zu werden. Dann wohnt Frau Schickedanz auch nicht mehr in der Schweiz und Arcandor erleidet keine Insolvenz.

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    Herr Samjeske,

    Sie sollten die Verteidung eines Konzerns, wo es doch nur um die Verschiebung von Vermögen zwischen den wahren Machthabern in dieser
    " Demokratie " geht, nicht zu Munde reden...eines Tages wird das auch mal zu Ende sein...denn Kapitalismus pur ist immer inhuman und verletzt die Rechte des Menschen...überall auf der Welt...das ist in diesem Land nicht anders...

    Herr Samjeske,

    Sie sollten die Verteidung eines Konzerns, wo es doch nur um die Verschiebung von Vermögen zwischen den wahren Machthabern in dieser
    " Demokratie " geht, nicht zu Munde reden...eines Tages wird das auch mal zu Ende sein...denn Kapitalismus pur ist immer inhuman und verletzt die Rechte des Menschen...überall auf der Welt...das ist in diesem Land nicht anders...

  4. Frau Schickedanz hat meine volle Hochachtung. Sie hat, bar jeder rechtlichen Verpflichtung, ihr Privatvermögen zur Rettung des Arcandor-Konzernes eingesetzt. Ich glaube ihr auch, dass ihr die Sache nahe geht. Es sind nicht alle Menschen nur von Gier zerfressen. Was mir viel mehr Sorgen macht, sind die abfälligen Bemerkungen unserer Kanzlerin, die von vielen Menschen augenscheinlich noch nicht einmal als solche gesehen werden. Frau Merkel wünscht sich "eine schnelle Insolvenz", damit die "Mitarbeiter nicht lange zu leiden haben". Wäre Frau Merkel doch mit derlei Bemerkungen seinerzeit bei der HRE vorgeprescht, deren mögliche Insolvenz eigentlich keine schwerwiegenden Auswirkungen auf den Normalbürger gehabt hätte - oder vielleicht bei Opel. Ich kann nicht verstehen, dass die Bundesbürger diese Person nicht schon längst durchschaut haben. Sie redet meist nur in Allgemeinplätzen, wechselt ihre öffentlich geäußerte Meinung schneller als das Wetter sich ändert und zeigt nur, wie unbedarft aber anpassungsfähig und karrieregeil sie ist. Ich möchte mich lieber nicht zur DDR-Vergangenheit dieser Dame äußern, die im Übrigen lückenlos in obiges Bild passt, aber Demokratie und marktwirtschaftliches Verständnis hat sie von daher bestimmt nicht mitgebracht. Ich hoffe nur, dass der Bevölkerung, angesichts des Chaos, dass diese Regierung angerichtet hat, und - obwohl das seltsamer Weise - in der Öffentlichkeit von Frau Merkel so dargestellt wird, als habe sie mit dieser Regierung eigentlich nichts zu tun und ihr das auch noch (angesichts hoher Umfragewerte) abgekauft wird, die Quittung in Form einer Wahlabstrafung endlich einmal folgt. Leider sind die Alternativen in der bundesdeutschen Politik mehr als rar gesäht.

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    Die Sanierung von Arcandor ist ganz einfach. Wenn Arcandor die seit 01.01.2002 ohne Rechtsgrundlage an den Deutschen Staat gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangen würde, dann wäre Arcandor saniert.

    Wie das geht? Ganz klar. Das Zitiergebot des GG - Art. 19 Abs. 1 Satz 2 wurde durch die Einfügung der §§ 26 c und 27 b UStG mit Verkündung des Gesetztes am 21.12.2001 verletzt. Mit Verkündung wurde das Umsatzsteuergesetz ungültig - es ist verfassungswidrig und nichtig.

    Gem. Art. 82 GG kann der Bundespräsident nur ein nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenes Gesetz gegenzeichnen, ausfertigen und verkünden. Das hat der Bundespräsident jedoch nicht getan - s. o. a. - Folge, ein nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenes Gesetz ist verfassungswidrig und damit nichtig.

    Das sind elementare Grundsätze unseres Grundgesetzes. Aus einem nichtigen Gesetz kann keine Steuerforderung abgeleitet werden (Art. 1 Abs. 3 i. V. mit Art. 1 Abs .2 i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG). Da ist auch nichts mit "Feststellung des BVerfG gem. § 79 BVerfGG". Da gibt es nichts festzustellen. Über ein mit Verkündigung nichtiges Gesetz kann das BVerfG gar nicht entscheiden.

    Bloß die Rechtsabteilung von Arcandor müßte sich einmal bewegen und das Grundgesetz ernst nehmen und tatsächlich anwenden und einfordern und auf dieses pochen.

    Die Sanierung von Arcandor ist ganz einfach. Wenn Arcandor die seit 01.01.2002 ohne Rechtsgrundlage an den Deutschen Staat gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangen würde, dann wäre Arcandor saniert.

    Wie das geht? Ganz klar. Das Zitiergebot des GG - Art. 19 Abs. 1 Satz 2 wurde durch die Einfügung der §§ 26 c und 27 b UStG mit Verkündung des Gesetztes am 21.12.2001 verletzt. Mit Verkündung wurde das Umsatzsteuergesetz ungültig - es ist verfassungswidrig und nichtig.

    Gem. Art. 82 GG kann der Bundespräsident nur ein nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenes Gesetz gegenzeichnen, ausfertigen und verkünden. Das hat der Bundespräsident jedoch nicht getan - s. o. a. - Folge, ein nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenes Gesetz ist verfassungswidrig und damit nichtig.

    Das sind elementare Grundsätze unseres Grundgesetzes. Aus einem nichtigen Gesetz kann keine Steuerforderung abgeleitet werden (Art. 1 Abs. 3 i. V. mit Art. 1 Abs .2 i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG). Da ist auch nichts mit "Feststellung des BVerfG gem. § 79 BVerfGG". Da gibt es nichts festzustellen. Über ein mit Verkündigung nichtiges Gesetz kann das BVerfG gar nicht entscheiden.

    Bloß die Rechtsabteilung von Arcandor müßte sich einmal bewegen und das Grundgesetz ernst nehmen und tatsächlich anwenden und einfordern und auf dieses pochen.

  5. Frau Sch... hat Ihre Miliarden im trockenen und der Staat soll helfen. Der Staat? Millionen Kleinverdiener sollen mit Ihren Steuern für Frau Sch. einspringen? Sie sieht Ihr Erbe in Gefahr. Tausende Menschen sehen Ihre Existens in Gefahr. Wo soll der Staat helfen wenn nicht eher hier? Bei den kleinen.

  6. Die Sanierung von Arcandor ist ganz einfach. Wenn Arcandor die seit 01.01.2002 ohne Rechtsgrundlage an den Deutschen Staat gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangen würde, dann wäre Arcandor saniert.

    Wie das geht? Ganz klar. Das Zitiergebot des GG - Art. 19 Abs. 1 Satz 2 wurde durch die Einfügung der §§ 26 c und 27 b UStG mit Verkündung des Gesetztes am 21.12.2001 verletzt. Mit Verkündung wurde das Umsatzsteuergesetz ungültig - es ist verfassungswidrig und nichtig.

    Gem. Art. 82 GG kann der Bundespräsident nur ein nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenes Gesetz gegenzeichnen, ausfertigen und verkünden. Das hat der Bundespräsident jedoch nicht getan - s. o. a. - Folge, ein nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenes Gesetz ist verfassungswidrig und damit nichtig.

    Das sind elementare Grundsätze unseres Grundgesetzes. Aus einem nichtigen Gesetz kann keine Steuerforderung abgeleitet werden (Art. 1 Abs. 3 i. V. mit Art. 1 Abs .2 i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG). Da ist auch nichts mit "Feststellung des BVerfG gem. § 79 BVerfGG". Da gibt es nichts festzustellen. Über ein mit Verkündigung nichtiges Gesetz kann das BVerfG gar nicht entscheiden.

    Bloß die Rechtsabteilung von Arcandor müßte sich einmal bewegen und das Grundgesetz ernst nehmen und tatsächlich anwenden und einfordern und auf dieses pochen.

    Antwort auf "Neid und Missgunst"
  7. Herr Samjeske,

    Sie sollten die Verteidung eines Konzerns, wo es doch nur um die Verschiebung von Vermögen zwischen den wahren Machthabern in dieser
    " Demokratie " geht, nicht zu Munde reden...eines Tages wird das auch mal zu Ende sein...denn Kapitalismus pur ist immer inhuman und verletzt die Rechte des Menschen...überall auf der Welt...das ist in diesem Land nicht anders...

    Antwort auf "Insolvenz"
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    Macht in unserer Gesellschaft sollte das Volk haben Art. 20 Abs. 2 GG. Das hat aber nichts damit zu tun, daß Gesetze gelten - zwingend. Das Volk hat sich Gesetze gegeben, die Arcandor auch zu nutzen berechtigt ist. Wenn das Volk das Verhalten von Arcandor kritisiert, dann kritisiert es gleichzeitig sich selber, denn dann sind nach Auffassung des Volkes die Gesetze falsch. Es ist nicht zu erkennen, daß Arcandor "Vermögen verschoben hat". Die Gesellschaft hat gestaltet, so wie es unternehmerisch sinnvoll ist und wie es die gesetzten Rahmenbedingungen verlangen. Wenn ein Staat die Freiheit beschneidet und dies auch durch ständige Steuern- und Abgabenerhöhung, dann wird ein Unternehmen eben nicht bestehen können. Will der Staat dieses Unternehmen halten, dann wird er dem Unternehmen das Kapital wieder zuführen müssen, was er diesem vorher überhöht abgenommen hat.

    Kapitalismus hat dem Sozialismus den Mittelfinger gezeigt und das zu Recht. Kapitalismus ist durch Freiheit geprägt und steht damit in Einklang mit den Menschenrechten während Sozialismus ständig einschränkt dirigiert und damit gegen die Freiheitsrechte agiert. Deshalb muß der Sozialismus verlieren.

    Macht in unserer Gesellschaft sollte das Volk haben Art. 20 Abs. 2 GG. Das hat aber nichts damit zu tun, daß Gesetze gelten - zwingend. Das Volk hat sich Gesetze gegeben, die Arcandor auch zu nutzen berechtigt ist. Wenn das Volk das Verhalten von Arcandor kritisiert, dann kritisiert es gleichzeitig sich selber, denn dann sind nach Auffassung des Volkes die Gesetze falsch. Es ist nicht zu erkennen, daß Arcandor "Vermögen verschoben hat". Die Gesellschaft hat gestaltet, so wie es unternehmerisch sinnvoll ist und wie es die gesetzten Rahmenbedingungen verlangen. Wenn ein Staat die Freiheit beschneidet und dies auch durch ständige Steuern- und Abgabenerhöhung, dann wird ein Unternehmen eben nicht bestehen können. Will der Staat dieses Unternehmen halten, dann wird er dem Unternehmen das Kapital wieder zuführen müssen, was er diesem vorher überhöht abgenommen hat.

    Kapitalismus hat dem Sozialismus den Mittelfinger gezeigt und das zu Recht. Kapitalismus ist durch Freiheit geprägt und steht damit in Einklang mit den Menschenrechten während Sozialismus ständig einschränkt dirigiert und damit gegen die Freiheitsrechte agiert. Deshalb muß der Sozialismus verlieren.

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